Spurverbreiterung A6 3.0Tdi
Hallo,
geht eine Spurverbreiterung um 30mm an VA und HA sehr auf die Leistung???
Hat jemand evtl. Erfahrungen damit?
Danke für eure Antworten
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
In der Regel haben die Spurverbreiterungen von den großen Herstellern eine ABE und sind somit bei einem serienmäßigen Fahrzeug eintragungsfrei (die ABE muss mitgeführt werden).Sobald an dem Fahrzeug etwas verändert wurde, was durch den TüV eingetragen wurde (z.B. Fahrwerk oder Felgen), muss das Fahrzeug beim TüV erneut zur Abnahme der Spurverbreiterung in Verbindung mit z.B. den Zubehörfelgen vorgeführt werden um diese Kombination einzutragen.
Gruß,
Benny
Will mal das Thema ABE/Teilegutachten etwas aufdröseln:
Unterschied Teilegutachten / ABE:
Teilegutachten:
Bei irgendwelchen "Teilen" mit Teilegutachten (z.B. Räder, Federn, Distanzscheiben...):
Anbauabnahme nach §19 StVZO ZWINGEND erorderlich!
ABE:
Bei irgendwelchen "Teilen" mit ABE (z.B. Räder, Federn, Distanzscheiben...):
Man muß lesen (können): und zwar die "Auflagen"
wenn z.B. Auflage A01 aufgeführt wird, heißt das:
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."
Und dies kann auch auf "serienmäßige" also "unveränderte" Fahrzeuge zutreffen. Also ist die Aussage von Benny nicht ganz korrekt.
Eine ABE ist nicht automatisch ein Freibrief, den man nur mitführen muß und alles ist OK.