ForumMercedes GLC (C253, X253)
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. ML, GLE & GL
  6. GLC
  7. Mercedes GLC (C253, X253)
  8. Staatliche Förderung Mehrwertsteuer 16 % ab 1.7.2020 bis 31.12.2020

Staatliche Förderung Mehrwertsteuer 16 % ab 1.7.2020 bis 31.12.2020

Mercedes GLC C253
Themenstarteram 4. Juni 2020 um 9:09

Heißt das nun für den Käufer daß der Kaufabschluß nach dem 1.7.20 erfolgen muß,

oder gilt wann das Fahrzeug bezahlt wird,

oder muß es während des Verlaufes der Corona Pandemie bestellt ( Kaufvertrag ) worden sein.

Trifft dies auch auf schon bestellte aber noch nicht gelieferte Fahrzeuge zu ?,

es sollte ja eine Kaufprämie sein wobei nicht nur der Hersteller profitiert.

Beste Antwort im Thema

Bei der Umsatzsteuer ist immer der Zeitpunkt der Erbringung der umsatzsteuerpflichtigen Leistung maßgebend. Das wäre in diesem Fall die Lieferung des Fahrzeugs. Erfolgt diese im Begünstigungszeitraum, wäre dann auch der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Es sei denn, der Gesetzgeber regelt für diesen besonderen Fall etwas Spezielles, was den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung angeht. Das glaube ich aber nicht. Letztlich muss man den Gesetzentwurf abwarten.

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Achtung - bei der ganzen Diskussion darf man nicht vergessen, dass zwar die Mehrwertsteuer für den Hersteller erstmal keine Auswirkung hat, aber für den Endverbraucher in Verbindung mit dem Herstellerpreis schon.

Die 3% Absenkung = Preisvorteil für den Kunden, wird gerne mal mit einer Erhöhung des Herstellerpreises netto zunichte gemacht. Würde mich nicht wundern wenn vor dem 1.7. die Preisliste einen Sprung nach oben macht.

Grundsätzlich ist die Mehrwertsteuer immer bei Leistungserbringung abzuführen bzw. zeitnah. Das ließe vermuten, wer jetzt schon gekauft hat, aber erst im November zahlt dass dann die 16% gelten müssten, da diese MWSt.Reduzierung für den Verkäufer egal ist. Aber genaueres wird sich sicher die nächsten Tage ergeben.

Für alle die ab dem 1.7. kaufen könnte es zu einem Nullsummenspiel werden.

Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Gruss m-race

Die Steuersenkung soll doch den monitär Corona-Leidgeprüften Unternehmen wieder etwas in die Taschen spülen.

Ob und wie sie diese 3 % evtl. für den geneigten Kunden händeln??? Das sollte der Wettbewerb richten, aber die Zeit drängt. Für den Kunden, den man schon an der Angel [Vertrag] hat, sind es wohl schlechte Karten. Der wird dann zum Bittsteller und ggf. mit Schmankerln wie z.B. Verbandskasten oder Mikrofasertuch honoriert.

Das gab es vor Jahren s.ä. im Hotelgewerbe bei reduzierter Mst.

Selber essen macht fett...

MfG

am 6. Juni 2020 um 21:59

@chefderwoche: interessanter Ansatz! Hab ich mir auch schon überlegt. Mal gespannt ob es tatsächlich so kommt. Hab im Netz mal dazu geschaut, gibt aber noch keine nähere Info dazu. Hab im Februar bestellt und soll im August geliefert werden.

Habt ihr mal in die Verkaufsbedingungen geschaut?

 

II. Preise

 

1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Herstellerwerk zuzüglich etwaiger Überstellungskosten und zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

 

2. Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise der Daimler AG für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungs- kosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern.

 

Solange also zwischen Bestellung und Lieferung nicht mehr als 4 Monate liegen, gewinnt Mercedes (oder teilt freiwillig mit dem Käufer). Wenn es länger dauert, wird komplett neu berechnet.

warum? der Nettobetrag steht doch nicht zur Diskussion?

Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 7. Juni 2020 um 10:48:09 Uhr:

warum? der Nettobetrag steht doch nicht zur Diskussion?

Weil danach die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme als Kaufpreis zu zahlen ist. Da steht nichts von Nettopreis zzgl. Steuern.

am 7. Juni 2020 um 9:02

Für mich ist das eine klare Sache, alle Rechnungen die ab 1.7 ausgestellt werden, müssen die 16% Umsatzsteuer enthalten. Wann bestellt wurde ist doch vollkommen egal. Kann gar nicht anders sein.

