Sport Plus Modus - abgefahrene Reifen?
Hallo,
ich habe vor kurzem von meinem Händler erfahren, dass sich die Reifen am Panamera schneller und vor allem nur Innen abfahren wenn man dauerhaft mit ganz heruntergelassenem Fahrwerk (Sport+) fährt. Ist das wirklich so krass bzw. nutzen sich die Reifen wirklich so schnell ab?
Wie sind eure Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BMWX5713
Klar habe ich das, sonst hätte ich ja nicht's schreiben wollen. Es war auch nur ein Hinweis auf die 4mm Sommerschluffen oder wie die Dinger bei Dir genannt werden. Aber danke für den Hinweis, werde mich raushalten.
Ich versteh Dich nicht. Kannst Du dich verständlicher ausdrücken bitte?
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Stimmt. Bei meinem letzten Audi S5 war da allerdings nichts mehr einzustellen. Ich war auf der Vorderachse deutlich aus der Toleranz. Und da ist bei zweieinhalb Satz Reifen gar nichts schief abgelaufen.Zitat:
Original geschrieben von JürgenF
Ja, aber nach jeder Tieferlegung eines herkömmlichen Fahrwerks wird der Sturz neu eingestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Das glaube ich auch nicht, aber es sind ja auch nur 20 mm... oder so.Zitat:
Original geschrieben von JürgenF
Glaube daher nicht daß das Luftfahrwerk im Pana den Sturz bei der Tieferlegung automatisch anpaßt...
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Was ist denn das für'n Stuss. Hast du dir mal durchgelesen, worum es hier geht? 🙄Zitat:
Original geschrieben von BMWX5713
Undd enkt daran, wenn das Auto geklaut wird und der Gutachter es bewertet kommen die Reifen wieder ins Spiel!!!! Ist das Kfz Verkehrssicher?? Das taucht dann im Bericht auf.Wenn nicht, brauch die Versicherung nicht zahlen!!!Andreas
Klar habe ich das, sonst hätte ich ja nicht's schreiben wollen. Es war auch nur ein Hinweis auf die 4mm Sommerschluffen oder wie die Dinger bei Dir genannt werden. Aber danke für den Hinweis, werde mich raushalten.
Zitat:
Original geschrieben von BMWX5713
Klar habe ich das, sonst hätte ich ja nicht's schreiben wollen. Es war auch nur ein Hinweis auf die 4mm Sommerschluffen oder wie die Dinger bei Dir genannt werden. Aber danke für den Hinweis, werde mich raushalten.
Ich versteh Dich nicht. Kannst Du dich verständlicher ausdrücken bitte?
Wie man die Profiltiefe beim Autodiebstahl feststellt ist wirklich interessant 😁
AW:Zitat:
Original geschrieben von stullek
Wie man die Profiltiefe beim Autodiebstahl feststellt ist wirklich interessant 😁
Der Dieb ist gleichzeitig angestellter Sachverständige bei der Versicherung und beschafft Cheffe somit einen neuen Dienstwagen... 😁
Hatte letztes Jahr folgenden Schaden:
Gutachter sagte mir am Telefon, dass der Auslöser (Totalschaden) wohl die große Differenz (>4 MM) zwischen abgefahrenen Hinterreifen und neuen Vorderreifen war - gepaart mit einer Fahranfängerin ging das halt nicht gut...Totalschaden wurde dennoch zu 100% gezahlt. War ja rechtlich zulässig...
Also immer schön geschmeidig...sonst reglementieren wir uns zu tode...
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Zitat:
Original geschrieben von stullek
Wie man die Profiltiefe beim Autodiebstahl feststellt ist wirklich interessant 😁
Ich kenne die Geschichte zufällig, oberflächlich bis hier hin: Das geklaute Auto war ein X5M, man hat es völlig zerstört im Straßengraben gefunden und der Ganove war entfleucht.
