Standlichtlampe in Xenonoptik! Aber nur welche?
Hallo liebe Sterngemeinde,
da bei unserem C200Kompressor W203 MOPF die rechte Standlichtlampe bzw. Parklichtlampe (ist ja eins und selbe) flöten gegangen ist, will ich mir neue zulegen!
Da unsere C-Klasse über Bi-Xenon Scheinwerfer verfügt, hat mich schon immer das gelbliche Licht der Standbeleuchtung gestört! Nun habe ich erfahren, dass es auch in der StvO zugelassene Standlichtlampen in Xenonoptik bzw. mit bläulichem Licht gibt!
Nun bin ich leider total überfordert welche ich nehmen soll!!!
Welche ist besser? Die von Philips oder Osram? Oder gibt es noch andere Hersteller?
Wielleicht könnt ihr mir ein Paar Passende Lampen empfehlen!
Anbei noch ein Bild von meinem Scheinwerfer, dass ihr euch besser vorstellen könnt welche Lampe kaputt ist!
Liebe Grüße
Simon
106 Antworten
Eine OEM Lampe ist nicht eingefärbt ergo ist die Prüfung nicht dieselbe 😉
Zitat:
Original geschrieben von Speedsta
Eine OEM Lampe ist nicht eingefärbt ergo ist die Prüfung nicht dieselbe 😉
Wieso soll eine OEM Lampe nicht engefärbt sein?
Ich glaube du verwechselst hier ein paar Begriffe.
Definition von OEM:
Unter einem Original Equipment Manufacturer (deutsch: Originalausrüstungshersteller) versteht man dem Wortsinn nach einen Hersteller von fertigen Komponenten oder Produkten, der diese in seinen eigenen Fabriken produziert, sie aber nicht selbst in den Handel bringt.
ne ich verwechsel nix. das sind lampen die autohersteller direkt von werk aus verbauen - da is nie was eingefärbt!
hmnn was hat denn jemand zu befürchten der die teile verbaut hat? von einem normalen benutzer kann man nicht erwarten das er original und fälschung unterscheiden kann. wer die teile gutgläubig kauft hat meiner meinung nach nichts zu befürchten. wobei ich da auch falsch liegen kann 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Speedsta
ne ich verwechsel nix. das sind lampen die autohersteller direkt von werk aus verbauen - da is nie was eingefärbt!
Schonmal nen VW Toureg gesehen? Achte mal auf die Standlichter
Zitat:
Original geschrieben von Paym
hmnn was hat denn jemand zu befürchten der die teile verbaut hat? von einem normalen benutzer kann man nicht erwarten das er original und fälschung unterscheiden kann. wer die teile gutgläubig kauft hat meiner meinung nach nichts zu befürchten. wobei ich da auch falsch liegen kann 😉
Du liegst falsch.
In der Wikipedia ist ein Artikel des Kraftfahrtbundesamtes zu lesen:
Bei nicht zugelassenen Lampen erlischt die Betriebserlaubniss, mit allen Folgen versicherungsrechtlicher Art.
Einfach mal suchen, weiß nicht mehr wo ich das las, jedenfalls in Zusammenhang mit Pseudoxenon...
Hellmuth
aaaalso gut - ich machs offiziell und hab nach dem tel. jetzt nen brief aufgesetzt - sobald ich ne antwort habe scann ichs ein 😉
@he2lmuth
ja das ist klar, die frage ist jedoch wenn man lampen kauft und ein prüfzeichen drauf ist kann man doch als gutgläubiger käufer davon ausgehen, dass die dinger echt sind!
den text der mail habe ich so verfasst.
aber lies es mal genau.
da steht nichts vom datum der zulassung.
die markteinfuehrung in deutschland geschah im april 2006.
es war dennoch ein grosser aufwand, die lampen zu pruefen, testfahrzeuge auszustatten und eine eigene serie damit zu kreieren. dies alles konnte nur mit tatkraeftiger unterstuetzung der herstellerfirma gelingen.
und genau das steht in der rundmail.
ich bin nach wie vor davon ueberzeugt, dass die lampen zugelassen sind.
aber auch ich werde mir dies (noch einmal) bei der angesprochenen stelle versichern lassen.
gruss,
tom
Ja ok. Stimmt steht nur wegen der markteinführung.
Aber von prüfung (1998) bis markteinführung in deutschland (2006) ist schon etwas viel zeit vergangen.
Und ob so weiße lichter damals schon so gefragt waren ist auch noch eine sache.
Und ich denke philips hat 1998 bestimmt auch noch keine helleren standlichtlampen im angebot gehabt? Aber das weiß ich nicht.
Aber ich denke auch das du Lampen zugelassen sind.
