Staatsanwaltschaft hat Führerschein zurück geschickt...
Hallo,
Letzten Sonntag wurde ich mit Rest Alkohol angehalten.
Beim pusten ergab es ein wert von 0,56 promille Atem alkohol. Darauf hin kam der Artz und hat mir Blut entnommen.
Der Führerschein wurde eingezogen. Weil die Beamten von den Wert x2 ausgehen. 1,12 promille blutwert. Das sei normal das von x2 gerechnet wird laut Aussage der Polizei.
Aber es gibt bis jetzt kein Offiziellen Blut Wert.
Ich sollte Donnerstag anrufen um den Wert zu erfahren und was der Richter entschieden hat. Ober Führerschein sperre oder Fahrerlaubnis entzug, weil der Wert an der Grenze wäre zwische OWI und einer Straftat.
Montag Anwalt eingeschaltet. Er hat natürlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
Der Anwalt sagte das es komisch sei, das ich vernehmungs Protokoll erhalten habe.
Mittwoch/Donnerstag versucht die Beamten zu erreichen. Es ging keiner ran.
Gestern am Samstag habe ich den Führerschein in der Post per Einwurf einschreiben wieder bekommen von der Staatsanwaltschaft.
Das würde ja dann bedeuten das der Blutwert unter 1,1 promille ist. Es sich somit um eine Ordnungswidrigkeit handelt?
D.h. maximal Führerschein sperre bis 3 Monate und 3 Punkte
Zu mir ersttäter und 2 Punkte.
Lg
116 Antworten
Aus dunkler Erinnerung - es reicht zur Verjährungsunterbrechung die Verfügung der Behörde, wenn die demnächst zugestellt wird. Tipp für einen neuen Thread "was ist unter demnächst zu verstehen".
Hallo,
Ich habe heute den Bußgeld Bescheid erhalten.
Kann ich darauf hin noch wiederruf einlegen?
Lg
"demnächst" hat ja dann gar nicht lange gedauert, da brauchen wir auch keinen weiteren Thread 😁.
@TE in dem Schreiben steht doch bestimmt drin, wie Du Einspruch einlegen kannst.
Hi zusammen,
Ich habe den Bußgeld Bescheid bekommen,.
Jetzt kann ich noch innerhalb von 2 Wochen Wiederspruch einlegen.
Könnte ich damit die Verjährungsfrist nicht vollenden?
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Nein, Verjährung ist unterbrochen bzw. läuft erneut. Mit welcher Begründung und welchem Ziel willst du Widerspruch einlegen?
Das ist ja krass. Wenige Tage vor Ablauf der ersehnten Frist dann doch noch den Bussgeldbescheid bekommen.
Darf man fragen wie genau die Busse aussiehst?
Punkte, Fahrverbot, Geld?
Am Anfang des Themas war wohl von 1-2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot die Rede und 500 € Strafe?
(Glaube ich zumindest)
1 monat Fahrverbot
Innerhalb von 4 Monaten nach den 2 Wochen Wiederspruchsfrist.
685€ Bußgeld
2 punkte
Zitat:
@Pauliese schrieb am 14. November 2023 um 18:16:14 Uhr:
Das ist ja krass. Wenige Tage vor Ablauf der ersehnten Frist dann doch noch den Bussgeldbescheid bekommen.
Darf man fragen wie genau die Busse aussiehst?
Punkte, Fahrverbot, Geld?
Am Anfang des Themas war wohl von 1-2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot die Rede und 500 € Strafe?
(Glaube ich zumindest)
Achso die Frist läuft von vorne
. Ne alles gut.
Werde den FS im Februar abgeben.
4 Tage werden angerechnet
Zitat:
@hydrou schrieb am 14. November 2023 um 18:05:43 Uhr:
Nein, Verjährung ist unterbrochen bzw. läuft erneut. Mit welcher Begründung und welchem Ziel willst du Widerspruch einlegen?
OK. Danke, ich würde auch sagen: zahlen, abhaken, FV in die Dir am passendsten erscheinende Zeit legen und nächstes Mal besser aufpassen bzw.es einfach gar nicht erst zu einem nächste Mal kommen lassen.
Alles Gute.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 14. November 2023 um 18:16:14 Uhr:
Das ist ja krass. Wenige Tage vor Ablauf der ersehnten Frist dann doch noch den Bussgeldbescheid bekommen.
Ein bischen Sadistsisch.
Du kannst den Monat in der Frist frei wählen. Februar ist da gut, hat nur 29 Tage...
Andererseits ist Dezember auch nicht schlecht, hat einige Feiertage.