Stausitaution und Überholen auf dem Standstreifen
Einer weiträumigen Baustelle sei Dank, bin ich heute mal wieder für längere Zeit in einem Stau gestanden.
An sich finde ich sowas nicht weiter tragisch und lehne mich in der Regel einfach entspannt zurück oder geniesse eine Hörspiel am Radio.
Heute war dem nicht so! Es fing damit an, dass verschiedene Lenker versuchten mittels Ausweichen auf eine Rastätte sich auf frechste Art und Weise vorzudrängeln.
"Gut", sagte ich mir, "derartige Ignoranten muss es wohl einfach geben..." 😉
20 Minuten (resp. 500 m) später fingen viele Fahrer besonders sportlicher Fahrzeuge an, auf den Standstreifen auszuweichen und, als wäre nichts dabei, so die stehenden Fahrzeuge rechts zu überholen.
Jedenfalls wollte ich mir da nicht länger mitansehen und blockierte nach reiflicher Überlegung den Standstreifen zur Hälfte (selbstverständlich weiss ich, dass es sich hierbei im juristischen Sinne um Nötigung handelt) , indem ich meinen Wagen nach rechts rüberzog.
Schon nach wenigen Sekunden tauchte dann auch ein, wild blinkender, 5er BMW hinter mir auf. Ich jedoch blieb konsequent und liess ihn nicht vorbei, vorest zumindest. Denn schon nach Kurzem stieg der Fahrer - ein junger, zwielichtger, in meinen Augen betrunkener, junger Mann - aus seinem BMW aus und lief nach vorne auf meinen Wagen zu.
Ich reagierte umsichtig und aktivierte den "Dead Lock" (Verriegelung). Um sicher zu gehen, dass es sich bei dem Mann um keinen Arzt o.ä. handelt, liess ich das Fenster auf der Beifahrerseite einen Spalt hinunter.
Der junge Herr erschien mir äusserst aggressiv, sodass ich mich entschied vorerst nichts zu sagen. Er jedenfalls drohte mir auch zugleich mit Gewaltanwendung, sofern ich ihn nicht passieren liesse. Schliesslich sagte er zu seiner eigenen Verteidigung, dass seinem BMW angeblich der Sprit ausginge (in meinen Auge ein Ausrede, da ja nur 500m vorher eine Rastätte/Tankstelle an der Autobahn lag).
Jedenfalls liess ich ihn, um die Situation zu entschärfen, kurzerhand passieren. Anschliessend zog ein Volvo S60, der hinter war, rechts rüber und "übernahm meinen Job".
Meine Frage: Wie hättet Ihr Euch verhalten?
94 Antworten
Nach meiner Erfahrung ist dieses Verhalten (also die Benutzung des Seitenstreifens bei Stau) zwar verboten, aber recht üblich. Ok, wenn es um eine kurze Strecke geht (zB 100 m zur nächsten Ausfahrt), dann habe ich das auch schon gemacht. Aber es ist nicht korrekt.
Das größte Chaos habe ich mal auf der A 3 am Kreuz Biebelried erlebt, als die Fahrtrichtung Nürnberg durch Stau blockiert war und einige Autofahrer rückwärts (!) rangierten, um noch am Kreuz abfahren zu können. Das gab dann wirklich haarsträubende Situationen.
Eine "Blockade" des Seitenstreifens habe ich bisher nur durch Lkws beobachten können. (Die blockieren auch schon mal einen freien linken oder rechten Fahrstreifen, damit niemand bis zum Hindernis vorfährt, um sich dort einzufädeln --- der "Reißverschluss" wird in Deutschland wohl nie funktionieren.)
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Standspur trägt ihren Namen schließlich nicht umsonst.
Eine "Standspur" gibt es offiziell gar nicht.
Es gibt nur einen Seitenstreifen, der auf Autobahnen nicht zum Fahren benutzt werden darf (ausgenommen Abschleppvorgänge).
Auf Landstraßen dagegen darf der Seitenstreifen (auch als "Mehrzweckstreifen" bezeichnet) zumindest durch langsame Fahrzeuge befahren werden, um nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen. (Ob diese Regelung so weit auszulegen ist, dass man auch "prophylaktisch" auf dem Seitenstreifen fahren darf, ist umstritten.)
