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Sprinter Fahren ohne Gefahrgutschein

Themenstarteram 22. September 2006 um 11:48

Weiss jemand zufällig welche Strafe auf mich zukommt (also Büroauzubi auch noch) wenn ich für meine Firma zb Gefahrgut durch die gegend fahre oder überladen bin etc. welche strafe erwartet dann den arbeitgeber?

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25 Antworten

Zitat:Original geschrieben von madcruiser

Selbst wenn er einen machen wollte dürfte er Heute nicht fahren.

 

Warum? Mindestalter? Der Threadersteller hat keine Angaben zum eigenen Alter gemacht.

 

 

Damit fing alles an :-)

Ich kann nur abraten ohne GGVS Schein Gefahrgut über 1000 Punkte zu fahren. Wie schon jemand sagte ist der Schein billiger wie einmal erwischt zu werden.

Wenn du keinen Schein hast wirst du sicherlich nicht Kennzeichen. (Orange Tafeln, bei KL1 und 7 zusätzlich Bezettelung)

Warscheinlich hast du auch nicht alles was man an Schutzausrüstung benötigt: Schaufel, Besen, Augenspühlflasche etc... + Besonderheiten die auf dem Unfallmerkblatt vermerkt sind.

Du hast keinen Schein.

Ladungssicherung ? Warscheinlich auch nicht ausreichend...

Das sind schon mal 4 Punkte die mir auf anhieb einfallen.

Beim GGVS sollte man nicht spassen. Wenn man an den richtigen Polizisten gerät, kann das arg teuer werden. Und sau teuer wird es wenn was passiert.

Dazu kommt noch das es beim GGVS eine kleine Sonderregelung gibt.

Zu einem Transport gehören in der Regel

-Versender

-zuständige Gefahrgutbeauftrager

-Verlader

-Fahrzeughalter

-Fahrer

-Empfänger

(und noch einige mehr)

Sollte es dein eigener Transporter sein und solltest du ihn selber laden bist du schon mal Fahrzeughalter, Fahrer und Verlader. kommt es zu einer Strafe zahlst du dreimal. So hat es zumindestens mein GGVS Lehrer erzählt.

Und die Strafen haben es in sich. Da kannst du einige Monate arbeiten um wieder raus zu kommen. Allgemein würde ich solche Transporte ablehnen. Im "40-to" Transportgewerbe kenn ich es eigentlich nur so, dass der Chef den Kurs zahlt damit er stets quallifiziertes Personal hat um im allgemeinen Wettbewerb mithalten zu können blablabla...

Das ist mein offizieller Rat. Vermutlich wirst du ihn wie die Meissten schnell vergessen, auf die Kennzeichnung verzichten, GGVS Ware schön weit vorne verstecken und solange weiter fahren bis was passiert. ;)

Man sollte vielleicht auch darauf hinweisen dass die jewalige Versicherung nicht zahlt wenn im V-Fall was schief geht und kein geschultes Personal am Steuer saß. Desweiteren beinhaltet der GGVS- bzw. der ADR Lehrgang auch bestimmte Verhaltensregeln was im Schadensfall zu tun ist (zB. wenn irgendwas ausläuft usw.). Weißt Du denn immer was Du fährst???

Im übrigen musst Du das Zeug nicht fahren wenn es nicht deinem Lehrplan entspricht. Wieso muss man als Büroazubi Zeug durch die Gegend fahren?

Mir persönlich wäre das, was Du machst, zu heiss und Dein Chef ist sich der Gefahr nicht bewußt!

Dummerweise sind es meist Unbeteiligte die zu Schaden kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Santana98

Mwenn im V-Fall was schief geht

Huch, das hatte ich jetzt falsch interpretiert. Doofer Wehrdienst :D

Aber ernsthaft: Lass von sowas die Finger. Wenn was passiert, bist erstmal Du der Angeschmierte, und Du wirst auch nicht mehr rauskommen. Wenn Du weisst, was Du da fährst, geht das schon in den vorsätzlichen (!) Bereich. Und das sollte es Dir nicht wert sein.

Ich hab in meiner Ausbildung (die auch erst ein paar Monate vorbei ist) zum Büromenschen auch ne Menge Depperlaufgaben machen müssen. Aber man muss auch mal wissen, wann Schluss ist. Ich hab mich auch schonmal bei der IHK beschweren müssen. Siehs auch mal so: Wenn Dir beim Umgang mit Gefahrgut was passiert, ist der Teufel los. Da zahlt keine Berufsgenossenschaft. Und dann versuch mal das Geld von dem Arbeitgeber zu bekommen...

