Sportpaket und optische Probleme

Mercedes G-Klasse W463

Hallo Zusammen,

Das Sportpaket zeichnet sich dadurch aus, dass man die alte AMG Verbreiterung hat. Zum Ausgleich dazu haben die mitgelieferten Felgen die Einpresstiefe 43 anstatt 63. Gleichwohl wirkt die Felge etwas verloren in der Verbreiterung. Mittlerweile habe ich gelernt, dass die 18 Zoll Felgen gut harmonieren und noch genügend Reifen verbleibt, um einigermaßen durchs Gelände zu kommen (Reifendruck darf aber nicht abgesenkt werden, da sonst Felgenbruch droht). 16 Zoll wäre daher günstiger, wenn man viel ins Gelände geht. Aber nun wieder zurück zum Problem: Sportpaket und verloren wirkende Felge
Meines Erachtens wird das Problem über die Felgenbreitw gelöst. Die Serienfelge hat 7,5 Zoll. Da die mitgelieferte AMG Verbreiterung lockere 4 cm breiter ist als die normale Verbreiterung, löst sich das Problem weniger über die um 2 cm geringere Einpresstiefe. Eine 9,5 Zoll breite Felge löst aber das Problem.Dies kann durch nachfolgenden Berechnung dargestellt werden:
Nachfolgende Berechnung werden durchgeführt bei einer angenommen Einpresstiefe von 43.
Bei einer 7,5 Zoll breiten Felge ergibt sich folgende Berechnung: (7,5 * 25,4)/2 - (+43) = 52,25
Bei einer 9,5 Zoll breiten Felge ergibt sich folgende Berechnung: (7,5 * 25,4)/2 -(+43) = 77,65
Damit ist klar, dass bei einer 9,5 Zoll breiten Felge das Rad 2,54 cm (=77,65mm-52,25mm) weiter raussteht und den Radkasten also voll ausfüllt.
Jetzt muss man nur noch die passende Felge dazu finden. Ich habe eine freigegebene Felge gefunden: AMG Styling I (9.5*18) ET 50 (also die Felge des alten AMG 55 Kompressor). Hier gibt es ein Gutachten auf der AMG Homepage, das die Freigabe für alle G Klassen enthält. Der Vorteil dieser Felge ist, dass man die Serienbereifung von 265/60 18 aufziehen kann. Das spart Geld. Außerdem ist die alte AMG Felge selbst beim Freundlichen einigermaßen günstig zu bekommen (4 Stück um 2.400 € brutto).
Man muss die Kiste dann nur dem TÜV vorführen und bekommt das Gutachten mit. Das kann man dann gelegentlich (bei nächster Befassung durch die Zulassungsstelle (also nie)) eintragen lassen). Das Gutachten ist aber mitzuführen
So könnte das Problem mit den etwas verloren wirkenden Felgen im Sportpaket günstig gelöst werden. Die mitgelieferten Felgen sind dann tolle Winterreifen und der G sieht immer gut aus.

Bin mal auf Eure Ideen gespannt.

Gruß
Tom

46 Antworten

@Tscharlie Danke für deine Antwort und die Herstellerbescheinigung.
Leider ist es nur eine Herstellerbescheinigung und kein Gutachten. Die hatte ich im Internet auch schon gefunden.
Das bringt mich leider nicht weiter, da ich ein Gutachten benötige, wo auch die Traglast der Felge angegeben ist. Solche Gutachten gab es früher bei AMG zum runter laden. Heute gibt es leider nichts mehr. Ich möchte die G55 Kompressor Felge 9,5x18 mit 285/55r18 fahren. Die ist laut der Herstellerbescheinigung nur für den G55 freigegeben. Ich habe einen G500 W463.234 12/2015 und muss per Einzelabnahme eintragen. Dem Sachverständigen reicht es nicht, das der G55 ähnliche Achslasten hat. Er möchte ein Gutachten mit der Traglast der Felge. Solche Gutachten gibt/gab es, nur online nicht mehr zu finden. MB und AMG helfen da nicht weiter.
Ich habe hier in der Gruppe ein Screenshot vom Gutachten der 8,5x18 Felge vom G55 Sauger gefunden (mit Traglast) genau so ein Gutachten benötige ich für die 9,5x18.
Der das Foto gepostet hat ist nur leider seid 2 Jahren nicht mehr online gewesen.

Hast du noch eine Idee ?

