ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Spurplatten bei Winterrädern erneut Eintragen?

Spurplatten bei Winterrädern erneut Eintragen?

Opel Vectra C, Opel Signum Z-C/S
Themenstarteram 28. Oktober 2010 um 21:04

Hi,

ich fahre im Sommer 19 Zoll 8J ET 43 235/35R19, im Winter 17 Zoll 7J ET 41 225/45R17.

Diesen Sommer habe ich die H&R 40/40 Federn und Spurplatten (10mm vorn [DR] / 40mm hinten [DRA] [jeweils Achse]) eintragen lassen ohne irgendwelche Veränderungen durchzuführen.

Kann ich bei den Winterrädern die Spurplatten ohne erneute Eintragung drauf lassen?

Ich weiß zwar das bei den Winterrädern sogar mehr platz ist als bei den Sommerrädern aber man weiß ja nie was die StVZO vorschreibt. :rolleyes:

Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten :D

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Leo 67

Ich lasse die Platten immer drauf, auch im Winter. Die Spurplatten sind ja zum Fahrzeug eingetragen und nicht in Verb. mit einer bestimmten Felge.

Gruß....Andi

Grad zusammen mit der Felge. Was soll das für nen Sinn machen, die "zum Fahrzeug" einzutragen?

@Benny: wie ist es im Fahrzeugschein formuliert?

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten
am 28. Oktober 2010 um 21:13

Ich lasse die Platten immer drauf, auch im Winter. Die Spurplatten sind ja zum Fahrzeug eingetragen und nicht in Verb. mit einer bestimmten Felge.

Gruß....Andi

am 28. Oktober 2010 um 21:25

Spurplatten werden in Verbindung mit den Reifen abgenommen die in dem Moment montiert sind. Ich denke dennoch das es unbedenklich ist Räder mit größerer ET auf den Spurplatten zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Leo 67

Ich lasse die Platten immer drauf, auch im Winter. Die Spurplatten sind ja zum Fahrzeug eingetragen und nicht in Verb. mit einer bestimmten Felge.

Gruß....Andi

Grad zusammen mit der Felge. Was soll das für nen Sinn machen, die "zum Fahrzeug" einzutragen?

@Benny: wie ist es im Fahrzeugschein formuliert?

am 29. Oktober 2010 um 5:24

Im Zweifelsfall würde ich beim TÜV nachfragen, aber ich kenne es auch, dass es in der Verbindung mit der Felge/Reifengröße eingetragen wird.

Auf jeden Fall musst du die Spurplatten für beide Felgen eintragen lassen!

Das beste ist immer, wenn man sich bei der Abnahme gleich beide Felgengrössen in Verbindung der Spurplatten eintragen lässt, somit bezahlt man nur einmal die Eintragungskosten.

Bei mir steht z.B. ein Zusatz, dass ich meine 17Zoll Winterräder jetzt nicht mehr mit Schneeketten fahren darf.

Gruß Jan

am 29. Oktober 2010 um 6:47

Eingetragen wurden die Platten bei mir mit den original 17" Sport - Doppelspeichenfelgen.

Ich war im Juni bei der TÜV-Abnahme und habe inzwischen ja nun auf die 11 Speichen 18" Felge umgerüsstet, da hat es niemanden interessiert ob da nun andere Räder drauf waren.

Im GTÜ Abnahmeprotokoll der Platten steht auch nichts von einer Reifengröße.

Aber wie schon geschrieben wurde kleiner ist kein Problem, ich habe die Dinger auch nur an der HA sitzen, die bleiben auch im Winter immer drauf.

 

Gruß...Andi

Ok, ich revdiere meine obige Aussage!

Habe diesbezüglich noch mal im Teilegutachten nachgesehen, man darf sehr wohl die Serien Rad/Reifenkombinationen fahren die im Teilegutachten aufgeführt sind.

Dazu siehe im Teilegutachten (Anhang) unter H3, der Hinweis, dass die Schneeketten nicht gefahren werden dürfen ist in jedem Fall vom Tüv einzutragen.

