Standlicht als Tagfahrlich codieren

Opel Vectra C

Hallo weiß jemand ob man Standlicht als Tagfahrlich codieren kann???

48 Antworten

meinst du dann Komm nicht nach Bochum Wattenscheid und Umgebung

bei uns werden sogar freitags aben Autos bei DuW stillgelegt die LED oder Xenon drin haben.

Geh nicht vom Tatbestand aus der stimmt nicht!!!

Ganz schlimm mit Golf und 13 Zoll die gehen direkt aufm Hänger da verboten und schwarz eintrag.

Zitat:

Original geschrieben von opelfreak.de


meinst du dann Komm nicht nach Bochum Wattenscheid und Umgebung

bei uns werden sogar freitags aben Autos bei DuW stillgelegt die LED oder Xenon drin haben.

Geh nicht vom Tatbestand aus der stimmt nicht!!!

Ganz schlimm mit Golf und 13 Zoll die gehen direkt aufm Hänger da verboten und schwarz eintrag.

Wo du herkommst weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist die Verwendung von LEDs das, was ich geschrieben habe. Unzulässige Leuchtmittel, mehr nicht. Und da hiervon keine Gefährdung ausgeht, KANN das Fahrzeug NICHT stillgelegt werden. Bei falscher Bereifung hingegen schon. Denn da ist ja auch eine konkrete Gefährdung vorhanden. Aber wegen ein paar Lampen passiert ausser einem Mängelbericht und den 20 Euro nix, Aber auch gar nix. Da kann man nicht einmal die Weiterfahrt untersagen.

Glaub mir, ich kenne mich da ziemlich gut aus 😁

Oh ein Weißsager

Bei einbau von LEDs oder anderen Beleuchtungsveränderungen erlischt die Betriebserlaubniss.

Besonders Krass bei xenon Blendern da verstehn die keinen Spass mehr
fällt unter gefährdung im Strassenverkehr. genauso bei Leds

Ist vieleicht bei eurem Dorfscherriff so aber nich Hier z.B. NRW

Sehe ich auch so, wenn Leuchtmittel eingesetzt werden die da nix zu suchen haben ist das eine Gefährdung des Straßenverkehrs.

Mfg David

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Zitat:

Original geschrieben von soppman


Sehe ich auch so, wenn Leuchtmittel eingesetzt werden die da nix zu suchen haben ist das eine Gefährdung des Straßenverkehrs.

Mfg David

Eben nicht! Die Veränderung von Fahrzeugteilen muss geeignet sein, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu verursachen. Sprich, die Gefährdung ist zu erwarten. Und wo bitte ist bei einer Standlicht-LED eine Gefährdung anderer VT zu erwarten? Richtig. Nirgends! Daher ist es eine Unvorschriftsmäßigkeit.

Änderungen an Fahrwerk, Bremsen, Lenkung u.s.w. lassen dagegen sehrwohl eine Gefährdung erwarten.

Hier muss man das Gesetz schon sehr genau nehmen, wenns ums Erlöschen geht.

Also Kurz um

Erloschene Betribserlaubnis da keine zulassung

PUNKT

Zitat:

Original geschrieben von opelfreak.de


Also Kurz um

Erloschene Betribserlaubnis da keine zulassung

PUNKT

Falsch.

Der Schutzmann ist kein Lichtsachverständiger, ist das Teil nicht zugelassen muss er die Kiste stilllegen, in wie weit das Licht die Sicherheit gefährtet kann er nicht bestimmen, heutige LED Technik kann durchaus blenden, wenn die Diode stark genug ist und dazu noch punktuell abstrahlt oder die Geometrie des Scheinwerfers eine Blendung verursacht etc... sowas kann der Schutzmann nicht wissen, da es nicht geprüft ist, raus aus dem Verkehr.

Ganz einfach da braucht man nicht vom Fach zu sein, nur seinen Verstand nutzen.

Mfg David

Zitat:

Original geschrieben von soppman


Der Schutzmann ist kein Lichtsachverständiger, ist das Teil nicht zugelassen muss er die Kiste stilllegen, in wie weit das Licht die Sicherheit gefährtet kann er nicht bestimmen, heutige LED Technik kann durchaus blenden, wenn die Diode stark genug ist und dazu noch punktuell abstrahlt oder die Geometrie des Scheinwerfers eine Blendung verursacht etc... sowas kann der Schutzmann nicht wissen, da es nicht geprüft ist, raus aus dem Verkehr.

