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linker fahrbahnstreifen BAB

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 23:39

und zwar bei vielen BAB ist neben der linken fahrspur noch so ein halber fahrstreifen

so die frage:

Darf man da drauf fahren?

ich mach das ganz gerne um den vorwärtigen Verkehr besser im Blick zu haben oder der Schlaftablette vor mir deutlicher zu machen, dass ich überholen möchte

Beste Antwort im Thema

 

Das fatale: 1 Woche später hatte meine Frau Gegensonne...ist in die Barkasse gekommen....totalschaden ( zum Glück ist ihr damals nix passiert )

Ich kann also nur eindringlich davor warnen !

Der Ausdruck Barkasse entstammt dem Italienischen (it. barcaccia = Großboot) und bezeichnete ursprünglich das größte Beiboot auf einem Kriegsschiff.

Ahoi.. wo ist Deine Frau denn gefahren? Auf dem Mittellandkanal?

Nicht vergessen, nicht nur den Sicherheitsgurt sondern auch Schwimmflügel anlegen.

You made my day...ich dachte schon ich hätte heute nix zu lachen ;)

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am 27. Mai 2011 um 2:31

UInd du hast dir wirklich noch nie einen Plattfuss deswegen eingefangen?

 

Ist im übrigen verboten und kostet 30 €

 

§ 24 STVG gegangen zu haben:

Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung ( Zeichen 295 oder 296).

$ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 STVG; 155.2 BKat

 

am 27. Mai 2011 um 4:13

Er hat doch nichts von überholen gesagt. In der Theorie heißt es zwar "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen" und selbige endet offiziell mit der Markierung aber wenn's schon beim Überholen bloß 30 Euro kostet, was macht's dann bei einfach so?

P.S.: Warum um Himmels Willen sollte man nen Platten davon kriegen nen halben Meter weiter links zu fahren?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Er hat doch nichts von überholen gesagt. In der Theorie heißt es zwar "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen" und selbige endet offiziell mit der Markierung aber wenn's schon beim Überholen bloß 30 Euro kostet, was macht's dann bei einfach so?

P.S.: Warum um Himmels Willen sollte man nen Platten davon kriegen nen halben Meter weiter links zu fahren?

Man könnte jetzt anmerken, dass Du, ausser zum Überholen, gar nichts auf der linken Spur zu suchen hast, aber es heisst ja trotzdem nicht, dass wenn Du auf der Linken fährst, automatisch auch überholst.

Insofern wirklich etwas seltsam, wenn das Verbot nur beim Überholen besteht.

Gruß

MS

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

UInd du hast dir wirklich noch nie einen Plattfuss deswegen eingefangen?

Ist im übrigen verboten und kostet 30 €

§ 24 STVG gegangen zu haben:

Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung ( Zeichen 295 oder 296).

$ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 STVG; 155.2 BKat

 

Es handelt sich um eine Fahrbahnbegrenzung und NICHT um eine Fahrstreifenbegrenzung.

Natürlich darf die überfahren werden, allerdings gehört der teil dann nicht mehr zur fahrbahn.

Platten wird man sich nicht holen, evtl. eher einen Totalschaden---sofern man in die Barkasse kommt.

Im Fernsehen war mal vor einigen Jahren ein Bericht von einem Stundman, welcher mal vorführen wollte wie man sicher aus der Barkasse kommt.

Er hatte dabei einige Autos geschrottet und war selbst erstaunt.

Das fatale: 1 Woche später hatte meine Frau Gegensonne...ist in die Barkasse gekommen....totalschaden ( zum Glück ist ihr damals nix passiert )

Ich kann also nur eindringlich davor warnen !

 

Das fatale: 1 Woche später hatte meine Frau Gegensonne...ist in die Barkasse gekommen....totalschaden ( zum Glück ist ihr damals nix passiert )

Ich kann also nur eindringlich davor warnen !

Der Ausdruck Barkasse entstammt dem Italienischen (it. barcaccia = Großboot) und bezeichnete ursprünglich das größte Beiboot auf einem Kriegsschiff.

Ahoi.. wo ist Deine Frau denn gefahren? Auf dem Mittellandkanal?