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@Tomtr Danke für deine Antwort. Leider ist es kein Gutachten, sondern eine Herstellerbescheinigung. Ich benötige ein Gutachten der Felge , um per Einzelabnahme eintragen zu können.
Auch du müsstest sie eintragen lassen, weil die Herstellerbescheinigung nur für den G55 ist. Im COC-Papier sind zwar 9,5x19 ET50 mit 275/55r19 eingetragen ,was auch insgesamt der selben Größe wie die 9,5x18 mit 285/55r18 entspricht. Ausschlaggebend ist was im COC steht, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Die Herstellerbescheinigung bringt auch nichts, da die Felge explizit nur für den G55 ist. Das Baumuster muss auch da übereinstimmen. (meins W463.234) Also muss per Einzelabnahme eingetragen werden. Dafür brauch ich ein richtiges Gutachten der Felge mit Traglast. Dem Sachverständigen reicht es nicht, das der G55 ähnliche Achslasten hat wie meiner. Früher gab es die wohl bei AMG online. Jetzt bekommt man nichts mehr. Ich habe schon Stunden gesucht und auch telefoniert.
Es muss so aussehen wie das Foto, was ich mit anhänge.(ist leider 8,5x18)
Hast Du so ein Gutachten für die 9,5x18 ??

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@Tomtr Ach ja, es wundert mich nicht, das dem Tüvonkel bei der Hauptuntersuchung nichts gesagt hat. Bei Original Felgen wird er da überhaupt nicht drauf geachtet haben. Ist mir so aber zu heiß… da die Betriebserlaubnis erlischt… im Falle eines Unfalls… nein danke… aus dem Alter bin ich raus.

@RokRok
Ich denke, dass ich so ein Gutachten bei den Unterlagen meines alten G´s habe. Ich suche es am Wochenende mal rauss. Wenn Du recht hast, brauche ich das ja auch. Ich habe auch eine TÜV Abnahme für die Felge auf meinen alten G Bj. 2015. Ich werde am Wochenende mal die 19 Zöller aufziehen und in meine Werkstatt vorstellig werden, damit das geprüft wird.

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Mal eine ganz andere Frage: Hat Euch schon jemals ein TÜV-Prüfer oder Polizist nach so ner Eintragung gefragt? Wenn man offensichtlich erkennt, dass die Räder zum Auto gehören, war es dem TÜV-Prüfer bei mir immer herzlich egal, ob eine Eintragung auch tatsächlich erfolgt ist, bzw. vorliegt. Ich fahre allerdings auch immer recht unauffällige Formate von max. 20 Zoll, meist sogar kleiner.

Wichtig ist halt, dass man 100%ig weiß, dass man ein zulässiges, also grundsätzlich bedingungslos eintragbares Rad fährt. Ich glaube, dann wäre es sogar haftungstechnisch irrelevant, da man den Beweis ja auch noch im Schadensfall beibringen könnte. Die "Vorab-Eintragung" würde in dem Fall doch nur für den eigenen Peace-of-Mind erfolgen, oder?

Ich hatte schon zig Autos, bei denen ich direkt nach der Anschaffung neue (zulässige!) Räder montiert habe und mir immer vorgenommen hab, diese auch eintragen zu lassen. Meistens habe ich das Auto dann irgendwann nach Jahren wieder verkauft, ohne zwischenzeitlich dazu gekommen zu sein. Es hat einfach auch nie jemanden gejuckt. Von daher frage ich mich, ob es den Zinnober überhaupt wert ist, bzw., worin der tatsächliche Vorteil der Eintragung liegt.

@SL Teufel
Bin da ganz bei Dir! Bei der Diskussion, ob ich (beim W463a) 22“ vom G63 auf dem G500 fahren darf, duck‘ ich mich weg.
Grüße

@RokRok Zitat: Im COC-Papier sind zwar 9,5x19 ET50 mit 275/55r19 eingetragen ,was auch insgesamt der selben Größe wie die 9,5x18 mit 285/55r18 entspricht. Stimmt nicht ganz
Bei den 285/55 r 18 nimmt die Bodenfreiheit um 0,7 cm ab. Der Reifenumfang beträgt lediglich 234,3 cm anstatt die 238,7 cm der 275/55. Da sind die 265/60 R18 höher. Deshalb habe ich die draufgenommen. Die nächsten werden 275/60 R18 Geolander die sind leicht höher, gerade an der Grenze. Ich denke aber, dass die durch den TÜV gehen. Mit den Geolander hast Du auch in Italien keine Probleme. Der geht bis 210 km/h.
Du kannst mir pe PN Deine EMail-Adresse mitteilen, ich sende Dir dann das Gutachten und meine alte Tüvbescheinigung. Es wird keine Eintragung benötigt, Du musst nur die TÜV Bescheinigung dabei haben.