BTW, "Spur" bezieht sich immer nur auf Räder, die in einer Reihe angeordnet sind. (Fahrräder und Motorräder sind einspurige Fahrzeuge, Autos mehrspurige.)
Wovon wir hier reden, sind "Streifen" (Fahrstreifen und Seitenstreifen).
da gebe ich ubc recht der seitenstreifen ist nur zum Abschlepppen und für fahrzeug mit einer panne liegen geblieben sind zu benutzen.
klar fast jeder hat schon einmal den seitenstreifen befahren wen er nur noch 100 bis 200m von der ausfahrt bzw dem verzögerungsstreifen entfernt wahr.
ich denke es ist teilweise auch nicht verkehrt den seitenstreifen für die besagten 100 bis 200m zu benutzen, den dadurch wird der stau nicht alt so lang und die umwelt wird auch noch geschohnt.
Sorry, aber in meinen Augen sind ganau die 100 m vor der Ausfahrt am gefährlichsten. Es gibt nämlich auch Leute, die brav auf der rechten Spur bis zur Ausfahrt bleiben. Wehe, wenn dann einer mit 80 Sachen (hab ich schon erlebt) auf dem Seitenstreifen angerauschht kommt und im selben Moment ein "unachtsamer" zur Ausfahrt rauszieht.
Ich habe übrigens auch schon beobachtet, dass Leute, die korrekt bis zur Ausfahrt gefahren sind, von dem Schwall Seiitenstreifen-Fahrer nicht rausgelassen wurden. Und da hört es dann echt auf!
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Zitat:
Original geschrieben von Maxinus
Sorry, aber in meinen Augen sind ganau die 100 m vor der Ausfahrt am gefährlichsten. Es gibt nämlich auch Leute, die brav auf der rechten Spur bis zur Ausfahrt bleiben. Wehe, wenn dann einer mit 80 Sachen (hab ich schon erlebt) auf dem Seitenstreifen angerauschht kommt und im selben Moment ein "unachtsamer" zur Ausfahrt rauszieht.
Ich habe übrigens auch schon beobachtet, dass Leute, die korrekt bis zur Ausfahrt gefahren sind, von dem Schwall Seiitenstreifen-Fahrer nicht rausgelassen wurden. Und da hört es dann echt auf!
Richtig Maxinus... Und wenn´s dann knallt sind natürlich die Schuld, die sich an die StVO gehalten haben ... finden leider immer wieder einige Fahregozentriker denen „Gleicher als Gleich“ als Lebensdivise vorstrebt. Denn die „richtig Fahrer“ hätten ja schließlich nach §1 StVO Rücksicht nehmen müssen auf die gefährlich Abkürzenden 😉
Gruß
Q
Zitat:
Original geschrieben von Scenic_pro
ich denke es ist teilweise auch nicht verkehrt den seitenstreifen für die besagten 100 bis 200m zu benutzen, den dadurch wird der stau nicht alt so lang und die umwelt wird auch noch geschohnt.
Wenn es nicht verkehrt wäre, dann wäre es nach der StVO erlaubt. Dies ist jedoch defintiv nicht der Fall. Für das Verlassen der Autobahn ist der Verzögerungsstreifen da. Die "Umweltschonung" steht leider in keinem sinnvollen Verhältnis zu Verkehrsgefährdung.
Bei freigegebenem Seitenstreifen wäre ein "rechts am Stau vorbeifahren" nicht möglich. Da auf Autobahnen ein Rechtsfahrgebot herrscht, würde im Staufalle auch auf dem freigegebenem Seitenstreifen der Verkehr stehen.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn es nicht verkehrt wäre, dann wäre es nach der StVO erlaubt.
Na das ist ja ne Logik... Gesetze können auch geändert werden! Aber nach deiner Argumentation nicht, oder wie?
Ich finde, man sollte es tolerieren, wenn der Standstreifen bis zur Ausfahrt (also einige hundert Meter maximal) zweifelsfrei gut einsehbar ist. Und in so einem Falle müsste aber ein Tempolimit von 30km/h gelten.
