Spiegel vom Bus abgefahren, zum Gutachter oder Kostenvoranschlag von Werkstatt?
Hallo zusammen,
mir wurde gestern der Spiegel von meinem Golf 4 von einem Stadtbus abgefahren.
Sollte ich da zu einem KFZ-Sachverständigen oder reicht ein Kostenvoranschlag in der Werkstatt?
Habe schon überlegt ob ich nicht einfach das Busunternehmen anschreiben soll das ich den Schaden für 100 Euro inkl. Aufwandsentschädigung
selbst beheben könnte. Habe schon einen Gebrauchten in Wagenfarbe für 50 Euro bestellt.
Das wäre ja für das Busunternehmen am Günstigsten und das Thema ist schnell erledigt.
Wie würdet ihr Vorgehen?
130 Antworten
Es hat keinen Zweck zu diskutieren, wenn man nicht bereit ist, Argumente in Erwägung zu ziehen.
Totschlagargumente helfen jedenfalls nicht bei der Entscheidungsfindung.
Was ich für den richtigen Weg halte, habe ich dargestellt.
Der TE hat sich anders entschieden, damit kann ich leben.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Januar 2025 um 20:52:10 Uhr:
Mein Schadensfreiheitsrabatt geht seit Jahren nicht mehr besser, der Beitrag steigt trotzdem ständig. Warum nur ?
Weil die Versicherungen die Geschädigten gezwungen haben aufzurüsten. Früher habe ich das immer selbst mit den Versicherungen geregelt. Das hat auch immer einigermaßen gut funktioniert.
Von den letzten drei Fällen habe ich zwei über einen Anwalt abgewickelt. Der erste mit Anwalt, da musste ich diesen einschalten, weil, naja, die Schuldfrage hätte für mich ungünstig aussehen können. Das war dann aber überhaupt kein Diskussionspunkt, denn Versicherung hat überhaupt nicht versucht in diesem Punkt zu handeln. Sie hat aber alles in die Länge gezogen. Erst, als mein Anwalt Klage eingereicht hat, hat sie dann gezahlt.
Danach habe ich dann erfahren, dass dies bei vielen Versicherungen die Standardvorgehensweise ist, alles hinauszuzögern, bis dem Geschädigten mehr oder weniger die Puste ausgeht und sich somit mit geringen Zahlungen oder gar keinen Zahlungen der Versicherung zufriedengeben muss.
Hier hatte ich einfach Glück, dass ich übervorsichtig wegen der Schuldfrage war und daher einen Anwalt eingeschaltet hatte. So ist es für die Versicherung halt deutlich teurer geworden, nicht nur mein Schaden, sondern auch noch der Anwalt und 14 Tage mehr Nutzungsausfall als einem eigentlich für die Suche und Kauf eines vergleichbaren Gebrauchtwagens zusteht.
Am Anfang mögen die Versicherung mit ihrer Taktik Geld gespart haben. Sie haben aber die Geschädigten gezwungen sich zu währen und aufzurüsten, sprich einen Anwalt einzuschalten, wodurch das jetzt in der Regel für die Versicherungen teurer geworden ist. Einen Weg zurück gibt es jetzt allerdings nicht mehr. Somit müssen die Versicherungen jetzt mit den höheren Zahlungen leben, was sie dann eben an ihre Kunden weitergeben.
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Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Januar 2025 um 22:31:20 Uhr:
Hätte der TE von einem Sachverständigen ein Kurzgutachten erstellen lassen, dann hätte er einen neuen Spiegel incl. Montage von einer Fachwerkstatt bekommen, incl. Gewährleistung.
Dazu noch ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer und eine Aufwandspauschale.
Ja und, muss man immer das Maximale rausholen?
Ich denke nein und bei meinem letzten Schadensfall habe auch ich das nicht gemacht. Es war ein Parkschaden, bei dem der Verursacher sich aber nicht vom Acker gemacht hat. Er wollte das aber nicht über die Versicherung laufen lassen, weil es nicht sein Wagen war. Weil der Verursacher eine ehrliche Haut war, im Übrigen ein Migrant, ein ganz netter Kerl, habe ich dem zugestimmt.