Zitat:

@RokRok schrieb am 1. Mai 2024 um 20:55:48 Uhr:


@Tscharlie Danke für deine Antwort und die Herstellerbescheinigung.
Leider ist es nur eine Herstellerbescheinigung und kein Gutachten. Die hatte ich im Internet auch schon gefunden.
Das bringt mich leider nicht weiter, da ich ein Gutachten benötige, wo auch die Traglast der Felge angegeben ist.

Hast du noch eine Idee ?

Wechsel zu einem anderen Tüv/Dekra oder überlass dies dem Reifenhändler, denn was der eine von dir verlangt, ist irrelevant. Denn die AMG Felge hat von MB eine Baugruppenzulassung für Typ W463 (dito deren 8,5x18 ET48 Felge). Das sieht der Fachmann auch anhand der eingegossenen Nummer. Die Eintragung ist völlig problemfrei mit dieser Herstellerbescheinigung. Auch haben die w463 gesamt 3200 kg, egal ob 55k G350/500 etc., da ist „sein Traglastnachweis“ eher auf Minderwissen zurückzuführen
Das, was er von dir verlangt, ist ok bei einem Fremdfabrikat, aber nicht in diesem Fall.

Übrigens, das Anzugsdrehmoment für diese Felgen beträgt 150 NM, nicht die sonst üblichen 130 NM 😉

@Tomtr Was den Abrollumfang angeht hast Du absolut Recht. Der 285/55r19 ist der kleinste.
Ich habe 3 Radsätze.
Winter: 9,5x19 mit 265/55r19
Sommer: 9,5x18 mit 285/55r18
Übergang/Gelände: 7,5x18 mit 265/60r18 BFG KO2
Alle 3 sind vom Abrollumfang bis auf paar mm gleich. Passt also super.
Ich möchte die G55 Felge ja auch nur eintragen damit ich Safe bin, weil in COC nicht aufgeführt und in der Herstellerbescheinigung ist mein Baumuster nicht aufgeführt. Auch wenn es wirklich die selbe Größe ist wie die 9,5x19, die im COC steht , ist so trotzdem meine Betriebserlaubnis erloschen.
Ich schicke dir meine Emailadresse… wäre wirklich super wenn Du mir das Gutachten und Tüvbescheinigung schicken könntest. Danke

@Tscharlie Sicher hast Du im großen und ganzen Recht. Die 9,5x19 ET50, die bei mir im COC-Papier hat letztendlich die selben Maße wie die G55K mit 9,5x18 ET50. Der G55K hat auch 3200kg zulässiges Gesamtgewicht. Das passt schon, nur leider werden die meisten Sachverständigen immer pingeliger um möchten trotzdem ein Gutachten über die Traglast.
Ich gebe dir auch recht einfach irgendwo anders hin zu fahren. Ist bei mir auch immer nicht so einfach, weil ich von Montag bis Freitag auf Montage bin. In meinem Umkreis sind nicht so viele die eine Einzelabnahme nach §19.2 machen dürfen. Da brauchst du auch immer einen Termin. Bevor ich da umsonst hinfahre, versuche ich besser noch ein Gutachten aufzutreiben mit dem es ganz sicher klappt. Wenn ich Urlaub hab werde ich es mal auf gut Glück mit der Herstellerbescheinigung versuchen. Das blöde ist halt das dort die Baumuster angegeben sind, aber halt nicht meins. Sollte ich auf einen Pragmatiker treffen, dann klappt es, weil G55K auch 3200kg Gesamtgewicht.

Das mit den 150NM ist mir auch aufgefallen. Ist aber auch das Gutachten für die 8,5x18 vom G55 Sauger. Hab sonst auch immer nur die 130NM gesehen.

