Spurhalte- Assistent trotz Anhänger
Ich liebe meinen Spur- Abstandshalte Assistenten. Er hat mich mehrmals auf langen Autobahnstrecken vor Katastrophen bewahrt, wenn ich kurz eingenickt bin.
Nun muß ich auf meinen Langstrecken öfters mit Anhänger fahren, weil ich einen Rolli und anderes mitnehmen muß.
Der Anhänger schaltet aber den Totwinkel- Assistenten ab und der wiederum den Spurhalte- Assistenten.
Im Anhänger- Betrieb musste ich also auf meine Lieblingsfunktionen verzichten.
Meine Werkstatt hat es nach Rücksprache mit dem Hersteller abgelehnt, irgendetwas umzucodieren.
Andere Dinge, wie z.B. Airbags und die Aufprall- Vorbereitung haben sie mir rausprogrammiert, als ich einen anderen Beifahrersitz einbauen musste. Ich mußte nur unterschreiben, daß ich das Risiko übernehme.
In diesem Fall keine Unterstützung, ich musste mir also etwas anderes einfallen lassen.
Die Konstruktion mußte TÜV- fest sein, also das Auto und den Anhänger nicht verändern und sie sollte mit jedem Anhänger funktionieren.
Ich habe mir einen Adapter gebaut, der im Kabel zwischen Anhänger und Auto sitzt und quasi den Anhänger vor dem Auto versteckt.
Damit funktionieren sämtliche Assistenten weiter und die Anhänger- Beleuchtung funktioniert wie gewohnt.
Ich bin gerne bereit, ins Detail zu gehen, wenn das Thema jemanden interessiert.
Gruß, Bernd
Beste Antwort im Thema
Lieber feli2, ich würde mir erst mal Gedanken über meine Gesundheit machen wenn ich beim fahren einnicke!
Diese Spielerei mit dem Spurassy versteh ich noch bei einem Fahrradträger, aber versuch das bloß nicht bei hoher Anhängelast oder hohem Ankängeraufbau.
Das Anhänger ESP ist dann deaktiviert und die Kiste kann sich durch lenkimpulse Aufschaukeln ohne das man es merkt!
61 Antworten
Wie sieht es denn bei derlei Manipulation mit der Betriebserlaubnis aus?
Laut hiesigen Berichten erlischt die schon, wenn man nur die Start/Stop Funktion deaktiviert, obwohl dafür sogar ein Schalter vorhanden ist. Was ist dann erst bei solch tiefgreifenderen Eingriffen?
Wenn ich das richtig interpretiere werden die Blinker, Brems usw. Signale per Funk übertragen. Der Strom für die Rückleuchten kommt von einer einzelnen Leitung und wird über Relais in der gelben Box geschaltet.
Auch wenn ich diesen Einfallsreichtum beachtlich finde, ist sowas höchst gefährlich und nicht erlaubt.
Bremslichtübertragung per Funk...
aha.............
na jetzt kommt bestimmt, wo kein Kläger - kein Richter
die Frage wird nur sein, wie sicher ist er sich, das er im Falle des Worst Case, den Aggregatzustand bestehen lässt, oder vor eintreffen der Amtsgewalt, alles rückgängig macht.
mal ehrlich, was bringt ein aktivierter (aktiver) Totwinkelassistent, beim ziehen eines Anhängers.
Der bringt doch höchstens noch was wenn ein LKW mit max. bis zu 10 km/h zum überholen angesetzt hat, weil Ihr mal wieder geschlafen habt.
Falls sich bei einem Überholvorgang von hinten ein Proletenfahrer mit dementsprechendem Geschwindigkeitsunterschied nähert, steht der doch schon längts unter dem Anhänger, bevor der Sensor was mitbekommt.
Und dann geht's erst richtig los, in Deutschland sucht man die Schuld ja grundsätzlich bei den anderen, und dafür soll's vom Hersteller auch noch eine Codierung geben. 😉
"V8-Freak" hat da leider nicht ganz unrecht.
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Es gibt auch Fahrzeuge ohne Anhänger ESP! Die fahren auch! Unser Touran hatte kein Anhänger ESP, dafür hatte der Wohnwagen ATC! Ob ein Unfall passiert oder nicht, würde ich daran nicht festmachen! Der Ton von V8 Freak ist unangebracht! Inhalt ist aber richtig!
Aktiver Spurhalte- u. Totwinkelassistent und das Anhänger-ESP sind zwei komplett unterschiedliche Systeme, obwohl beide über das ESP geregelt werden.
Das Anhänger-ESP muss sein, oder auch nicht, da sollte der Fahrer sich selbst drauf einstellen, früher sind die PKW-Anhänger diesbezüglich auch nicht ALLE auf der Seite gelegen.