Werden sie auch und zwar als „im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer“.

 

Mercedes könnte sich die Differenz trotzdem in die eigene Tasche stecken. Ich hoffe aber, dass denen zufriedene Kunden lieber sind als der Zusatzerlös.

Ich glaube, mir müssen uns keine Sorgen darüber machen, ob MB bzw. der Händler die Steuersatzsenkung an den Kunden weiter gibt. Er kann sich die 3% nicht selber in die Tasche stecken. Bei allen Geschäften mit besonderem Steuerausweis (wie hier) muss die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, egal ob sie richtig oder falsch ermittelt wurde (§ 14c UStG). Der Händler kann daher nur entweder das Finanzamt (bei falschem Steuerausweis) oder den Kunden (bei richtigem Steuerausweis) beglücken.

Bei Geschäften ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung (Supermarkt, Bäcker, Restaurant, usw.) ist dies anders. Der Unternehmer rechnet dort die Umsatzsteuer aus dem Bruttoerlös heraus. Das wird er dann im 2. Halbjahr mit 16% machen (Bruttoerlös : 1,16 x 16%). Hat er die Preise nicht gesenkt, verbleibt ihm das Plus aus der Steuersenkung.

MB bzw. der Händler werden für Lieferungen im 2. Halbjahr den geänderten Steuersatz berücksichtigen. Kritisch könnte es werden (gerade auch wegen Corona), wenn sich der für Juni vorgesehene Lieferzeitpunkt auf einen späteren Monat verschiebt oder wenn ihr ihn selbst - wegen der Umsatzsteuer - verschieben wollt. Dann sollte man als Kunde selbst die Initiative ergreifen und mit dem Händler sprechen. Weitere Hinweise hierzu sind zu finden in dem Thread "GLC 300de" auf Seite 6.

Wenn ich richtig gerechnet habe, wird man bei einem Kaufpreis von 60000,-€ etwa 1800,-€ weniger bezahlen.

Ich vermute mal, dass diese 3% schon beim aushandeln des Kaufpreises im Autohaus für den Kunden verpuffen.

Von daher glaube ich nicht, dass der Käufer hier viel von hat.

Es ist schon irgendwie ein Unding, dass beim Kauf eines Autos immer noch ein Geschäftsgebaren wie auf einem Basar vorherrscht. Man stelle sich vor, man geht an die Kasse eines Discounters und verhandelt mit der Kassiererin über den Nachlass des Kaufpreises für Butter.

Wie schon gesagt. Ich glaube nicht, dass der Käufer viel von den 3% hat. Dafür ist das einfach zu undurchsichtig, wenn der Kaufpreis von Tagesform des Verkäufers, der Verkaufsprovision für den Verkäufer und wirtschaftlicher Lage des Autohauses abhängt.

Ich hatte mir vor vielen Jahren einen Opel kaufen wollen. In diesem Zeitfenster hatte Opel eine Aktion, wo man 3000,-DM Rabatt auf dem Kauf oben drauf bekam. Plötzlich wurden nur noch Fahrzeuge auf Basis der UVP angeboten. Ein Verkäufer sagte mir, dass ich doch schon die 3000,-DM von Opel bekäme. Als wenn der das aus der eigenen Tasche bezahlen würde. Am Ende blieben von der Gutschrift nicht viel übrig. Die 3000,-DM wanderten wohl die direkt in die Kasse des Autohauses.

Nun gut. So lange die Hersteller hier weiter auf VB Autos verkaufen, wird sich an dieser undurchsichtigen Geschichte für den Kunden nicht viel ändern. Ich glaube daher nicht, dass die 3% dem Kunden durchgereicht werden. Ein Kaufgrund für ein neues Auto ist es für mich jedenfalls nicht.

Zitat:

@MacCrashdummy schrieb am 7. Juni 2020 um 13:51:54 Uhr:

...

Es ist schon irgendwie ein Unding, dass beim Kauf eines Autos immer noch ein Geschäftsgebaren wie auf einem Basar vorherrscht.

Warum nicht. Ich finde das ist das Salz in der Suppe.

Zitat:

@MacCrashdummy schrieb am 7. Juni 2020 um 13:51:54 Uhr:

Man stelle sich vor, man geht an die Kasse eines Discounters und verhandelt mit der Kassiererin über den Nachlass des Kaufpreises für Butter.

