Standlichter
Hallo,
also ich habe versucht die Standlichtlampen durch LEDs zu ersetzen. Hat jemnd Erfahrung wie man die Lampen heraus bekommt? Drehen, ziehen drücken? Ich find das gesamter System bei den GLK Leuchten einfach nicht gut...zumal das Plastikding vom Abbiegelicht wirkt wie gebastelt mit Jean Pütz...
Danke
Ohura
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xxralfxx
Hallo,
glaubst du das wirklich?
Es ist die Rede von einer Standlichtlampe, nicht von einem Motor.
Diese wird wohl nie der Grund für einen Unfall sein.
Der Unfallgrund spielt doch dann nur eine Nebenrolle, wenn sich herausstellen sollte, dass eines der beteiligten Fahrzeuge nicht zugelassen war. Mir scheint, dir ist die Bedeutung nicht so ganz klar, was das heißt, die Zulassung zu verlieren.
Und die verliert man nun mal, wenn man an zulassungsrelevanten Bauteilen seines Autos herummanipuliert bzw. eine nicht für den Straßenverkehr zugelassene Birne in einen Scheinwerfer einsetzt, dazu zählt auch die Standlichtbirne, auch die hat eine Prüfschlange am Schaft bzw. eine "E"-Nummer, die praktisch das Siegel dafür ist, dass genau DIESE Birne eine geprüfte ist, was Lichtstärke, Lichtausbeute, Blendeffekte usw. angeht.
NUR mit den vom Hersteller vorgesehenen und vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen Beleuchtungseinrichtungen ist das Fahrzeug so, wie es eben zugelassen wurde. Nur dafür hat man die Betriebserlaubnis bekommen.
Nimmt man nun Veränderungen vor, so darf man das natürlich tun, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, man darf z. B. Karosserieveränderungen vornehmen, man darf größere Felgen montieren, man darf eigentlich alles machen, sofern die eingebauten Teile entweder eine KBA-Nummer haben UND für diesen Fahrzeugtyp bestimmt sind, ODER wenn man damit vom TÜV eine Einzelabnahme mit Eintragung in die Fahrzeugpapiere bekommt. Danach noch die Versicherung informieren, fertig.
In diesem Fall der nicht für den Straßenverkehr zugelassenen LED-Standlichtbirne ist jedoch die Sachlage vollkommen klar: Selbst der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Birne NICHT zugelassen ist und wohl auch niemals das Okay des TÜVs bekommen kann. Da gibt es keine Halbwahrheiten oder analoges Recht, in diesem Fall ist das rein digital: Nicht konforme Birne im Scheinwerfer = Zulassung flöten. Punkt.
Grüße
Udo
30 Antworten
Das ist nicht (mehr) richtig. Mängel an der Beleuchtungsanlage sind inzwischen nur noch Ordnungswidrigkeiten und führen bei Entdeckung durch die Polizei i.d.R. nicht mehr zur sofortigen Stillegung des Fahrzeugs. Bei Unfällen müsste schon ein Zusammenhang mit der Ursache feststellbar sein (z.B. Blendung), damit die Versicherung Regress nehmen kann - auch der ist in der Höhe begrenzt.
Such mal nach "Tatbestandsnummer 349136", das Bußgeld ist 20€.
Hallo Udo,
sorry; aber ein wenig differenzierter sollte man dieses schon betrachten.
Folgende Fakten:
§ 49a Absatz 1 : ( Auszugsweise )
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Es ist verboten;klar und solche Änderungen, wenn diese auffallen, werden natürlich mit Punkten/und oder Geldbußen „bestraft“. Aber zum Erlöschen einer BE/Zulassung des KFZ gehört mehr.
Man könnte zwar ein Erlöschen der BE folgern da wissentlich eine ÄNDERUNG am KFZ durchgeführt worden ist.
Änderungen sind
-- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen
Dieses trifft ja „hier“ zu da die Änderung bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird
Durch diese Änderungen müssen jedoch eine oder mehrere weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
- das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
Erst die „Erfüllung“ dieser Tatbestände ( auch in Kombination) kann zu einer Löschung der Betriebserlaubnis führen.
Versicherungsschutz.
Ein Versicherer zahlt auch, eingeschränkt, bei folgenden Tatbeständen.
( Ausnahmen bei Extremfällen gibt es natürlich auch.)
Fahrerflucht, fehlender Betriebserlaubnis, Fahren ohne Führerschein, etc.,etc.