Ein aktiver Spurhalte- u. Totwinkelassistent im Gegensatz, braucht diverse Grundvoraussetzungen um Präzise und vor allem Richtig arbeiten zu können, diese sind bei einem PKW mit Anhänger unter keinen Umständen mehr gegeben, weil die Sensoren teilweise verdeckt sind. Herannahende Fahrzeuge werden wesentlich zu spät erkannt, somit gleicht das System eher einem Himmelfahrtskommando.
...ich freue mich über eure Anteilnahme, ich habe mir natürlich auch meine Gedanken gemacht.
Erstmal zum Begriff "unzulässige Manipulation am Fahrzeug, die die Betriebserlaubnis in Gefahr bringt":
Das kam für mich genau aus diesem Grund nicht in Frage.
So manipuliere ich gar nichts, weder am Fahrzeug noch am Anhänger. Es ist quasi so, als hätte ich vergessen, das Anhänger- Kabel in die Steckdose am Auto zu stecken. Dieses Versäumnis wäre sicherlich auch irgendwie strafbar, führt aber ganz bestimmt nicht zum Verlust von Betriebserlaubnissen.
Außerdem sorge ich mit einem externen Teil dafür, daß die Anhänger- Beleuchtung trotzdem funktioniert.
Zum Argument "gefährlich, weil Funkstrecke": Meiner Meinung nach ist die Funkstrecke sogar zuverlässiger als eine reine Kabel- Verbindung, sie ist weder der Witterung noch Erschütterungen ausgesetzt. Wie oft funktionieren einzelne Lichter am Anhänger nicht, weil Steckkontakte oxidiert sind oder der Stecker sich auf Holperstrecken gelockert hat?
Ich bin offen für Kritik, aber echte Killer- Argumente, die mich überzeugt hätten, habe ich bisher nicht gelesen.
"irgendwie Strafbar" langt auch, wobei du "irgendwie" streichen kannst.
Und natürlich manipulierst du an der Fzg / Hänger-verbindung.
Ich fasse das mal kurz zusammen, nur um sicher zu gehen, dass ich das jetzt richtig verstanden habe.
Du fährst gerne mal total übermüdet mit einem Gespann auf der Autobahn und bist auf die Assistenten angewiesen um keinen Unfall herbeizuführen.
Weil der Hersteller aus sinnvollen Gründen seine Assistenten beim Gespannbetrieb abschaltet, manipulierst du die Erkennung des Gespanns und hast die Lichtanlage so umgebastelt, dass die Rennleitung nix erkennt und du getrost weiterfahren kannst.
Was hält dich davon ab, wenn du aus deinem Nickerchen wieder hochschreckst, auf eine Fehlwarnung/-erkennung der Systeme richtig zu reagieren???
Oder auch wenn du total fit am Steuer sitzt, wer sagt deinem Reflex "nein nein nein, Assistent nicht vertrauen, zeigt nur Müll an".
An die Oberlehrer: Ich habe 10 Minuten lang am Wortlaut gefeilt um hier nicht vollends übers Ziel hinauszuschießen. Die gewählte Ausdrucksweise schien mir am Ende dem Bullshit und der Ernsthaftigkeit im Straßenverkehr angemessen. Mea culpa.
Zitat:
@feli2 schrieb am 10. August 2019 um 19:31:00 Uhr:
...ich freue mich über eure Anteilnahme, ich habe mir natürlich auch meine Gedanken gemacht.
Erstmal zum Begriff "unzulässige Manipulation am Fahrzeug, die die Betriebserlaubnis in Gefahr bringt":
Das kam für mich genau aus diesem Grund nicht in Frage.
So manipuliere ich gar nichts, weder am Fahrzeug noch am Anhänger. Es ist quasi so, als hätte ich vergessen, das Anhänger- Kabel in die Steckdose am Auto zu stecken. Dieses Versäumnis wäre sicherlich auch irgendwie strafbar, führt aber ganz bestimmt nicht zum Verlust von Betriebserlaubnissen.
Außerdem sorge ich mit einem externen Teil dafür, daß die Anhänger- Beleuchtung trotzdem funktioniert.
Zum Argument "gefährlich, weil Funkstrecke": Meiner Meinung nach ist die Funkstrecke sogar zuverlässiger als eine reine Kabel- Verbindung, sie ist weder der Witterung noch Erschütterungen ausgesetzt. Wie oft funktionieren einzelne Lichter am Anhänger nicht, weil Steckkontakte oxidiert sind oder der Stecker sich auf Holperstrecken gelockert hat?
Mag daran liegen, dass Du Dir Deinen Erfolg schön redest.
Kabel ist immer zuverlässiger als Funk, da kannst Du jeden Admin fragen. Wie erfolgt denn bei dir die Rückmeldung, wenn etwas nicht geht? Jeder halbwegs aktuelle Wagen überprüft auch die Beleuchtung von Anhänger, Fahrradträger und Co.
MfG Paule
Ich bin offen für Kritik, aber echte Killer- Argumente, die mich überzeugt hätten, habe ich bisher nicht gelesen.