Und das ist jetzt meine Interpretation - wenn man die Drückeberger kennt: weil man dem Dieb keine Reifen mit ausreichender Profiltiefe zur Verfügung gestellt hat, will die Versicherung dem Fahrzeughalter am liebsten eine Mitschuld an dem Unfall in die Schuhe schieben. 😉
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Ich kenne die Geschichte zufällig, oberflächlich bis hier hin: Das geklaute Auto war ein X5M, man hat es völlig zerstört im Straßengraben gefunden und der Ganove war entfleucht.Zitat:
Original geschrieben von stullek
Wie man die Profiltiefe beim Autodiebstahl feststellt ist wirklich interessant 😁Und das ist jetzt meine Interpretation - wenn man die Drückeberger kennt: weil man dem Dieb keine Reifen mit ausreichender Profiltiefe zur Verfügung gestellt hat, will die Versicherung dem Fahrzeughalter am liebsten eine Mitschuld an dem Unfall in die Schuhe schieben. 😉
coole Argumentationskette:
Also liebe Porsche Fraktion - wenn Ihr Euren Sommerspass eingemottet und auf Sommerreifen in der Garage stehen habt und ein BÖSER, BÖSER Bube den mitnimmt, dann habt ihr bei der derzeitigen Wetterlage wohl ein Problem...also besser ohne Reifen, aufgebockt stehen lassen.
🙂
Ich denke ein halbwegs fähiger Anwalt sollte die Versicherung binnen einer Woche davon überzeugen, dass das Vorhaben sehr minimale Erfolgsaussichten hat.....
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
Ich denke ein halbwegs fähiger Anwalt sollte die Versicherung binnen einer Woche davon überzeugen, dass das Vorhaben sehr minimale Erfolgsaussichten hat.....
So sicher wäre ich da gar nicht und das ist auch komplizierter als man denkt. Folgendes Beispiel: man lässt den Schlüssel im Auto stecken und das Auto wird geklaut. Der Dieb verursacht bei der Flucht einen Unfall und verschwindet. Die Haftpflichtversicherung muß die Schäden an den beteiligten Autos nicht zahlen, mit der Begründung der Halter hat durch das Schlüsselsteckenlassen grob fahrlässig gehandelt. Die Geschädigten dürfen sich an den Halter wenden, zumindest kann die Versicherung den Halter in Regreß nehmen. Wie in dem vergleichbaren Fall mit einem gestohlenen Schlüssel aus einer Schlüsselbox:
http://www.autounfallschaden.de/.../diebstahldesautoschluessels.htmlDa können sich im Fall mit den abgefahrenen Reifen die spitzfinden Winkeladvokaten der Versicherung bestimmt was ähnliches aus den Fingern saugen und man muß streiten.
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Die Haftpflichtversicherung muß die Schäden an den beteiligten Autos nicht zahlen, mit der Begründung der Halter hat durch das Schlüsselsteckenlassen grob fahrlässig gehandelt. Die Geschädigten dürfen sich an den Halter wenden, zumindest kann die Versicherung den Halter in Regress nehmen.
Falsch,
die Haftpflicht muß die Schäden der Beteiligten
immer zahlen.
Richtig,
die Versicherung kann den Halter in Regress nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Falsch,
die Haftpflicht muß die Schäden der Beteiligten immer zahlen.Richtig,
die Versicherung kann den Halter in Regress nehmen.
Dann lies Dir das Urteil durch, selbst das ist nicht so sicher, wenn der Dieb den Unfall vorsätzlich herbeiführt.
Zitat:
...denn die Beklagte zu 2) kann dem klagenden Land den Risikoausschluss nach § 152 VVG wegen der jedenfalls bedingt vorsätzlichen Herbeiführung des Unfalls durch T. entgegen setzen;
Als Ergänzung, der §152 VVG:
Wenn man selbst einen Unfall vorsätzlich verursacht ist es eindeutig und die Haftpflichtversicherung muß nicht zahlen! Und es geht nicht um die Regreßnahme z.B. wegen grober Fahrlässigkeit, sondern es entfällt tatsächlich der Anspruch des Geschädigten an die Versicherung:
Zitat:
§ 152
Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat.
