Standlicht als Tagfahrlich codieren

Opel Vectra C

Hallo weiß jemand ob man Standlicht als Tagfahrlich codieren kann???

48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau


Ich bin froh, dass im VFL keine Leuchte drin ist. Mir reicht die Instrumentenbeleuchtung. Ich brauche keine zig Kontrolllampen die eh nur stören (meine Meinung).

Ich hätte gerne diese Leuchte, wenn ich irgendwo hinfahre und im Auto sitzenbleibe, um zu warten, merke ich immer wieder, dass ich vergesse das Licht auszumachen. An der Tachobeleuchtung merkt man es ja nicht direkt, die geht bei "Zündung aus" und auch bei "Tür auf" eh mit an...

Zitat:

Original geschrieben von SaBoMotor


Mit LED TFL sieht man selber definitiv aber nix, d.h. ein Vergessen der Fahrzeugbeleuchtung im Dunkeln ist praktisch unmöglich.

Sag das mal den Leuten, die morgens hier mit rumgurken... in den letzten Tages ist es ja um 6 Uhr relativ dunkel und jedesmal kommen die Pflegefälle mir mit den TFL entgegen. Kannst du immer raten... "Das könnte jetzt der RX8 sein... Mist, der Golf IV hat ja die gleichen TFL... ah, Moment, das ist nun der A4, den erkenn ich... aber der Nächste? Ok, das ist der X3, erkennt man ja an den NSW als TFL!" Man kann zwar nicht vergessen das Licht anzumachen, aber viele finden es cool mit dem TFL rumzugurken, auch wenn man kaum mehr sieht, wie mit dem Standlicht... und von hinten ist das Auto komplett unkenntlich 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von SaBoMotor


Mit LED TFL sieht man selber definitiv aber nix, d.h. ein Vergessen der Fahrzeugbeleuchtung im Dunkeln ist praktisch unmöglich.
Sag das mal den Leuten, die morgens hier mit rumgurken... in den letzten Tages ist es ja um 6 Uhr relativ dunkel und jedesmal kommen die Pflegefälle mir mit den TFL entgegen.

So dunkel kann es dann aber nicht sein, zumindest nicht dunkel genug dass mal Abblendlicht brauchen würde um die Fahrbahn auszuleuchten.

Sascha

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau



Zitat:

Original geschrieben von Eugen 85



Habe bei mir auch die Abblendlichter, nur die Abblendlichter, als TFL programmiert. War heute beim Tüver und wollte TÜV + AU machen. Ich darf mich nochmal vorstellen, da diese TFL-Variante nicht erlaubt ist. Davon habe ich noch nie was gehört. Er hat mir dann noch so ein Heftchen gezeigt, wo dies mit § geschildert war.

Angeblich könnte man, wenn es dunkel wird, vergessen das "volle" Licht einzuschalten. Habe ihm versucht zu erklären das die Tacho- und Armaturenbeleuchtung aus ist und man ja somit merkt das das Licht nicht an ist. Trotzdem, draf nochmal hin 🙁

Und wieso darf dann diese Version von jedem Opel-Händler in Deutschland so programmiert werden...? 😉
Laut meines Wissens ist dies schon so abgenommen.
Frag doch mal direkt bei Opel in Rüsselsheim nach 😉
Dann geh mit den Schreiben zum TÜV und zahle auf keinen Fall die Nachuntersuchungsgebühr.

Aber wie Du schon sagst, sieht man dies an der Instrumentenbeleuchtung. Beim Facelift ist dies wieder anders, da die Instrumentenbeleuchtung permanent an ist, und man nur eine Kontrollleuchte für das Licht hat, ob dieses Ein ist.

Aber jetzt ohne eine verbindliche Rechtsauskunft zu geben, würde ich jetzt mal sagen, dass sich dein TÜV da doch getäuscht hat.

MfG
W!ldsau

Das hab ich ihm auch gesagt, konnte es auch nicht verstehen. Der hat ja erstmal auch gemeint das es sowas ja mitlerweile überall zu kaufen gibt (ebay usw.). Daraufhin hab ich ihm nochmal erklärt das es von Opel so vorgesehen ist...

Zur Nachuntersuchung darf ich eh nochmal, da die Spurstangen ausgeschlagen sind...

Aber was sagt ihr zu dem Gesetzestext. Ich verstehe darunter das es erlaubt ist. Aber ganz sicher bin ich mir nicht...

http://www.strassenverkehrsrecht.net/.../...gen-allgemeine-grundsaetze

Opel habe ich erst letzte Woche ne Mail zu ner anderen Frage gesendet. Aber bis heute nichts beantwortet bekommen, leider.