Von meiner Werkstatt habe ich ein günstiges Angebot für die Reparatur eingeholt. Der Verursacher hat mir dann die Reparaturkosten in Vorkasse überwiesen und ich habe mein Auto reparieren lassen. So lief alles problemlos ab. Nutzungsausfall und Unkostenpauschalen usw. habe ich natürlich auch nicht geltend gemacht.
Gruß
Uwe
Ich bin da skeptisch, daß das Busunternehmen einfach 100 Euro auf eine Email hin überweist. Am Ende kann sich der TE mit der Versicherung rumärgern, hat Schwierigkeiten, den entstandenen Schaden zu beweisen, hat jede Menge Lauferrei. Und, und, und.
Es geht nicht darum, einen Schaden in die Höhe zu treiben, sondern ich hätte gern daß ich damit so wenig Umstände wie möglich habe. Die Zeit und Umstände, die einem die Schadensbehebung und Regulierung kostet, zahlt einem niemand. Daher hätte ich da nichts in Eigenregie gemacht.
Und hoffentlich läßt sich der Spiegel so einfach montieren. Bei alten Auto werden scheinbar einfache, schnelle Arbeiten oft zum Drama, weil Schrauben nicht aufgehen wollen und spröde Plastikteile zerbröseln. Mir graut es jedesmal, wenn ich irgend ein Verkleidungsteil von meinem nicht mehr taufrischen Geschoß abbauen muß. Als Geschädigter will ich mich damit nicht beschäftigen sondern das soll eine Werkstatt machen.
Ihr dürft nicht vergessen, dass der TE mit seiner Vorgehensweise einen Eintrag seines Golfs ins HIS vermeidet, was unweigerlich einen immensen Wertverlust zur Folge hätte!
... 😁
Schön, dass es noch pragmatische Leute da draußen gibt, die sogar in der Lage sind, selbst einen Spiegel zu wechseln. Musste ich bisher einmal machen, da hat's zwei Minuten gedauert...
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Zitat:
@Luke-R56 schrieb am 21. Januar 2025 um 16:23:33 Uhr:
Ihr dürft nicht vergessen, dass der TE mit seiner Vorgehensweise einen Eintrag seines Golfs ins HIS vermeidet, was unweigerlich einen immensen Wertverlust zur Folge hätte!
Das stimmt nicht. Ein HiS-Eintrag darf bei nachgewiesener fachgerechter Reparatur nicht erfolgen. Daher wird heutzutage davon abgeraten, fiktiv abzurechnen, weil dann das Auto in der Datenbank landet.
Zitat:
Schön, dass es noch pragmatische Leute da draußen gibt, die sogar in der Lage sind, selbst einen Spiegel zu wechseln. Musste ich bisher einmal machen, da hat's zwei Minuten gedauert...
Ja, du Schlaumeier - beim Käfer gings noch so einfach. Das ist bei modernen Fahrzeugen i.d.R. nicht mehr so einfach. Bei meinem A3 muß die Türinnenverkleidung abgebaut werden. Und genau da fängt das Problem an: von dem alten brüchige Kunststoffnasen brechen garantiert welche ab. Das soll mal ruhig die Werkstatt machen.
Darf bei Dir ja auch gerne die Werkstatt machen,der TE hat sich halt dafür entschieden es selbst zu machen und nur den Preis für den Spiegel haben zu wollen.
Dann wird er sich wohl im Klaren darüber sein welche Arbeit es sein wird den Spiegel zu tauschen.
Da muss man nicht Seitenlang diskutioeren was noch hätte wenn und aber sein könnte.
Ihn wird sicher auch nicht interessieren bei welchen Fahrzeugen was gemacht werden muß um den Spiegel zu tauschen.
Er hat einen Golf 4 und kommt damit wohl klar,da muß jetzt nicht jeder schreiben wie teuer denn sein weiß der Teufel was für ein Sonder/Superspiegel sein würde,und was dafür alles getan werden müsste.
Ich hätte das,bei dem einfachen Sachverhalt, genauso wie der TE gemacht.
In dem Fall schnelle und einfache Abwicklung.
