Spurplatten trotz nicht erfüllten Auflagen eintragbar?
Moin,
sollte die Frage im falschen Themenbereich gelandet sein entschuldige ich mich wirklich und merke an das ich mich erst frisch registriert habe.
Nun zur hauptsächlichen Frage:
Ich fahre einen Seat Leon FR 5F mit Original Alus im Sommer und Zubehör Felgen im Winter und möchte auf die Sommer Felgen gerne 15mm Spurplatten (30mm Achse) klatschen mit der Artikelnummer 12119. von SCC.
Maße der Felgen ->
Sommer: 7,5x18 225/40/18 ET51
Winter : 8x18 225/40/18 ET48
Nun habe ich jedoch das Problem das im Gutachten (Anhang) die Reifenkombination mit ET36 mir unter den Auflagen vorschreibt, dass Radhausverbreitungen angebracht werden müssen was ich aber ungerne vornehmen möchte.
Besteht eine Möglichkeit die Spurplatten ohne Verbreitungen eingetragen zu bekommen wenn ich das Fahrzeug dem TÜV vorzeige?
Immerhin sind die Winterfelgen breiter und weisen auch ein etwas geringere Einpresstiefe auf und reichen noch lange nicht aus dem Radhaus raus.
Alle anderen Anlagen werden stets erfüllt.
Würde mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen freuen!!