Spiegel eines anderen Autos angefahren
Hallo miteinander,
habe vor einigen Stunden den Außenspiegel eines parkenden Autos angefahren. Dabei ist ein Stück von der Außenhülle abgebrochen.
Habe ihm einen Zettel hinterlassen, dass es sich doch bitte unter der Nummer melden soll usw.
Ein Freund meinte, ich solle es nicht über die Versicherung laufen lassen. Ich solle mit dem Geschädigten reden und vereinbaren, dass ich ihm ein Außenspiegel bei Ebay kaufe und den Einbau zahle. Würde mich im Bereich der 100 Euro bewegen.
(Der Geschädigte hat ein älteren Skoda Fabia)
Würdet ihr die Versicherung kontaktieren oder es privat klären?
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von idunnoo
Ist mir schon bewusst, dass er dann entscheiden darf, wie und wo er sich den Spiegel reparieren lässt. Aber ich würde eben erstmal mit ihm reden. Vielleicht nimmt er meinen Vorschlag ja an. Bin ne arme Studentin und kann mir keine Reparatur vom Autohaus für 300 Euro oder mehr leisten. Außerdem bin ich nicht einfach weitergefahren, wie die meisten Menschen unter uns.
Dafür ist dein Auto versichert.
96 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Gern geschehen 🙂Und wieso schreibst du dann nicht dass du schon die grünen angerufen hast?
Anscheinend hast du es noch nicht getan. Sonst hättest du diesen Thread ja nicht eröffnet.
Ich habe diesen Thread zu einem Zeitpunkt eröffnet, wo ich noch nicht wusste, dass man sich bei der Polizei melden muss!
Hat mir nämlich keiner davor gesagt - auch der besagte Freund am Anfang hat es nicht gewusst. Naja, nun wurde ich ja des besseren belehrt.
Zitat:
Original geschrieben von idunnoo
Da merkt man die neugierig manche Menschen doch sind und hier rumspekulieren müssen, ob sie dies und das schon gemacht hat oder was jetzt nun los ist, ob der Geschädigte sich schon gemeldet hat ...Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sicherlich wissen wir das nicht, weil du es uns noch nicht verraten hast. Somit ist es doch nicht unser Verschulden, wenn hier wilde Spekulationen ins Kraut schießen.
All das hat überhaupt nichts - rein garnichts - mit meiner Frage am Anfang zu tun!
Aber nun ist gut - ihr wisst Bescheid. Können wir dieses Thema nun abhacken?!
Na ja du hast Fahrerflucht begangen. Weißt scheinbar nicht, wie man da reagiert. Ob du den Fall bei der Polizei gemeldet hast, kann man zumindest in Frage stellen. Des Weiteren wäre deine Frage bzgl. Schadensabwicklung eher im Versicherungsforum hier auf MT aufgehoben und nicht im Verkehr & Sicherheit.
http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.htmlZitat:
Original geschrieben von idunnoo
Ich habe diesen Thread zu einem Zeitpunkt eröffnet, wo ich noch nicht wusste, dass man sich bei der Polizei melden muss!Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Gern geschehen 🙂Und wieso schreibst du dann nicht dass du schon die grünen angerufen hast?
Anscheinend hast du es noch nicht getan. Sonst hättest du diesen Thread ja nicht eröffnet.
Hat mir nämlich keiner davor gesagt - auch der besagte Freund am Anfang hat es nicht gewusst. Naja, nun wurde ich ja des besseren belehrt.
Stell dich doch nicht so an. Das weiß jeder Mensch. Das lernt man wenn man den Führerschein mach!!!
Zitat:
Original geschrieben von idunnoo
Da merkt man die neugierig manche Menschen doch sind und hier rumspekulieren müssen, ob sie dies und das schon gemacht hat oder was jetzt nun los ist, ob der Geschädigte sich schon gemeldet hat ...
All das hat überhaupt nichts - rein garnichts - mit meiner Frage am Anfang zu tun!
Das sind halt alles Sachen, die von Bedeutung wären, um dich bestmöglich in deiner Lage zu beraten...
Ist doch klar, dass spekuliert wird...: Dies ist ein Forum und damit sollte man rechnen.
Und WENN du die Polizei nicht angerufen hast, ist dein Verhalten u.U. an sich schon recht dumm gewesen! Zudem denke ich nicht, dass sie auf dir rumhacken wollen; ein bisschen was darf man sich schon sagen lassen. 😁
Ähnliche Themen
Ist das Thema "Fahrerflucht" nun ausdiskutiert? Mittlerweile dürfte der TE die geballte Forenkompetenz zu diesem Kasus ja begriffen haben!
