Spurhalten in BAB-Kurven. Ist dafür ein Kursus in der Fahrschule sinnvoll?

Täglich das gleiche Spiel. A 40, Richtung Dortmund. Eine "enge" Rechtskurve. Tempo 100 sind zugelassen und locker fahrbar, ohne "G-Kräfte" zu spüren. Man muss nur dem Kurvenverlauf folgen.

Aber links befindet sich eine "moderne" Betonleitplanke, die wohl vielen Angst macht.

Resultat. Kurvenfahrt mit der Mittellinie zwischen den Rädern. Und die rechts fahrenden werden (Reaktion vorausgesetzt) auf den Standstreifen gezwungen.

Dieses Verhalten kann ich auf den geraden BAB-Abschnitten nicht beobachten. Obwohl auf der geraden wie in der Kurve die Spur gleich breit ist, schaffen es etliche nicht, die Spurmitte zu halten.

Prinzipiell egal, wenn nicht etliche Staumeldungen auf Unfälle in dieser Kurve basieren würden.

Ist es sinnvoll, den Angstschneidern eine Nachschulung in der Fahrschule aufzubrummen?

Gruß, Günni.

91 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Na, dann sind wir uns ja einig 🙂Nicht, dass ich wüsste 😉

Bei deinem Humor kennst Du nicht "Mensch Markus"? Das ist ernst. Verdammt ernst. Da hilft nur noch Amputation 😁.

Hat aber nichts mit dem Thema zu tun, also Selbstgeisselung.

Was machst Du bei "vermeintlich" freier rechter Spur neben Dir (toter Winkel)? Sagst Du anschließend >UPS, war ja nur ein Polo mit Mutter und Kind<?

Und sag nicht, das kann nicht passieren. Ist auch mir schon passiert, dass trotz gleicher Geschwindigkeit, rechter Außenspiegel und Schulterblick der rechts fahrende im toten Winkel war.

Nur durch "vorsichtigen" Spurwechsel und kurzes Hupen des rechtsfahrenden konnte die Gefahr erkannt und gebannt werden.

Aber bei Schumi-Spurwechsel? Keine Chance. Da ist ein F1-Crash nichts dagegen.

Gruß, Günni.

Die sollten das auch für Treckerfahrer mit Hängern machen!!!! Heute morgen hat mir ein Treckerfahrer übelst die Kurve geschnitten. Sein Hänger war fast 3/4 auf meiner Seite. Ich hab es gerade noch rechtzeitig erkannt und hab eine Vollbremsung hingelegt. Das war erstmal ein herbes Erlebnis.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Klar gehts um solche Situationen, sehe auch keinerlei Gefahr darin auf freier Strecke.

Bleibt aber trotzdem nach obigen § verboten. Dazu:
BGH VRS 39, 367 = VM 70, 89

Kurven dürfen nicht geschnitten werden, auch nicht bei übersichtlicher Fahrbahn und Fehlen einer Behinderung oder Gefährdung.

Urteilsbegründung gemäß der oben von mir genannten Paragraphen, Schwerpunktmäßig als Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot aufgefasst. Da das Urteil vom Bundesgerichtshof stammt ist es als Grundsatzurteil aufzufassen und wird genauso wie ein Paragraph der StVO angewendet.

Gruß Meik

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kann ja schon mal schlecht sein, wenn es um eine Rechtskurve geht, wo man von links nach rechts wechselt, um "abzukürzen" 😉

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Was machst Du bei "vermeintlich" freier rechter Spur neben Dir (toter Winkel)? Sagst Du anschließend >UPS, war ja nur ein Polo mit Mutter und Kind<?

Und sag nicht, das kann nicht passieren. Ist auch mir schon passiert, dass trotz gleicher Geschwindigkeit, rechter Außenspiegel und Schulterblick der rechts fahrende im toten Winkel war.

