Sprinter LKW oder PKW
Hallo,
ich überlege mir einen Transporter für den rein privaten Gebrauch zuzulegen. In Frage kommt ein MB Sprinter 213 CDI mit Hochdach und kurzem Radstand und einem von mir vermuteten (das ist das, was ich bis jetzt im Internet rausfinden konnte) zul. Gesamtgew. von 3500Kg. Das Auto hat zur Zeit eine LKW Zulassung. Da ich keine Ahnung von dieser Thematik habe, habe ich einige Fragen:
Was ist der Vorteil (abgesehen von der Steuer) einer LKW- gegenüber einer PKW-Zulassung? Meine Vers.will z.B. viel mehr für einen LKW haben!
Wie sieht das mit Fahrverboten, Maut, Überholverboten, etc. für solch ein Fahrzeug aus?
Wenn man es als PKW zulassen möchte, was muß man machen, welche Vorschriften/Bedingungen gibt es da?
Falls euch noch andere Unterschiede einfallen, bin ich über jede Idee und Hilfe dankbar.
Gruß, Michael
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33 Antworten
Hallo Leute,
... das Thema Baustellen und Durchfahrtsbreiten ist so müßig und sinnvoll, wie eine Talsperre auf dem Mond. Fakt ist, dass ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug nur dann bewegen darf, wenn es die Situation ermöglicht. Baustellen sind eng. Manchmal sehr eng. Dazu kommen eine unebene Fahrbahn oder Übergänge mit Schräglage. Zugelassene Breiten sind da eher sekundär. Man darf auch 50 fahren, wo ein 50er Schild steht. Ob das der Situation immer angemessen ist, sei dahin gestellt.
Ich fahre Reisebus und LKW (Sattel & Silozüge). Dabei sind Baustellen mein Lieblingsthema. Ich kann es langsam nicht mehr nachvollziehen, warum es notwendig ist, in einer engen Baustelle eine Reihe LKW überholen zu müssen, egal ob mit PKW oder Sprinter. Wo ist da der Sinn? Der Überholende bringt sich und andere mehr als notwendig in Gefahr. Rausholen tut er da faktisch rein gar nichts. Ist nur ein gefühlter Vorteil. Macht aber ordentlich Stress .....
Man kann einen LKW oder Bus in einem so schmalen Fahrstreifen nicht immer auf den Zentimeter in der Spur halten (Wind, Unebenheiten usw.) und da wird es oft recht schnell eng. Dazu kommen ungünstige Witterungen, Dunkelheit, usw.
Bleibt alle entspannt und tut euch doch nicht selbst das Leben so schwer machen. Klar kann man da überholen, ist erlaubt. Macht es immer Sinn? Wohl kaum.
Erzgnom
moin moin,
mal eine Frage:
im Fahrzeugschein eines Sprinter Transporters, 3 Sitze, Trennwand, keine Fenster im Laderaum, steht u.a. "VAN"
unter Punkt 5 im Fahrzeugschein.
Wie wird der bei der Kfz-Steuer eingestuft, als Lkw oder Pkw ??
wenn man mal googelt, kommen aussagen wie "Transporter wird als Pkw eingestuft" - das kanns ja eigentlich nicht sein oder ?
https://www.handwerk.com/...-fuer-den-zoll-ist-dieser-sprinter-ein-pkw
Ich will mir einen "Transporter" 316'er Sprinter, 3 Sitzer (alle vorne :-)), 3,5 to privat kaufen, hab aber keine Lust auf Diskussionen mit dem Zoll wegen der Kfz-Steuer....
AUf der Seite des BF-Ministeriums kann man nur zwischen lkw und nutzfahrzeug wählen...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Steuer für Sprinter "FZ.Z.GÜ.BEF B. 3,5 T VAN"' überführt.]
Moin Moin !
Massgeblich ist nicht Feld 5 , sondern Feld J.
"M" (Menschen) steht für PKW , "N" für Nutzfzge
MfG Volker
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Steuer für Sprinter "FZ.Z.GÜ.BEF B. 3,5 T VAN"' überführt.]
M1 Kra -Fz. bis 3,5 t und bis 9 Personen Beförderungskapazität
M2 Kra -Fz. bis 5 t und über 9 Personen Beförderungskapazität
M3 Kra -Fz. über 5 t und über 9 Personen Beförderungskapazität
N1 Kra -Fz. zur Güterbeförderung bis 3,5 t
N2 Kra -Fz. zur Güterbeförderung über 3,5 t bis 12 t
N3 Kra -Fz. zur Güterbeförderung über 12 t
N3G Gelände-Kra -Fz
O1 Anhänger bis 0,75 t
O2 Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t
O3 Anhänger über 3,5 t bis 10 t
O4 Anhänger über 10 t
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Steuer für Sprinter "FZ.Z.GÜ.BEF B. 3,5 T VAN"' überführt.]