Stausitaution und Überholen auf dem Standstreifen

Einer weiträumigen Baustelle sei Dank, bin ich heute mal wieder für längere Zeit in einem Stau gestanden.

An sich finde ich sowas nicht weiter tragisch und lehne mich in der Regel einfach entspannt zurück oder geniesse eine Hörspiel am Radio.

Heute war dem nicht so! Es fing damit an, dass verschiedene Lenker versuchten mittels Ausweichen auf eine Rastätte sich auf frechste Art und Weise vorzudrängeln.
"Gut", sagte ich mir, "derartige Ignoranten muss es wohl einfach geben..." 😉
20 Minuten (resp. 500 m) später fingen viele Fahrer besonders sportlicher Fahrzeuge an, auf den Standstreifen auszuweichen und, als wäre nichts dabei, so die stehenden Fahrzeuge rechts zu überholen.
Jedenfalls wollte ich mir da nicht länger mitansehen und blockierte nach reiflicher Überlegung den Standstreifen zur Hälfte (selbstverständlich weiss ich, dass es sich hierbei im juristischen Sinne um Nötigung handelt) , indem ich meinen Wagen nach rechts rüberzog.
Schon nach wenigen Sekunden tauchte dann auch ein, wild blinkender, 5er BMW hinter mir auf. Ich jedoch blieb konsequent und liess ihn nicht vorbei, vorest zumindest. Denn schon nach Kurzem stieg der Fahrer - ein junger, zwielichtger, in meinen Augen betrunkener, junger Mann - aus seinem BMW aus und lief nach vorne auf meinen Wagen zu.
Ich reagierte umsichtig und aktivierte den "Dead Lock" (Verriegelung). Um sicher zu gehen, dass es sich bei dem Mann um keinen Arzt o.ä. handelt, liess ich das Fenster auf der Beifahrerseite einen Spalt hinunter.

Der junge Herr erschien mir äusserst aggressiv, sodass ich mich entschied vorerst nichts zu sagen. Er jedenfalls drohte mir auch zugleich mit Gewaltanwendung, sofern ich ihn nicht passieren liesse. Schliesslich sagte er zu seiner eigenen Verteidigung, dass seinem BMW angeblich der Sprit ausginge (in meinen Auge ein Ausrede, da ja nur 500m vorher eine Rastätte/Tankstelle an der Autobahn lag).

Jedenfalls liess ich ihn, um die Situation zu entschärfen, kurzerhand passieren. Anschliessend zog ein Volvo S60, der hinter war, rechts rüber und "übernahm meinen Job".

Meine Frage: Wie hättet Ihr Euch verhalten?

94 Antworten

Ich habe ja auch bewusst das Wort "tolerieren" benutzt. Man braucht dafür ja nicht gleich ein neues Gesetz. Wenn man bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 5km/h zu viel vorbei fährt, passiert ja auch nichts, obwohl es, um es mit MagirusDeutzUlms Worten zu sagen, VERBOTEN ist... 😉

und wenn alle dann gleichzeitig auf den standstreifen wollen.....
und die arme "filzhutfranktions-frau" in ihrem kleinen fiesta dann vom 5er bmw gedrängt wird platz zu machen........
sind weitere unfälle sowie autos die mangels verkehrs & "defensiver-fahrweise" verständnisses alsbald über 2 spuren querstehen vorprogrammiert....

Zitat:

Original geschrieben von Maxinus


Sorry, aber in meinen Augen sind ganau die 100 m vor der Ausfahrt am gefährlichsten. Es gibt nämlich auch Leute, die brav auf der rechten Spur bis zur Ausfahrt bleiben. Wehe, wenn dann einer mit 80 Sachen (hab ich schon erlebt) auf dem Seitenstreifen angerauschht kommt und im selben Moment ein "unachtsamer" zur Ausfahrt rauszieht.

Wenn entsprechend viele den Seitenstreifen befahren, dann wird dort recht langsam gefahren. (Ich habe den Seitenstreifen immer nur in Situationen befahren, wenn ich ansonsten der einizge gewesen wäre, der es nicht getan hätte...)

Zitat:

Ich habe übrigens auch schon beobachtet, dass Leute, die korrekt bis zur Ausfahrt gefahren sind, von dem Schwall Seiitenstreifen-Fahrer nicht rausgelassen wurden. Und da hört es dann echt auf!

Ja, das ist tückisch: Wer so was schon mal erlebt hat, der wir beim nächsten Mal garantiert NICHT mehr bis zum Verzögerungsstreifen warten, sondern ebenfalls den Seitenstreifen benutzen. Und dann werden vielleicht auch diejenigen nicht mehr reingelassen, die nicht früh genug auf den Seitenstreifen gewechselt haben usw.

