Spurhalten in BAB-Kurven. Ist dafür ein Kursus in der Fahrschule sinnvoll?

Täglich das gleiche Spiel. A 40, Richtung Dortmund. Eine "enge" Rechtskurve. Tempo 100 sind zugelassen und locker fahrbar, ohne "G-Kräfte" zu spüren. Man muss nur dem Kurvenverlauf folgen.

Aber links befindet sich eine "moderne" Betonleitplanke, die wohl vielen Angst macht.

Resultat. Kurvenfahrt mit der Mittellinie zwischen den Rädern. Und die rechts fahrenden werden (Reaktion vorausgesetzt) auf den Standstreifen gezwungen.

Dieses Verhalten kann ich auf den geraden BAB-Abschnitten nicht beobachten. Obwohl auf der geraden wie in der Kurve die Spur gleich breit ist, schaffen es etliche nicht, die Spurmitte zu halten.

Prinzipiell egal, wenn nicht etliche Staumeldungen auf Unfälle in dieser Kurve basieren würden.

Ist es sinnvoll, den Angstschneidern eine Nachschulung in der Fahrschule aufzubrummen?

Gruß, Günni.

91 Antworten

Also, mal zur Klarstellung: Wir reden hier von Autobahnen bzw. mehrspurigen Straßen ohne Gegenverkehr. Und da ist es problemlos möglich, in Kurven mehrere Spuren zu benutzen ("Ideallinie"😉, sofern kein anderes Fahrzeug neben einem oder schräg hinter einem fährt.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Also, mal zur Klarstellung: Wir reden hier von Autobahnen bzw. mehrspurigen Straßen ohne Gegenverkehr. Und da ist es problemlos möglich, in Kurven mehrere Spuren zu benutzen ("Ideallinie"😉, sofern kein anderes Fahrzeug neben einem oder schräg hinter einem fährt.

Möglich mag es ja sein, aber nicht erlaubt (es sei denn man nimmt einen Spurwechsel vor, den man aber mit Blinken anzeigen muß).

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Also, mal zur Klarstellung: Wir reden hier von Autobahnen bzw. mehrspurigen Straßen ohne Gegenverkehr. Und da ist es problemlos möglich, in Kurven mehrere Spuren zu benutzen ("Ideallinie"😉, sofern kein anderes Fahrzeug neben einem oder schräg hinter einem fährt.

"Ideallinie" gibt es z.B. in der Formel 1. Im Bereich der StVo eine solche Fahrweise verkehrsgefährdend und nicht zulässig/verboten.

Zumal mehrere Fahrspuren dafür ungerechtfertigt/verkehrsgefährdend benutzt werden, kann das je nach Fall schon mal die Fleppe kosten (vorausgesetzt, ein "solcher" Fahrer hat überhaupt eine).

Wäre ja das gleiche, wenn Möchtegern-Schumis rote Ampeln überfahren, weil es die Verkehrslage dem Anschein nach gerade erlaubt.

Gruß, Günni.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Möglich mag es ja sein, aber nicht erlaubt (es sei denn man nimmt einen Spurwechsel vor, den man aber mit Blinken anzeigen muß).

Es IST ein Spurwechsel. (Was auch sonst? 😉)

Wenn man dabei das Blinken unterlässt, dann ist das in der Tat nicht ganz korrekt, aber nicht mehr als eine Bagatelle.

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Zitat:

"Ideallinie" gibt es z.B. in der Formel 1. Im Bereich der StVo eine solche Fahrweise verkehrsgefährdend und nicht zulässig/verboten.

Wo in der StVO soll das denn stehen? Genau --- nirgendwo 🙂

Zitat:

Zumal mehrere Fahrspuren dafür ungerechtfertigt/verkehrsgefährdend benutzt werden,

Ist ja nicht "verkehrsgefährdend" (siehe früheres Posting von mir).

Zitat:

Wäre ja das gleiche, wenn Möchtegern-Schumis rote Ampeln überfahren, weil es die Verkehrslage dem Anschein nach gerade erlaubt.

Den Unterschied muss ich jetzt wohl nicht mehr erklären, oder? 😉

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Wo in der StVO soll das denn stehen? Genau --- nirgendwo 🙂Ist ja nicht "verkehrsgefährdend" (siehe früheres Posting von mir).Den Unterschied muss ich jetzt wohl nicht mehr erklären, oder? 😉

Freut mich, dass Du dich angesprochen fühlst. Gab es schon viele Tote und Verletzte bei Deinem "unkonventionellen" Spurwechsel? Und wann bekommst Du die Fleppe wieder/erstmals 🙄?

Das kann ja noch was geben 😉.

Gruß, Günni.

Zitat:

Freut mich, dass Du dich angesprochen fühlst.

Ob's daran lag, dass du MEINEN Beitrag zitiert hattest? 😉

Zitat:

Gab es schon viele Tote und Verletzte bei Deinem "unkonventionellen" Spurwechsel?

Nicht, dass ich wüsste... Wie gesagt, ist vollkommen unproblematisch, sonst würde ich es ja nicht machen 🙂

Zitat:

Und wann bekommst Du die Fleppe wieder/erstmals 🙄?

FS seit 1995, und noch nie abgegeben.

Zitat:

Das kann ja noch was geben 😉.

Ja, das macht echt Spaß 🙂

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Ob's daran lag, dass du MEINEN Beitrag zitiert hattest? 😉Nicht, dass ich wüsste... Wie gesagt, ist vollkommen unproblematisch, sonst würde ich es ja nicht machen 🙂FS seit 1995, und noch nie abgegeben.Ja, das macht echt Spaß 🙂

Dein Beitrag war nur der "Aufhänger", um den Sinn klar zu machen. Da ich Dich dort nicht angesprochen habe, warst Du auch nicht angesprochen 😉.

