Sprinter LKW oder PKW
Hallo,
ich überlege mir einen Transporter für den rein privaten Gebrauch zuzulegen. In Frage kommt ein MB Sprinter 213 CDI mit Hochdach und kurzem Radstand und einem von mir vermuteten (das ist das, was ich bis jetzt im Internet rausfinden konnte) zul. Gesamtgew. von 3500Kg. Das Auto hat zur Zeit eine LKW Zulassung. Da ich keine Ahnung von dieser Thematik habe, habe ich einige Fragen:
Was ist der Vorteil (abgesehen von der Steuer) einer LKW- gegenüber einer PKW-Zulassung? Meine Vers.will z.B. viel mehr für einen LKW haben!
Wie sieht das mit Fahrverboten, Maut, Überholverboten, etc. für solch ein Fahrzeug aus?
Wenn man es als PKW zulassen möchte, was muß man machen, welche Vorschriften/Bedingungen gibt es da?
Falls euch noch andere Unterschiede einfallen, bin ich über jede Idee und Hilfe dankbar.
Gruß, Michael
33 Antworten
Am 13.7.2011 wurde vom VDA ein Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Leiterin Referat LA 22 ) verfasst, in dem es um Fahrzeugbreiten in der StVO/StVZO, Bußgelder in Autobahnbaustellen geht.
Grober Inhalt des Schreibens:
... es geht dabei um die Problematik, welche durch Unterschiede in der StVO und StVZO entsteht.
Die Fahrzeugbreite wird im Rahmen der Typprüfung ohne Anbauten
gemessen, so dann auch die Einträge in den Fahrzeugdokumenten nach EG-RL 2007/46/EG erfolgen.
Demgegenüber wird die Fahrzeugbreite im Rahmen der Verkehrsregelung und Überwachung
(auch) über die Rückspiegel gemessen.
In einigen Bundesländern ist es deshalb aufgrund von Verkehrskontrollen zu Bußgeldbescheiden gekommen,
da sich die Bundesländer nach der StVO richten.
Der VDA macht das BM auf diese Problematik aufmerksam, die eigentlich ein Resultat mangelnder Koordination zw. BM für Verkehr, den einzelnen Ländern und Autobahmeistereien entsteht. Es gibt bei den Autobahnmeistereien nunmal keine Schilder mit 2,50 m zul. Fahrbahnbreite obwohl die meisten Fahrbahnen die >2,5 m Breite durchaus vorweisen.
Bei sturer Befolgung der geltenden Regelung wäre in Baustellen in vielen Fällen nur
noch eine Fahrspur nutzbar, was nicht im Sinne des Verkehrsflusses ist. Der VDA schlägt deshalb vor, dass die StVO die Abmessungen der StVZO übernimmt.
Also, die Situation ist abhängig von der jeweiligen Bundesland Praxis und eigentlich rechtsunsicher.
So, genug aus dem Nähkästchen geplaudert ... 😉
Der 213er hat nicht zwingend 3,5 Tonnen zul.GG. Die hat erst der 313er, wobei es von dem auch eine Variante mit 3,8 Tonnen gibt. Den 213er gab es ab Werk als 2,95 und 3,2 Tonner.
Größter Nachteil der LKW-Zulassung: Du darfst am Sonntag bis auf Ausnahmen keinen Anhänger ziehen. Größter PKW-Nachteil: Mehr KFZ- Steuer, wobei sich das durch die billigere Versicherung nicht viel nimmt.
MFG Sven
Realle Breiten zählen, Aufbauten wie beschrieben werden nur gemessen, SPiegel bleiben aussen vor. Da mittlerweile jeder Mittelklasse Wagen mit spiegeln über 2m ist sollte eigentlich auf der linke spur in Baustellen leer sein. Nur hält sich keiner dran. Kostet 75€ und einen Punkt.
Nur selbst die Polizeiu hält sich ja nicht dran und kondelt mit den T5 auf der 2m spur rum.
