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Spurwechsel mit Gefährdung/Behinderung - Polizei war betroffen ?

Themenstarteram 27. September 2019 um 20:58

Hallo Leute,

gerade eben bin ich nach Hause gefahren, als vor mir ein Roller mit 25 Km/h fuhr. Ich wollte auf die linke Spur, um eben zu überholen, ganz normal in einer 50 er Zone. Links allerdings fuhr ein Streifenwagen, ich blinkte, machte wie immer den Schulterblick und guckte in die Spiegel. Erst nach dem ich mich eingeordnet habe, bemerkte ich, dass es sich um eine Streife handelt.

Warum auch immer bin ich nach links auf die Spur, aber ich wechselte auf die linke Spur, da war die Polizei schätzungsweise 4 Meter hinter, also ich ging davon aus, dass die beschleunigen wollten, die haben aber deutlich runtergebremst, damit ich überhaupt auf die linke Spar kann.

Ob die mir jetzt netterweise Platz machen wollten, oder ob sie tatsächlich beschleunigen wollten, ich weiß es nicht und ich weiß, dass das blöd von mir war.

Nach dem Spurwechsel, habe ich mich entschuldigt in dem ich ganz kurz meine Warnblinker einschaltete.

Sie hielten mich nicht an oder sonst was.

Ist das als Gefährdung oder als Behinderung zu beurteilen ?

Lt. Bußgeldkatalog sind bis 75€ Bußgeld möglich.

Ist mit weiteren Konsequenzen zu rechnen, weil Probezeit ?

Kommt dennoch ein Brief ?

Weil Kennzeichen können die sich ja notieren.

Ich bitte um hilfreiche Antworten.

Beste Antwort im Thema

Warte erst mal ab, ob überhaupt was kommt. Die meisten Polizisten sind (entgegen mancher Darstellung im Netz) nicht dumm, auch nicht ausschließlich in Sachen „Abzocke“ unterwegs und haben durchaus ein Auge für die Situation. Wärst Du denen sauer aufgestoßen, hätten die Dich wohl gleich rausgezogen. Keine Panik, künftig aufmerksamer gucken

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Warte erst mal ab, ob überhaupt was kommt. Die meisten Polizisten sind (entgegen mancher Darstellung im Netz) nicht dumm, auch nicht ausschließlich in Sachen „Abzocke“ unterwegs und haben durchaus ein Auge für die Situation. Wärst Du denen sauer aufgestoßen, hätten die Dich wohl gleich rausgezogen. Keine Panik, künftig aufmerksamer gucken

Hallo, Ratloxs,

Du hast hier keinen Spurwechsel vollzogen, sondern einen Überholvorgang.

Hättest Du dabei jemanden unnötig behindert, würde es heißen "sie scherten zum Überholen aus, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten", bei einer Gefährdung käme dann eben noch der Zusatz "und gefährdeten einen anderen".

Soweit mal die Theorie.

So, wie Du es beschreibst, hat der Fahrer des Streifenwagens offensichtlich schon durch vorausschauendes Fahren mit Deinem Überholvorgang gerechnet und Dir freundlicherweise ermöglicht, vor ihm einzuscheren.

Hätten die Beamten nun etwas von Dir gewollt, hätten sie Dich zu 99 % gleich danach angehalten, um sich die unnötigen Nachermittlungen zum Fahrer über den Fahrzeughalter zu ersparen.

Geh also ruhig davon aus, dass Du von den Beamten nichts mehr hören wirst.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 27. Sep. 2019 um 22:58:16 Uhr:

Ist das als Gefährdung oder als Behinderung zu beurteilen ?

Meiner Meinung nach schon, denn gerade ein Streifenwagen, der nur Streife fährt, hat Zeit und muss nicht von hinten mehrere Fahrzeuge überholen und kann sich hinten anstellen.

 

Der Warnblinker wurde nicht bestimmungsgemäß verwendet.

 

Da du nicht deren und die nicht deine Personalien aufgenommen haben, wird es für alle ohne Folgen bleiben.

