staatl. Umweltprämie, wenn 2008 schon bestellt?
Welches Datum ist für die Zeile "Erwerb des Neufahrzeugs" relevant?
Bestelldatum oder Rechnungsdatum?
Wenn man 2008 bestellt hat und im Feb 2009 das Auto bekommt und ihn da auch zulässt, hat man dann auch Anspruch auf Umweltprämie?
Beste Antwort im Thema
Also wenn die Prämienrichtlinie von einem Juristen verfasst wurde (was ich mal stark hoffen will), dann ist diesem der Unterschied zwischen "Verpflichtungsgeschäft" und "Erfüllungsgeschäft" geläufig. Da der Begriff "Erwerb" aus dem Sachenrecht und nicht aus dem Schuldrecht stammt, muss hiermit der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gemeint sein. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, in dem die Übergabe stattfindet. Die Bestellung (Angebot) oder der Vertragsschluss sind dagegen Begriffe aus dem Schuldrecht, da wird aber noch nichts erworben. Ich hoffe die Verwirrung ist jetzt komplett 😁
33 Antworten
Hi,
ich verstehe irgendwas nicht richtig. Du willst rückwirkend die stattl.Umweltprämie beantragen?
Hattest du im Februar noch nichts abzuwracken?
Bitte um Aufklärung!
Gruss
Joe
1.Ich vermag nicht zu erkennen, an welcher Stelle im aktuellen Reservierungsformular nach dem Datum des Erwerbs des Neufahrzeuges gefragt wird.
Es wird nach Datum des Kaufvertrages, hilfsweise nach Datum der Verbindlichen Bestellung gefragt.
2. Es ist nicht zweifelhaft, dass der TE die Bedingungen für den Erhalt der staatlichen Prämie - soweit es das Neufahrzeug betrifft - erfüllt. Das Fahrzeuges wird erst erworben, wenn der im Kaufvertrag angeführte Leistungsaustausch (Ware gegen Geld) vollzogen wurde, was mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer geschieht.
3. Für den Erhalt der Prämie ist aber nicht nur die Erfüllung der von BAFA genannten Voraussetzung erforderlich, sondern auch die Beantragung der Prämie nach dem von BAFA genannten Verfahren.
Hier tut sich die Schwierigkeit auf, dass der Reservierungsantrag nicht mehr die Beantragung einer Prämie für einen bereits zugelassenen Neuwagen vorsieht. Denn: Der Antragsteller muss erklären, dass er das Neufahrzeug innerhalb der von BAFA genannten Sechs-Monatsfrist zulassen muss. Dies kann der TE aber nicht, da sein Fahrzeug bereits zugelassen wurde.
Dies ist eine Lücke im jetzigen Antragsverfahren, die durch eine Kontaktaufnahme mit BAFA geklärt werden muss. Es ist aber kein Grund, die Prämie nicht zu gewähren, da der Zeitpunkt der Antragstellung frei vom Antragsteller gewählt werden kann.
O.
Ich habe mein altes Auto im Februar schon verschrotten lassen und den Antrag nach dem alten Verfahren (schriftl. per Post) beantragt.
In diesem Antrag muss man nicht das Datum der verbindlichen Bestellung eintragen, sondern das des Erwerbs.
Und mein Händler hat bei der Rechnung, welche vom Feb 09 ist, drauf stehen, dass der Annahmetag schon 2008 war. Und im Feld Erwerb das Datum in 2008 eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Hier tut sich die Schwierigkeit auf, dass der Reservierungsantrag nicht mehr die Beantragung einer Prämie für einen bereits zugelassenen Neuwagen vorsieht. Denn: Der Antragsteller muss erklären, dass er das Neufahrzeug innerhalb der von BAFA genannten Sechs-Monatsfrist zulassen muss. Dies kann der TE aber nicht, da sein Fahrzeug bereits zugelassen wurde.
Nein - du kannst das Fahrzeug auch vorher schon zulassen ...
ich habe meinen neuen auch am 28.3. abgeholt und trotzdem am 30.3. erfolgreich reserviert (nach 16 Stunden vor dem Rechner - aber das kennt ihr ja sicher auch alle).
Auf der Reservierung steht auch drauf, dass eine vorzeitige Verschrottung oder Anmeldung unschädlich sei, man darf die Frist nur nicht überschreiten.
Wär ja auch sinnlos - sonst hätte ich mein Auto 6 Wochen beim Händler auf dem Hof hätte stehen lassen müssen o.O
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Zitat:
Original geschrieben von CaptainPIVO
Nein - du kannst das Fahrzeug auch vorher schon zulassen ...Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Hier tut sich die Schwierigkeit auf, dass der Reservierungsantrag nicht mehr die Beantragung einer Prämie für einen bereits zugelassenen Neuwagen vorsieht. Denn: Der Antragsteller muss erklären, dass er das Neufahrzeug innerhalb der von BAFA genannten Sechs-Monatsfrist zulassen muss. Dies kann der TE aber nicht, da sein Fahrzeug bereits zugelassen wurde.ich habe meinen neuen auch am 28.3. abgeholt und trotzdem am 30.3. erfolgreich reserviert (nach 16 Stunden vor dem Rechner - aber das kennt ihr ja sicher auch alle).
Auf der Reservierung steht auch drauf, dass eine vorzeitige Verschrottung oder Anmeldung unschädlich sei, man darf die Frist nur nicht überschreiten.Wär ja auch sinnlos - sonst hätte ich mein Auto 6 Wochen beim Händler auf dem Hof hätte stehen lassen müssen o.O
Ich bin auch davon ausgegangen, dass eine vorherige Zulassung unschädlich ist.
Aber der Reservierungsantrag berücksichtigt diesen Sachverhalt nicht.