Was mich an dem Thema interessiert, ist es eigentlich ohne weiteres möglich, einen Kastenwagen oder Doppelkabine mit Pritsche, die ja von Haus aus als LKW laufen, als PKW zuzulassen, um eben dem Sonntagsfahrverbot mit Anhänger aus dem Weg zu gehen?
Diverse Pickups haben ja auch das "Sonntagsproblem", wie sieht´s da aus?
Gruß
MS
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Klar kann man. Um einen PKW als LKW zu zulassen gibt es ja auch nur ein paar Punkte. Ladefläche muss vom Fahrgastraum durch Trennwand angetrennt sein.
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Klar kann man. Um einen PKW als LKW zu zulassen gibt es ja auch nur ein paar Punkte. Ladefläche muss vom Fahrgastraum durch Trennwand angetrennt sein.
Wie das vom PKW zum LKW funktioniert, ist mir einigermaßen klar, und ein paar mehr Punkte sind´s schon... 😉
Aber den LKW will ich ja nicht umbauen, nur sonntags mit Anhänger fahren und dafür eine eventuell höhere Steuer in Kauf nehmen.
Wobei mir ja gerade einfällt, Zulassung und Einstufung vom Finanzamt als LKW, sind ja verschiedene paar Schuhe.
Gibt ja auch genug Fahrzeuge, die als LKW zugelassen sind, aber vom Finanzamt grundsätzlich als PKW gesehen werden, wenn z.B. das Verhältnis Fahrgastraum/Ladefläche nicht stimmt, bspw. Pickups mit Doppelkabine oder die VW T3 Doka.
Andersherum wär´s natürlich äußerst vorteilhaft, PKW-Zulassung, also auch PKW-Versicherung und LKW-Einstufung beim Finanzamt, also weniger Steuer.😁😁
Ach ja, falls ich das Projekt irgendwann in Angriff nehme, geht es übrigens ausschließlich um private Nutzung, aber das ist ja AFAIK nicht wirklich wichtig, wenn es um Zulassung und Einstufung geht.
Gruß
MS
Hier und dort nur 2 Beispiele von vielen 100, die man alle über Google finden kann. Was bei einer Kontrolle zählt ist nicht die tatsächliche Breite vor Ort, sondern die tatsächliche Breite laut BE. Es wird auch keiner wirklich nachmessen, die Polizei hat eine Liste und wer laut dieser ü2m ist, darf zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Bleifussxxx
Da hast du Recht, zur Not Spiegel einklappen 🙂Und das ist dann bei einer Durchfahrtsbreite von 2m vorgeschrieben.
Spiegel einklappen geht nicht, erstens bringt es nichts bei einer Kontrolle, weil eben nicht die tatsächliche Breite zählt. Zweitens dürfte man eh nur mit angeklapptem Beifahrespiegel fahren, das ist eine Owi und kostet 15€ plus Gebühr. Klappt man den Fahrerspiegel an, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden, tut man es doch, kostet es richtig Asche und gibt auch Punkte (ich glaube 4, müsste ich Montag noch mal nachfragen).
Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
Wie das vom PKW zum LKW funktioniert, ist mir einigermaßen klar, und ein paar mehr Punkte sind´s schon... 😉Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Klar kann man. Um einen PKW als LKW zu zulassen gibt es ja auch nur ein paar Punkte. Ladefläche muss vom Fahrgastraum durch Trennwand angetrennt sein.Aber den LKW will ich ja nicht umbauen, nur sonntags mit Anhänger fahren und dafür eine eventuell höhere Steuer in Kauf nehmen.
Wobei mir ja gerade einfällt, Zulassung und Einstufung vom Finanzamt als LKW, sind ja verschiedene paar Schuhe.
Gibt ja auch genug Fahrzeuge, die als LKW zugelassen sind, aber vom Finanzamt grundsätzlich als PKW gesehen werden, wenn z.B. das Verhältnis Fahrgastraum/Ladefläche nicht stimmt, bspw. Pickups mit Doppelkabine oder die VW T3 Doka.
