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Standlicht Tauschen..

Audi A8 D3/4E
Themenstarteram 18. Januar 2011 um 15:41

Halooo Leute...

 

Frage an euch ich hab die Standlichter Birne original gegen LED getauscht jetzt hab ich im FIS ständige die Meldung das die Birnen kaputt sind gibt es da eine Lösung oder muss ich die wieder raus nehmen, ich schon 4 verschieden probiert und bei jeder meldet er. Alle LED´s waren mit einem Widerstand verbaut..

Danke an euch alle...

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14 Antworten

hast du auch mit Adapter versucht?? Die angeblich extra für Doppel-Check-Control sein sollen?

Bei mir zeigt er mir Fehler nur beim Zünden,danach verschwindet es wieder.So fahr ich auch schon 3 monate.

Adapter hat mir der Verkäufer auch noch zu geschickt,was das problem lösen sollte.

Hatte aber noch keine zeit gehabt die auszuprobieren!

Hi,

habe die hier bestellt und funktionieren bis dato einwandfrei (über 1 Jahr)

Kam auch Fehlermeldung und noch den Lastwiderstand nach Beanstandung (war ja mit ohne Fehlermeldung angepriesen) kostenlos nachgesendet bekommen.

Gruß von Mario aus A8-Germany

PS: das ganze nur für Showzwecke natürlich:D

Themenstarteram 27. Januar 2011 um 16:28

halloo..

 

die hab ich drinnen aber trotzdem kommt die Fehler Meldung aber was Solls, bin es schon am suchen entweder S8/W12 Scheinwerfer einzubauen welche ich halt früher finde...

Evtl mal umdrehen wegen der Polung...

Gruß Mario von A8-Germany.de

am 27. Januar 2011 um 17:17

Ihr könnt machen was ihr wollt. Aber ich verstehe nicht, wie man wegen ein paar LEDS seine Betriebserlaubnis aufs Spiel setzen kann. Wenn euch jemand reinfährt und der die LEDS bemerkt, dann gute Nacht.

am 27. Januar 2011 um 18:18

ich weiss garnicht, warum die stören sollten ????

Die haben doch kenie 100 watt lichtausbeute das die irgendjemand behindern könnten.`????

Deutsche gesetze ....Da lacht sich Amerika ein weg.

 

Zitat:

Original geschrieben von frisbeee

Ihr könnt machen was ihr wollt. Aber ich verstehe nicht, wie man wegen ein paar LEDS seine Betriebserlaubnis aufs Spiel setzen kann. Wenn euch jemand reinfährt und der die LEDS bemerkt, dann gute Nacht.

Es ist hier eh sinnlos geworden. Ich möchte einen wissen, der seine Tieferlegung hat eintragen lassen. Hier kann wahrscheinlich demnächst eine Untergruppe "Wir machen's trotzdem ..." gegründet werden. Es muss ja unbedingt individuell aussehen und jeder will sich in seinem Leben ein Denkmal setzen. :p

Themenstarteram 27. Januar 2011 um 21:53

Also ich hatte keine probleme beim TÜV er hatt nichts gesagt er hatt noch gestaunt aber gesagt hatt er mir nichts...

naja warum sollte jemand was reskiren was haben die LED`S mit der betriebserlaubnis zu tun... :eek::eek::confused:

 

Ihr könnt machen was ihr wollt. Aber ich verstehe nicht, wie man wegen ein paar LEDS seine Betriebserlaubnis aufs Spiel setzen kann. Wenn euch jemand reinfährt und der die LEDS bemerkt, dann gute Nacht.

Zitat:

Original geschrieben von A8 4E V6

... die hier bestellt und funktionieren bis dato einwandfrei (über 1 Jahr) ...

Bei denen steht ja z.B. schon in der Produktbeschreibung ".. Hinweis: Artikel ist im Bereich der STVZO nicht erlaubt! ...".

Evtl. erahnst Du ja einen theoretischen, möglichen, kleinen Zusammenang mit der BE? :rolleyes:

Es gibt halt im Zubehör in den allerseltensten Fällen LED Leuchtmittel mit Prüfzeichen und Typprüfung. Falls es Dich interessiert, findest Du im Internet sicher genügend dazu - falls nicht, rufe bei Deiner Versicherung an.

