Spurhalten in BAB-Kurven. Ist dafür ein Kursus in der Fahrschule sinnvoll?
Täglich das gleiche Spiel. A 40, Richtung Dortmund. Eine "enge" Rechtskurve. Tempo 100 sind zugelassen und locker fahrbar, ohne "G-Kräfte" zu spüren. Man muss nur dem Kurvenverlauf folgen.
Aber links befindet sich eine "moderne" Betonleitplanke, die wohl vielen Angst macht.
Resultat. Kurvenfahrt mit der Mittellinie zwischen den Rädern. Und die rechts fahrenden werden (Reaktion vorausgesetzt) auf den Standstreifen gezwungen.
Dieses Verhalten kann ich auf den geraden BAB-Abschnitten nicht beobachten. Obwohl auf der geraden wie in der Kurve die Spur gleich breit ist, schaffen es etliche nicht, die Spurmitte zu halten.
Prinzipiell egal, wenn nicht etliche Staumeldungen auf Unfälle in dieser Kurve basieren würden.
Ist es sinnvoll, den Angstschneidern eine Nachschulung in der Fahrschule aufzubrummen?
Gruß, Günni.
91 Antworten
Zitat:
Du sagtest selbst, dass du nur "Ideallinie fährst", wenn niemand in der Nähe ist. Wenn niemand in der Nähe ist (den du gerade überholt haben könntest) und du von links nach rechts wechselst, dann bist du links gefahren, ohne überholt zu haben, also ein Verstoß gegens Rechtsfahrgebot 😉.
Was dann aber erstens nichts mit der Ideallinie zu tun hätte, und zweitens auch niemandem aufgefallen wäre --- war ja niemand in der Nähe 😉
Aber in der Praxis wird man natürlich nur dann links fahren, wenn man kurz vorher jemanden überholt hat. (Danach wieder nach rechts zu wechseln, natürlich mit ausreichendem Abstand, ist ja unkritisch, unabhängig von Ideallinie oder nicht.)
Was ich NICHT mache: Von der rechten Spur erst nach links zu wechseln, um dann wieder nach rechts die Ideallinie zu suchen --- dabei hätte ich dann nämlich nichts gewonnen.
Davon ab: Ideallinie kommt natürlich nur bei höheren Geschwindigkeiten in Frage. D.h., man wird dann sowieso zu den Schnelleren gehören, und damit stört es dann auch niemanden, wenn man mal einen Augenblick länger links fährt --- es will ja niemand Schnelleres vorbei.
Zitat:
"Kurven dürfen nicht geschnitten werden"
Was zum Geier ist daran misszuverstehen?
Oh, eine ganze Menge. In erster Linie bräuchte es eine Definition von "Schneiden", und dann natürlich die Frage, wie man diese Regel auf mehrspurige Straßen mit Mitteltrennung anwenden will. Dort lässt sich das "Kurvenschneiden" nämlich ganz problemlos als "normaler Spurwechsel" bezeichnen --- und der ist selbstverständlich erlaubt.
Die Reduktion komplizierter Sachverhalte auf plakative Schlagworte, die du hier betreibst, kennt man u.a. aus der BILD-Zeitung.
Zitat:
§2 Abs. 2 lautet übrigens: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim überholtwerden, an Kuppen, in Kurven und bei Unübersichtlichkeit.
Und was hat das mit unserem Thema hier zu tun?
Sorry, schneiden ist eindeutig. Sprich vor und nach der (rechts) Kurve nicht möglichst weit rechts gefahren und damit gegen das Rechtsfahrgebot verstossen. Und das ist genau das was der von mir zitierte Paragraph aussagt. Und komisch, dass das BGH wie alle unteren Instanzen das genauso konsequent auslegt. Scheint wohl doch was dranzusein.
Spurwechsel genausowenig erlaubt, da auf mehrspurigen Strassen der möglichst rechte Fahrstreifen benutzt werden muss. Was suchst du links, wenn du keinen kurz zuvor überholt hast?
Plakative Schlagworte?? Genau das war das Urteil. Habs ja genau angegeben, kannst es ja nachlesen, da ist es auf amtsdeutsch genauso beschrieben wie ich es hier gemacht habe.
Fakt ist schlicht und ergreifend: Es ist nicht erlaubt.