Jaja, in einer 50er Zone (Stadt) fuhr ich 50 und die Polizei fuhr nicht gerade mit 51 an mir vorbei ohne BL und Tatütata und an der nächsten Ampel hatte ich sie wieder neben mir. Auch da gibt es welche die meinen sie dürften alles, außer Vorbild sein.....:(

am 28. September 2019 um 7:30

Ich denke auch, dass da nichts nach kommt. Der Streifenwagen wollte einfach überholen, wie es jeder andere in der Situation auch getan hätte. Du hast dich nur etwas später als der nachfolgende Wagen dazu entschlossen. Da es dadurch keine Gefährdung oder massive Behinderung ergab, musst du auch keine Anzeige befürchten. Das war eine übliche Situation, wie sie täglich überall vor kommt. Die Polizei war zudem nicht im Einsatz mit Blaulicht und Musik unterwegs, geniesst von daher auch keine Sonderrechte und ist als normaler VT zu betrachten.

Hallo Ratloxs.

Die richtigen Antworten hast du bereits von Civic Tourer und Uhu110 bekommen. Beide sind vom Fach. Mich würde beruhigen, dass wenn die Rennleitung Einwände gehabt hätte sie dies sofort gemacht hätten. Abends um 22:00 Uhr? Da kommt doch sofort die obligatorische Frage ob man die Wirtschaft angekurbelt habe. Also die Gastwirtschaft wie auch die Finanzwirtschaft durch den „Genuss“ alkoholhaltiger Getränke.

Gruß

Ps. Den Spruch „ don‘t Drink and Drive „ verstehe ich ja noch. Lenkt einfach vom Fahren ab. Aber warum soll man nicht vor dem Fahren trinken? ?????????? ( die Fragezeichen waren ursprünglich Smileys)

Themenstarteram 28. September 2019 um 11:30

Zitat:

@uhu110 schrieb am 27. September 2019 um 23:06:38 Uhr:

Hallo, Ratloxs,

Du hast hier keinen Spurwechsel vollzogen, sondern einen Überholvorgang.

Hättest Du dabei jemanden unnötig behindert, würde es heißen "sie scherten zum Überholen aus, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten", bei einer Gefährdung käme dann eben noch der Zusatz "und gefährdeten einen anderen".

Soweit mal die Theorie.

So, wie Du es beschreibst, hat der Fahrer des Streifenwagens offensichtlich schon durch vorausschauendes Fahren mit Deinem Überholvorgang gerechnet und Dir freundlicherweise ermöglicht, vor ihm einzuscheren.

Hätten die Beamten nun etwas von Dir gewollt, hätten sie Dich zu 99 % gleich danach angehalten, um sich die unnötigen Nachermittlungen zum Fahrer über den Fahrzeughalter zu ersparen.

Geh also ruhig davon aus, dass Du von den Beamten nichts mehr hören wirst.

Viele Grüße,

Uhu110

Aber mich wundert sehr, dass die gelassen waren, ohne mich anzuhalten.

Ich meine, wie oft liest man im Internet, wegen der und der Aktion etc. hat die Polizei Jemanden angehalten. Vorallem sind es meist kleinere Dinge, wie Blinker nicht gesetzt usw. weswegen die Leute angehalten werden.

Allerdings bleibt für mich die Frage offen, ob es bei den eventuellen 75€ bleibt, oder ob noch Punkte hinzukommen oder Probezeitverlängerung.

Lt. Internet ist das die einzige Aussage die auf mich zutrifft:

Zum Über­holen ausge­schert und dabei den nach­folgen­den Verkehr behindert

Diese wird mit 1 Punkt und 80€ bestraft. Ob das ein A oder B Verstoß ist und ob dadurch die Probezeit verlängert wird, nichts gefunden dazu. :confused:

am 28. September 2019 um 12:00

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 28. September 2019 um 13:30:50 Uhr:

 

Allerdings bleibt für mich die Frage offen, ob es bei den eventuellen 75€ bleibt, oder ob noch Punkte hinzukommen oder Probezeitverlängerung.

Lt. Internet ist das die einzige Aussage die auf mich zutrifft:

Zum Über­holen ausge­schert und dabei den nach­folgen­den Verkehr behindert

Diese wird mit 1 Punkt und 80€ bestraft. Ob das ein A oder B Verstoß ist und ob dadurch die Probezeit verlängert wird, nichts gefunden dazu. :confused:

Ich verstehe nicht, warum du dich so verrückt machst. Du hast nichts Schlimmes getan und wirst deswegen auch keine unerfreuliche Post bekommen.