Ganz einfach da braucht man nicht vom Fach zu sein, nur seinen Verstand nutzen.

Mfg David

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Zitat:

Eben nicht! Die Veränderung von Fahrzeugteilen muss geeignet sein, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu verursachen. Sprich, die Gefährdung ist zu erwarten. Und wo bitte ist bei einer Standlicht-LED eine Gefährdung anderer VT zu erwarten? Richtig. Nirgends! Daher ist es eine Unvorschriftsmäßigkeit.

Änderungen an Fahrwerk, Bremsen, Lenkung u.s.w. lassen dagegen sehrwohl eine Gefährdung erwarten.

Hier muss man das Gesetz schon sehr genau nehmen, wenns ums Erlöschen geht.

Deine Subsumtion geht völlig an der ständigen Rechtsprechung vorbei. Schau in den Hentschel (Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl.), so ist unter § 19 Abs. 2 StVZO auch eine schöne Übersichtstabelle. Dort wird aufgeführt, bei welchen Änderungen die Betriebserlaubnis sofort erlischt. Darunter fällt jedenfalls jegliche (!) Änderung an der Beleuchtungseinrichtung.

Sicherlich kannst Du eine andere Auffassung hier propagieren, was aber nicht daran ändert, dass jeder Richter in Deutschland einen Hentschel auf dem Schreibtisch liegen hat, wenn er eine Entscheidung im Straßenverkehrsrecht fällt.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


Sicherlich kannst Du eine andere Auffassung hier propagieren, was aber nicht daran ändert, dass jeder Richter in Deutschland einen Hentschel auf dem Schreibtisch liegen hat, wenn er eine Entscheidung im Straßenverkehrsrecht fällt.

Das mag ja alles stimmen, nur wer setzt das in der Realität durch?

Ist wie das "Verbot" der Blitzer-Warner im Navi. Bis heute gibt es keinen dokumentierten Fall der Ahndung oder gar Beschlagnahmung des Gerätes.

Ebenso glaube ich kaum dass ein Polizist ein Fahrzeug stilllegen wird bei dem ausschließlich das Standlicht auf LED umgerüstet wurde. Wenn noch anderer Unfung hinzukommt sieht das sicher ganz anders aus.

Es gibt ja auch noch sowas wie Verhältnismäßigkeit und entgegen der Meinung vieler sind Polizisten i.d.R. nette Zeitgenossen und speziell geschult insbesondere hinsichtlich Konfliktlösung. Und das Stilllegen eines Fahrzeuges wegen solch einer Lapalie fällt nicht darunter 😉

Sascha

Zitat:

Original geschrieben von SaBoMotor


Ist wie das "Verbot" der Blitzer-Warner im Navi. Bis heute gibt es keinen dokumentierten Fall der Ahndung oder gar Beschlagnahmung des Gerätes.

Nun, vorliegend geht es um die StVZO, genauer: Es geht um die - sehr begrenzten - Fälle des § 19 II. Diese sind (Gott sei dank) exorbitant reduziert auf wenige Tatbestände. So fallen zB nicht genehmigte Rad/Reifenkombinationen nicht darunter. Änderungen an der Beleuchtungseinrichtung fallen jedoch immer darunter. Gemeint sind unzulässige Leuchtmittel jeder Art (Gasentladungslampen in nicht dafür vorgesehenen Reflektoreinheiten, LED-Beleuchtung ohne Zulassung, gefärbte Leuchtmittel ohne Zulassung, Leuchtmittel mit unzulässiger Leistung usw) aber auch Maßnahmen, die in die Reflektoreinheit selbst eingreifen (abgedunkelte Abdeckscheibe mittels Spray/Strumpfhose, Montage von Standlichtringen usw).

Zitat:

Und das Stilllegen eines Fahrzeuges wegen solch einer Lapalie fällt nicht darunter 😉

Das hat zwei Gründe:

1. Die Polizei ist personell völlig unterbesetzt und in der Folge natürlich überlastet. Man hat schlichtweg nicht die Zeit, sich um diese Idioten zu kümmern.

