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Städtische Fahrzeuge ohne Licht

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 16:16

Warum fährt die Polizei und die städtischen Fahrzeuge bei Schnee-/Regen und in der Dämmerung immer ohne Licht ?

Zumindest hier in Niederbayern ist mir das aufgefallen. Und das ist grundsätzlich so, dass die städtischen Kfz bei schlechten Sichtverhältnissen tagsüber ohne Licht fahren.

Hat das einen bestimmten Grund ?

Sind das Sparmaßnahmen, um die öffentlichen Kassen zu entlasten (mit Licht braucht man schließlich mehr Sprit) ?

Ist das eine Anordnung, dass von x bis y Uhr das Licht nicht benutzt werden darf ?

Gibt es eine Vorschrift, die den Lichteinsatz ab einer bestimmten Helligkeit verbietet ?

Ist das vielleicht sogar zentral gesteuert, so wie die Laternen ?

Der Sicherheit kann das ja nicht wirklich dienen. Aufblenden verkneife ich mir bei der Polizei, aber wenn ich mein Licht kurz ausschalte und dann wieder anmache, konnte ich auch noch nie eine Reaktion feststellen...

Ist es bei euch vielleicht anders ?

Ich sollte wirklich mal den Fotoapparat mitnehmen und Bilder machen.

Es fällt eben wirklich extrem auf, mehr als 95 % aller Autofahrer fahren mit Licht, nur die städtischen scheinbar grundsätzlich ohne.

Beste Antwort im Thema

Weil auch bei der öffentlichen Hand dieselben Ignoranten arbeiten die man auch sonst auf den Strassen sieht.

Zu blöd um das Licht wenn nötig einzuschalten kann jeder sein der den Führerschein hat,egal ob er Hilfsarbeiter oder Professor ist

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Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer

Was ich persönlich noch schlimmer finde: Diese "Ich brauch nicht abblenden wenn ich überholt werde"

Das ist so allerdings korrekt:

Wer überholt wird, weil ein anderer unbedingt schneller fahren will, muss deshalb nicht seinen Eigenschutz aufgeben, weil er davon ausgehen kann, dass der andere sich dank der wesentlich höheren Geschwindigkeit (Voraussetzung für den Überholvorgang) schnell entfernt.

Ich persönlich blende allerdings doch zumindest ab bis der andere 150 oder 200 m entfernt ist, denn ich werde häufiger überholt und vorsätzlich blenden will ich schließlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Das ist so allerdings korrekt:

die stvo sieht das allerdings etwas anders als du!

Zitat:

StVO §17/2 Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug...mit geringem Abstand vorausfährt....

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Ich persönlich blende allerdings doch zumindest ab bis der andere 150 oder 200 m entfernt ist, denn ich werde häufiger überholt und vorsätzlich blenden will ich schließlich nicht.

Dann warte mit dem Aufblenden lieber noch etwas länger,bei 150-200m kann es noch ganz anständig im Rückspiegel blenden.

 

Wenn sich nicht gerade zwei Trottel überholen klappt das auch ohne das man sich den Sicherheitsvorteil des Fernlichts versaut.geht ganz einfach,wenn beide Fahrzeuge ungefähr auf gleicher Höhe sind blendet der Überholer auf und der Überholte ab.Geht einfach,keiner wird geblendet und vor allem keiner steht im Dunkeln.

Klappt bei uns in der Gegend fast reibungslos.

am 1. Februar 2009 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Wenn sich nicht gerade zwei Trottel überholen klappt das auch ohne das man sich den Sicherheitsvorteil des Fernlichts versaut.geht ganz einfach,wenn beide Fahrzeuge ungefähr auf gleicher Höhe sind blendet der Überholer auf und der Überholte ab.Geht einfach,keiner wird geblendet und vor allem keiner steht im Dunkeln.

Klappt bei uns in der Gegend fast reibungslos.

Also wenn ich so schaue wer oder was hier so alles rum fährt, dann bin ich sicher du findest eher zwei Trottel die sich überholen als die Normalen, die das so machen wie du beschrieben hast. :D

Gruß

Frank

Ob sie im restlichen Verkehrsgeschehen Trottel sind oder nicht  bleibt dahingestellt,aber das mit das Ab-Aufblenden beim überholen klappt überraschend gut.

Kann natürlich sein das es eine regionale Besonderheit ist die mal einige anfingen und sich dann verbreitete.

Leider verbreitet sich Fehlverhalten weit schneller und tiefgreifender als nützliche Verhaltensweisen.

am 1. Februar 2009 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Leider verbreitet sich Fehlverhalten weit schneller und tiefgreifender als nützliche Verhaltensweisen.

Da gebe ich dir 100% Recht.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Das ist so allerdings korrekt:

die stvo sieht das allerdings etwas anders als du!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

StVO §17/2 Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug...mit geringem Abstand vorausfährt....

In einer Autoclub-Zeitschrift stand es sinngemäß so drin, wie ich es formuliert habe. Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil von 1963, das wohl immer noch verbindlich ist:

Link

Dass man niemanden absichtlich blendet, versteht sich allerdings von selbst. Rücksichtnahme oder besser formuliert deeskalierendes Verhalten ist auf der Straße schließlich das einzig richtige...

Dir ist hoffentlich bewusst das sich in 45 Jahren nicht nur technisch,damals waren Bilux-Lampen und 6V noch die Regel,auch die STVO und die Rechtsprechung Änderungen unterworfen sind?

Was damals mit den besseren Karbidlampen noch ohne größeren Blendungen abging geht heute nicht mehr da man mittlerweile in derselben Situation 220W aus Projektionsscheinwerfern in die Rückspiegel gefeuert bekommt.

Ich gehe mal davon aus wenn die damaligen Richter dieselbe Situation unter berücksichtigung heutiger Beleuchtungen bewerten müssten würde das Urteil anderst ausfallen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

geht ganz einfach,wenn beide Fahrzeuge ungefähr auf gleicher Höhe sind blendet der Überholer auf und der Überholte ab.Geht einfach,keiner wird geblendet und vor allem keiner steht im Dunkeln.

Klappt bei uns in der Gegend fast reibungslos.

Klappt auch meistens so. Nur blende ich auch ab wenn mich jemand überholt weil es nicht nur störend ist sondern auch gefährlich wenn es von hinten blendet.

Weil sich in diesem Fall (selbst wenn man vorne Xenon hat) die Augen auf das hellere Licht aus dem Aussenspiegeln konzentrieren.

am 7. Februar 2009 um 7:17

Zitat:

GEZ stimmt aber nur halb, da Behörden (nicht alle) befreit sind.

Ist mir neu, dass Behörden befreit sind. Ist mehr nen Aberglaube denk ich. War auch immer der Meinung früher. Die Behörden bei denen ich mittlerweile war, mussten allesamt GEZ zahlen. Lass mich ja gerne eines besseren belehren, wenns einzelne befreite gibt. Die Polizei zahlt jedenfalls. In meiner Ausbildungsschule mussten sie sogar bei allen in den Lehrsälen angebrachten Fernsehern die Empfangsgeräte ausbauen lassen, als der GEZ Beauftragte kam und die Dinger entdeckt hatte. Sind immerhin 2 TV (TV Video Kombigeräte) in jedem der 20 Lehrsäle. Das hat gekostet...Immerhin weniger wie auf Jahre GEZ zu zahlen. Wir haben bei uns auf der Dienststelle deshalb nur 1 Radio für Staumeldungen und das wird im Haushaltsplan auch mit GEZ Gebühren aufgeführt. Wenn wir zahlen, zahlen die Gemeinden und Landkreise also auch denke ich.

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