Allerdings entfallen dann Leistungen aus der VK, etcv. und der Versicherer nimmt den Schädiger in Regress.
Viele Grüße
hpad
Hallo,
oh Gott, ich habe auch noch ein Duftbäumchen an meinen Spiegel gehängt.
Eine Bauart geänderte Nutzung des Innenspiegels, dafür bekomme ich bestimmt auch schon lebenslänglig.
Zitat:
Original geschrieben von xxralfxx
Hallo,
oh Gott, ich habe auch noch ein Duftbäumchen an meinen Spiegel gehängt.
Eine Bauart geänderte Nutzung des Innenspiegels, dafür bekomme ich bestimmt auch schon lebenslänglig.
Nein, es gibt kein lebenlänglig😁🙂
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Zitat:
Original geschrieben von hpad
Hallo Udo,
sorry; aber ein wenig differenzierter sollte man dieses schon betrachten.
Folgende Fakten:
§ 49a Absatz 1 : ( Auszugsweise )
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.Es ist verboten;klar und solche Änderungen, wenn diese auffallen, werden natürlich mit Punkten/und oder Geldbußen „bestraft“. Aber zum Erlöschen einer BE/Zulassung des KFZ gehört mehr.
Man könnte zwar ein Erlöschen der BE folgern da wissentlich eine ÄNDERUNG am KFZ durchgeführt worden ist.
Änderungen sind
-- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von BauteilenDieses trifft ja „hier“ zu da die Änderung bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird
Durch diese Änderungen müssen jedoch eine oder mehrere weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
- das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.Erst die „Erfüllung“ dieser Tatbestände ( auch in Kombination) kann zu einer Löschung der Betriebserlaubnis führen.
Versicherungsschutz.
Ein Versicherer zahlt auch, eingeschränkt, bei folgenden Tatbeständen.
( Ausnahmen bei Extremfällen gibt es natürlich auch.)Fahrerflucht, fehlender Betriebserlaubnis, Fahren ohne Führerschein, etc.,etc.
Allerdings entfallen dann Leistungen aus der VK, etcv. und der Versicherer nimmt den Schädiger in Regress.Viele Grüße
hpad
Na, wenn man das inzwischen entschärft hat, umso besser.
Jedenfalls wäre MIR PERSÖNLICH das Risiko zu groß, wie es der Teufel will, fällt nachher genau das mit der nicht konformen Standlichtbirne auf. Wenn man auch am Ende trotzdem dabei noch glimpflich wegkommen sollte, so hat man doch den Ärger, der zu Verzögerungen bei der Schadensregulierung führen könnte, eine Anzeige obendrauf, eventuell riskiert der Unfallgegner einen Prozess deswegen ......... den er am Ende verliert. Aber dennoch: Wer all das riskieren möchte wegen so einer Standlichtbirne: Bitte.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von hpad
Nein, es gibt kein lebenlänglig😁🙂Zitat:
Original geschrieben von xxralfxx
Hallo,
oh Gott, ich habe auch noch ein Duftbäumchen an meinen Spiegel gehängt.
Eine Bauart geänderte Nutzung des Innenspiegels, dafür bekomme ich bestimmt auch schon lebenslänglig.
"lebenlänglig" gibts aber auch nicht.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von xxralfxx
Hallo,
oh Gott, ich habe auch noch ein Duftbäumchen an meinen Spiegel gehängt.
Eine Bauart geänderte Nutzung des Innenspiegels, dafür bekomme ich bestimmt auch schon lebenslänglig.
Das hängt vermutlich vom Duft ab...😁
Udo hat schon Recht, viele Bastler sind sich Ihrer Tragweite gar nicht Bewusst, die Häufigsten Unerlaubten Veränderungen sind wohl Beleuchtung und Felgen / Reifen.
Das ganze wurde hier in sämtlichen Foren sämtlicher Hersteller schon x Mal durchgekaut.
Es kann doch nicht sein das ich etwas Illegales ans Auto schraube und dann sage es war ja nur ein Kleines Bauteil, wo zieht man die Grenze?😕
Warum kann man nicht einfach Akzeptieren das man sich an Regeln halten muss? Geht das denn nur über Harten Strafen und Punkte in Flensburg?
Kannst doch auch nicht sagen die Rote Ampel war ja nur an einer kleinen Kreuzung oder nach 23:00 Uhr fährt da eh keiner mehr lang da kann ich dann bei Rot fahren.
