Spiegel vom Bus abgefahren, zum Gutachter oder Kostenvoranschlag von Werkstatt?
Hallo zusammen,
mir wurde gestern der Spiegel von meinem Golf 4 von einem Stadtbus abgefahren.
Sollte ich da zu einem KFZ-Sachverständigen oder reicht ein Kostenvoranschlag in der Werkstatt?
Habe schon überlegt ob ich nicht einfach das Busunternehmen anschreiben soll das ich den Schaden für 100 Euro inkl. Aufwandsentschädigung
selbst beheben könnte. Habe schon einen Gebrauchten in Wagenfarbe für 50 Euro bestellt.
Das wäre ja für das Busunternehmen am Günstigsten und das Thema ist schnell erledigt.
Wie würdet ihr Vorgehen?
130 Antworten
Ein Anwalt kann aber auch nicht alles zu meinem Vorteil regeln. Er kennt sich zwar gut im Recht und in der Rechtsprechung aus (zumindest sollte er das). Aber bei derartigen kleineren Schäden, wobei die Schuldfrage nicht strittig ist, kann man gewiß auf ihn verzichten.
Auch Versicherungen haben Hausjuristen oder Anwälte, die für sie arbeiten und werden "komisch", wenn für kleinere
Schäden, wo Regulierungsmaßnahmen nicht infrage gestellt werden, der Schädiger sich anwaltlich vertreten läßt, was zusätzliche Kosten für die Versicherung ausmacht.
Das nennt sich Schadensminderungspflicht,da wär ein Anwalt bei dem abgefahrenem Spiegel des TE mit klarer Schuldfrage ganz sicher völlig überzogen.
Das zahlt dann keine Versicherung.
@aditreiber
Da ging es aber sicher nicht um einen popeligen Spiegel von 50€.
Und darum ging es hier,dafür muss man nun wirklich kein Faß aufmachen.
Vor Allem wenn der TE selbst entschieden hat das selber zu machen und nur die Pauschale von 100€ haben will.
Und da muss man nicht gleich schwarz malen.
Aber es gibt Leute die würden das sogar für einen Furz durchs Fenster machen.
Es hat auch niemand etwas dagegen wenn jemand,der das nun wirklich nicht selber machen kann und will,das eine Werkstatt mit den daraus resultierenden Kosten machen läßt.
So ein popeliger Spiegel kostet aber nicht 50 €, nur weil der TE einen gebrauchten Spiegel dafür bekommen hat.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was die Befürworter diese Regulierung eigentlich ausdrücken wollen.
Hätte der TE so einen Spiegel noch im Keller gehabt, hätte er dann gar nichts fordern sollen?
Die 100 € sind ein lächerlicher Betrag für den Schaden.
Er hätte ebenso 200 oder 300 € fordern können und die ebenso wie die 100 € bekommen.
Allein der Nutzungsausfall und die Aufwandspauschale sind mehr als das, was der TE erlöst hat.
Also quatscht ruhig weiter dummes Zeug, aber verkauft das nicht als sinnvolles Verfahren.
Das ist kein dummes Zeug sondern eine Sache der Verhältnismäßigkeit. Klar kann ich als "sinnvolles Verfahren" das volle Programm durchziehen (lassen), wobei zum Schluss ganz locker eine vierstellige Summe von der Versicherung und letztlich von den Prämienzahlern zu zahlen wäre. Und das für einen Kleinschaden an einem einem Auto, dass seit 2006 nicht mehr gebaut wird. Und dann schreibst Du von sinnvoll? Lächerlich.
Ähnliche Themen
Mir ist bewusst, dass ich hier keinen von seiner vorgefassten Meinung abbringen kann.
Mir genügt es, wenn diejenigen, die in eine ähnliche Situation geraten und hier ggf. nach Informationen suchen, erfahren wie sie sich verhalten sollten und wie nicht.
... wie sie sich Deiner Meinung nach verhalten sollten träfe es eher. Auch Du lässt Dich ja von Deiner vorgefassten Meinung nicht abbringen.
