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Sprinter Fahren ohne Gefahrgutschein

Themenstarteram 22. September 2006 um 11:48

Weiss jemand zufällig welche Strafe auf mich zukommt (also Büroauzubi auch noch) wenn ich für meine Firma zb Gefahrgut durch die gegend fahre oder überladen bin etc. welche strafe erwartet dann den arbeitgeber?

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25 Antworten
am 22. September 2006 um 12:20

Re: Sprinter Fahren ohne Gefahrgutschein

 

Zitat:

Original geschrieben von d3x

Weiss jemand zufällig welche Strafe auf mich zukommt (also Büroauzubi auch noch) wenn ich für meine Firma zb Gefahrgut durch die gegend fahre oder überladen bin etc. welche strafe erwartet dann den arbeitgeber?

kommt mir irgendwie persönlich bekannt vor ... *Schwank aus der Jugend* „ könntest Du mal eben den Trailer rückwärts vor den Tank setzen, du hast das doch schon gesehen, wie das geht“ .... oder „der Transit ist hinten immer so tief und die Messingrohre sind schwer genug um nicht zu verrutschen“* ... ist nur schon fast 20 Jahre her ... ;)

... zu den Strafen kann ich nichts sagen, aber gibt es keine Möglichkeit zumindest die Überladung zu vermeiden, immerhin könnte Schlimmeres passieren als eine Ordnungsstrafe ?

Themenstarteram 22. September 2006 um 12:51

überladen bin ich eher selten aber vor gefahrgut hab ich eher bammel... wobei soweit möglich drauf geachtet wird...

naja die bag und die polizei finden da sowieso was und in einem sprinter ist allgemein ladungssicherung eh ein fremdwort (abgesehen von der boardladewand)

mich interessieren strafen bis 1000 punkte is gefahrgut frei darüber ab 1001 muss man einen ggvs schein haben den ich als büroazubi aber nicht mache... wenn ich nun zb mit 1200 punkten angehalten werde droht ne strafe mir und dem unternehmer aber ich hab keine lust geldstrafen und punkte etc zu kassieren nur wegen einer pallette die vielleicht 20 oder 40 eur gewinn einbringt... daher hat mein arbeitgeber wohl auch keine lust auf strafen wenn die palette nicht rechtzeitig geliefert wird und geht eher ein risiko... egal wie mans nimmt alles mist aber hab halt keine lust der gelackmeierte zu sein

Müssten so 300 Euro Bussgeld für Dich sein. Der Bussgeldkatlog steht in den Ausführungsbestimmungen zur GGVSE (GGVS gibt es ja nicht mehr) und die Ausführungsbestimmungen heissen RSE, dort die Anlage 7

Zitat:

Original geschrieben von d3x

...muss man einen ggvs schein haben den ich als büroazubi aber nicht mache...

Was hindert dich daran, den Schein zu machen?

Selbst wenn er einen machen wollte dürfte er Heute nicht fahren. :rolleyes:

Ich glaube die Grundschulung Gefahrgut ist sogar preiswerter als einmal erwischt zu werden.

Wie es bei Gefahrgut aussieht weiß ich nicht, aber Überladen und nichtgesicherte Ladung kostet für den der geladen hat und den Fahrer das gleiche(inkl. Punkte und/oder Fahrverbot).

Der Chef kann dann auch noch belangt werden.Die Höhe dieser Strafe wird sann aber gesondert ermittelt, wird aber deutlich teurer sein als für den Fahrer.

Aber bei normalen Gütern ist der Beladene ja auch nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der Fahrer einen Führerschein hat. Entsprechend müsste es beim Gefahrgut sein. Ich gehe davon aus, nur der Fahrer kriegt einen rein, der Chef nicht.

Bei Gefahrgut muß der Ladende sich die Gefahrgutausrüstung zeigen lassen. Ohne Ausrüstung keine Ladung.

Wenn der Fahrer schon offensichtlich nicht weiß wovon gesprochen wird, sollte man besser nicht beladen.

Justizia muß nicht immer "gerecht" sein.Bei einer normalen Kontrolle könnte der Chef davon kommen. Bei einem Unfall mit Personenschaden wird da schon gründlicher ermittelt.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Selbst wenn er einen machen wollte dürfte er Heute nicht fahren.

Warum? Mindestalter? Der Threadersteller hat keine Angaben zum eigenen Alter gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Warum? Mindestalter? Der Threadersteller hat keine Angaben zum eigenen Alter gemacht.

Weil da wohl ne Prüfung fällig ist. Anmeldung, Zulassung, usw usw :-)

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Weil da wohl ne Prüfung fällig ist. Anmeldung, Zulassung, usw...

Das ist schon klar, daß der TE die ganze Prozedur absolvieren muß. Aber rein rechtlich steht dem Erwerb IMHO nichts entgegen.

Dem Erwerb nicht.Trotzdem darf er die Tour heute nicht fahren.Er hat den Schein ja noch nicht

Da steht doch nirgendwo, dass er heute fahren will

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