Zitat:
Original geschrieben von Mr.i30-1983
ein bisschen was darf man sich schon sagen lassen. 😁
Ja, aber irgendwann hat der Spaß ein Loch. Wenn man mein Verhalten als dumm bezeichnet, weil ich mich zu dem Zeitpunkt nicht bei der Polizei gemeldet habe, finde ich das schon unteres Niveau. Hätte ich zu genau dem Zeitpunkt meiner "Tat" gewusst, dass das Spiegelabfahren als Fahrerflucht gesehen wird, hätte ich auch anders gehandelt. Über einen zu urteilen, obwohl man ihn nicht kennt, finde ich nicht in Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ist das Thema "Fahrerflucht" nun ausdiskutiert? Mittlerweile dürfte der TE die geballte Forenkompetenz zu diesem Kasus ja begriffen haben!
Das hat sie - in der Tat.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Und es gilt die Schadensminderungspflicht, was du da mit der Werkstatt geschrieben hast, ist also völliger quatsch. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht
au man...das man extreme übetreibungen nicht selbstständig erkennen kann....🙄
der verursacher kann dem geschädigten weder die werkstatt vorschreiben noch sagen "ich kauf dir n spiegel bei ebay und du lässt den china import dann einbauen"....
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
Das lernt man wenn man den Führerschein mach!!!
Ich bin bisher auch davon ausgegangen, daß dies noch immer zur Fahrschulausbildung gehört. Vor 30 Jahren, als ich den Führerschein gemacht habe, war es zumindest so.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich bin bisher auch davon ausgegangen, daß dies noch immer zur Fahrschulausbildung gehört. Vor 30 Jahren, als ich den Führerschein gemacht habe, war es zumindest so.
Das die Fahrerflucht strafbar ist? Also, das wusste ich auch bevor ich den Führerschein gemacht habe und das haben wir auch in der FS besprochen, wenn ich mich recht erinnere. Aber dass Spiegelabfahren dazu gehört, lese ich gerade zum ersten Mal! Auch der genannte Freund war recht schockiert, als ich es ihm erzählte - naja, man lernt im Leben ja nie aus, nicht wahr?
Mein Rat:
Morgen früh solltest du dich unbedingt mit dem Geschädigten in Verbindung einsetzen, um die Angelegenheit gütlich zu regeln.
Vielleicht lässt er sich ja tatsächlich darauf ein, dass du ihm einen Spiegel über eBay besorgst.
Die Polizei zum jetzigen Zeitpunkt einzuschalten, wäre in meinen Augen unklug.
Naja, niemand will dir zu nahe treten...
Es ist halt nur so, dass du jemanden schädigst und wegfährst - auch wenn du einen Zettel hinterlässt. Ist halt eben leider keine Garantie, dass der Geschädigte ihn erhält. Fahrerflucht klingt auch recht hart, ist aber so.
Also, schau zu, dass du die Sache ohne Polizei vernünftig mit demjenigen über die Bühne bringst. Dadurch, dass du die Polizei nicht gerufen hast, bist du jetzt darauf angewiesen, dass derjenige einen anständigen Charakter besitzt und sich nicht wie ein Arschloch benimmt! Das könnte dann deine A-Karte werden und du sitzt auf den Kosten...
Hoffen wir erstmal auf das Beste und für dich rentabelste! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
schon ziemlich arm wenn man keien kritik abkann.
gleichfalls.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
au man...das man extreme übetreibungen nicht selbstständig erkennen kann....🙄Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Und es gilt die Schadensminderungspflicht, was du da mit der Werkstatt geschrieben hast, ist also völliger quatsch. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflichtder verursacher kann dem geschädigten weder die werkstatt vorschreiben noch sagen "ich kauf dir n spiegel bei ebay und du lässt den china import dann einbauen"....
Dann geh doch mal mit deinem Schaden zu deiner Formel 1 Werkstatt und lass dir vergoldete Teile verbauen. Die Summe, die Versicherungen erstatten wird allerdings deutlich geringer sein. Welche Summe bei einem Spiegel eines alten Skodas angemessen sind, wird die Versicherung sehr wohl wissen, auch wenn der Geschädigte seinen Skoda bei Maybach reparieren lässt.
Bei der Fahrerflucht (Verkehrsunfallflucht) geht es darum, daß ein Schaden verursacht wurde und nicht um die Art und den Umfang des Schadens am fremden Eigentum.