Zitat:
@aditreiber schrieb am 21. Januar 2025 um 16:38:00 Uhr:
Zitat:
@Luke-R56 schrieb am 21. Januar 2025 um 16:23:33 Uhr:
Ihr dürft nicht vergessen, dass der TE mit seiner Vorgehensweise einen Eintrag seines Golfs ins HIS vermeidet, was unweigerlich einen immensen Wertverlust zur Folge hätte!Das stimmt nicht. Ein HiS-Eintrag darf bei nachgewiesener fachgerechter Reparatur nicht erfolgen. Daher wird heutzutage davon abgeraten, fiktiv abzurechnen, weil dann das Auto in der Datenbank landet.
Der TE hat aber nicht fiktiv abgerechnet sondern eine Zahlung vom Schädiger bekommen. Demnach ist keine Versicherung involviert und es gibt für ihn auch keinen HIS-Eintrag.
Ich habe nicht behauptet, daß der TE fiktiv abgerechnet hat. Was @Luke-R56 geschrieben hat ist mißverständlich. Ein HiS-Eintrag erfolgt nicht bei (nachgewiesener) Reparatur.
Ob er seine Zahlung vom Schädiger bekommt, steht noch in den Sternen. Wenn ich mir anschaue, wie schwierig bei uns irgendwelche Zahlungsvorgänge sind, habe ich meine Zweifel. Wahrscheinlich werden die ihn an ihre Versicherung verweisen.
Seine Alternativen waren 100 bar auf die Hand und Stillschweigen, oder fiktiv abrechnen (was einen HIS-Eintrag zur Folge hätte). Einem durchschnittlich erhaltenen Golf IV den Spiegel bei VW durch ein Neuteil ersetzen zu lassen, wäre ja auch Wahnsinn. Und ich denke, damit ist mein kläglicher Versuch auf einen kleinen Witz jetzt tot genug geritten...
Ein Fahrzeugspiegel ist kein typisches Verschleißteil.
I. d. R. hält ein Fahrzeugspiegel lebenslang.
Jedenfalls hat mein 24 Jahre alter BMW noch die ersten Spiegel und mein ehem. Alfa hatte auch kein Probleme mit den Spiegeln.
Daher ist nicht einzusehen, einen vorher intakten Fahrzeugspiegel, durch ein Gebrauchtteil mit unbekannter Vergangenheit zu ersetzen.
Ich finde es sehr seltsam, dass viele hier dem TE ein unnötiges Risiko aufbürden möchten.
Der TE ist an dem Schaden schuldlos, warum er da Klimmzüge machen soll, erschließt sich mir nicht.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 21. Januar 2025 um 21:28:18 Uhr:
Ein Fahrzeugspiegel ist kein typisches Verschleißteil.
I. d. R. hält ein Fahrzeugspiegel lebenslang.
Jedenfalls hat mein 24 Jahre alter BMW noch die ersten Spiegel und mein ehem. Alfa hatte auch kein Probleme mit den Spiegeln.
Daher ist nicht einzusehen, einen vorher intakten Fahrzeugspiegel, durch ein Gebrauchtteil mit unbekannter Vergangenheit zu ersetzen.
Genau das wäre für mich ein Argument dafür, dass man bedenkenlos auf ein Gebrauchtteil zurückgreifen kann. Warum auch nicht, wenn die eh nie kaputt gehen?
Und was ist, wenn der Spiegel nach kurzer Zeit den Geist aufgibt.
Wer weiß schon, was dem Spiegel früher widerfahren ist.
Dann hat der TE seine Ansprüche gegen den Unfallgegner verwirkt.
Alles zum Wohle der Versicherung oder des Unfallgegners.
Jeder kann tun und lassen was er will, vernünftig hat der TE jedenfalls nicht gehandelt.
Rechthaberei hilft auch nicht weiter, aber lassen wir’s dabei, ich habe keine Lust auf solche sinnlosen Diskussionen.
Spannend wäre zu wissen, wie die selbsternannten Altruisten sich verhalten, wenn es um ihr eigenes Blech ginge.
Ich wünsche dem TE, daß alles in seinem Sinne abläuft. Ich mache aus mehrfacher, negativer Erfahrung mit KFZ-Versicherung alles nur über einen Anwalt.