Gruß Jan

 

am 29. Oktober 2010 um 10:45

Wenn es so einfach wäre würde ja jeder seine Spurplatten mit Winterrädern eintragen lassen. Das passt meist sogar mit extremer Tieferlegung.

Zitat:

Original geschrieben von GTS_Benny

Spurplatten (10mm vorn [DR] / 40mm hinten [DRA] [jeweils Achse]) eintragen lassen ohne irgendwelche Veränderungen durchzuführen.

Kann ich bei den Winterrädern die Spurplatten ohne erneute Eintragung drauf lassen?

Hinten die darfst du auf jeden Fall so drauflassen, die 40er Platten von H&R haben doch eine ABE... komischerweise muss man beim Vectra C alle Platten kleiner als 30mm eintragen lassen :confused: Beim Astra H haben die durchgängig ABE...

Generell ist es aber so, sind die Spurplatten eingetragen, dann darf man sie mit Serienreifen/ -felgen immer fahren, andere Größen müssen nachgetragen werden.

am 29. Oktober 2010 um 11:35

Die ABE gilt aber nur in Verbindung mit dem Serienfahrzeug, bei jeglicher Veränderung am Wagen muss eingetragen werden. Nach der zusätzlichen Tieferlegung bei unserem habe ich eintragen lassen.

Gruß.....Andi

Die 40er Federn haben doch auch ABE, oder nicht? Mein Bruder hat H&R Federn im Astra GTC und hinten die Track+ Spurplatten, beides mit ABE. Da er beim FOH arbeitet, hat er mal ganz unverbindlich deren Tüv Prüfer gefragt und die sagten einstimmig: "Kannst du so fahren, Eintragung unnötig!" :confused:

also ich bin der meinung das die platten erneut eingetragen werde müssen, es ist ja so das die spurplatten mit der Effektiven ET eingetragen sind,wenn man jetzt andere Felgen zu den Spurplatten schraubt hat man ja wieder eine ET die nicht Eingetragen ist!! sollten die Winter felgen in verbindung mit den Spurplatten exakt die gleichen maße wie die SommerReifen/felgen haben sprich die ET,Breite und Bereifung gleich bleibt muss man nichts eintragen lassen!!

am 29. Oktober 2010 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Die 40er Federn haben doch auch ABE, oder nicht? Mein Bruder hat H&R Federn im Astra GTC und hinten die Track+ Spurplatten, beides mit ABE. Da er beim FOH arbeitet, hat er mal ganz unverbindlich deren Tüv Prüfer gefragt und die sagten einstimmig: "Kannst du so fahren, Eintragung unnötig!" :confused:

die 40er platten haben aber nur die abe, wenn die originalbereifung (steht im fahrzeugschein) und original opel-felge montiert ist.

baust du dir die spurverbreiterung mit felgen aus dem zubehör dran, darfst du beim tüv/ dekra vorstellig werden!

bei 40er federn gilt das gleiche... ;)

am 29. Oktober 2010 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Die 40er Federn haben doch auch ABE, oder nicht? Mein Bruder hat H&R Federn im Astra GTC und hinten die Track+ Spurplatten, beides mit ABE. Da er beim FOH arbeitet, hat er mal ganz unverbindlich deren Tüv Prüfer gefragt und die sagten einstimmig: "Kannst du so fahren, Eintragung unnötig!" :confused:

Jup, jetzt habe ich mich verhackknispelt:p

Meine H&R Federn hatten ABE, die Platten nicht und mussten eingetragen werden.

Die Spurplatten waren zuerst da und als dann vor ca. 2 Jahren die Federn kamen, musste diese trotz ABE abgenommen werden.

Grund: Die ABE gilt für den Originalzustand des Fahrzeuges und wird auch so geprüft. Dieser war durch die Spurplatten aber nicht mehr gegeben.

Ist auch so, ich glaube im Prüfbericht der Federn, nachzulesen.

Wie es sich verhält wenn beides ABE hat weiß ich nicht.

 

Gruß....Andi

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Spurplatten bei Winterrädern erneut Eintragen?