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standlicht in nebelleuchte

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 15:50

hi

da ich gerade eine nebelleuchte in den händen halte, ist mir die idee gekommen ob man da nicht auch die standlichter reinbauen könnte? (und die in den hauptscheinwerfern rausnehmen)

das würd mich zwar nun interessieren ob man dass laut stvo machen darf (was der tüv dazu sagt ist mir schnuppe...ich muss ja nicht dort hin :D)

würd mich wirklich interessieren ob das machbar wäre :-)

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20 Antworten

Re: standlicht in nebelleuchte

 

Zitat:

Original geschrieben von Schnibble

das würd mich zwar nun interessieren ob man dass laut stvo machen darf

LOL ...mit Sicherheit nicht.

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 18:29

ja, ich weiss, das klingt ein bisschen komisch

 

aber, das standlicht muss ja nicht notgedrungen im gehäuse des abblendlichtes sein (siehe z.b. golf3)

.....ich weiss nur nicht genau die bestimmungen mit den verschiedenen massen.... ^^

am 30. Januar 2006 um 20:10

Haha, lustig, ich fahre so schon seit mehreren Wochen rum, ich hab mir das nämlich auch gedacht als ich meine nebler dranbauen wollte. So nun so getan und LED standlicht drin und auch in den hauptscheinwerfern standlicht drin. Auf den neblern is ja nen e-prüfzeichen drauf, also wer will dir oder mir was? Keiner!!

Bis jetzt hat mich die polizei noch nicht angehalten und die haben das sicher schon gesehen, von daher.

Nur zur erinnerung, man darf laut gesetz bis zu 6 standlichter an der front haben, wo und wie is egal, hauptsache weis!

Außerdem gibt es nebler mit blauen standlicht sogar zu kaufen mit e-prüfzeichen, von daher, einfach machen und gut!

Themenstarteram 31. Januar 2006 um 6:27

ich bin hierzulande sogar mit weiss-bläulichen standlichtern durch die technische kontrolle gefahren....entweder war der prüfer blind oder dem war's wirklich schnuppe.

danke für die antwort....

dann mach ich mich mal ran an die arbeit :D

Sag mal Schnibble,

willst du dann nur noch Standlicht in den Nebels nutzen oder zusätzlich zu den Nebelscheinwerfern? Mit LED´s oder herkömmlichem Leuchtmittel? Ich hätte u.U. Interesse Tagfahrlich nachzurüsten...

Gruß

nuparo

Themenstarteram 31. Januar 2006 um 14:20

ich hatte mir das eigentlich so vorgestellt dass ich die standlichter zusätzlich in die nebelleuchten einbaue

und dann das hauptstandlicht abklemme (bzw. einfach nur die birnen rausnehme)

die nebelleuchten sollten schon noch funktionieren!

das soll dann eben einen schönen effekt geben, dass auch bei abblendlicht die nebelleuchten "erhellt" sind aber halt nur ein standlicht ist (damit man nicht ärger mit der rennleitung bekommt man würde dauernd mit nebelleuchten rumfahren)

wenn ich mir nämlich das gehäuse ansehe, kann man da nämlich ohne grossen aufwand ein paar (natürlich weisse :D) LEDs befestigen....

das sieht bestimmt gut aus ^^

Zitat:

Original geschrieben von SilentBlood666

Auf den neblern is ja nen e-prüfzeichen drauf, also wer will dir oder mir was? Keiner!!

das e-zeichen legt sich NUR auf die funktion als nebelscheinwerfer fest!

sie sind nun folglich als "standlichtscheinwerfer" NICHT zugelassen!

von daher wiegst du dich in falscher sicherheit!

am 31. Januar 2006 um 18:52

jaja, ich weis schon, "erklär das dem polizisten der dich anhält",

oder so. Ich mach mir da vorerst keine gedanekn, klar, geh

auf nummer sicher und lass es, och manno, wenn man alles machen

würde wie es im gesetz steht ist es doch langweilig.

Du gefährdest damit doch nicht die sicherheit, oder?

Von daher is doch egal. Ich kann leute nicht leiden die meinen

nur weil es dunkel ist mit nebellicht zu fahren, das is

viel schlimmer als ne led, oder 5w leuchte!

