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Staatsanwaltschaft hat Führerschein zurück geschickt...

Themenstarteram 27. November 2022 um 18:29

Hallo,

Letzten Sonntag wurde ich mit Rest Alkohol angehalten.

Beim pusten ergab es ein wert von 0,56 promille Atem alkohol. Darauf hin kam der Artz und hat mir Blut entnommen.

Der Führerschein wurde eingezogen. Weil die Beamten von den Wert x2 ausgehen. 1,12 promille blutwert. Das sei normal das von x2 gerechnet wird laut Aussage der Polizei.

Aber es gibt bis jetzt kein Offiziellen Blut Wert.

Ich sollte Donnerstag anrufen um den Wert zu erfahren und was der Richter entschieden hat. Ober Führerschein sperre oder Fahrerlaubnis entzug, weil der Wert an der Grenze wäre zwische OWI und einer Straftat.

Montag Anwalt eingeschaltet. Er hat natürlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt.

Der Anwalt sagte das es komisch sei, das ich vernehmungs Protokoll erhalten habe.

Mittwoch/Donnerstag versucht die Beamten zu erreichen. Es ging keiner ran.

Gestern am Samstag habe ich den Führerschein in der Post per Einwurf einschreiben wieder bekommen von der Staatsanwaltschaft.

Das würde ja dann bedeuten das der Blutwert unter 1,1 promille ist. Es sich somit um eine Ordnungswidrigkeit handelt?

D.h. maximal Führerschein sperre bis 3 Monate und 3 Punkte

Zu mir ersttäter und 2 Punkte.

Lg

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116 Antworten
Themenstarteram 14. November 2023 um 19:15

Mit mein e-scooter darf ich fahren?

Ohne e ginge das, aber mit e ist das auch ein Kraftfahrzeug und im Regelfall heißt es "das Führen von Kraftfahrzeugen wird verboten. Könntest aber Einspruch einlegen und ihn darauf beschränken, dass dir das Fahren von führerscheinfreien Kraftfahrzeugen weiter gestattet ist.

Man könnte auch noch jedem dem Hintern pudern, weil es ja so ein großes Problem ist, einen Monat auf Kraftfahrzeuge zu verzichten.

Ein Einspruch wäre hier zwecklos, da es um die Sache geht :rolleyes:

Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist übrigens anderer Meinung (Az. 11 BV 22.1234) und gestattet E-Scooter, da fahrerlaubnisfrei. Nur ist der Verwaltungsgerichtshof nicht für Strafsachen zuständig.

"Ein Einspruch wäre hier zwecklos, da es um die Sache geht."

Nein, diese Ausnahmeregelung für Mofa z.B. haben wir vor Gericht schon erreicht.

Interessant... Das kannte ich noch nicht :o

Spannend wäre ja jetzt, ob die Sache ohne die ständigen Wasserstandsmeldungen des TE auch so gelaufen wäre oder ob nicht doch am Ende alle Bußgeldstellen der Republik aufgrund dieses Threads in ihren Akten nach diesem einen Fall gesucht haben, der in 5-4-3-2-1-Monaten verjährt wäre ;)

Oder ob ein Mitarbeiter bei der zuständigen Bußgeldstelle hier mitgelesen hat?

Mal was zum Lachen - in einem Bußgeldverfahren hat die örtliche Bußgeldstelle über das Facebook-Profil des Übeltäters festgestellt, dass ihm die Örtlichkeiten vertraut waren und das schlecht zu lesende 70er Schild daher bekannt war. Vor Gericht hat man ihm aber das Mofa noch gestattet.

Ob sich der Fall jemals so zugetragen hat? :p

Einen offiziellen Blutalkoholwert gab es auch nie, obwohl Blut abgenommen wurde?

 

Jedenfalls sehr Kurios, sechs Tage vor der angeblichen Verjährungsfrist, nach einem Jahr....

Kann durchaus, wenn ich mir so einige Akten in Erinnerung rufe, da ist immer der Vermerk, wann Verjährung eintritt. Im System hinterlegt wird der Sachbearbeiter rechtzeitig erinnert...

Bisher hab ich es erst einmal erlebt, dass eine Bußgeldsache verjährte. Da ist die Akte von der Bußgeldstelle zur Staatsanwaltschaft versandt worden und die haben die "leider" zu spät ans Amtsgericht weitergeleitet.

Wiedervorlagenliste! Normales Vorgehen, um nichts zu vergessen.

Dass es bis kurz vor fristende gedauert hat, ist wohl eher Zufall.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. November 2023 um 20:41:25 Uhr:

 

in einem Bußgeldverfahren hat die örtliche Bußgeldstelle über das Facebook-Profil des Übeltäters

Solche Treffer kommen häufiger vor. Wer das Bedürfnis hat, sich so zu profilieren,muss dann auch nicht jaulen, wenn seine Missetat dadurch ans Licht kommt.

Themenstarteram 15. November 2023 um 0:28

Ich dachte auch e scooter bis 20 km/h wäre zulässig

E Scooter sind nach dem Gesetz Kraftfahrzeuge. Während eines FV ist die Nutzung jeglicher Kraftfahrzeuge verboten. Anders wäre es bei einem Entzug der Fahrerlaubnis, da dürftest Du den Scooter fahren.

Im Zweifel schriftlich bei der Owi-Behörde nachfragen. Dann weiß man - wenn auch erst einige Monate nach Ablauf des Führerscheinentzugs - ob man durfte oder nicht.

Themenstarteram 2. Februar 2024 um 3:43

Ich habe den FS per Einschreiben an die zuständige Stelle und Sachbearbeiter wie telefonisch vereinbart abgeschickt.

Jetzt steht im status:

Brief wurde zugestellt im Postfach von der FS - Behörde gegen 13 Uhr/ 1.2.2024.

Aber wurde nicht mehr abgeholt aus den Postfach.

Meine Frage....

Zählt dann der erste 1.2 oder erst wenn die Sachbearbeiterin das Einschreiben aus dem Postfach erhalten hat?

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