Ich hatte auch das TFL als Abblendlicht programmiert , habe es aber schnell wieder rausgenommen - es passierte mir nämlich mehrmals genau das was der Tüv Prüfer bemängelt hat , ich fuhr im Dunkeln ohne Schlussleuchten durch die Gegend . Da beim FL Modell die Instrumentenbeleuchtung ja leider auf Dauerfeuer steht merkt man das dann auch nicht .

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Eigentlich ist es ganz einfach:

die Hauptscheinwerfer dürfen NUR IN VERBINDUNG mit den Rückleuchten und Kennzeichenleuchten brennen. Nicht mehr und nicht weniger.

Daher ist die Schaltung der Variante 4 im Steuergerät nicht zulässig 😁

Grund ist einfach, dass man der Polente bei Nacht nicht davonfahren kann bzw. die das Kennzeichen lesen können.

Das TFL als solches reicht nicht aus, um die Fahrbahn bei Nacht auszuleuchten. Drum darf es alleine brennen (ohne das hinten was brennt).

Na wenn da mal nix anbrennt....................😉

Zitat:

Original geschrieben von Schland


die Hauptscheinwerfer dürfen NUR IN VERBINDUNG mit den Rückleuchten und Kennzeichenleuchten brennen. Nicht mehr und nicht weniger.

Richtig.

Zitat:

StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze Abs. 5
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Die ECE R87 Regelung für Tagfahrleuchten gibts

hier in englischer Sprache als PDF zum Download

Sascha

Zitat:

Original geschrieben von SaBoMotor



Zitat:

Original geschrieben von Schland


die Hauptscheinwerfer dürfen NUR IN VERBINDUNG mit den Rückleuchten und Kennzeichenleuchten brennen. Nicht mehr und nicht weniger.
Richtig.

Zitat:

Original geschrieben von SaBoMotor



Zitat:

StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze Abs. 5
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Die ECE R87 Regelung für Tagfahrleuchten gibts hier in englischer Sprache als PDF zum Download

Sascha

Ich hab die Regelung in deutsch vorliegen. Da steht halt "nur" drin, wie die gebaut und gekennzeichnet sein muss bzw. wie das E und RL auf dem Gehäuse auszusehen hat. Ist eigentlich nichtssagend.

Dann muß halt auch in der REC Tagfahrlicht Version 4 programmiert werden.

MfG
W!ldsau

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau


Dann muß halt auch in der REC Tagfahrlicht Version 4 programmiert werden.

Reicht immer noch nicht weil keine Kennzeichenbeleuchtung

Sascha

Also geht es jetzt doch den Standlicht auf Tagfahrlicht codieren zu lassen.
weil ich wollte anstatt der normalen Birne Led´s reinmachen.
und es wär gut wenn man den standlich als Tagfahrlicht benutzen könnte.

Man kann das Standlicht als TFL programmieren. Aber es ist verboten, damit rumzufahren. Außerdem sind LEDs erst recht verboten. Damit handelst du dir in der nächsten Polizeikontrolle einen Mängelbericht ein und evtl. ne Verwarnung wg. unvorschriftsmäßiger Beleuchtung.

Ich bin immer noch der Meinung "Nein" man kann das Standlicht nicht als TFL programmieren, bei alten Fahrzeugen konnte man die Nebelscheinwerfer gedimmt als TFL nutzen, bei den neuen kann man nur die Abblendlichter als TFL programmieren. LEDs sind übrigens nicht im Bereich der STVO zugelassen, die folgen dürften dir bekannt sein.

Übrigens war bei meinem Touran von Werk aus TFL programmiert auf den Abblendlichtern, hat mir VW jetzt ein nicht TÜV gerechtes Auto verkauft? So ein Schwachsinn, wechsel den TÜV, den deiner scheint was gegen Sicherheit im Straßenverkehr zu haben.

Mfg David

Mach doch einfach den schalter an 🙂😁😁

LEDs sind verboten und Kosten dich 3 Punkte und 150 Euro Nur so nebenbei

Mit der Happy lightshow kannst zB die Nebler als TFL programmieren und gleichzeitig noch als Abbiegelicht uvm. ist aber auch nicht erlaubt

Abber ruckzuck entfernt das Modul 😁

Zitat:

Original geschrieben von opelfreak.de


Mach doch einfach den schalter an 🙂😁😁

LEDs sind verboten und Kosten dich 3 Punkte und 150 Euro Nur so nebenbei

Mit der Happy lightshow kannst zB die Nebler als TFL programmieren und gleichzeitig noch als Abbiegelicht uvm. ist aber auch nicht erlaubt

Abber ruckzuck entfernt das Modul 😁

Oha. Hast du den genauen Tatbestand bzw. die Tatbestandsnummer parat??

Zitat:

Original geschrieben von opelfreak.de



LEDs sind verboten und Kosten dich 3 Punkte und 150 Euro Nur so nebenbei

Habs grad mal nachgeschlagen: Tatbestandsnummer 349136, macht 20 Euro, aber KEINEN Punkt.

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