Andersherum wär´s natürlich äußerst vorteilhaft, PKW-Zulassung, also auch PKW-Versicherung und LKW-Einstufung beim Finanzamt, also weniger Steuer.😁😁
Ach ja, falls ich das Projekt irgendwann in Angriff nehme, geht es übrigens ausschließlich um private Nutzung, aber das ist ja AFAIK nicht wirklich wichtig, wenn es um Zulassung und Einstufung geht.
Gruß
MS
Wieso LKW Versicherung ist doch nicht teuer, errechnet sich doch auch nur über MAx Gewicht. Das da ein paar Punkte mehr sind ist mir schon klar, hab mal einen Kadett Combo gefahren.^^
Der combo war spot billig, 75e steuern und 80€ versicherung im Jahr.^^
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Wieso LKW Versicherung ist doch nicht teuer, errechnet sich doch auch nur über MAx Gewicht. Das da ein paar Punkte mehr sind ist mir schon klar, hab mal einen Kadett Combo gefahren.^^Der combo war spot billig, 75e steuern und 80€ versicherung im Jahr.^^
Hmm, okay, vielleicht sieht das mit der Vers. bei den größeren (3,5 to) anders aus, is halt das, was hier als Argument kommt, wenn man eben KEINEN LKW haben will, mein wichtigstes wäre halt die Sonntagsgeschichte.
War der Kadett Combo nicht schon von Haus aus LKW?
Beim Combo B bin ich mir relativ sicher dass es so war, aber nicht 100%ig, meinen Combo Tour, mit Rückbank und verglastem "Laderaum", betrifft´s ja nicht.
Wobei, die Geschichte mit der Laderaumabtrennung, die Du als Vorraussetzung für die LKW-Zulassung siehst, würde dagegen sprechen, die hatte der Combo B nämlich auch in der Lastesel-version nicht.
Mir geht es übrigens, wenn ich irgendwann mal die Kohle für sowas hab, um ein Fahrzeug, das neben einer ordentlichen Anhängelast (2 to aufwärts, gerne bis 3,5 to) auch Platz für min. 4-6 Personen und 2-3 Motorräder bietet.
Sonntagsfahrverbot mit Anhänger wäre für so ein "Freizeitfahrzeug" natürlich etwas hinderlich, auch wenn es da in ein paar Bundesländern diverse Ausnahmegenehmigungen für Freizeitzwecke gibt.
Gruß
MS
Bei einem Sprinter ist aber auch be 2t schluss, wir haben ja 150 Sprinter Ducatos etc in der Vermietung, 2 t Anhänge last und Feierabend, zumin bei unseren. Wenn du mehr wie 2t haben willst geht es nur über einen Geländewagen oder Pickup.
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Bei einem Sprinter ist aber auch be 2t schluss, wir haben ja 150 Sprinter Ducatos etc in der Vermietung, 2 t Anhänge last und Feierabend, zumin bei unseren. Wenn du mehr wie 2t haben willst geht es nur über einen Geländewagen oder Pickup.
Beim Sprinter geht´s wohl bis 2,8 to, zumindest, wenn man sich beim Fahrzeug auf 3,5 to beschränkt, 5-Tonner können dann natürlich mehr.
In einem anderen Thread hier ist die Rede davon, das wohl nur IVECO bis zu 3,5 to Anhängelast bei den 3,5-Tonnern anbietet.
Gruß
MS
Das kann doch jeder US Pick-up truck mit crew -cab und langem Bett.
Mir geht es übrigens, wenn ich irgendwann mal die Kohle für sowas hab, um ein Fahrzeug, das neben einer ordentlichen Anhängelast (2 to aufwärts, gerne bis 3,5 to) auch Platz für min. 4-6 Personen und 2-3 Motorräder bietet.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
Hmm, okay, vielleicht sieht das mit der Vers. bei den größeren (3,5 to) anders aus, is halt das, was hier als Argument kommt, wenn man eben KEINEN LKW haben will, mein wichtigstes wäre halt die Sonntagsgeschichte.Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Wieso LKW Versicherung ist doch nicht teuer, errechnet sich doch auch nur über MAx Gewicht. Das da ein paar Punkte mehr sind ist mir schon klar, hab mal einen Kadett Combo gefahren.^^Der combo war spot billig, 75e steuern und 80€ versicherung im Jahr.^^
War der Kadett Combo nicht schon von Haus aus LKW?