2. Den Beamten fehlt es völlig am Bewusstsein, was dieser Mist für die eigene Karriere bedeuten kann. Ich verweise nach Bayern, wo es nach kurz nach einer Kontrolle zu einem Unfall kam. Das Fahrzeug hatte die Voraussetzungen des § 19 II StVZO erfüllt. Die Beamten hätten dies bemerken müssen (und im konkreten Fall taten sie das wohl auch). Trotzdem wurde die Weiterfahrt nicht untersagt. Im späteren Strafprozess wurden die Beamten wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil der Unfallopfer verurteilt. Mit dem Bewusstsein im Hinterkopf, würde ich die Weiterfahrt zumindest untersagen, bis der Mangel abgestellt ist. Alles andere ist mit einem ähnlihcen Risiko verbunden, wie einen alkoholisierten Verkehrsteilnehmer nach einem positiven Alkoholschnelltest weiterfahren zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.



Zitat:

Und das Stilllegen eines Fahrzeuges wegen solch einer Lapalie fällt nicht darunter 😉

Das hat zwei Gründe:
1. Die Polizei ist personell völlig unterbesetzt und in der Folge natürlich überlastet. Man hat schlichtweg nicht die Zeit, sich um diese Idioten zu kümmern.
2. Den Beamten fehlt es völlig am Bewusstsein, was dieser Mist für die eigene Karriere bedeuten kann. Ich verweise nach Bayern, wo es nach kurz nach einer Kontrolle zu einem Unfall kam. Das Fahrzeug hatte die Voraussetzungen des § 19 II StVZO erfüllt. Die Beamten hätten dies bemerken müssen (und im konkreten Fall taten sie das wohl auch). Trotzdem wurde die Weiterfahrt nicht untersagt. Im späteren Strafprozess wurden die Beamten wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil der Unfallopfer verurteilt. Mit dem Bewusstsein im Hinterkopf, würde ich die Weiterfahrt zumindest untersagen, bis der Mangel abgestellt ist. Alles andere ist mit einem ähnlihcen Risiko verbunden, wie einen alkoholisierten Verkehrsteilnehmer nach einem positiven Alkoholschnelltest weiterfahren zu lassen.

Ein geändertes Standlicht führt aber nicht zum Unfall bzw. ist zumindest nicht dafür verantwortlich zu machen.

Daher wäre es auch unverhältnismäßig ein Fahrzeug nur deswegen stillzulegen und es wird wohl auch kein/e normal denkende/r Polizist/in (und das sind glücklicherweise die meisten) tun.

Dass sie/er die rechtliche Handhabe hierzu hat ist unbestritten, nur wenn man ihr/ihm nicht noch blöde kommt sind die oben erwähnten 20 Euro vermutlich das höchste, wenn's nicht sogar bei einer mündlichen Ermahnung bleibt.

Sascha

Zitat:

Original geschrieben von SaBoMotor


Ein geändertes Standlicht führt aber nicht zum Unfall bzw. ist zumindest nicht dafür verantwortlich zu machen.

Hallo Sascha,

Du unterschätzt die Dummheit des mündigen Bürgers. In Brandenburg gab es den Fall, dass die Standlichter vorne gegen rot abstrahlende getauscht wurden. In der Dämmerung kam es nun zu einem folgenschweren Unfall. Der Gegenverkehr setzte nämlich zum Überholen an, weil er dachte, das eigentlich auf ihn zukommende Fahrzeug entferne sich von ihm. Ihn hatte schlicht die rote Beleuchtung irregeführt. KABUM.

Schöne Scheiße.

Hinzu kommt, dass zu diesen baulichen Änderungen oftmals ein StVO-widriges Nutzen selbiger hinzukommt. Nicht selten nutzen die Fahrer derart veränderter Autos die Beleuchtungseinrichtung falsch (zB fahren nur mit Standlich, damit auch ja jeder sieht, wie cool das ist).

Wie gesagt, leider fehlt der Polizei die Kapazität, um den Unfug zu beenden (und eigentlich ist man dafür auch nicht zuständig, sondern das Straßenverkehrsamt).

Jo das kapiert mister Schland aba nich

Der weiß es ja besser

Soll sich einfach raushalten

Denn

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal ...................... !!!

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