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Staatsanwaltschaft hat Führerschein zurück geschickt...
Hallo,
Letzten Sonntag wurde ich mit Rest Alkohol angehalten.
Beim pusten ergab es ein wert von 0,56 promille Atem alkohol. Darauf hin kam der Artz und hat mir Blut entnommen.
Der Führerschein wurde eingezogen. Weil die Beamten von den Wert x2 ausgehen. 1,12 promille blutwert. Das sei normal das von x2 gerechnet wird laut Aussage der Polizei.
Aber es gibt bis jetzt kein Offiziellen Blut Wert.
Ich sollte Donnerstag anrufen um den Wert zu erfahren und was der Richter entschieden hat. Ober Führerschein sperre oder Fahrerlaubnis entzug, weil der Wert an der Grenze wäre zwische OWI und einer Straftat.
Montag Anwalt eingeschaltet. Er hat natürlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
Der Anwalt sagte das es komisch sei, das ich vernehmungs Protokoll erhalten habe.
Mittwoch/Donnerstag versucht die Beamten zu erreichen. Es ging keiner ran.
Gestern am Samstag habe ich den Führerschein in der Post per Einwurf einschreiben wieder bekommen von der Staatsanwaltschaft.
Das würde ja dann bedeuten das der Blutwert unter 1,1 promille ist. Es sich somit um eine Ordnungswidrigkeit handelt?
D.h. maximal Führerschein sperre bis 3 Monate und 3 Punkte
Zu mir ersttäter und 2 Punkte.
Lg
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116 Antworten
Auch dies eine Frage, die man der Behörde stellen sollte. Hier bekommst du nur zwei verschiedene Antworten.
Meine Meinung - entscheidend ist der Eingang bei der Behörde und nicht der Eingang bei der Sachbearbeiterin. Dieser solltest du aber mit den Unterlagen nachweisen, dass der Brief am 01.02. bereits in deren Postfach lag. Die haben vermutlich die Post vor 13.00 Uhr dem Postfach entnommen, holen "deinen" Brief dann erst heute raus und stempeln den Eingang mit dem heutigen Tag.
Wobei der eine Tag hoffentlich nicht lebenswichtig ist. Hast doch "Pech", dass es ein Schaltjahr ist und der Februar 29 Tage hat.
Hey, auf den 1 Tag kommt es nicht an
Status ist auch heute noch so.
Ich habe ja die Belege und denke mal bin da auf der sicheren Seite
Bis heute kein Status geändert..
Heute dort angerufen.
Die zuständige Sachbearbeiterin ist krank.
Deswegen wurde es nicht aus den Postfach geholt.
Vertretung kümmert sich darum und wollte mich zurück rufen
Zitat:
@michel0104 schrieb am 2. Februar 2024 um 04:43:16 Uhr:
Jetzt steht im status:
Brief wurde zugestellt im Postfach von der FS - Behörde gegen 13 Uhr/ 1.2.2024.
Aber wurde nicht mehr abgeholt aus den Postfach.
Das reicht aus. Nach § 25 StVG beginnt die Fahrverbotsfrist an dem Tag, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt. Wann der Brief geöffnet wird, ist irrelevant.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. November 2023 um 20:24:44 Uhr:
Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist übrigens anderer Meinung (Az. 11 BV 22.1234) und gestattet E-Scooter, da fahrerlaubnisfrei.
Da ging es allerdings nicht um das Führen eines E-Scooters während eines Fahrverbotes, sondern um die behördliche Untersagung fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge zu führen. Insofern bleibt es dabei, dass während eines Fahrverbotes auch keine E-Scooter und keine Mofas gefahren werden dürfen.
1.2. - 26.02. = 1 Monat?
Haben wir nicht ein Schaltjahr?
Ab 1.3 würde ich sagen
Haben wir, und selbst ohne Schaltjahr endet der Februar nicht am 25.02. 23:59 Uhr.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Februar 2024 um 13:22:46 Uhr:
1.2. - 26.02. = 1 Monat?
Ach menno, du muß doch nur die 6 auf den Kopf stellen, dann passt doch alles.

Gruß Metalhead
Es geht um einen Monat abzüglich 4 Tage, die von der Beschlagnahme/Sicherstellung angerechnet wurden.
Das hatte der TE doch schon vor ziemlich genau 3 Monaten geschrieben
Mann, ich weiß nicht mehr, was ich gestern gegessen habe und du erwartest, dass ich seinen Schreiben von vor drei Monaten in Erinnerung habe?