Beim Combo B bin ich mir relativ sicher dass es so war, aber nicht 100%ig, meinen Combo Tour, mit Rückbank und verglastem "Laderaum", betrifft´s ja nicht.
Wobei, die Geschichte mit der Laderaumabtrennung, die Du als Vorraussetzung für die LKW-Zulassung siehst, würde dagegen sprechen, die hatte der Combo B nämlich auch in der Lastesel-version nicht.
Mir geht es übrigens, wenn ich irgendwann mal die Kohle für sowas hab, um ein Fahrzeug, das neben einer ordentlichen Anhängelast (2 to aufwärts, gerne bis 3,5 to) auch Platz für min. 4-6 Personen und 2-3 Motorräder bietet.
Sonntagsfahrverbot mit Anhänger wäre für so ein "Freizeitfahrzeug" natürlich etwas hinderlich, auch wenn es da in ein paar Bundesländern diverse Ausnahmegenehmigungen für Freizeitzwecke gibt.Gruß
MS
Moin zusammen,
also auch bei einem Sprinter sind 3,5 to Anhängelast möglich.
Ich fahre einen 906 315, habe dort eine andere AHK (von Fa. Schoon) verbauen lassen. Dadurch wurde die Anhängelast auf 3,5 to erhöht...
Ist zwar nicht ganz billig, aber wer es braucht, nimmt die Mehkosten gerne in Kauf! :-)
Das kann natürlich sein, das es direkt von der AHK abhängt, bei Geländewagen ist es halt möglich bis zum 1,5fachen der Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs zu ziehen. Deswegen sind ja gerade Geländewagen als Zugfahrzeug beliebt.
http://www.mercedes-benz.de/.../models.html
Beim neuen Sprinter wohl kein Thema.
Zitat:
Anhängelast auf 3,5 t erhöht
Der kraftvolle Antrieb des Sprinter bildet eine ideale Voraussetzung auch für den Anhängerbetrieb. So konnte die zulässige Anhängelast des Sprinter mit 3,5 t Gesamtgewicht auf ebenfalls 3,5 t gesteigert werden. Aus der Addition ergibt sich ein bemerkenswertes zulässiges Gesamtzuggewicht von maximal exakt sieben Tonnen. Die erhöhte Anhängelast ist für alle Sprinter ab 316 CDI als Kastenwagen, Fahrgestell mit Fahrerhaus und Doppelkabine lieferbar, ausgenommen sind Varianten mit kurzem Radstand.
Bei den älteren Modellen, hängt es wohl eher am Motor wie am Fahrwerk und aufbau. Teilweise werden Zwillingsbereifung und stärkere Federn gefordert, bisschen Undurchsichtig. Am besten mal bei Tüv nachfragen oder beim Mercedes Händler.
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Das kann doch jeder US Pick-up truck mit crew -cab und langem Bett.
Ein großer Pickup ist zwar durchaus was feines, allerdings gibt es da zwei Probleme, die zwar jenseits des Atlantiks von geringerer Bedeutung sind, für mich die Teile aber ausschließen.
Zum einen bezweifel ich, dass es mit einem Pickup möglich ist, bei angepeilter Zuladung von ca. 1,5 to unter den 3,5 to Gesamtgewicht zu bleiben.
Zum anderen sind die Außenmaße im Verhältnis zu den Lademaßen etwas zu großzügig.
Unter die 6 m Gesamtlänge bei angepeilten 3 m Pritschenlänge komm ich mit ner konventionellen Doppelkabine zwar nicht, aber viel mehr muss es auch nicht sein.
6 Meter gingen zwar mit nem Frontlenker wie Renault Maxity, Nissan Cabstar oder Mitsubishi Fuso Canter und auch bei Zuladung und Anhängelast sind die äußerst großzügig, aber die Kabinen sind wohl recht eng und auch ansonsten scheinbar nicht sehr langstreckentauglich.
Gruß
MS