Man kann auch gleich ganz auf die Durchsetzung seiner Ansprüche verzichten.
Das muss jeder für sich entscheiden.
Wer aber seinen Schaden angemessen ersetzt haben möchte, verhält sich entsprechend.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. Januar 2025 um 19:38:08 Uhr:
Mir ist bewusst, dass mich hier keinen von meiner vorgefassten Meinung abbringen kann.
Ich habe das Zitat mal korrigiert. 😉
Sorry, ich konnte bei dieser Steilvorlage nicht widerstehen. 😁
Gruß
Uwe
Übrigens, vorgestern bin ich zu meinem Auto gegangen, da war noch der kaputte Spiegel dran den ich notdürftig zusammengeflickt hatte, da stand ne alte Frau in der Nähe von meinem Wagen.
Hatte Sie beim vorbeigehen gegrüßt und bin eingestiegen, da hatte sie plötzlich an meine Scheibe geklopft und gesagt das sie gegen meinen Spiegel gekommen wäre und er jetzt kaputt wäre und das sie die Polizei schon angerufen hat.
Da musste ich lachen und habe ihr gesagt das sie die Polizei wieder abbestellen kann und das ich schon einen neuen Spiegel im Auto liegen habe da ein Bus ihn mitgenommen hat.
Sachen gibts🙂
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. Januar 2025 um 18:21:46 Uhr:
So ein popeliger Spiegel kostet aber nicht 50 €, nur weil der TE einen gebrauchten Spiegel dafür bekommen hat.Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was die Befürworter diese Regulierung eigentlich ausdrücken wollen.
Hätte der TE so einen Spiegel noch im Keller gehabt, hätte er dann gar nichts fordern sollen?Die 100 € sind ein lächerlicher Betrag für den Schaden.
Er hätte ebenso 200 oder 300 € fordern können und die ebenso wie die 100 € bekommen.Allein der Nutzungsausfall und die Aufwandspauschale sind mehr als das, was der TE erlöst hat.
Also quatscht ruhig weiter dummes Zeug, aber verkauft das nicht als sinnvolles Verfahren.
Dieser Deiner Sätze sagt doch alles über Dich
"Allein der Nutzungsausfall und die Aufwandspauschale sind mehr als das, was der TE erlöst hat."
Erlöst ist das Wort,Dir geht es doch gar nicht um eine kostengünstige Bereinigung eines Schadens,sondern nur darum am meisten Kohle dabei raus zu holen.
Die Mentalität hat zum Glück nicht jeder und macht es sich eben einfach und kauft sich einen gebrauchten Spiegel,und läßt sich dafür eine einfache Pauschale bezahlen.
Und solche Abwicklungen sind bei Unternehmen gar nicht unüblich,ist für die auch eine saubere schnelle Abwicklung.
Der TE wollte keinen Erlös,sondern eine einfache unklomplizierte günstige Lösung für beide Seiten.
Und nur Du kommst hier wieder völlig übertrieben mit der Mitnehmermentalität,Du hättest Dir einen Kostenvoranschlag über hunderte Euro geben lassen und den Spiegel trotzdem selber montiert um die Kohle abzugreifen.
Also bleibt doch einfach in Deiner Blase,macht das für Dich wie Du Bock hast,aber hör auf hier den Elaefanten im Porzellanladen zu machen.
Am besten hättest du aus der auch noch einen vierstelligen Betrag für dich und einen Anwalt deiner Wahl raus gequetscht...
[Beitrag überschnitten]
So viel Unfähigkeit ist mir auch bei MT noch nicht untergekommen.
Darum schreibt was ihr wollt, das geht mir am Allerwertesten vorbei.
Mensch, Leute, streitet euch nicht! Der TE ist glücklich. Ich hätte es anders gemacht, aufgrund schlechter Erfahrungen mit Versicherungen. Soll jeder auf seine Art machen.