@SL Teufel Ich geb Dir recht das eine originalwirkende Rad-Reifenkombi an einem unverbastelt wirkenden Fahrzeug selten bei einer Polizeikontrolle oder bei der HU auffallen.
Es ist aber nun mal so, das alles was nicht im COC-Papier steht abgenommen werden muss. Auch wenn es im Prinzip von Abrollumfang und Einpresstiefe das selbe ist. Da nützt dir auch die Herstellerbescheinigung überhaupt nichts, wenn dein Baumuster nicht aufgeführt ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist erloschen, ohne wenn und aber. Das muss ja jeder selber wissen ob er das Risiko eingehen und mit etwaigen Konsequenzen leben möchte. Dann kannst du im Prinzip auch ohne Führerschein fahren. Das kommt unterm Strich aufs selbe raus.

Zitat:

@RokRok schrieb am 2. Mai 2024 um 22:43:29 Uhr:


Die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist erloschen, ohne wenn und aber. [...] Dann kannst du im Prinzip auch ohne Führerschein fahren. Das kommt unterm Strich aufs selbe raus.

Das Fahren ohne Führerschein ist kein Problem. Passiert mir regelmäßig. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist jedoch eine Straftat. Wenn dann noch ein Schaden passiert, bzw. vom Fahrer verursacht wird, ist man doppelt gef**kt. Auch nachträgliche Deutungen und Gutachten können daran nichts ändern.

Das Fahren mit einer (grundsätzlich zulässigen!) Felgen-/Reifenkombination ist damit nicht zu vergleichen. Die fehlende Eintragung ist schlimmstenfalls eine Bagatell-OWI (falls es überhaupt jemanden interessiert).

Sollte es zu einem Schaden kommen und sollte die gegnerische Seite (privat oder strafrechtlich) tatsächlich auf die nicht eingetragenen Räder abheben, so kann man die vermeintlich erloschene Betriebserlaubnis durch ein nachträgliches Gutachten heilen. Es bleiben ja dieselben Räder. Egal, ob mit oder ohne Eintragung. An der (un-)möglichen Ursächlichkeit für einen Unfall ändert weder das nachträgliche Gutachten, noch die vorsorgliche Eintragung etwas.

Von daher bleibt es für mich dabei, dass der Sinn der Eintragung (zulässiger!) Räder vor allem dem eigenen "Peace-of-Mind" dient, im größeren Zusammenhang aber keine zwingende Notwendigkeit darstellt. Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, was für Nachteile daraus entstehen könnten, wenn man auf die Eintragung verzichtet.

Und noch mal zur Klarstellung: Ich rede über Räder, die grundsätzlich eindeutig und bedingungslos sofort eintragungsfähig sind. Wenn man in diesem Punkt auch nur minimal unsicher ist, sollte man Räder natürlich stets beim TÜV vorführen und abnehmen, bzw. eintragen lassen. Das sollte einem die eigene Sicherheit schon wert sein.

Wie schon geschrieben, ab zum nächsten TÜV Prüfer und/oder zum guten Reifenhändler der auch Eintragungen anbietet.

@RokRok Ich habe nun aus meinem alten G mit dem M273 Motor das Teilegutachen Nr. 18 10 08 0152/1 über die Sonderräder für Radtyp: A 463 401 13 02, 95 K x 18 EH2 ET50 rausgeholt. Vom TÜV habe ich für die Änderungsabnahme nach § 19 abs. 3 StVZO (muss nicht/kann aber eingetragen werden). Ich kann Dir die Unterlagen am Montag per Mail senden, wenn ich wieder zu Hause bin. Mit den Unterlagen bekommst Du sicher die Änderungsabnahme für Dein Fahrzeug.

@Tomtr Super! Das hört sich gut an. Dann werde ich schon mal einen Termin zum eintragen machen.😎
Bin heute mal bei mir in der Gegend bei TÜV und Dekra rum gefahren. Geht alles nur noch mit Termin. Bei beiden Tüvbuden(sind sehr klein) im Umkreis von 15km ist keiner im Innendienst der für eine Einzelabnahme nach §19.2 berechtigt ist. Dekra ist Für 3 Wochen komplett ausgebucht.
Da ich von dir das Gutachten bekomme, dann mach ich den Termin bei meinem alten Dekra Gutachter… mit dem hatte ich die Sache ja schon telefonisch besprochen und der sagte halt Gutachten wegen Traglast. Der ist bisschen pingelig, aber korrekt… macht nur Außendienst in den Werkstätten. Bei dem war ich mit meinem vorigen Fahrzeug… das war ein Amarok mit extremen Umbauten. Wenn man gut vorbereitet ist, alles kein Problem.
Meine Emailadresse hatte ich dir schon per PN geschickt… sollte angekommen sein.

Schon mal besten Dank!

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