ForumMercedes GLC (C253, X253)
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Staatliche Förderung Mehrwertsteuer 16 % ab 1.7.2020 bis 31.12.2020

Mercedes GLC C253
Themenstarteram 4. Juni 2020 um 9:09

Heißt das nun für den Käufer daß der Kaufabschluß nach dem 1.7.20 erfolgen muß,

oder gilt wann das Fahrzeug bezahlt wird,

oder muß es während des Verlaufes der Corona Pandemie bestellt ( Kaufvertrag ) worden sein.

Trifft dies auch auf schon bestellte aber noch nicht gelieferte Fahrzeuge zu ?,

es sollte ja eine Kaufprämie sein wobei nicht nur der Hersteller profitiert.

Beste Antwort im Thema

Bei der Umsatzsteuer ist immer der Zeitpunkt der Erbringung der umsatzsteuerpflichtigen Leistung maßgebend. Das wäre in diesem Fall die Lieferung des Fahrzeugs. Erfolgt diese im Begünstigungszeitraum, wäre dann auch der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Es sei denn, der Gesetzgeber regelt für diesen besonderen Fall etwas Spezielles, was den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung angeht. Das glaube ich aber nicht. Letztlich muss man den Gesetzentwurf abwarten.

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Bei der Umsatzsteuer ist immer der Zeitpunkt der Erbringung der umsatzsteuerpflichtigen Leistung maßgebend. Das wäre in diesem Fall die Lieferung des Fahrzeugs. Erfolgt diese im Begünstigungszeitraum, wäre dann auch der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Es sei denn, der Gesetzgeber regelt für diesen besonderen Fall etwas Spezielles, was den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung angeht. Das glaube ich aber nicht. Letztlich muss man den Gesetzentwurf abwarten.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 9:37

Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 4. Juni 2020 um 11:27:27 Uhr:

Bei der Umsatzsteuer ist immer der Zeitpunkt der Erbringung der umsatzsteuerpflichtigen Leistung maßgebend. Das wäre in diesem Fall die Lieferung des Fahrzeugs. Erfolgt diese im Begünstigungszeitraum, wäre dann auch der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Es sei denn, der Gesetzgeber regelt für diesen besonderen Fall etwas Spezielles, was den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung angeht. Das glaube ich aber nicht. Letztlich muss man den Gesetzentwurf abwarten.

Kann natürlich sein - wäre gut für den Käufer - wenn der Hersteller versucht die Lieferung des Fahrzeuges in den begünstigten Zeitraum zu legen.

Der Hersteller profitiert natürlich erheblich durch die Zahl der gelieferten Fahrzeuge,

viel mehr als der einzelne Käufer.

Aber Dein letzter Satz ist erheblich.

Der Hersteller hat direkt nichts davon. Bei ihm ist die Umsatzsteuer neutral. Sein Vorteil besteht ggf. in einem gesteigerten Umsatz, wenn Interessenten gerade jetzt - wegen des niedrigeren Steuersatzes - vermehrt bestellen. Dann werden aber die Lieferzeiten länger werden, und die Lieferung rutscht möglicherweise in die Zeit, wenn es wieder 19% sind. Diese Überlegung könnte - gerade im Falle langer Lieferzeiten wie beim Auto - dazu führen, dass die gesetzlichen Bestimmungen doch Sonderregelungen in Hinblick auf den Bestellzeitpunkt vorsehen. Also mal abwarten, was unsere Politiker sich so ausgedacht haben. Für mich natürlich auch wichtig, denn ich habe meinen 300de vor 10 Tagen bestellt. Er könnte ca. 1.800 € billiger werden.

Relevant Datum Kaufvertrag. 01.07.2020

Zitat:

@frangeb schrieb am 4. Juni 2020 um 12:15:16 Uhr:

Relevant Datum Kaufvertrag. 01.07.2020

Wo ist diese Info nachzulesen?

Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 4. Juni 2020 um 11:27:27 Uhr:

Bei der Umsatzsteuer ist immer der Zeitpunkt der Erbringung der umsatzsteuerpflichtigen Leistung maßgebend. Das wäre in diesem Fall die Lieferung des Fahrzeugs. Erfolgt diese im Begünstigungszeitraum, wäre dann auch der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Es sei denn, der Gesetzgeber regelt für diesen besonderen Fall etwas Spezielles, was den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung angeht. Das glaube ich aber nicht. Letztlich muss man den Gesetzentwurf abwarten.

Dann meist du also wer sein Fahrzeug im Juli 2020 bestellt dann im Januar Februar 2021 ausgeliefert bekommt zahlt wieder den vollen Steuersatz.

Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 4. Juni 2020 um 12:28:36 Uhr:

Zitat:

@frangeb schrieb am 4. Juni 2020 um 12:15:16 Uhr:

Relevant Datum Kaufvertrag. 01.07.2020

Wo ist diese Info nachzulesen?

BMW NL Berlin hat es mir so angeraten meinen Vertrag erst im Juli mit Lieferung November abzuschließen.

Entscheidend ist, was nun ins Gesetz geschrieben wird. Wird nur Steuersatz gesenkt ohne weitere spezielle Regelung, kommt es auf den Lieferzeitpunkt an. Kann aber auch sein, dass man mit einer besonderen Regelung auf das Bestelldatum abstellt. Die Äußerung von der NL Berlin beruht vermutlich auf einer Vermutung. Wenn ich noch nicht bestellt hätte, würde ich natürlich zunächst auch abwarten.

Zitat:

@fahrer04 schrieb am 4. Juni 2020 um 12:36:43 Uhr:

 

Dann meist du also wer sein Fahrzeug im Juli 2020 bestellt dann im Januar Februar 2021 ausgeliefert bekommt zahlt wieder den vollen Steuersatz.

So wird es sein.

Deshalb ist die Aussage von einigen Politikern, dass die Käufer von Verbrennern wg. der abgesenkten MWSt. auch profitieren nur die halbe Wahrheit.

E-Auto Käufer bekommen in jedem Fall den Bonus, unabhängig von der Lieferung nur im 2. Hj 2020.

Für Verbrenner gibt es nur Zeitweise , nämlich nur bei Lieferung im 2.Hj. 2020 die Vergünstigung durch die abgesenkte MWSt., welche die E-Fraktion noch zusätzlich bekommt.

Ich finde das ungerecht! Schließlich sind die aktuellen Verbrenner sauber und sparsam wie nie zuvor und haben auch einen positiven Effekt auf die Luftreinhaltung.

@C320TCDI: Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Die Mehrwertsteuersatzsenkung gilt für alles, auch beim Frisör, im Supermarkt, beim Handwerker. Ob und inwieweit der Unternehmer sie weiter gibt an den Kunden, entscheidet er. Danach hat entweder der Kunde was davon oder der Unternehmer. Bei Lieferungen und Leistungen, die besonders beauftragt, und für die Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt werden, wird wohl in der Regel der Kunde den Vorteil haben.

Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 4. Juni 2020 um 13:12:18 Uhr:

@C320TCDI: Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Die Mehrwertsteuersatzsenkung gilt für alles, auch beim Frisör, im Supermarkt, beim Handwerker. Ob und inwieweit der Unternehmer sie weiter gibt an den Kunden, entscheidet er. Danach hat entweder der Kunde was davon oder der Unternehmer. Bei Lieferungen und Leistungen, die besonders beauftragt, und für die Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt werden, wird wohl in der Regel der Kunde den Vorteil haben.

Das ist Richtig.

Es wurde aber so von einigen Politiker so als Begründung verkauft.

(Das mit den Vorteilen, die auch "Verbrennerkäufer" hätten)

@C320TCDI: das haben wir der SPD-Spitze zu verdanken, die CSU u grosse Teile der CDU plädierten für eine Kaufprämie auch für die "sauberen" Verbrenner!

Mensch, habe ich ein Schwein. Beim Firmenwagen wird dann der Bruttolistenpreis günstiger, der zu versteuern ist. Da gilt ganz sicher BLP zum Tage der Zulassung.

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