Klar, es ist schwierig, gerade mit Job und so. Aber Du solltest mal abwägen, ob Du das machen möchtest. Und dann am besten mal ein freundliches, aber bestimmtes Gepräch mit Deinem Chef.

Viel Glück!

 

dragon46

Themenstarteram 25. September 2006 um 12:47

zu euren fragen was mich angeht

1 bin ich 22

2. bin ich azubi zum speditionskaufmann

3. wird der betrieb nur weil ich öfter mal was mit dem sprinter abhole mir den gefahgutschein nicht bezahlen.

wenn ich mich zu oft weigere bedeutet das, dass ich evtl meinen job verliere... der betrieb kann sich hier ya einiges einfallen lassen um jemand zu kündigen.

zudem wenn die abholung einer sendung wirklich wichtig ist warum sollte ich diese nicht abholen?

ganz so gegen den arbeitgeber bin ich auch nicht

nur wie gesagt ist "ladungssicherung" auf nem sprinter naja... eigentlich nicht wirklich möglich

dazu kommt das ich ab und zu mal zumindest an die grenze der ladekapazität komme und das mit ungesicherter ladung...

sprinter werden zwar nicht so oft angehalten wie zb lkw jedoch hat dieser die besten tage hinter sich und man sieht ihm seinen tägl einsatz wirklich an.... ich für meine verhältnisse habe diesem sprinter noch nicht 1 kratzer hinzugefügt aber andere scheinen dieses fahrzeug nicht wirklich beim wenden etc. zu beherrschen.... (ich habe kein lkw führerschein ganz normal bis 3,5t) das heist den sprinter bis 3,5t darf ich fahren

Ich würde das ganz Sachte angehen.

Einen Azubi wird man in D nicht so schnell los.

Wenn du dem Chef erklärst, dass du kein gutes Gefühl mit Gefahrgut hast, kann ich mir eigentlich nur schwer vorstellen, das er dich trotzdem losschickt.

Man kann seine Loyalität dem Betrieb auch auf legalem Weg ausdrücken. Z.B. Freitags nicht unbedingt der erste sein zu müssen usw.

Zahn

Du fährst auf eigenes Risiko! DU bist der Fahrer; DU bist für dein Auto verantwortlich; DU musst Deine Ladung sichern und DU musst wissen was Du fahren darfst und was nicht.

Ich habe keine Ahnung was konkret für Strafen kommen wenn Du ungesicherte Ladung fährst und vielleicht noch Gefahrgut aber wenn was passiert kassierst DU den Großteil der Strafe davon.

Ich rate Dir auch, rede mit Deinem Chef darüber (er macht sich, glaub ich auch, strafbar).

Wenn Du zu Deinem Fahrlehrer noch einen guten Draht hast kannst Du ihn auch mal fragen was passieren könnte, ich denke der kennt sich da auch aus.

Wie es Zahn schon gesagt hat:

Zitat:

Einen Azubi wird man in D nicht so schnell los.

Und Du müsstst doch in der Schule gelernt haben was Du für Rechte und Pflichten gegenüber Deinem Ausbilder hast.

Ich mache gerade eine Umschulung zum Industriekaufmann,

"Was darf ich, was muss ich und was nicht?" habe ich auch gehabt. Ich denke mal das wird das gleiche sein.

Denke immer dran Du handelst zum größten Teil auf eigene Gefahr!

Schönen Abend noch :)

Zitat:

Original geschrieben von d3x

3. wird der betrieb nur weil ich öfter mal was mit dem sprinter abhole mir den gefahgutschein nicht bezahlen.

Hat in dem Betrieb überhaupt jemand den Gefahrgut-Schein?

Themenstarteram 2. November 2006 um 13:44

klar alle fahrer haben einen Gefahrgutschein + Ausrüstung und bekommmen das bezahlt aber ich bin Azubi zum Speditionskaufmann nicht zum Berufskraftfahrer...

Eben, und deswegen sollst Du auch nicht die Arbeit von Berufskraftfahrern machen. Lt. Ausbildungsverordnung brauchst Du (theoretisch) nur Aufgaben erledigen, die Deinem Ausbildungsziel dienen. Und Gefahrgut transportieren gehört wohl nicht dazu.

Sprich einfach mal mit Deinem Chef, hier gehts um Deinen Ar***.

Zitat:

Original geschrieben von dragon46

Lt. Ausbildungsverordnung brauchst Du (theoretisch) nur Aufgaben erledigen, die Deinem Ausbildungsziel dienen.

Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Wenn die BG von den geschilderten Praktiken Wind bekommt, dann hat der Chef ein echtes Problem...

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