Weil wie schon mal geschrieben sind die von der farbe her genau so wie die LEDs in der E-klasse Mopf mit Intelligent Light System. Nur etwas dunkler.
die mtec hauptscheinwerferlampen sind auch e-zertifiziert und es gibt sie bereits seit ende der 90er jahre.
so richtig bekannt wurden sie auch erst ab mitte 2005, als wir uns im grossen stil um den import kuemmerten.
uebrigens habe ich damals im zuge der eurolite xenon standlichter in einem polizeiforum nachgefragt, was bei nicht zugelassenen standlichtern drohen kann.
antwort: 20 euro. kein erloeschen der be.
nachzulesen hier: http://5854.rapidforum.com/topic=111677036334
ist jetzt aber rein hypothetisch.
gruss,
tom
das zertifikat haste da ja sicher auch oder? zumal da zwei e-nummern auf den lampen fehlen
Zitat:
Original geschrieben von Paym
was hat denn jemand zu befürchten der die teile verbaut hat?
-3punkte
-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)
-verbot der weiterfahrt
-sicherstellung (-> rd. 120-230€ abschleppkosten; 280-380€ gutachterkosten)
-kein versicherungsschutz
Zitat:
Original geschrieben von Paym
von einem normalen benutzer kann man nicht erwarten das er original und fälschung unterscheiden kann.
ändert nix am daran, das er unzulässige bzw. illegale teile verbaut hat..
Zitat:
Original geschrieben von Paym
wer die teile gutgläubig kauft hat meiner meinung nach nichts zu befürchten.
kennst du den spruch: "unmwissenheit schützt vor strafe nicht"??? der zieht nämlich auch hier!
Zitat:
Original geschrieben von Paym
wobei ich da auch falsch liegen kann 😉
mit dieser aussage hast du den nagel auf den kopf getroffen...
heute morgen nahmen wir die standlichter vorsorglich aus dem sortiment.
wir haben nochmal ausfuehrlich nachgehakt.
speedsta hat recht gehabt. das pruefzeichen der standlichter ist gefaelscht.
vor einigen minuten schrieben wir daher allen kaeufern der xenonwhite.de super white standlichter diese mail:
Zitat:
Sehr geehrte Kunden von xenonwhite.de,
leider muessen wir Sie heute mit einer wichtigen und unerfreulichen
Nachricht konfrontieren.
Bitte lesen Sie diese Mail bis zum Schluss, es ist entscheidend fuer Sie.Sie haben von uns die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" erworben.
Diese wurden von uns als "mit Pruefzeichen, legal verwendbar" deklariert.DEM IST NICHT SO.
Die "Xenonwhite.de Super White W5W" sind nicht erlaubt im Bereich der StVO.Die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" besitzen zwar ein
Pruefzeichen, allerdings basiert dies auf der Grundlage von nicht
eingefaerbten serienmaessigen Standlichtern.
Die Herstellerfirma der "Xenonwhite.de Super White W5W", naemlich die Firma
CEC (http://cecindustries.com), druckte das Pruefzeichen der nicht
eingefaerbten Standlichter also illegalerweise auf die blau eingefaerbten
Standlichter, welche wir angeboten haben, ohne von dem Schwindel zu ahnen.
Anhand diesem E13-Gutachten, welches wir explizit fuer die blau
eingefaerbten Standlichter bekamen, mussten wir von deren Echtheit ausgehen:
http://www.xenonwhite.de/pics/cec_zerti.jpg .Hier der originale Wortlaut der Herstellerfirma CEC
(http://cecindustries.com), deren unerwartete Antwort wir auf nochmalige
explizite Nachfrage vor wenigen Stunden bekamen:
{
Thank you for your email.
Yes, we are using the e-mark of clear one to print on blue bulbs, because
ECE regulation haven't had a standard requests for W5W BLUE bulb. The other
real E-MARK we have is for AMBER one for your reference.
Any problem, please feel free to let us know.
Regards,
}Wir sind nun einerseits bestuerzt, dass wir hier selbst getaeuscht wurden,
andererseits moechten wir uns bei Ihnen entschuldigen, dass wir die
Standlichter unter falschen Voraussetzungen angeboten haben.
Wir sehen es als unsere Pflicht an, Ihnen diese Tatsache offen und
schnellstmoeglich zu kommunizieren, daher diese eMail.Es tut uns sehr leid und wir setzen alles daran, dieses Missgeschick fuer
Sie zu entschaedigen.
Rueckgaengig koennen wir dies nicht mehr machen, daher moechten wir Ihnen
zwei Moeglichkeiten zur Loesung anbieten.1.
Sie behalten die "Xenonwhite.de Super White W5W", erkennen aber damit auch
an, dass diese nicht im Bereich der StVO zugelassen sind. Weitergehende
Ansprueche koennen nicht bei uns geltend gemacht werden. Dazu muessten Sie
sich an die Herstellerfirma CEC (http://cecindustries.com) wenden.
Im Gegenzug entschaedigen wir Sie mit einem Warengutschein ueber 6,00 Euro
je gekauftem Set "Xenonwhite.de Super White W5W", dies entspricht dem Wert
der legalen Standlichter "Narva Blue W5W", welche wir ebenfalls anbieten.