Zitat:
Original geschrieben von pittiplatsch77
Ich finde, man sollte es tolerieren, wenn der Standstreifen bis zur Ausfahrt (also einige hundert Meter maximal) zweifelsfrei gut einsehbar ist. Und in so einem Falle müsste aber ein Tempolimit von 30km/h gelten.
Und welche Möglichkeiten sollen dann auf dieser Strecke havarierte Fahrzeuge nutzen? Sollen diese den Verkehr auf den regulären Fahrspuren blockieren? Sinnvoll wäre das nicht.
Zitat:
Original geschrieben von pittiplatsch77
Ich finde, man sollte es tolerieren, wenn der Standstreifen bis zur Ausfahrt (also einige hundert Meter maximal) zweifelsfrei gut einsehbar ist. Und in so einem Falle müsste aber ein Tempolimit von 30km/h gelten.
Das Problem ist nur, dass "einige hundert meter maximal" jeder zu seinen Gunsten auslegen wird. In der Praxis würde der Seitenstreifen zu einem weiteren Fahrstreifen mutieren, was aber nicht im Sinne der Verkehrssicherheit wäre
Ergo müssen klare Grenzen gezogen werden, entweder erlaubt oder verboten. Und da es nun halt verboten ist, mögen sich doch bitte auch alle danach richten!
@Drahke
Die fahren rechts ran, setzen den Warnblinker und damit hat sich für die anderen die Alternative erledigt. Daher muss auch gelten, dass die Ausweicher langsam, vorsichtig und bremsbereit zur Ausfahrt gleiten.
Mein Gott, man muss doch nicht alles so eng sehen. Zum Autofahren gehört auch etwas Improvisationstalent... Mit ein bisschen gesundem Menschenverstand geht das schon.
"Einige 100m maximal" würde heißen, wenn ab dem 500m-bis-zur-Ausfahrt-Schild alles einsehbar ist, dann darf man langsam zur Ausfahrt. Allerdings muss der Stau so gravierend sein, dass es nicht schneller als, z.B., 10km/h voran geht. Damit meine ich sicher nicht jeden zähflüssigen Verkehr.
ES IST VERBOTEN den stand bzw. seitenstreifen zu nutzen.. solange keine andere anweisung über bos bzw. verkehrsfunk kommt... daran gibts nicht's zu rütteln...
und wenn man nun "zufällig" bei nen stau auffm standstreifen steht wegen "überhöhter kühlwassertemperatur" dann steht man da halt...und wie es halt so ist, wird einem kein platz gelassen zum wiedereinscheren in die fahrbahn... wenn dann einer hinter einem terz macht (wie in dem bmw beispiel) polizei rufen und gut ist.. da man sich ja weigert über den standstreifen zur ausfahrt zu fahren a es verboten ist...und da das wasser noch überhitzt ist, steht man ja erstmal 😉...
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Bei freigegebenem Seitenstreifen wäre ein "rechts am Stau vorbeifahren" nicht möglich. Da auf Autobahnen ein Rechtsfahrgebot herrscht, würde im Staufalle auch auf dem freigegebenem Seitenstreifen der Verkehr stehen.
Unsinn! Rechts überholen ist erlaubt "bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt)"
Zitat:
Original geschrieben von pittiplatsch77
Ich finde, man sollte es tolerieren, wenn der Standstreifen bis zur Ausfahrt (also einige hundert Meter maximal) zweifelsfrei gut einsehbar ist. Und in so einem Falle müsste aber ein Tempolimit von 30km/h gelten.
Das Tempolimit gibt es durch die Ausnahmeregelung beim Rechtsfahrgebot bereits, siehe mein letzter Beitrag. Bei maximal 20 km/h Differenz wäre es auch demjenigen, der regulär auf den Verzögerungsstreifen fährt noch problemlos möglich, sich einzuordnen.
Ich hätte auch kein Problem mit so einer Regelung, sagen wir ab dem 300m Schild. Das würde den Stau entlasten ohne eine unverhältnismäßige Gefahr oder Behinderung darzustellen. Allerdings sollte das nur bei extrem stockenden Verkehr (d.h. dauerndem Stop-and-Go) erlaubt sein. Daraus ergibt sie dann eine maximale Geschwindigkeit von 20-30 km/h auf dem Standstreifen.