Klar is das e-zeichen nur für die nebellichtfunktion, doch

woher soll das herr polizeimann wissen wenn er draufschaut?

Einfach sagen hab ich so gekauft und dumm stellen, andere

werden mit blauem standlicht angehalten und sagen "das war

schon so" und kommen auch davon.

Ich würd mir da keine gedanken machen!

Themenstarteram 31. Januar 2006 um 20:54

hi

....stilllegen können se meinen sowieso nicht so schnell.... ich hab ja kein tüv :D

ich werd's dann einfach mal bei gelegenheit machen und kucken bis der erste auf dumme gedanken kommt *bg*

Zitat:

Original geschrieben von SilentBlood666

Klar is das e-zeichen nur für die nebellichtfunktion, doch

woher soll das herr polizeimann wissen wenn er draufschaut?

ganz einafch! anhand der nummer (nicht nicht die "ortkennzahl" am e) kann er ganz leicht nachvollziehen um was für ein teil es sich handelt, wo/wann es geprüft wurde, wann die erstauslieferung war & wer der hersteller ist ;)

am 1. Februar 2006 um 16:53

Naja, ich will mich da jetzt nicht streiten und nicht behaupten das die polizei nicht gerade kompetent in solchen sachen ist. klar hast schon recht, aber ich lass es mal drauf ankommen, und wie gesagt bis jetzt is noch nichts passiert. Beim eintragen des fahrwerks hat der tüv auch nichts gesagt, weil meine nebler hängen ja tiefer als die lippe.

Themenstarteram 1. Februar 2006 um 20:17

ach komm.....wenn ich in deutschland schonmal wenn ich ein knöllchen krieg wo "herkunftsland unbekannt" draufsteht, dann zweifel ich da wirklich an der kompetenz!

Das man mit mehreren (bis zu 6) Standlichtern herumfahren darf, ist korrekt. JEDOCH ist die vorgeschriebene MINDESTHÖHE zu beachten (ich weiss die jetzt allerdings mehr auswendig), aber die Höhe der Nebelscheinwerfer reicht dazu auf keinen Fall.

Wenn man über Prüfzeichen redet, muss das Teil, dass dieses Prüfzeichen beinhaltet, auch genau diese Funktion erfüllen, somit scheiden die Nebels wieder aus.

Wenn man damit bei klarer Sicht herumfährt und die Herren einen anhalten, fragen die sicherlich, warum man denn mit Nebelscheinwerfern herumfährt (war bei mir so, hatte zwecks bösen Blick die Standlichter in den Scheinwerfern total verdeckt, also hab ich in die Stossstange - unter Beachtung der Mindesthöhe und der max. Leuchtkraft von 5W - versetzt, waren in den Augen der polizei ebenfalls Nebelscheinwerfer...)

am 2. Februar 2006 um 9:47

Die nebler dürfen maximal 40cm vom rand entfernt sein, wie hoch

ist vollkommen egal. Ich sag nur golf 3 serie nebler in dem

grill, ist nicht zulässig, mehr als 40cm vom rand! Ja toll,

is aber serie, und was serie is kann doch nicht schlecht

sein, könnt ich mich nur aufregen, da sagt keiner was,

aber als ich in meinem Golf damals nebler unters Nummernschild

gemacht habe, genauso weit vom rand wie die im grill, hammse

mich angehalten und rumgenölt, hab mich doof gestellt und

bin damit 2 mal davon gekommen, hehe, dann kam der astra!

Also, ok, einigen wir uns das die grünen meist unkompetent sind!

Aber wenn sie dir einen reindrücken wegen 5w NEBELlichtern

biste selbst dran schuld, da wär ich einfach wieder gefahren.

Weil die nebellichtfunktion geht ja, bei mir zumindest.

Ich hab 5w standlicht und 55w nebellicht und wenn die sagen

meine 5w sind nebellicht, dann schalte ich mein nebellicht ein

und frage sie freundlich was sie dazu sagen!

Es gibt auto die haben von werk aus standlicht extra.

Alle mit schlafaugen zB. Da sagt auch keiner was.

Mal nicht drüber fertig machen, wie schonmal gesagt,

da passiert schon nichts, die wissen auch nicht alles!

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