Die Nutzung des Standstreifens ist verboten.
Benzin hat man ausreichend mit sich zu führen, das ist also kein Notfall, sondern eine weitere Ordnungswidrigkeit.

Das Blockieren des Standstreifens ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, allerdings auch keine Nötigung.

Aggressionen (so und so) haben im Verkehr nichts zu suchen.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn es nicht verkehrt wäre, dann wäre es nach der StVO erlaubt. Dies ist jedoch defintiv nicht der Fall.

Das ist ein frommer Wunsch, dass alle Gesetze perfekt seien.

Bis vor nicht allzu langer Zeit war es glaube ich auch noch verboten, bei der Annäherung an einen Stau die warnblinkanlage einzuschalten (zur Warnung nachfolgender Fahrzeuge).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Und welche Möglichkeiten sollen dann auf dieser Strecke havarierte Fahrzeuge nutzen? Sollen diese den Verkehr auf den regulären Fahrspuren blockieren? Sinnvoll wäre das nicht.

Wie ist das denn auf Autobahnen ohne Seitenstreifen? (Ich hatte schon mal das "Vergnügen", dort eine Panne zu haben.)

So wichtig kann der Seitenstreifen ohnehin nicht sein: Nicht nur, dass es nach wie vor Autobahnen ohne ihn gibt --- auf manchen Autobahnen (zB A 6 bei Schwäbisch Hall; A 81 bei Böblingen) wurde er auch in eine dritte Fahrspur umgewandelt.

So gesehen ist die Idee keineswegs abwegig, das Befahren des Seitenstreifens zumindest bei Stau zu erlauben.

fakt ist...

!NUR MAN SELBST KANN ES BESSER MACHEN!

und somit rechtlichen konsequenzen aus dem weg gehen... wenn man absichtlich andere behindert macht man es dann besser? auch wenn man sich ärgert, dass man nicht vorrankommt... aber die polizei ist auch auf solches gefasst...
hab ich selbst miterlebt: bei einem unfall (100m nach der ausfahrt) bildete sich ein stau (2km) von allen fahrzeugen die über den standstreifen zur ausfahrt gefahren sind wurde das kennzeicehn durch ein polizeifahrzeug (was die auffahrt auf die bab sperrte) notiert und ca. 2wochen später trudelte dann ein brief bei den entsprechenden fahrzeughaltern ein....

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Unsinn! Rechts überholen ist erlaubt "bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt)"

Quelle: http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Bitte genau lesen! Ich schrieb "rechts am

Stau

" vorbei. Stau bedeutet

Stillstand

. Somit auch Stillstand auf dem freigegebenen Seitenstreifen. Stillstand auf nur einen von mehreren Fahrstreifen ist für mein Verständnis kein Stau. Oder glaubst Du, das alle brav auf den Fahrspuren stehen und der

freigegebene

Seitenstreifen ungenutzt bliebe?? Beim Stau stehts auch da, nur das der Stau etwas kürzer ist weil er sich auf eine Zusatzspur verteilen kann.

Die von Dir genannte Überholregel ist mir bekannt, ein alter Hut...

Ciao!

Die Kosten für Standspurfahrer:
50 EUR und zwei Punkte.

wer sagt denn, daß ich KEINE Panne habe, wenn ich auf dem Standstreifen stehe, um mal eben die Zähnchen des 5. Gangs nachzuschleifen, damit dieser nicht immer rausspringt

aber

wenn ich oder ein anderes mitfahrendes Mitglied meiner Familie dringend aufs Klo muß, dann fahre ich auch schon mal 100 Meter vor dem eigentlichen Beginn des Verzögerungsstreifens raus

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


wenn ich oder ein anderes mitfahrendes Mitglied meiner Familie dringend aufs Klo muß, dann fahre ich auch schon mal 100 Meter vor dem eigentlichen Beginn des Verzögerungsstreifens raus

50 EUR, zwei Punkte.

O.K.

es heißt ja auch dringende "Notdurft" und nicht einfach nur entspanntes "Wasserlassen"

1 Euro Trinkgeld für den Klomann

und dann sehen wir uns alle vor Gericht wieder - RS zahlt

Rechts heran fahren, Aussteigen, Notdurft mehr oder weniger coram publico verrichten.
Oder warten bis die Ausfahrt kommt und aufs Häuserl gehen.

Ist doch ganz einfach.

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


und dann sehen wir uns alle vor Gericht wieder - RS zahlt

und hoffentlich dich danach ohne Lappen....

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Die Nutzung des Standstreifens ist verboten.
Benzin hat man ausreichend mit sich zu führen, das ist also kein Notfall, sondern eine weitere Ordnungswidrigkeit.

Das Blockieren des Standstreifens ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, allerdings auch keine Nötigung.

Das wollte ich hören!

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