standlicht in nebelleuchte
hi
da ich gerade eine nebelleuchte in den händen halte, ist mir die idee gekommen ob man da nicht auch die standlichter reinbauen könnte? (und die in den hauptscheinwerfern rausnehmen)
das würd mich zwar nun interessieren ob man dass laut stvo machen darf (was der tüv dazu sagt ist mir schnuppe...ich muss ja nicht dort hin 😁)
würd mich wirklich interessieren ob das machbar wäre :-)
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ALEX13579
Das man mit mehreren (bis zu 6) Standlichtern herumfahren darf, ist korrekt. JEDOCH ist die vorgeschriebene MINDESTHÖHE zu beachten (ich weiss die jetzt allerdings mehr auswendig), aber die Höhe der Nebelscheinwerfer reicht dazu auf keinen Fall.
Wenn man über Prüfzeichen redet, muss das Teil, dass dieses Prüfzeichen beinhaltet, auch genau diese Funktion erfüllen, somit scheiden die Nebels wieder aus.Wenn man damit bei klarer Sicht herumfährt und die Herren einen anhalten, fragen die sicherlich, warum man denn mit Nebelscheinwerfern herumfährt (war bei mir so, hatte zwecks bösen Blick die Standlichter in den Scheinwerfern total verdeckt, also hab ich in die Stossstange - unter Beachtung der Mindesthöhe und der max. Leuchtkraft von 5W - versetzt, waren in den Augen der polizei ebenfalls Nebelscheinwerfer...)
so ein schwachsin es sind nur 4 standlichter erlaubt die gesetzeslage sollte man kennen
http://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik.jpghttp://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik2.jpgstandlichtringe werden pro scheinwerfer als 1 einziges angesehen
nebelscheinwerfer müssen unter de rhöhe der scheinwerfer sein
lest bitte die STVZO www.verkehrsportal.de unter §52 1
dann wird nur die sache mit der höhe eng.
nebelleuchten sind ja normalerweise recht tief an der stossstange.
weiss zufällig jemand auf welcher höhe die nebelscheinwerfer sind? (beim sportive)
kann ich dir net sagen fahre golf ausserdem darste die net umbauen da die typenzugelassen sind den sowas führt zum erlöschen der BE
Mh, weis ja nicht wo du das her hast mit den 4 leuchten. Ich kenne es mit 6, und ich HABE es gelesen in der STVO, wo weis ich jetzt auch nicht mehr, kann aber nicht so langer her sein, also nicht gleich ausflippen und den dicken machen ;-D wir können hier alle lesen und schreiben wie man unschwer erkennen kann!
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Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Ich kenne es mit 6, und ich HABE es gelesen in der STVO
NÖ...
du hast es in der stvZo gelesen! und da steht auch nix von 6lichtern, sondern von 4!
Zitat:
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.
also 2+2 macht bei mir in der summe 4....
6 lichter dürfen maximal vorne leuchten davon 2 scheinwerfer, 2 standlichter es sei 2 von 4 sind in den scheinwerfern und 2 nebler so kenn ich das mit 6 lichtern. aber das ist nirgends aufgelistet meines wissens mit neblern fahre ich auch mit 6 lichtern im g2 rum ^^