Wenn Ihr solche Dinge schon macht, bitte nicht dumm gucken und beschweren, wenn es Euch dann im schlimmsten mal (finanziell) nach einem Schaden/Unfall zerreißt.

am 28. Januar 2011 um 0:22

... das ist erschreckend, was ich hier lesen muss

Dass ich nicht die Bohne vom Tuning beim Dicken halte, hat der Eine oder Andere aufmerksame Leser sicher bemerkt. Befürworter oder Gegner müssen sich für ihre Haltung nicht rechtfertigen = das ist OK.

Dass vermeindliches Tunen, Pimpen oder Stylen auch schon mal ohne Bewusstsein geschieht, ist ja wirklich krotesk. Es sei mir heute ein mal erlaubt, Butter bei die Fische zu tun. Ein Halter, der die Auswirkungen seines Tuns nicht in Zusammenhang mit Betriebserlaubniss, ABE und StVZo bringen kann, ist eine Gefahr für alle Anderen. Das es hier um LEDs geht ist vollig unerheblich. Die grundsätzliche Erkenntniss und somit der Fakt, dass es sowas gibt, das ist doch schlimm.

die jetzt meinen -> mäh, könnte der mich meinen :confused:

_ _ _ nun kleiner Reusenfrosch, versuch damit zu leben ... -> -> ->

Was dem beinamputierten der Phantomschmerz - - ist dem bildungsneutralen Schrauber die Anerkennung.

am 28. Januar 2011 um 0:45

Zitat:

Original geschrieben von frisbeee

Ihr könnt machen was ihr wollt. Aber ich verstehe nicht, wie man wegen ein paar LEDS seine Betriebserlaubnis aufs Spiel setzen kann. Wenn euch jemand reinfährt und der die LEDS bemerkt, dann gute Nacht.

§19 Abs.2 StVO:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Da durch eine LED weder die Fahrzeugart geändert wird, noch eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, und auch das Abgas- und Geräuschverhalten unberührt bleibt, setzt man damit kaum seine Betriebserlaubnis aufs Spiel.

Ach ja, wenn einem jemand ins Auto fährt, dann zahlt der, egal ob am Tag oder in der Nacht...;)

am 28. Januar 2011 um 1:11

ob KBA, ABE, CE, TÜV oder andere Kennzeichnungen

Bleibt einer Sache, die mit der Kennzeichnung verifizierte Eignung verwehrt, ist der Verdacht begründet, dass dieses Bauteil ungeeignet ist oder entsprechnede Eignungstest nicht bestanden hat oder diesen Tests nicht unterzogen wurde. Somit ist es nicht zulässig. Dein Punkt 2 greift. In Ermangelung der entsprechenden und vorgeschrieben Kennzeichnung kann von einer möglichen Gefährdung ausgegangen werden. Was genau gefährlich ist, muss nicht dargestellt, begründet oder offensichtlich erkannt werden.

Fehlt die Kennzeichnung, erlischt bei einer TÜV-Prüfung nicht automatisch die Betriebserlaubnis - aber Du darfst unter Androhung des Entzugs das Ding wieder abbauen und Dein Fahrzeug erneut vorstellen.

Wo kommen wir hin, wenn jeder China-Kacke verbauen darf, nur weil es nicht offensichtlich gefährlich ist?

 

 

am 28. Januar 2011 um 8:02

Hallo Leute,

ich will beim meinen Audi a8 bj 2005 die Standlichter auf xenon tauschen nur ist die frage welche soll ich mir kaufen ? und wo ? so das ich keine fehlermeldung haben werde ! danke im vorraus mfg A8Tuner

Zitat:

Original geschrieben von svetu

... Dein Punkt 2 greift. In Ermangelung der entsprechenden und vorgeschrieben Kennzeichnung kann von einer möglichen Gefährdung ausgegangen werden. Was genau gefährlich ist, muss nicht dargestellt, begründet oder offensichtlich erkannt werden. ...

Korrekt. Ich dachte schon, hier denkt keiner mehr weiter als von 12 bis Mittag.

Schaut doch mal bitte hier, Absatz 2 sagt eigentlich alles ...

"...

Planen Sie etwa An- und Umbauten, wie zum Beispiel eine Tieferlegung, Alufelgen mit Breitreifen oder den Einsatz von getönten Scheiben, dann müssen diese sogenannten Änderungsabnahmen unterzogen werden. Oder haben Sie zum Beispiel eine Zusatzheizung selbst eingebaut bzw. einbauen lassen, oder ein spezielles Sicherheitsgurtesystem im Ausland gekauft, so fordert der Gesetzgeber hier eine Bauartgenehmigung.

..."

Wer es immer noch nicht glaubt, der soll es ignorieren - mehr werde ich zu diesem Thema nicht verlieren.

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