Staatliche Förderung Mehrwertsteuer 16 % ab 1.7.2020 bis 31.12.2020
Heißt das nun für den Käufer daß der Kaufabschluß nach dem 1.7.20 erfolgen muß,
oder gilt wann das Fahrzeug bezahlt wird,
oder muß es während des Verlaufes der Corona Pandemie bestellt ( Kaufvertrag ) worden sein.
Trifft dies auch auf schon bestellte aber noch nicht gelieferte Fahrzeuge zu ?,
es sollte ja eine Kaufprämie sein wobei nicht nur der Hersteller profitiert.
Beste Antwort im Thema
Bei der Umsatzsteuer ist immer der Zeitpunkt der Erbringung der umsatzsteuerpflichtigen Leistung maßgebend. Das wäre in diesem Fall die Lieferung des Fahrzeugs. Erfolgt diese im Begünstigungszeitraum, wäre dann auch der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Es sei denn, der Gesetzgeber regelt für diesen besonderen Fall etwas Spezielles, was den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung angeht. Das glaube ich aber nicht. Letztlich muss man den Gesetzentwurf abwarten.