Ich komme zu der Überzeugung, es ist müßig, sich über einzelne Formulierungen Gedanken zu machen, wo doch BAFA selbst manchmal nicht weiss, was gemeint ist. Das Beste ist, Antrag stellen, Antwort abwarten und dann ggfs. reagieren.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Hier tut sich die Schwierigkeit auf, dass der Reservierungsantrag nicht mehr die Beantragung einer Prämie für einen bereits zugelassenen Neuwagen vorsieht. Denn: Der Antragsteller muss erklären, dass er das Neufahrzeug innerhalb der von BAFA genannten Sechs-Monatsfrist zulassen muss. Dies kann der TE aber nicht, da sein Fahrzeug bereits zugelassen wurde.
Der Reservierungsbescheid sieht klar ein schon zugelassenes und gekauftes Fahrzeug vor:
https://www.ump.bafa.de/wo ist dort ein Ausschluss beschrieben ?
Die Sechs Monatsfrist sagt aus, dass das Fahrzeug innerhalb sechs Monaten zugelassen werden muss, nach Bescheid, und dies ist auf alle Fälle ja schon der Fall beim TE, da das Fahrzeug ja schon zugelassen ist.
Die Zulassungsfrist gilt für diejenigen, welche eine Reservierung beantragen, und ab dem Bescheid die sechs Monate verstreichen lassen ohne Zulassung des Fahrzeuges, für den TE völlig uninterresant, da das Fahrzeug schon lange auf ihn zugelassen ist.
Was ein Problem bereiten könnte ist das Datum welches auf 2008 datiert ist, da die Hotline von BAFA anrufen, und mit dem Händler zwecks Datum des Kaufvertrages reden und die Auslieferung im Februar bestätigen lassen.
Hier nochmals die Nummer falls die oben in den Mengen der Beiträgen verloren gegangen ist:
Hotline Umweltprämie
Ihre Fragen zur Umweltprämie beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter.
Telefon: 030 346 465 470 *
*Für Anrufe auf diese Nummer fallen Ihnen Festnetzgesprächskosten an.
Zitat:
Original geschrieben von vw_halter
@Kai70: Also kann ich mit Kohle rechnen oder nicht?
Vebindlich kann ich dir anhand des Datums von 2008 keine Auskunft geben, ruf die obige Nummer an, und schildere denen dein "Problem".
Rückmeldung von dir auf alle Fälle erwünscht.
Zitat:
Original geschrieben von vw_halter
@Kai70: Also kann ich mit Kohle rechnen oder nicht?
Hallo vw_halter
Jain. Ich würde!
Einerseits hast du das recht darauf.
Andererseits kann dir die Inkompetenz des BAFAs einen Strich durch die Rechnung machen!, was sicherlich mit etwas stürmen zu lösen ist, doch Zeit, kraft und jede menge nerven braucht.
Kein Wunder, bei 2 Mio Dossiers!
Ich bin echt froh dass ich nicht beim BAFA arbeiten tue!
Gruss Howard
Zitat Kai 70:
"Der Reservierungsbescheid sieht klar ein schon zugelassenes und gekauftes Fahrzeug vor:
https://www.ump.bafa.de/
wo ist dort ein Ausschluss beschrieben ?"
Ich habe nicht gesagt, dass dort ein Ausschluss beschrieben ist. Ich habe gesagt, dass das Formular kein bereits zugelassenes Fahrzeug vorsieht, da Vorlage des Kaufvertrages/der Verbindlichen Bestellung kein Nachweis für den Erwerb eines Autos ist, sondern nur einen starken Hinweis gibt, dass ein Neufahrzeug erworben wird. Kaufverträge können storniert, Verbindliche Bestellungen führen nicht immer zu einem Kaufvertrag usw. Aus diesem Grund muss ja später ein weiterer Nachweis über den Erwerb des Neufahrzeuges vorgelegt werden.
Aber wie gesagt, dies alles ist kein Hindernis für die Gewährung der Umweltprämie für ein nach dem 14. jan. 2009 geliefertes Neufahrzeug. BAFA muss Sachverhalt erklärt werden.
O.
Also ich bin endlich mal bei der Hotline durchgekommen:
Bestelldatum ist nicht relevant!
Übergabe und Zulassung sind relevant!
Jetzt hoffe ich nur, dass die Frau weiss, was sie da gesagt hat. 😁
Und mein Händler darf sich noch um den Eintrag im Feld Erwerb kümmern, dass da das Datum mit 2008 steht...
Na also, denke das Datum sollte auch kein Hindernis mehr sein wenn du mit dem Händler sprichst und dir eine Bestätigung der tatsächlichen Fahrzeugübernahme in deinen Besitz geben lässt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Na also, denke das Datum sollte auch kein Hindernis mehr sein wenn du mit dem Händler sprichst und dir eine Bestätigung der tatsächlichen Fahrzeugübernahme in deinen Besitz geben lässt.
Also - zumindest bei MIR steht auf dem Kaufvertrag das Datum der Fahrzeugübernahme (...)
Ich denke, dass das bei so ziehmlich allen anderen ähnlich sein dürfte!
Zitat:
Original geschrieben von CaptainPIVO
Also - zumindest bei MIR steht auf dem Kaufvertrag das Datum der Fahrzeugübernahme (...)Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Na also, denke das Datum sollte auch kein Hindernis mehr sein wenn du mit dem Händler sprichst und dir eine Bestätigung der tatsächlichen Fahrzeugübernahme in deinen Besitz geben lässt.
Ich denke, dass das bei so ziehmlich allen anderen ähnlich sein dürfte!
Der aufmerksame Leser stellt fest, dass dies hier im Fall des TE eben nicht der Fall ist, und es sich genau darum dreht.