Spiegel vom Bus abgefahren, zum Gutachter oder Kostenvoranschlag von Werkstatt?
Hallo zusammen,
mir wurde gestern der Spiegel von meinem Golf 4 von einem Stadtbus abgefahren.
Sollte ich da zu einem KFZ-Sachverständigen oder reicht ein Kostenvoranschlag in der Werkstatt?
Habe schon überlegt ob ich nicht einfach das Busunternehmen anschreiben soll das ich den Schaden für 100 Euro inkl. Aufwandsentschädigung
selbst beheben könnte. Habe schon einen Gebrauchten in Wagenfarbe für 50 Euro bestellt.
Das wäre ja für das Busunternehmen am Günstigsten und das Thema ist schnell erledigt.
Wie würdet ihr Vorgehen?
130 Antworten
@Oetteken Himmel nochmal, dann gib jetzt Ruhe!
Ich hätte da auch keinen großen Bohei mit Gutachter, Anwalt, Papierkram usw. drum gemacht.
Ich habe einfach keinen Bock auf sowas.
Dann lieber ne halbe Stunde schrauben und dafür 50€ kriegen.
r
Ich hätte in dem Fall nach KV von einer Fach Werkstatt abgerechnet
Auch , weil - wenn das Schädiger Unternehmen einen KV / Beleg / Rechnung für die buchhalterische Abwicklung benötigt.
= dann Selbstbeschaffung des Ersatzteiles + Selbstmontage
= da wäre dann noch etwas " Sackgeld " übrig geblieben 😁
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Ansprüche gegenüber einer Versicherung habe ich bisher immer auch ohne Anwalt durchgesetzt.. Reicht in der Regel einen netten Brief zu schreiben. Den krieg ich selber besser hin, als irgend ein Wald - und Wiesenanwalt.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 24. Januar 2025 um 00:52:31 Uhr:
Ansprüche gegenüber einer Versicherung habe ich bisher immer auch ohne Anwalt durchgesetzt.. Reicht in der Regel einen netten Brief zu schreiben. Den krieg ich selber besser hin, als irgend ein Wald - und Wiesenanwalt.
Aber selbstverständlich 😉
Das erinnert mich an jene (männlichen) Urlauber mit 3,5-Tonnen-Wohnmobil auf dem Campingplatz, die ihren Ehefrauen gegenüber versichern, sie könnten den 15-Meter-Überlandbus in dem sie hocken, zum Ausflugsziel (Königssee) ebenso souverän lenken wie der erfahrene Busfahrer.
Zitat:
@Rigero schrieb am 25. Januar 2025 um 13:57:27 Uhr:
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 24. Januar 2025 um 00:52:31 Uhr:
Ansprüche gegenüber einer Versicherung habe ich bisher immer auch ohne Anwalt durchgesetzt.. Reicht in der Regel einen netten Brief zu schreiben. Den krieg ich selber besser hin, als irgend ein Wald - und Wiesenanwalt.
Aber selbstverständlich 😉
Das erinnert mich an jene (männlichen) Urlauber mit 3,5-Tonnen-Wohnmobil auf dem Campingplatz, die ihren Ehefrauen gegenüber versichern, sie könnten den 15-Meter-Überlandbus in dem sie hocken, zum Ausflugsziel (Königssee) ebenso souverän lenken wie der erfahrene Busfahrer.
Der Vergleich ist hinreißend dämlich.
Sonst noch was.?
Solange du nicht fundiertes Rechtswissen durch ein Jurastudium hast halte ich deine Aussage aber auch für ein Gerücht.
Fundiertes Rechtswissen in allen Bereichen kann lediglich eine Jurastudium nicht bieten. Fachspezifisches Rechtswissen haben nicht nur voll ausgebildete Juristen sondern auch andere Berufe wie Rechtspfleger, Polizeibeamte, Sozialarbeiter,Verwaltungsbeamte usw. usw....
Maßgeblich ist hier, daß man neben der allgemeinen Rechtslage auch alle einschlägigen Urteile kennt. Und wenn man weder Anwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht oder selbiges als Hobby hat, wird das wohl kaum der Fall sein.
Viele Anwälte sind in Verkehrsrecht auf den Laufenden, da sie diesbezüglich viele Anliegen ihrer Mandanten zu klären haben. Im übrigen darf auch nur Rechtsberatung von Trägern der freien Rechtspflege und das sind u.a. Rechtsanwälte
(keine Richter, Staatsanwälte u.a.) betrieben werden.
Aber einen Brief mit einer Forderung an die Versicherung aufzusetzen, zumal der Fall eine geringe Beschädigung aufweist und eindeutig ist, traue ich nun fast Jeden zu, der Lesen und Schreiben kann.