Nicht Butter, aber wenn Du ein Werkzeug ( oder somst irgend etwas das NICHT Lebensmittel ist aber von den Discountern gern verkauft wird Sonnenschirm, Computer, Wagenheber) kaufst, bei dem die Verpackung nicht iO ist, darf man doch einmal nachfragen.

Zitat:

@MacCrashdummy schrieb am 7. Juni 2020 um 13:51:54 Uhr:

Wie schon gesagt. Ich glaube nicht, dass der Käufer viel von den 3% hat. Dafür ist das einfach zu undurchsichtig, wenn der Kaufpreis von Tagesform des Verkäufers, der Verkaufsprovision für den Verkäufer und wirtschaftlicher Lage des Autohauses abhängt.

In der Regel hast Du überprüfbare Nettopreise

Zitat:

@MacCrashdummy schrieb am 7. Juni 2020 um 13:51:54 Uhr:

Ich hatte mir vor vielen Jahren einen Opel kaufen wollen. In diesem Zeitfenster hatte Opel eine Aktion, wo man 3000,-DM Rabatt auf dem Kauf oben drauf bekam. Plötzlich wurden nur noch Fahrzeuge auf Basis der UVP angeboten. Ein Verkäufer sagte mir, dass ich doch schon die 3000,-DM von Opel bekäme. Als wenn der das aus der eigenen Tasche bezahlen würde. Am Ende blieben von der Gutschrift nicht viel übrig. Die 3000,-DM wanderten wohl die direkt in die Kasse des Autohauses.

Nun gut. So lange die Hersteller hier weiter auf VB Autos verkaufen, wird sich an dieser undurchsichtigen Geschichte für den Kunden nicht viel ändern. Ich glaube daher nicht, dass die 3% dem Kunden durchgereicht werden. Ein Kaufgrund für ein neues Auto ist es für mich jedenfalls nicht.

=> Nettopreisliste!

Hallo,

Was nutzen dir die Nettopreise, wenn der Verkäufer darauf bisher 10% Rabatt gegeben hat und nun nur noch 7% gewährt?

Wo liegt jetzt der Preisvorteil für den Kunden bei reduzierter MwSt.?

Zitat:

@kyra55 schrieb am 7. Juni 2020 um 11:02:54 Uhr:

Für mich ist das eine klare Sache, alle Rechnungen die ab 1.7 ausgestellt werden, müssen die 16% Umsatzsteuer enthalten. ...

Jein.

Wann die Rechnnung ausgestellt wird ist fast egal. Das kann vor dem 1.7. sein oder nach dem 1.7.

Wichtig ist, wann das Auto ausgeliefert wird, also in Deinen Besitz übergeht. Ist das nach dem 1.7., dann muss auf die Rechnung 16% MwSt. gedruckt werden. Ist das zuvor, dann wird noch 19% genommen.

So steht es aktuell im Gesetz zur Umsatzsteuer und das werden sie zu 99% nicht ändern.

am 7. Juni 2020 um 20:10

Hallo,

ich bin neu hier im Forum, kann aber in meinem Fall von einer positiven Überraschungen berichten.

Ich habe mir Anfang Mai ein GLC Coupe (Werksdienstwagen) bei einem MB Händler in Berlin bestellt.

Er sollte ursprünglich am 17.06. ausgeliefert werden somit im meinen Besitz übergehen.

Den Kaufpreis habe ich letzte Woche noch vor Bekanntwerden der MWSt Senkung vollständig bezahlt.

Gestern nun rief mich mein Händler an

nachdem ich ihm vorher eine Mail bzgl. der 3% Senkung geschrieben hatte.

Er hat mir mündlich versichert, daß sie die 3% Senkung der MWSt voll an mich durchreichen wird, vorausgesetzt ich hole meinen GLC jetzt in der ersten Juli Woche ab.

Meine Ersparnis .... 1200 Euro.

Da warte ich doch gern 14 Tage länger

Die meisten Neuwagen dürften doch ohnehin als Firmenwagen verkauft werden und da ist letztendlich nur der Nettopreis relevant. Der Effekt der Umsatzsteuersenkung dürfte daher beim Neuwagenverkauf recht überschaubar für die Hersteller ausfallen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. ML, GLE & GL
  6. GLC
  7. Mercedes GLC (C253, X253)
  8. Staatliche Förderung Mehrwertsteuer 16 % ab 1.7.2020 bis 31.12.2020