Nur durch "vorsichtigen" Spurwechsel und kurzes Hupen des rechtsfahrenden konnte die Gefahr erkannt und gebannt werden.

Aber bei Schumi-Spurwechsel? Keine Chance. Da ist ein F1-Crash nichts dagegen.

Das kann ja bei den von mir geschilderten Situationen nicht passieren.

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Zitat:

Original geschrieben von ubc


Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kann ja schon mal schlecht sein, wenn es um eine Rechtskurve geht, wo man von links nach rechts wechselt, um "abzukürzen" 😉

LOL, dann schreib mal an den BGH, da haben die wohl einen Fehler gemacht 😉

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kann ja schon mal schlecht sein, wenn es um eine Rechtskurve geht, wo man von links nach rechts wechselt, um "abzukürzen" 😉

Wasn das für ne Logik?

Wenn du schon links bist, keiner in der Nähe und nach rechts abkürzt, ist das eh Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Wasn das für ne Logik?
Wenn du schon links bist, keiner in der Nähe und nach rechts abkürzt, ist das eh Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot.

So sehe ich das auch.

Bevor man über Sonderkurse nachdenkt, muss man mit Erschrecken erkennen, dass etliche nicht mal die normalen Dinge - die beim FS erlernt werden - umsetzen können oder wollen.

Zitat:

Original geschrieben von HeikoHamm


Bevor man über Sonderkurse nachdenkt, muss man mit Erschrecken erkennen, dass etliche nicht mal die normalen Dinge - die beim FS erlernt werden - umsetzen können oder wollen.

Die Sonderkurse sollen ja dieser Problematik die Beachtung/Aufmerksamkeit schenken, die bei der normalen FS-Schulung scheinbar nicht zur Verfügung steht...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Sonderkurse sollen ja dieser Problematik die Beachtung/Aufmerksamkeit schenken, die bei der normalen FS-Schulung scheinbar nicht zur Verfügung steht...

Nur meine ich leider schon die normalen einfachen Dinge des Straßenverkehrs wie z. B. erst blinken, dann Spur wechseln oder überhaupt blinken etc etc....

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Das kann ja bei den von mir geschilderten Situationen nicht passieren.

Na Dann. Glückwunsch und alles Gute zum möglichen neuen Jahr (falls Du das mit der Fahrweise noch erlebst).

Ansonsten: Keep Spuuur, and dont rassel in the other Deppen rein. Its heavy crazy.

Seasons greatings, Guenni.

Zitat:

dann schreib mal an den BGH, da haben die wohl einen Fehler gemacht 😉

Das wäre nicht das erste Mal.

Oder aber DU hast das Urteil nicht richtig gelesen bzw. verstanden --- das wäre wohl näherliegend.

Zitat:

[Wasn das für ne Logik?

Wenn du schon links bist, keiner in der Nähe und nach rechts abkürzt, ist das eh Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot.

Wenn ich von LINKS nach RECHTS wechsle: Wie soll das denn ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sein?

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Wenn ich von LINKS nach RECHTS wechsle: Wie soll das denn ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sein?

Du sagtest selbst, dass du nur "Ideallinie fährst", wenn niemand in der Nähe ist. Wenn niemand in der Nähe ist (den du gerade überholt haben könntest) und du von links nach rechts wechselst, dann bist du links gefahren, ohne überholt zu haben, also ein Verstoß gegens Rechtsfahrgebot 😉.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Das wäre nicht das erste Mal.

Oder aber DU hast das Urteil nicht richtig gelesen bzw. verstanden --- das wäre wohl näherliegend.

Langsam fängts ja wohl an lächerlich zu werden.

"Kurven dürfen nicht geschnitten werden"

Was zum Geier ist daran misszuverstehen? §2 Abs. 2 lautet übrigens: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim überholtwerden, an Kuppen, in Kurven und bei Unübersichtlichkeit.

@Ricky2000: Besser hätt selbst das BGH das nicht beschreiben können.

Gruß Meik

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