Zitat:
@feli2 schrieb am 10. August 2019 um 19:31:00 Uhr:
...ich freue mich über eure Anteilnahme, ich habe mir natürlich auch meine Gedanken gemacht.
Erstmal zum Begriff "unzulässige Manipulation am Fahrzeug, die die Betriebserlaubnis in Gefahr bringt":
Das kam für mich genau aus diesem Grund nicht in Frage.
So manipuliere ich gar nichts, weder am Fahrzeug noch am Anhänger. Es ist quasi so, als hätte ich vergessen, das Anhänger- Kabel in die Steckdose am Auto zu stecken. Dieses Versäumnis wäre sicherlich auch irgendwie strafbar, führt aber ganz bestimmt nicht zum Verlust von Betriebserlaubnissen.
Außerdem sorge ich mit einem externen Teil dafür, daß die Anhänger- Beleuchtung trotzdem funktioniert.
Zum Argument "gefährlich, weil Funkstrecke": Meiner Meinung nach ist die Funkstrecke sogar zuverlässiger als eine reine Kabel- Verbindung, sie ist weder der Witterung noch Erschütterungen ausgesetzt. Wie oft funktionieren einzelne Lichter am Anhänger nicht, weil Steckkontakte oxidiert sind oder der Stecker sich auf Holperstrecken gelockert hat?Ich bin offen für Kritik, aber echte Killer- Argumente, die mich überzeugt hätten, habe ich bisher nicht gelesen.
Ich kann hier v8-Freak nur beipflichten, Dein Vorhaben ist vorsätzlich kriminell, Du gefährdest nicht nur Dich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. So sehr ich verstehen kann, daß Du gern die Assistenten benutzen würdest, die allerdings nicht für entsprechende Situationen ausgelegt sind, so zeugt Deine Rechtsauffassung hinsichtlich des „ Vergessens“ des Steckers sowie Deine Energie, diesbezüglich nicht aufzufliegen davon, daß Dir die Reife zum Führen eines KFZ fehlt. Die kräftigere Ausdrucksweise meines Vorredners ist der Vernunftfreiheit Deines Vorhabens vollkommen angemessen!
Totwinkelassistent ist möglich bei AHK.
Jede Zubehör AHK die Plug&play eingebaut wird lässt den TWA weiter in Betrieb.
Man kann es codieren.
Der TWA geht deswegen noch weil die SCN-Codierung nach dem Einbau fehlt, bzw. noch durchgeführt werden muss.
Und nur weil man es Codieren kann, macht es das nicht rechtlich unangreifbar, siehe Gurtwarnton und S+S Funktion.
Beim dauerhaften abschalten von S+S z.B., müsste man zur Zulassungsstelle zum Erteilen einer anderen Schlüsselnummer, weil sich die Eingruppierung des Emissionsauswurf geändert hat,............. eigentlich...........
Zitat:
@Carlos1706 schrieb am 10. August 2019 um 21:37:30 Uhr:
Zitat:
@feli2 schrieb am 10. August 2019 um 19:31:00 Uhr:
Kabel ist immer zuverlässiger als Funk, da kannst Du jeden Admin fragen. Wie erfolgt denn bei dir die Rückmeldung, wenn etwas nicht geht? Jeder halbwegs aktuelle Wagen überprüft auch die Beleuchtung von Anhänger, Fahrradträger und Co....das mit der Rückmeldung ist in Arbeit. In der Anhängersteckdose gibt es ein paar unbenutzte Leitungen, die ich für diesen Zweck nutzen werde. ich schalte damit die Anhänger Erkennung ein, die mir dann mitteilt, daß die Anhängerlichter nicht funktionieren.
Wenn's fertig ist, melde ich mich nochmal (wenn's jemanden interessiert).
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 11. August 2019 um 07:57:23 Uhr:
Der TWA geht deswegen noch weil die SCN-Codierung nach dem Einbau fehlt, bzw. noch durchgeführt werden muss.Und nur weil man es Codieren kann, macht es das nicht rechtlich unangreifbar, siehe Gurtwarnton und S+S Funktion.
Beim dauerhaften abschalten von S+S z.B., müsste man zur Zulassungsstelle zum Erteilen einer anderen Schlüsselnummer, weil sich die Eingruppierung des Emissionsauswurf geändert hat,............. eigentlich...........
SCN schön und gut, aber bei nachgerüsteter nicht original AHK gibt's eine angepasste SCN. Sprich es gibt weiterhin trotz SCN kein Anhänger ESP.
Das bleibt offiziell der original AHK vorbehalten.
Sprich die nachgerüstete AHK bekommt lediglich die automatische Abschaltung der PDC beim Rückwärtsfahren.
Hab das alles durch mit der nachgerüsteten Westfalia.
Setzt man zusätzlich die AHK im Zentralgateway gibt's Anhänger ESP. Das wird aber bei Zubehör-Kupplungen nicht gemacht.