"Schumi-Spurwechsel" sind vollkommen unproblematisch? In meinem Tread geht es um Unfälle (auch mit Toten und Verletzten) die durch "zweigleisige" Fahrer verursacht wurden.

1995? Mensch, Marcus, hast Du bis jetzt ein Glück gehabt 😉!

Gruß, Günni.

Zitat:

Dein Beitrag war nur der "Aufhänger", um den Sinn klar zu machen. Da ich Dich dort nicht angesprochen habe, warst Du auch nicht angesprochen 😉.

Heißt das jetzt, ich hätte auf dein Posting gar nicht reagieren sollen, oder was? 😉

Zitat:

"Schumi-Spurwechsel" sind vollkommen unproblematisch?

Wenn die Bahn frei ist und man die Situation überblickt, dann ja. (Aufpassen muss man lediglich beim Pannenstreifen, weil der oft eine andere Fahrbahnbeschaffenheit hat als die übrige Fahrbahn. Und den Pannenstreifen darf man natürlich auch generell nicht befahren.)

Zitat:

In meinem Tread geht es um Unfälle (auch mit Toten und Verletzten) die durch "zweigleisige" Fahrer verursacht wurden.

Das ist dann natürlich nicht mehr unproblematisch, und da gibt es auch nichts zu verharmlosen.

Aber es ist doch bei vielen Dingen so, ob "normale" Spurwechsel auf der Autobahn, Überholen auf der Landstraße, Linksabbiegen in der Stadt u.v.a.m.: Wenn die Situation es erlaubt, d.h. alles frei ist und man dies überblickt, dann geht das alles problemlos --- wenn diese Voraussetzungen NICHT erfüllt sind, dann ist es gefährlich und kann böse ins Auge gehen.

Zitat:

1995? Mensch, Marcus, hast Du bis jetzt ein Glück gehabt 😉!

Marcus?

@ubc: Klar wenn man es überblicken kann ist es relativ gefahrlos, nur erlaubt ist es ganz und gar nicht:

1) Verstoss gegen die besondere Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel
2) Verstoss gegen den Zwang diesen rechtzeitig per Blinker anzukündigen
3) Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot

Nur ums mal rechtlich klarzustellen, also nicht erwischen lassen. Zumal ein Verstoss dagegen im Falle eines Unfalls schnell als Gefährdung des Straßenverkehrs ausgelegt wird, also Straftat.

Wobei ich auf wirklich freier Strasse kein wirkliches Problem darin sehe, solange eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Gruß Meik

Halte zwar auch nicht unbedingt viel von der "Ideallinie" auf öffentlichen Straßen, aber wenn man blinkt, ist das ja rechtlich gesehen wohl echt kein Problem (Gefährdung/Behinderung sowieso mal ausgeschlossen).

Der Schumacher-Rotlichtstarter kann ja im Zweifelsfall sagen, "Frühstart, sorry". 😉

Aber gut, vernünftiger und womöglich schwieriger ist es, die Spur schön brav zu halten. Vielleicht suchen manche ja deswegen ihre persönliche Ideallinie.

Vielleicht ist ja auch manches, was ausnahmsweise NICHT in der StVO genau geregelt ist, trotzdem nicht vernünftig oder gut ...

tja, fib

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Heißt das jetzt, ich hätte auf dein Posting gar nicht reagieren sollen, ...........und da gibt es auch nichts zu verharmlosen........................Marcus?

Du hast mich verstanden 😉, und weißt worum es mir geht. Das muss reichen.

Markus mit k statt c? Bist Du NICHT Freitags bei SAT 1 🙂?

Gruß, Günni.

Zitat:

1) Verstoss gegen die besondere Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel

Nein.

Zitat:

2) Verstoss gegen den Zwang diesen rechtzeitig per Blinker anzukündigen

UU ja, aber nur Bagatelle.

Zitat:

3) Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot

Nein.

Zitat:

Zumal ein Verstoss dagegen im Falle eines Unfalls schnell als Gefährdung des Straßenverkehrs ausgelegt wird, also Straftat.

Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen mit Mitteltrennung nicht. Aber von Gefährdung oder Unfällen haben wir es dabei ja auch gar nicht.

Zitat:

Wobei ich auf wirklich freier Strasse kein wirkliches Problem darin sehe, solange eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Eben. Und nur um solche Situationen geht es.

Zitat:

Du hast mich verstanden 😉, und weißt worum es mir geht. Das muss reichen.

Na, dann sind wir uns ja einig 🙂

Zitat:

Markus mit k statt c? Bist Du NICHT Freitags bei SAT 1 🙂?

Nicht, dass ich wüsste 😉

Klar gehts um solche Situationen, sehe auch keinerlei Gefahr darin auf freier Strecke.

Bleibt aber trotzdem nach obigen § verboten. Dazu:
BGH VRS 39, 367 = VM 70, 89

Kurven dürfen nicht geschnitten werden, auch nicht bei übersichtlicher Fahrbahn und Fehlen einer Behinderung oder Gefährdung.

Urteilsbegründung gemäß der oben von mir genannten Paragraphen, Schwerpunktmäßig als Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot aufgefasst. Da das Urteil vom Bundesgerichtshof stammt ist es als Grundsatzurteil aufzufassen und wird genauso wie ein Paragraph der StVO angewendet.

Gruß Meik

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