ForumMercedes GLC (C253, X253)
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Staatliche Förderung Mehrwertsteuer 16 % ab 1.7.2020 bis 31.12.2020

Mercedes GLC C253
Themenstarteram 4. Juni 2020 um 9:09

Heißt das nun für den Käufer daß der Kaufabschluß nach dem 1.7.20 erfolgen muß,

oder gilt wann das Fahrzeug bezahlt wird,

oder muß es während des Verlaufes der Corona Pandemie bestellt ( Kaufvertrag ) worden sein.

Trifft dies auch auf schon bestellte aber noch nicht gelieferte Fahrzeuge zu ?,

es sollte ja eine Kaufprämie sein wobei nicht nur der Hersteller profitiert.

Beste Antwort im Thema

Bei der Umsatzsteuer ist immer der Zeitpunkt der Erbringung der umsatzsteuerpflichtigen Leistung maßgebend. Das wäre in diesem Fall die Lieferung des Fahrzeugs. Erfolgt diese im Begünstigungszeitraum, wäre dann auch der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Es sei denn, der Gesetzgeber regelt für diesen besonderen Fall etwas Spezielles, was den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung angeht. Das glaube ich aber nicht. Letztlich muss man den Gesetzentwurf abwarten.

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Zitat:

@telemesse schrieb am 8. Juni 2020 um 01:13:32 Uhr:

Die meisten Neuwagen dürften doch ohnehin als Firmenwagen verkauft werden und da ist letztendlich nur der Nettopreis relevant.

Jein. Der AN muss den BLP als GWV versteuern. Wenn der nun niedriger ist im 2. HJ 2020, dann muss der AN über die komplette Haltedauer auch weniger versteuern. Das ist schon nett.

am 8. Juni 2020 um 10:07

Hi,

 

wie sieht es denn bei einer Teilfinanzierung von Privat aus?

Kommt man da auch noch in den Genuss der Steuersenkung?

 

Habe im Januar bestellt und die Auslieferung erfolgt voraussichtlich im Juli.

 

 

Plus3 Finanzierung

Kaufpreis inkl. 19% MwSt.: 70.000,-

Anzahlung: 10.000.-

Gesamtkreditbetrag: 60.000,-

Zinsen: 2.500

Gesamtbetrag des Darlehens: 62.500

48 monatliche Raten je 550,-

 

Müsste da nochmal neu gerechnet werden?

Das kommt darauf an. Ist das ein Kaufleasing oder ein Mietleasing? Beim Kaufleasing zahlt man Kaufpreisraten, bekommt am Anfang das Fahrzeug geliefert und erhält eine Rechnung über den vollen Kaufpreis mit der Mehrwertsteuer, die dann gültig ist. Beim Mietleasing zahlt man ein monatliches Entgelt, das jeweils der dann gültigen Umsatzsteuer unterworfen wird.

Was diese Plus3 Finanzierung nun genau ist, weiß ich nicht, bin aber sicher, dass Mercedes die damit zusammenhängenden umsatzsteuerlichen Fragen explizit vorher geklärt hat.

am 8. Juni 2020 um 12:12

Gute Frage.

 

Bei der Plus3-Finanzierung vereinbart man mit dem Mercedes-Benz Partner die Anzahlung, die Laufzeit, die voraussichtliche Laufleistung und die Monatsrate.

 

Am Vertragsende stehen dann drei Möglichkeiten offen:

 

1. Behalten und die vereinbarte Schlussrate bezahlen und das Fahrzeug gehört mir.

 

2. Verkaufen. Ich kann nach der Laufzeit das Auto weiterverkaufen und mit dem Erlös die Schlussrate begleichen.

 

3. Zurückgeben. Dann gebe ich einfach das Fahrzeug zum vertraglich garantierten Restwert an den Händler zurück.

Hier mal ein paar passende Ausführungen bei Haufe:

https://www.haufe.de/.../...ung-oder-sonstige-leistung_164_512458.html

Daraus dürfe wohl hervorgehen, wie "einfach" die ganze Problematik ist, zumal sich die Rechtsauffassungen 2017 geändert haben. Es kommt extrem auf den Einzelfall an. Daher sagte ich schon, dass diese Problematik bei DB sicher eingehend geprüft wird und danach auch die Verträge vorbereitet werden. MB hat sicher eine eigene große Steuerabteilung mit entsprechender Fachkompetenz.