Zitat:
BGH v. 15.12.1970:
Bei § 152 VVG handelt es sich nicht um eine Obliegenheitsverletzung, die den Versicherer nachträglich von seiner Verpflichtung zur Leistung befreit, sondern um einen subjektiven Risikoausschluß, bei dem von vornherein festgelegt ist, daß ein solcher Schadenfall nicht unter den Schutz des Versicherungsvertrages fällt. Diese Begrenzung der Haftung gilt auch gegenüber dem geschädigten Dritten und erfasst auch den mindestens bedingt vorsätzlich handelnden mitversicherten Fahrzeugführer.
Ich muss Siggi Recht geben - der Geschädigte von einem "deutschen" (soory, in Deutschland zugelassenem) Kfz ist immer fein raus.
Für zulassungspflichtige Farhezuge haben wir ein Pflichtversicherungsgesetz.
Der Haftpflichtversicherer kann auch nur bis zu einer bestimmten (und meiner Meinung nach zu niedrigen) Summe im internen Verhältnis Regreß nehmen.
Am ehesten merkt man dieses Gesetz im Übrigen, wenn man die Kfz Haftpflichtversicherung nicht bezahlt. Dann darf der Versicherer seine Deckung beim Straßenverkehrsamt zurück ziehen.
Das hat zur Folge, dass das Amt (gegen Gebühr) die Plakete am Auto abmacht.
Aber selbst bei solchen Fällen gibt es sogar immer noch ein rechtliches System....
Bei der Kasko-Versicherung sieht das alles anders aus - keine Prämie = kein Versicherungsschutz, Vorsatz, grob Fahrlässig = kein Geld oder nur Anteilig (es gibt wohl Versicherer die verzichten auf Anrechnung grober Fahrlässigkeit bei Bagatellen bis EURO X)^
Intererssant sind die auch für die Kunden nicht erkennbaren Teilungsabkommen, wenn mehr als 3 Kfz in einem Unfall verwickelt sind.
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
Ich muss Siggi Recht geben - der Geschädigte von einem "deutschen" (soory, in Deutschland zugelassenem) Kfz ist immer fein raus.
Für zulassungspflichtige Farhezuge haben wir ein Pflichtversicherungsgesetz.
Wenn Dir jemand absichtlich ins Auto fährt, muß seine Haftpflichtversicherung Dir Deinen Schaden nicht bezahlen! Und es geht nicht um Regreß. Du hast als Geschädigter von vornherein keinen Anspruch gegen seine Versicherung! Gegen den eigenen Vorsatz ist man nicht versichert. Wenn jemand ein Auto klaut und Dir der Dieb absichtlich ins Auto fährt, oder wie im Fall eine Polizeisperre durchbricht, ist die Sache nicht so eindeutig!
Issochegaaaaal
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Issochegaaaaal
Eben nicht! Wir sind im Porscheforum, da geht's ums Rechthaben. Und wer hat Recht? 😉
PS OT: Twinni, ich hab mir übrigens dieses Heckklappenmodul bestellt - danke für den Tip nochmal. Ist schon da, aber Selbsteinbau mit vier linken Füßen völlig unmöglich. Ich hab jetzt noch so einen Pizzalieferservice mit Vorort-Einbau dazugenommen, mal sehen wann der kommt. Ich freu mich schon auf den ersten Knöpfchendruck... 😉
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Eben nicht! Wir sind im Porscheforum, da geht's ums Rechthaben. Und wer hat Recht? 😉Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Issochegaaaaal
Weiß nich... Du? 😁
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
PS OT: Twinni, ich hab mir übrigens dieses Heckklappenmodul bestellt
Ogottogottogtt, hätte ich man blos nix gesagt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Weiß nich... Du? 😁
Ja freilich. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Ogottogottogtt, hätte ich man blos nix gesagt. 😉
Du meinst weil wir grade beim Thema Regreß waren... wenn das nichts taugt komm ich selbstverständlich wieder auf Dich zu.