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Spurplatten bei Winterrädern erneut Eintragen?

Opel Vectra C, Opel Signum Z-C/S
Themenstarteram 28. Oktober 2010 um 21:04

Hi,

ich fahre im Sommer 19 Zoll 8J ET 43 235/35R19, im Winter 17 Zoll 7J ET 41 225/45R17.

Diesen Sommer habe ich die H&R 40/40 Federn und Spurplatten (10mm vorn [DR] / 40mm hinten [DRA] [jeweils Achse]) eintragen lassen ohne irgendwelche Veränderungen durchzuführen.

Kann ich bei den Winterrädern die Spurplatten ohne erneute Eintragung drauf lassen?

Ich weiß zwar das bei den Winterrädern sogar mehr platz ist als bei den Sommerrädern aber man weiß ja nie was die StVZO vorschreibt. :rolleyes:

Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten :D

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Leo 67

Ich lasse die Platten immer drauf, auch im Winter. Die Spurplatten sind ja zum Fahrzeug eingetragen und nicht in Verb. mit einer bestimmten Felge.

Gruß....Andi

Grad zusammen mit der Felge. Was soll das für nen Sinn machen, die "zum Fahrzeug" einzutragen?

@Benny: wie ist es im Fahrzeugschein formuliert?

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Zitat:

Original geschrieben von GTS_Benny

Hi,

ich fahre im Sommer 19 Zoll 8J ET 43 235/35R19, im Winter 17 Zoll 7J ET 41 225/45R17.

Diesen Sommer habe ich die H&R 40/40 Federn und Spurplatten (10mm vorn [DR] / 40mm hinten [DRA] [jeweils Achse]) eintragen lassen ohne irgendwelche Veränderungen durchzuführen.

Kann ich bei den Winterrädern die Spurplatten ohne erneute Eintragung drauf lassen?

Du musst die Kombination von Winterreifen und Spurplatten in Verbindung mit der Tieferlegung zusammen abnehmen und eintragen lassen.

Du hast eine Tieferlegung mit ABE und Spurplatten mit ABE. Eine ABE ist aber nur gültig, wenn das Fahrzeug im originalen Zustand ist, so wie es Prodziert worden ist, worauf auch die ABE erstellt wurde.

Dies steht auch in den ABE's so drin.

MfG

W!ldsau

GTS-Benny, was steht denn explizit in dem Abnahmeprotokoll?

Die Meinungen gehen hier ja doch stark auseinander, du solltest dich am besten mal beim Tüv genau kundig machen was der dazu sagt.

Bitte berichte was dabei raus gekommen ist.

Gruß Jan

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Die 40er Federn haben doch auch ABE, oder nicht? Mein Bruder hat H&R Federn im Astra GTC und hinten die Track+ Spurplatten, beides mit ABE. Da er beim FOH arbeitet, hat er mal ganz unverbindlich deren Tüv Prüfer gefragt und die sagten einstimmig: "Kannst du so fahren, Eintragung unnötig!" :confused:

da hat der prüfer aber gepennt! in der abe steht als auflage "nur serien teile". sprich sobald du andere feder, anderes lenkrad, platten, felgen etc verbaust dann isses essig mit abe.

@topic

platten MÜSSEN mit den felgen eingetragen werden. also "in verbindung mit". wurde das nicht gemacht hat der prüfer gepennt. es ist zwar sinnfrei den wen eine dicke 18er felge passt dann wird auch ne serienmnahe felge passen, muss aber trotzdem eingetragen werden.

Moin,

die Frage ist doch, ob bei der Abnahme der Platten und des Fahrwerkes die Sommerbereifung explizit benannt wurde. Wenn nicht, sind ALLE Serienräder zulässig (und ich gehe davon aus, dass beides Serienräder sind). Woher will den irgendeiner nachvollziehen, welche Bereifung bei der Abnahme drauf war? Natürlich müssen alle Auflagen erfüllt bleiben (keine Stahlfelgen etc.)

Also ohne den genauen Wortlaut der gemachten Eintragung, können wir hier ewig diskutieren.

Zitat:

Original geschrieben von Edi100

Moin,

die Frage ist doch, ob bei der Abnahme der Platten und des Fahrwerkes die Sommerbereifung explizit benannt wurde. Wenn nicht, sind ALLE Serienräder zulässig

Es sind nicht alle Sommerräder zulässig!