Dass es auf freier Strasse ungefährlich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Gruß Meik
An eurer Diskussion kann man wieder mal sehen, was draußen schon lange Praxis ist:
Jeder pickt sich aus der StVO das raus , was ihm nützt. Alles andere wird solange verdreht und zurecht gebogen, bis es einem in den Kram paßt.
Ich kann Meik´s 190 er nur Recht geben. Kurve schneiden ist verboten und damit basta.
Die StVO ist keine Diskussionsgrundlage, sondern ein Gesetz.
Leider ist die Regelakzeptanz auf unseren Straßen fast nicht mehr vorhanden, wodurch viele gefährliche und unnötige Situationen (z.B. unmotivierter Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn) entstehen.
Zu dem eigentlichen Thema, solche Fahrer in die Fahrschule zur Nachschulung zu schicken, kann ich aus eigener Erfahrung (Fahrlehrer) sagen: manche können es nicht besser und wollen auch nicht dazu lernen, andere scheren sich nicht darum, da könnte ich gleich der Leitplanke erzählen, was sie falsch macht, die würde mir genauso zuhören und es auch genauso umsetzen... :-(
Es macht also keinen Sinn.
Grüße an alle, die wenigstens versuchen, ordentlich zu fahren...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Mikne
Jeder pickt sich aus der StVO das raus , was ihm nützt. Alles andere wird solange verdreht und zurecht gebogen, bis es einem in den Kram paßt.
Die StVO ist keine Diskussionsgrundlage, sondern ein Gesetz.
Leider ist die Regelakzeptanz auf unseren Straßen fast nicht mehr vorhanden...
...und das Ergebnis dieser Denkweise ist der tägliche Wahnsinn auf unseren Straßen. Traurig, aber wahr...🙁
Zitat:
Sorry, schneiden ist eindeutig. Sprich vor und nach der (rechts) Kurve nicht möglichst weit rechts gefahren und damit gegen das Rechtsfahrgebot verstossen. Und das ist genau das was der von mir zitierte Paragraph aussagt.
Und was hat das mit unserem Thema hier zu tun?
Zitat:
Spurwechsel genausowenig erlaubt, da auf mehrspurigen Strassen der möglichst rechte Fahrstreifen benutzt werden muss. Was suchst du links, wenn du keinen kurz zuvor überholt hast?
Auch hier wieder: Bezug zum Thema? (Oder einfach den ganzen Thread lesen, dann beantwortet sich vieles.)
Zitat:
Plakative Schlagworte?? Genau das war das Urteil. Habs ja genau angegeben, kannst es ja nachlesen, da ist es auf amtsdeutsch genauso beschrieben wie ich es hier gemacht habe.
Bedenke: Ohne entsprechende Zitate oder Links sind sämtliche Angaben hier gegenstandslos.
Zitat:
Fakt ist schlicht und ergreifend: Es ist nicht erlaubt.
Doch, ist es 🙂
Zitat:
Die StVO ist keine Diskussionsgrundlage, sondern ein Gesetz.
So spricht der Laie --- und der Fachmann wundert sich 😉
Zitat:
...und das Ergebnis dieser Denkweise ist der tägliche Wahnsinn auf unseren Straßen. Traurig, aber wahr...🙁
Was denn für ein "Wahnsinn"?
Kann es sein, dass ihr beim Autofahren irgendwas falsch macht?
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Und was hat das mit unserem Thema hier zu tun?Auch hier wieder: Bezug zum Thema? (Oder einfach den ganzen Thread lesen, dann beantwortet sich vieles.)
Bedenke: Ohne entsprechende Zitate oder Links sind sämtliche Angaben hier gegenstandslos.
Doch, ist es 🙂
ROFL
Das was ich schrieb waren alles Zitate:
StVO §2,7,18;
BGH VRS 39, 367 = VM 70
Bouska/Leue, Erläuterungen zur StVO, ISBN
BayObLG VRS 61,55+62,367
sonst noch Wünsche? Dann guck bitte nach, bevor du noch mehr in der Richtung von dir gibst, was offensichtlich eindeutig falsch ist.
Damit ist rechtlich absolut eindeutig, dass Ideallinie, Kurvenschneiden... NICHT erlaubt ist.
Aber wenn du meinst das gelte für dich nicht...
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von ubc
So spricht der Laie --- und der Fachmann wundert sich 😉
Aha, und du bist Fachmann in Sachen StVR???
