Standlicht LED
Hallo Zusammen,
habe da ein kleines Problem, habe mir neue Standlicht LED 12V T10 gekauft in Weiß, habe die eingebaut, Leuchten aber nicht, habe nur eine Störung im KI,
es kann doch nicht sein das man keine Standlichtbirnen wechseln kann ohne nach MB zu müssen?
bitte um Rat,
gruß
Riccard
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Speedsta
audi mercedes und bmw haben oft probleme mit leds, da die widerstände nich stimmen. es gibt aber auch halogenlampen die praktisch die gleiche farbe erzielen wie leds.
es gibt keine standlicht leds die zugelassen sind (egal welche farbe). bei weiss interessierts jedoch meistens niemanden.
kauft bitte keine billigleds wie hier geposted, die dinger sind dunkler wie n teelicht! besser markenleds, die bringen dann ähnliche lichtwerte wie ne halogenlampe hin 😉
die versicherung kann wegen nem weissen standlicht KEINEN REGRESS ziehen! egal ob e-zeichen oder nicht, egal ob LED oder nicht! bei farbigen siehts anders aus je nach ablenckungsgrad.
woher weißt du das so genau mit der Versicherung?
damit eine versicherung regress nehmen kann muss ein kausaler zusammenhang zu dem nicht zugelassenen teil bestehen. solange das standlicht nicht farbig ist, kann diese bedingung gar nicht eintreten 😉
Zitat:
Original geschrieben von *A6-TDi*
Tja, hat halt nicht jeder 211er 😁
Doch... genau in der Mitte 🙂
Sorry der musste sein 😉
Zitat:
Original geschrieben von Speedsta
audi mercedes und bmw haben oft probleme mit leds, da die widerstände nich stimmen.
desswegen 2 hochlastwiderstände parallel zur led schalten!
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Mit was für Werten??
Zitat:
Original geschrieben von Speedsta
damit eine versicherung regress nehmen kann muss ein kausaler zusammenhang zu dem nicht zugelassenen teil bestehen. solange das standlicht nicht farbig ist, kann diese bedingung gar nicht eintreten 😉
Hallo Freunde, erlaubt mir eine kleine rechtliche Anmerkung. (Wenn es nicht interessiert oder ärgert, bitte nicht lesen)
§49a (6) StVZO sagt, dass in Scheinwerfern und Leuchten nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden dürfen. (Wird durch Prüfzeichen nachgewiesen)
Ist dies nicht der Fall zum Beispiel bei gewissen LEDs, kann man eine mögliche Gefährdung daraus konstruieren:
- Negative Beeinflussung der sicheren Bedienbarkeit
- Nichteinhaltung der vorgegebenen Lich- und Einstellwerte
- Negative Beeinflussung des Brandverhaltens und der Feuersicherheit
- Falsche elektrische Schaltung
- Unsachgemäßer Ein- und Anbau
- Veränderung an bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtung
§19(2) StVZO sagt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. (Siehe oben)
Dies bedeutet NICHT, dass der Versicherungsschutz erlischt. Die Versicherung wird zahlen, denn sie ist dazu verpflichtet.
Wenn aber die Sache mit dem Licht irgendwie ruchbar wird, zum Beispiel durch einen Schadensgutachter und die Versicherung irgendwie einen Zusammenhang mit dem Unfall konstruieren kann (Nacht, Blendung?), dann wird sie Regress nehmen, und dann, mit Verlaub, ist man am Arsch.
Selbst, wenn es mit dem Unfall nichts zu tun hat, kostet es 50 Euro und 3 Punkte ohne Betriebserlaubnis rumzufahren.
Gruss aus dem Süden
P.S.: @Speedsta: Was glaubst Du, wie schnell und findig die Rechtsabteilung der Versicherung Dir einen "Kausalen Zusammenhang" konstruiert?
schon klar dasse es versuchen, aber die wissen selbst dass bei weissem standlicht nix zu holen ist. eine blendung kann da gar nich stattfinden 😉 ablenkung auch nich 😉
Zitat:
Original geschrieben von Guatemala261097
- Negative Beeinflussung der sicheren Bedienbarkeit
- Nichteinhaltung der vorgegebenen Lich- und Einstellwerte
- Negative Beeinflussung des Brandverhaltens und der Feuersicherheit
- Falsche elektrische Schaltung
- Unsachgemäßer Ein- und Anbau
- Veränderung an bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtung
Mein Freund Du hast noch ein paar Sachen vergessen. Besonders die Punkte 3 bis 5 sind beim Selberbasteln ziemlich schnell geschafft. Oder seid ihr alles ausgebildete Elektrotechniker?
glaube das hier sich das Thema geändert hat, ich wollte nicht aufgeklärt werden, das es verboten ist, das weiß ich auch,
wollte eine lösung haben wie ich es hinbekomme.
gruß
der Verbrecher
Zitat:
Original geschrieben von Guatemala261097
Mein Freund Du hast noch ein paar Sachen vergessen. Besonders die Punkte 3 bis 5 sind beim Selberbasteln ziemlich schnell geschafft. Oder seid ihr alles ausgebildete Elektrotechniker?
nö, aber kfz-mechaniker :-))
punkt 3-5 scheiden für mich aus, denn irgendwelcher murks kommt mir nicht an die karre :-))