Wenn die Polizei jeden anhalten würde, der mal einen kleinen Fehler beim Autofahren macht hätten die so viel zu tun, dass ich beruhigt jetzt auf der Straße jemanden erwürgen könnte ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

Wer weiß, vielleicht waren die Polizisten so glücklich darüber, dass jemand zur Abwechslung mal ein einspuriges Fahrzeug mit ausreichend Seitenabstand überholt hat, dass sie dir sofort alles Verziehen haben.

Themenstarteram 28. September 2019 um 17:38

Zitat:

@bnutzinger schrieb am 28. September 2019 um 14:20:03 Uhr:

Wenn die Polizei jeden anhalten würde, der mal einen kleinen Fehler beim Autofahren macht hätten die so viel zu tun, dass ich beruhigt jetzt auf der Straße jemanden erwürgen könnte ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

Wer weiß, vielleicht waren die Polizisten so glücklich darüber, dass jemand zur Abwechslung mal ein einspuriges Fahrzeug mit ausreichend Seitenabstand überholt hat, dass sie dir sofort alles Verziehen haben.

Nunja, das ist ja subjektiv. Ob es wirklich ein kleiner Fehler ist ?

Vielleicht habe ich überreagiert und durch das deutliche Abbremsen des Streifenwagens daraus geschlussfolgert, dass es vermutlich eine Behinderung oder sogar eine Gefährdung sein könnte.

Die meisten Polizisten sind wesentlich lockerer als man so denkt. Hier ist halt das Verkehrsforum. Das ist klar das man hier solche Fälle liest. Das ist aber nicht die Regel und meistens kennt man auch nicht die ganze Geschichte. Ich wurde im laufe der Jahre in den ich den Führerschein habe echt selten angehalten und ich bin bestimmt kein Kind von Traurigkeit. Also bleib entspannt.

Mach Dir keinen Kopf!

Wenn die Polizisten "Handlungsbedarf" gesehen hätten, dann hätten Sie dich auch direkt angehalten, schon um zweifelsfrei den Fahrer/in ermitteln zukönnen ..!

Also alles bestens!

Aber Polizisten sind auch nicht fehlerfrei:

Vor einigen Monaten ist mir folgendes passiert: Eine Landstrasse führt durch einpaar einzelne an der Strasse stehende Häuser, deshalb ist dort in beide Richtungen ein 50km/h Limit.

In meine Fahrtrichtung ist dort eine fast 90° Rechtskurve, im innnenbereich der Kurve ist aus Lärmschutzgründen (?) ein Wall aufgeschütte, der mittlerweile mit Büschen/ Sträuchern bewachsen ist.

Man kann das Ende der Kurve aus keiner Fahrtrichtung einsehen ..!

Als ich auf die Kurve zufahre, sehe ich das mir aus der Gegenrichtung nicht ganz am rechten Fahrbahnrand im Scheitelpunkt fahrend, ein "motoresierter Rollstuhl" entgegenkommt.

Und diesen "Rollstuhl" meinte ein Streifenwagen trotz vollkommen fehlender Sicht WEITRÄUMIG unter vollständiger Nutzung der Gegenfahrbahn ÜBERHOLEN zu müssen ..!

Ich habe sofort eine Vollbremsung bis zum Stillstand gemacht ..und der Streifenwagen hat es ziemlich knapp vor mir geschafft einzuscheren!

Ich habe gelacht und der Junge Polizist am Steuer hat irgendwie ziemlich verdattert drein geschaut ..! Ich vermutet jetzt einmal, das der ältere Kollege auf dem Beifahrersitz schon einen entsprechenden Kommentar abgegeben hat ..!

"Fehler" macht jeder einmal, auch Polizisten siehe oben, aber ich glaube das auch Polizisten zw. "nicht richtig aufgepasst" und "vorsätzlich agressivem" fahren unterscheiden!

Da kommt nichts nach, da kannst du fast sicher sein!

MfG Günter

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