Bei der Kombination von Tieferlegung UND Spurverbreiterung, muß jede Rad-Reifenkombination, die auf dem Fahrzeug verwendet wird, abgenommen werden.

Wie schon gesagt, sind die ABE's von Fahrwerk und Spurverbreiterung nur Gültig, wenn der Rest des Fahrwerks im Originalzustand ist.

Bei der Kombination von Tieferlegung und Spurplatten müssen diese zusammen, mit jeder verwendeten Rad-Reifenkombi abgenommen werden.

Kann doch jetzt nicht so schwer sein, oder? ;)

MfG

W!ldsau

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau

Bei der Kombination von Tieferlegung und Spurplatten müssen diese zusammen, mit jeder verwendeten Rad-Reifenkombi abgenommen werden.

Kann doch jetzt nicht so schwer sein, oder? ;)

Doch, es kann so schwer sein :) Bei uns hier werden die Spurplatten z.B. einzeln eingetragen... Im Kadett hatte ich damals nur stehen: "m. Spurverbreiterung FK watweisich". Nix Reifen, nix Felgen, nix Fahrwerk, einfach Spurplatten und fertig. Der TÜVler hat mir gesagt, die wären dann mit allen eingetragenen Rad-/Reifenkombis freigegeben. Hat ehrlich gesagt auch nie einen interessiert mit den Platten, den Kadett habe ich fast 10 Jahre gefahren und war dementsprechend oft beim TÜV.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

 

Doch, es kann so schwer sein :) Bei uns hier werden die Spurplatten z.B. einzeln eingetragen... Im Kadett hatte ich damals nur stehen: "m. Spurverbreiterung FK watweisich". Nix Reifen, nix Felgen, nix Fahrwerk, einfach Spurplatten und fertig. Der TÜVler hat mir gesagt, die wären dann mit allen eingetragenen Rad-/Reifenkombis freigegeben. Hat ehrlich gesagt auch nie einen interessiert mit den Platten, den Kadett habe ich fast 10 Jahre gefahren und war dementsprechend oft beim TÜV.

Dies wird sich dann wohl auf die Serienräder beziehen, welche im Fahrzeugschein eingetragen sind. Normalerweiße werden aber die Räder in Kombination der Spurplatten mit eingetragen. Aber vor 10 Jahren war das vielleicht noch anders.

Seit es den neuen Fahrzeugschein gibt, sind ja zig verschiedene Reifenkombinationen möglich, welche nicht im Fahrzeugschein stehen.

In der ABE stehen dann die geprüften Rad-Reifenkombination, welche z.B. mit einer Spurverbreiterung noch gefahren werden dürfen. Ist die gewünschte Rad-Reifenkombination nicht in der ABE gelistet, so muß dieses Rad mit den Spurplatten seperat abgenommen werden (Erfüllung der Auflagen vorrausgesetzt).

Diese ABE wurde mit einen originalen Fahrwerk erstellt.

Ist das Fahrzeug jetzt noch Tiefergelegt worden, so ist die ABE der Spurplatten nicht mehr gültig, da das Fahrzeug/Fahrwerk nicht mehr im Originalzustand ist, was bedeutet, dass jede Rad-Reifenkombination welche verwendet wird, auch abgenommen werden muß.

Außnahme; der Hersteller z.B. einer Spurplatte mit ABE explizit schreibt, dass eine Fahrwerkstieferlegung mit ABE technisch unbedenklich ist.

Der Threadersteller hat aber für die Federn eintragen lassen, und somit (vermutlich keine ABE).

Würde aber so auch nichts nützen. Es existiert von H&R eine ABE für die 20mm Platte mit seinen 17 Zoll 7J ET 41 225/45R17, welche auch seine eingetragene Tiefelegung (für die auch eine ABE existiert); jedoch ist diese ABE nur gültig, wenn er vorne eine 15mm Platte, oder ganz ohne Platte vorne fahren würde :D

Lange Rede, kurzer Sinn: Er muss die Winterräder abnehmen lassen, wenn er diese mit den Spurplatten fahren möchte.

Fährt er die Winterräder ohne Spurplatten, würde ich mir mal die ABE, der Tieferlegungsfedern besorgen und mit ins Fahrzeug legen.