"Die StVO ist keine Diskussionsgrundlage, sondern ein Gesetz."
Dem ist doch wohl nichts hinzuzufügen. Vielleicht solltest du sie mal lesen, gibts für 8,50€ in jedem Buchladen.
Gruß Meik
Zitat:
ROFL
Das was ich schrieb waren alles Zitate:
StVO §2,7,18;
BGH VRS 39, 367 = VM 70
Bouska/Leue, Erläuterungen zur StVO, ISBN
BayObLG VRS 61,55+62,367
sonst noch Wünsche? Dann guck bitte nach, bevor du noch mehr in der Richtung von dir gibst, was offensichtlich eindeutig falsch ist.
Schön, wenn du über dich selbst lachen kannst.
Aber der Sache dient es leider nicht, wenn du irgendwelche Quellenangaben abpinnst, ohne Links oder Zitate liefern zu können. (Und ohne die Materie verstanden zu haben, das vor allem.)
Weitere derartige Sinnlos-Posts kannst du dir getrost sparen, sie nutzen niemandem.
Zitat:
Aha, und du bist Fachmann in Sachen StVR???
Mit ist die Materie nicht ganz fremd, sagen wir mal so.
Zitat:
"Die StVO ist keine Diskussionsgrundlage, sondern ein Gesetz."
Eine dusselige Sinnlos-Aussage, die erfahrungsgemäß nur von einem Laien/Autodidakten stammen kann.
Zitat:
Dem ist doch wohl nichts hinzuzufügen. Vielleicht solltest du sie mal lesen, gibts für 8,50€ in jedem Buchladen.
Probiere es vielleicht mal mit einer KOMMENTIERTEN Ausgabe (zB Hentschel), die dürfte auch für Laien/Autodidakten halbwegs verständlich sein. Ok? 🙂
Aber sonst geht´s gut? Hab die StVO und Teile des BGH-Urteils zitiert, mit Quellenangabe wie bei Zitaten halt so üblich.
Wenn du Links brauchst, versuchs doch mal mit google!
Hab übrigens 3 verschiedene kommentierte Ausgaben hier liegen, steht ja in meinem Post oben, wenn du es gelesen hättest (Bouska/Leue), dazu eine Sammlung wichtiger Grundsatzurteile, da ich ständig damit zu tun habe. Aber offenbar war ja alles falsch was ich da gelesen hab und was mir mein Verkehrsrechts-Professor alles beigebracht hat.
Und wenn du dir die obigen Urteile mal durchlesen würdest, da steht klar drin was Sache ist.
Aber wenn du so auf Zitate, Links oder sonstwas stehst poste doch mal irgendwann von deiner Seite etwas, das deine Position untermauert, bis lang kam von deiner Seite doch nichts.
Gruß Meik
Zitat:
Hab die StVO und Teile des BGH-Urteils zitiert, mit Quellenangabe wie bei Zitaten halt so üblich.
Nö, du hast eben NICHTS zitiert. (Sonst hätte man darauf ja eingehen können.)
Zitat:
Wenn du Links brauchst, versuchs doch mal mit google!
Wieso soll ICH mich bemühen, DEINE Meinung zu begründen? Das müsstest du schon selber tun.
Zitat:
Hab übrigens 3 verschiedene kommentierte Ausgaben hier liegen, steht ja in meinem Post oben, wenn du es gelesen hättest (Bouska/Leue), dazu eine Sammlung wichtiger Grundsatzurteile, da ich ständig damit zu tun habe.
Ist natürlich immer wunderbar einfach zu behaupten, man hätte damit viel zu tun, würde sich damit auskennen
blablubb😉
Deinen Beiträgen merkt man das jedenfalls nicht an --- und nur das zählt hier.
Zitat:
Aber offenbar war ja alles falsch was ich da gelesen hab und was mir mein Verkehrsrechts-Professor alles beigebracht hat.
Die Texte und die Vorlesungen des Profs werden schon richtig gewesen sein --- bloß hast du offenbar wesentliche Teile davon nicht richtig verstanden.
Aber macht nix --- ist ja nur DEINE Meinung 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Aber wenn du so auf Zitate, Links oder sonstwas stehst poste doch mal irgendwann von deiner Seite etwas, das deine Position untermauert...
Ja, das würde die ganze Sache etwas erhellen...