Spurplatten bei Winterrädern erneut Eintragen?
Hi,
ich fahre im Sommer 19 Zoll 8J ET 43 235/35R19, im Winter 17 Zoll 7J ET 41 225/45R17.
Diesen Sommer habe ich die H&R 40/40 Federn und Spurplatten (10mm vorn [DR] / 40mm hinten [DRA] [jeweils Achse]) eintragen lassen ohne irgendwelche Veränderungen durchzuführen.
Kann ich bei den Winterrädern die Spurplatten ohne erneute Eintragung drauf lassen?
Ich weiß zwar das bei den Winterrädern sogar mehr platz ist als bei den Sommerrädern aber man weiß ja nie was die StVZO vorschreibt. 🙄
Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten 😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Leo 67
Ich lasse die Platten immer drauf, auch im Winter. Die Spurplatten sind ja zum Fahrzeug eingetragen und nicht in Verb. mit einer bestimmten Felge.Gruß....Andi
Grad zusammen mit der Felge. Was soll das für nen Sinn machen, die "zum Fahrzeug" einzutragen?
@Benny: wie ist es im Fahrzeugschein formuliert?
32 Antworten
Weil die Anlagefläche einer Stahlfelge nicht plan sondern zerklüftet ist und ein einwandfreier Sitz der Felge in Einzelfällen nicht gewährleistet ist.
....habs für alle Reifengrößen eingetragen bekommen.
War erst nur in Bezug auf die 19er Felgen. Mußte ich dann aber wegen der Omegafelgen (Winterbereifung) per Einzelabnahme eintragen lassen.
Standartfelgen sind wohl schon inbegriffen. In meinem Fall jedoch nicht wichtig, da ich mich freue das es mit den Omegafelgen geklappt hat.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. November 2015 um 13:53:47 Uhr:
Weil die Anlagefläche einer Stahlfelge nicht plan sondern zerklüftet ist und ein einwandfreier Sitz der Felge in Einzelfällen nicht gewährleistet ist.
Danke!