Da ich auch vor fast drei Jahren die Plus3 Finanzierung gewählt habe, kann ich berichten, dass es ein Kauf ist. Die 19% wurden mir "erstattet", um es jetzt mal einfach auszudrücken.

Für mich zählte also nur der Nettobetrag.

Wenn das vor 3 Jahren war, stellt sich die Frage, ob die EU-Rechtsprechung von 2017, die auch bei uns übernommen wurde, bereits zur Anwendung gekommen ist.

So, nun ist der Gesetzentwurf für das 2. Corona-Steuerhilfegesetz verfügbar. Es werden bei der Umsatzsteuer lediglich die angekündigten Sätze geregelt. Keine Besonderheiten, z.B. bei langer Lieferzeit.

Daher: Maßgebend für den geringeren Steuersatz ist daher einzig und allein das Lieferdatum.

gut so, das dürfte zumindest den geldwerten Ersatz freuen

Inzwischen liegt auch ein ausführliches Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuersenkung im Entwurf vor. Es bestätigt meine bisherigen Aussagen hierzu. Für Verträge vor dem 01.03. mit Lieferung im 2. Halbjahr wird auch auf den besonderen Ausgleichsanspruch im Umsatzsteuergesetz (§ 29 UStG) hingewiesen.

Link zum Entwurf:

https://...undesfinanzministerium.de/.../...zsteuer-juli-2020.html?...

Ich bin so etwas von gespannt, wie die Rechnungssteller zum PKW Kauf dieses für den Privatkäufer anwenden. Sicher nach Möglichkeit zu eigenen Vorteil. Wie sonst? Klagen sind wohl programmiert, da die Sicht- und Interpretationsweisen der Vertragsparteien tw. unterschiedlich sein werden.

Das glaube ich weniger. Mein Verkäufer hat schon von sich aus gesagt, das mein Fahrzeug entsprechend günstiger wird. Außerdem hätte der Händler nichts davon, wenn die Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen wird. Er muss die ausgewiesene abführen, ob 19 oder 16%, auch wenn der Satz falsch ist.

am 15. Juni 2020 um 9:31

Ja, mein Verkäufer hat sich auch schon gemeldet. Der zu finanzierende Betrag wird um die 3 Prozentpunkte gesenkt und somit sinkt auch die monatliche Rate!

Das Hauptproblem wird hier sein, wenn sich der Liefertermin nach 2021 verschiebt. Da steigt der Druck auf den Hersteller.

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 12:50

Zitat:

@C320TCDI schrieb am 4. Juni 2020 um 12:55:34 Uhr:

Zitat:

@fahrer04 schrieb am 4. Juni 2020 um 12:36:43 Uhr:

 

Dann meist du also wer sein Fahrzeug im Juli 2020 bestellt dann im Januar Februar 2021 ausgeliefert bekommt zahlt wieder den vollen Steuersatz.

So wird es sein.

Deshalb ist die Aussage von einigen Politikern, dass die Käufer von Verbrennern wg. der abgesenkten MWSt. auch profitieren nur die halbe Wahrheit.

E-Auto Käufer bekommen in jedem Fall den Bonus, unabhängig von der Lieferung nur im 2. Hj 2020.

Für Verbrenner gibt es nur Zeitweise , nämlich nur bei Lieferung im 2.Hj. 2020 die Vergünstigung durch die abgesenkte MWSt., welche die E-Fraktion noch zusätzlich bekommt.

Ich finde das ungerecht! Schließlich sind die aktuellen Verbrenner sauber und sparsam wie nie zuvor und haben auch einen positiven Effekt auf die Luftreinhaltung.

Hallo@C320 CDI,

Du hattest doch einen C320 CDI,

Frage weißt Du ob die 17" Felgen von dem auf den GLC passen unabhängig mal davon ob man es schön findet oder nicht !

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