Laut dem Gutachten der Federn:

Zitat:

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen

sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen

Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und

die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender

Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung

nach serienmäßigem Fahrwerk.

sehe ich das so, dass die Winterbereifung nicht geprüft und eingetragen wurde (und sicherlich auch keine gesonderte ABE vorliegt), als die Tieferlegung mit den Sommerrädern abgenommen wurde.

Ich habe bei mir auch gleich alle Varianten mit den Fahrwerk, Felgen, unterschiedlichen Reifenbreiten, mit und ohne Spurplatten eintragen lassen. Von daher kann ich variieren :)

MfG

W!ldsau

In 90% der Fälle sind ja auch Sonderräder drauf, wenn Spurplatten verbaut werden. Diese werden dann selbstverständlich "in Verbindung mit" eingetragen und dann ist auch NUR diese kombination zulässig. Ansonsten bleib ich dabei, wenn keine Rad-Reifenkombination extra dazu eingetragen wurde sind alle serienmäßigen (Alu-)Räder zulässig. Es soll mir einer einen Fall nennen in dem es damit schon Probleme gab, eben weil niemand beweißen kann, ob die 17-Zöller oder 18-Zöller bei der Abnahme draufwaren.

Zitat:

Original geschrieben von Edi100

Ansonsten bleib ich dabei, wenn keine Rad-Reifenkombination extra dazu eingetragen wurde sind alle serienmäßigen (Alu-)Räder zulässig. Es soll mir einer einen Fall nennen in dem es damit schon Probleme gab, eben weil niemand beweißen kann, ob die 17-Zöller oder 18-Zöller bei der Abnahme draufwaren.

Die Spurplatten werden definitiv in Verbindung mit einer Rad-Reifenkombination eingetragen.

Die sieht z.B. so aus:

Zitat:

Zu 15.1 u. 15.2: in Verb. m. 15 mm dicken Distanzringen vuh Typ H&R3045650 *Hierbei keine Schneeketten verwenden

15.1 und 15.2 sind die Reifen, mit dem das Fahrzeug normalerweiße ausgeliefert wird. Hast Du jetzt z.B. ein OPC-Line Paket etc. ab Werk, dann steht auch nur die Standartbereifung in dem Feld.

In den neuen Fahrzeugscheinen müssen diese Sonderräder nicht mehr eingetragen werden, wenn es von Opel die Freigabe gibt.

Es müssen dann genau diese Rad-Reifen Kombination in Verbindung mit den Spurplatten eingetragen werden.

Ist das Fahrzeug tiefergelegt, muß dies noch extra berücksichtigt werden.

Wie schon in meinen vorherigen Beitrag beschrieben, sollte der Threadersteller die Zulässigkeit der Tieferlegungsfedern allein mit den Winterräder prüfen.

MfG

W!ldsau

Themenstarteram 1. November 2010 um 0:03

Soo, sry das es so lang gedauert hat :)

Zitat:

Original geschrieben von TÜ Hessen

Ziff.15.1 u. 15.2:Auch gen.235/35R19 91Y.Auf Felge 8Jx19,ET 43mmOPC-Line), nur alsSommerreifen zul.* Ziff.20.M H&R-Fahrwerksfedern(Federkennz.V/H:29319Va(F), 29319HA(R)*Ziff.15.1 u. 15.2:in Verb.v.5mm,h.20mm dicken Distanzringen vuh Typ H&R40456501* Hierbei keine Schneeketten verwenden.

Die Felgen sind alle Serie mit von Opel verwendeten Reifengrößen.

Hallo

Letzter Eintrag ist ja schon "etwas" länger her.war heute bei der DEKRA,möchte mir auf der HA Spurplatten mit ABE montieren.So.und Wi.-Räder beide 225 50 R17, Sommer,Alu; Winter,Stahl. Antwort von DEKRA:Spurverbreiterung maximal 10% der Spurbreite,zweimaliges eintragen für Sommer sowie Winterräder erforderlich,Kosten pro Eintrag ca.50€!

el forello

2 % muß es heißen.

Zitat:

möchte mir auf der HA Spurplatten mit ABE montieren.

Die Auflagen des Gutachtens hast du gelesen?

Zitat:

Winter,Stahl.

Die Spurplatten sind für Stahlräder zugelassen?

Nicht selten (beispielhaft H & R) sind diese ausdrücklich ausgeschlossen.

Warum eigentlich?

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