Oder geh in ein Geschäft und Klau nen Kaugummi und lass Dich Erwischen, es spielt keine Rolle wie klein das Teil ist, Verboten bleibt Verboten und darüber muss unter Erwachsenen Menschen nicht Diskutiert werden.
Im Kindergarten da darf man unsinnige Fragen stellen und einem ein Loch in den Bauch fragen.
Ihr wollt doch als Erwachsene Klar Denkende Menschen wahr genommen werden also Handelt auch danach!🙄
Ich kann auch nicht verstehen das der Moderator schon eingegriffen hat und danach Munter weiter gemacht wurde als wenn nichts gewesen wäre.
Die Jungs können ja nun nicht jeden Beitrag Lesen und wenn sie solche unerlaubten Tips Lesen müssen sie Eingreifen, da sollten wir ihnen auch den nötigen Respekt entgegen bringen und nicht wie ein Kleinkind auf dem Boden rollend nach Mama schreien😠
Ja, das wird ja hier jetzt richtig "kriminell" 🙂
Da will doch einer wirklich seine Standlichtbirnchen unerlaubterweise gegen eine LED Variante austauschen... und keiner tut was dagegen 🙄
Zitat:
Original geschrieben von burkm
Ja, das wird ja hier jetzt richtig "kriminell" 🙂
Da will doch einer wirklich seine Standlichtbirnchen unerlaubterweise gegen eine LED Variante austauschen... und keiner tut was dagegen 🙄
Das meinte ich mit Kindergarten........
Es kommt nicht auf die Größe des Teiles an sondern darauf des es nicht erlaubt ist.
Sag mal nem Zöllner das Du doch nur ein Gramm ... dabei hattest ...
Stimme zu.
Das verstehe ich auch unter "Kindergarten".
Sehe schon vor meinem geistigen Auge die Top-Schlagzeile "Massenunfall auf der A6 wegen (nicht zugelassenem) Standlicht..."
Diese naheliegenden Vergleiche treffen zudem voll ins Schwarze.
Was ein Glück für uns, dass es zu unser aller Besten diese aufmerksame und allgegenwärtige Foren-"Polizei" gibt.
Danke.
Zitat:
Original geschrieben von xxralfxx
Hallo,
ist nichts besonderes, habe die nun schon seit 4 Jahren im Auto, hatte nie Probleme damit.
Auch keine Probleme beim TÜV.http://www.ebay.de/.../321456461078?...
Gruss Ralf
Das sind ja eindruckvolle LED, die gegenüber den 10 W der Glühbirnen Verbrauchsvorteile , Entlastung der Lichtmaschine und kürzere Rundenzeiten verursachen. Und das bei einer Motorleistung von 125.000W.
Ich bin sehr beeindruckt.
Zitat:
Original geschrieben von burkm
Stimme zu.
Das verstehe ich auch unter "Kindergarten".
Sehe schon vor meinem geistigen Auge die Top-Schlagzeile "Massenunfall auf der A6 wegen (nicht zugelassenem) Standlicht..."
Diese naheliegenden Vergleiche treffen zudem voll ins Schwarze.
Was ein Glück für uns, dass es zu unser aller Besten diese aufmerksame und allgegenwärtige Foren-"Polizei" gibt.Danke.
Schreibst du den gleichen Quark auch, wenn der Nächste sein Fzg mit preiswerten Xenonlampen aus Baschkirkistan umrüsten will?
Wo zieht man die Grenze?
Warum gibt es kein "ein bisschen schwanger"?
Denk mal drüber nach
Wenn ich hier die Statements einiger Usern lese, bin ich sogar froh dass man nicht ein bisschen schwanger werden kann.
Bei mir sind überall Led's verbaut und das ist gut so!
Grüße
Mit Forenpolizei hat das nichts zu tun,
ich will nicht wissen wie oft im Schadensfall der Spruch kommt ( wusste nicht dass das Verboten ist!)
Sicher, viele Moderne Autos sind heute ab Werk mit LED´s ausgerüstet, da ist ja auch nichts gegen Einzuwenden, es ging ja auch nicht Grundsätzlich um LEDé sondern einzig und alleine um Legale und Illegale Autoteile!
Es gibt ja nun auch zB. LED´s mit "E" Prüfnummer die im Bereich der StVzO zugelassen sind, aber diese zu Verwenden wäre ja zu einfach da fehlt wohl der Kick des Illegalen oder was😕