Der Warengutschein ist auf das gesamte Sortiment anwendbar.
Bitte dazu bei einer Bestellung im Freitextfeld ("Nachricht:"😉 schreiben:
"W5W-AKTION __ Set je 6 Euro = __ Euro Rabatt." Ausserdem die
Rechnungsnummer und den Namen aus der damaligen Bestellung.
Der Rabattbetrag darf dann von der Gesamtsumme der neuen Bestellung
abgezogen werden (keine negativen Betraege moeglich).2.
Sie senden uns die "Xenonwhite.de Super White W5W" zurueck (wenn moeglich im
originalen Blisterpack, ist aber nicht zwingend noetig). Bitte nicht unfrei,
das koennen wir nicht annehmen. Es reicht aber per Brief, durch den
Transport defekt gewordene Lampen erkennen wir an.
Dazu legen Sie einen Zettel bei, auf dem die Rechnungsnummer, Ihr Name und
Ihre Adresse, eMail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung steht. Wir werden
Ihnen dann den Betrag von 11 Euro je gekauftem Set rueckueberweisen.
Die Ruecksendungen bitte an: Christian Kern - Wolfsberger Str. 24 - 91074
HerzogenaurachIch hoffe, Sie verstehen unsere Situation und sind mit den
Loesungsvorschlaegen einverstanden.
Wir tun unser bestes, um Ihnen den Schaden so gering wie moeglich zu halten,
auch wenn uns dadurch nun immense Kosten entstehen werden.Nochmals moechten wir uns bei Ihnen fuer die Unannehmlichkeiten
entschuldigen und moechten beteuern, dass wir hier ebenfalls getaeuscht
wurden und davon ausgehen mussten, dass die Standlichter legal sind.Dieser Vorfall betrifft NUR und AUSSCHLIESSLICH die Standlichter
"Xenonwhite.de Super White W5W".
Die von uns ebenfalls angebotenen MTEC Hauptscheinwerferlampen in H1, H3, H4
und H7 sind voellig legal.Falls Sie wissen wollen, was nun mit den weiss leuchtenden "Xenonwhite.de
Super White W5W" passiert, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Heute frueh haben wir sie sofort aus dem Sortiment genommen, als der
Verdacht aufkam, sie sind nicht legal. Die noch nicht ausgefuehrten
Bestellungen wurden gestoppt.
Wir beabsichtigen, sie wieder anzubieten, aber dann mit einem klaren Hinweis
auf die Nichtzulaessigkeit in der StVO und evtl. mit einem daraus
resultierenden Preisnachlass.Ich moechte Sie auch ueber die Gesetzeslage informieren, was beim Fahren mit
nicht zugelassenen Standlichtern auf Sie zukommen kann.Nach einstimmigen Informationen mehrerer hochrangiger Polizisten kommt
dieses Strafmass in Betracht:
Laut Tatbestandskatalog Tatbestand 349136:
Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen das Verbot zum
Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
lichttechnischer Einrichtungen.
§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1)
Bussgeld: 20,00 Euro, keine Punkte, kein Erloeschen der Betriebserlaubnis.Es kann aber in Einzelfaellen moeglicherweise passieren, dass ein Polizist
die Betriebserlaubnis erloeschen laesst, was eigentlich eine Gefaehrdung des
Strassenverkehrs voraussetzt.
Dann kaemen 50 + 25 Euro auf Sie zu, 3 Punkte und moeglicherweise die
voruebergehende Stilllegung des KFZ.Bei einem Unfall koennte sich die Versicherung weigern, den Schaden zu
bezahlen, wenn die Betriebserlaubnis dadurch erloschen ist und das
Standlicht in direkten Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen ist. Erachte
ich als unwahrscheinlich, aber ist generell nicht auszuschliessen.Wir haben fuer alle Ihre Fragen, die das Thema "Xenonwhite.de Super White
W5W" betreffen, die eMail-Adresse rueckruf@xenonwhite.de eingerichtet und
bitten Sie, hierfuer diese eMail-Adresse zu nutzen.Nochmals entschuldigen wir uns fuer den Vorfall, der nicht haette passieren
sollen und bitten um Ihr Verstaendnis dafuer.Mit freundlichen Gruessen,
Christian Kern / Thomas Spaeth
rueckruf@xenonwhite.de
http://www.xenonwhite.de
wir moechten uns fuer den vorfall entschuldigen.
ein dank an speedsta, dessen nachforschungen im endeffekt sehr hilfreich waren.
ob und wie wir gegen die herstellerfirma vorgehen koennen, muessen wir pruefen.
gruss,
tom
klang gestern im icq noch ganz anders 🙄 aber gut dass ihrs wenigstens noch zugegeben habt.
ehrlich gesagt bezweifle ich jedoch dass ihrs nicht gewusst habt, hab schon vor langem intensiv nachgefragt und da war die ganze schon recht verworren, deswegen hab ich dann beim ministerium direkt angerufen.