Nicht vergessen, nicht nur den Sicherheitsgurt sondern auch Schwimmflügel anlegen.

You made my day...ich dachte schon ich hätte heute nix zu lachen ;)

Da hat die Wasserschutzpolizei bestimmt toll geschimpft !!!:D

am 27. Mai 2011 um 6:26

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

P.S.: Warum um Himmels Willen sollte man nen Platten davon kriegen nen halben Meter weiter links zu fahren?

weil auf diesem "halben meter weiter links" vielerorts genausoviel unrat, verlorene ladung, teile von reifen rumliegt wie auf dem standstreifen...

gemeint ist die dif vom Bankettanschluss zum Bankettunterpunkt, also der Winkel der Böschungsfussneigung.

das wird umgangssprachlich als Barkasse bezeichnet.

Wenn ihr die Umgangssprache ins lächerliche ziehen wollt, dann seid gefälligst konsequent !

Also nix mehr mit "Spielstraße", "Haupstraße" , "Stichstraße "oder sonstigen verblödeteten geistigen dünnschiss, sondern nurnoch amtsdeutsch !

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

 

Wenn ihr die Umgangssprache ins lächerliche ziehen wollt, dann seid gefälligst konsequent !

Das ist keine " Umgangssprache " sondern Fachchinesisch oder Mundartgebrabbel. Von diesem Begriff habe noch nicht mal ich was gehört. Wenn schon, dann Begriffe verwenden mit dem der Rest der Menschheit auch etwas anfangen kann. Also mal schön den Ball flach halten.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Das ist keine " Umgangssprache " sondern Fachchinesisch oder Mundartgebrabbel. Von diesem Begriff habe noch nicht mal ich was gehört. Wenn schon, dann Begriffe verwenden mit dem der Rest der Menschheit auch etwas anfangen kann. Also mal schön den Ball flach halten.

Naja, wenn man von etwas noch nie gehört hat, sollte man sich auch nicht über jemanden lächerlich machen.

am 27. Mai 2011 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer

Man könnte jetzt anmerken, dass Du, ausser zum Überholen, gar nichts auf der linken Spur zu suchen hast, aber es heisst ja trotzdem nicht, dass wenn Du auf der Linken fährst, automatisch auch überholst.

Insofern wirklich etwas seltsam, wenn das Verbot nur beim Überholen besteht.

Point taken. Ich behaupte jetzt mal ganz dreist Kolonnenverkehr mit gleicher Geschwindigkeit auf beiden Spuren - dann macht auch das versetzt fahren noch mehr Sinn.

Theoretisch verboten isses ja auch ohne Überholen (Fahrbahn benutzen vs. Fahrbahnende), aber ich kenne für den Fall keinen Eintrag im Bußgeldkatalog und was theoretisch verboten aber praktisch straffrei ist...

 

@popeye

Dann sollte man auch davon ab raten Baustellen zu befahren. Vor allem bei Gegensonne. *rolleyes*

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

weil auf diesem "halben meter weiter links" vielerorts genausoviel unrat, verlorene ladung, teile von reifen rumliegt wie auf dem standstreifen...

Ah, also nichts. Nur wie mir nichts den Reifen plättet, das erschließt sich mir trotzdem nicht.

Zitat:

Original geschrieben von LoMa44

 

Naja, wenn man von etwas noch nie gehört hat, sollte man sich auch nicht über jemanden lächerlich machen.

Wer sowas verwendet muß halt mit den Folgen leben.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Ah, also nichts. Nur wie mir nichts den Reifen plättet, das erschließt sich mir trotzdem nicht.

Bist du nur auf sauberen ABs unterwegs?

Sobald man nur eine Reifenbreite über den weißen Strich nach links kommt, fängt auf vielen Strecken schon der Split an kräftig von unten gegen das Fahrzeug zu schlagen. Von den oben bereits erwähnten Sachen wie Blechteile, Reifenfetzen, Turnschuhen, Scherben , ... mal ganz zu schweigen.

am 27. Mai 2011 um 7:35

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Bist du nur auf sauberen ABs unterwegs?

So schauts aus. Von euren Busch- und Ghetto-Autobahnen hab ich bisher offenbar keine befahren müssen.

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