Spiegel abgefahren was weiter?
Hallo, habe eine Frage; mir wurde spiegel abgefehran, mein Auto stand geparkt am Strassenrand, und ich stand mit meinem kumpel paar meter entfernt, und haben alles mit bekommen der tüp ist sofort angehalten haben uns die personalien ausgetauscht, wie soll ich jetzt weiter vorgehen der spiegel ist kaput mit blinker von neum golf, soll ich zum Gutachter muss mann den nicht sofort bezahlen? oder? Bitte um hilfe, danke woraus!
Beste Antwort im Thema
Ich weiß zwar nicht, warum Du diesen Käse jedes Mal wieder schreibst. Aber es ist durchaus möglich, ein Großschadenereignis wie einen abgefahrenen Außenspiegel telefonisch abzuwickeln.
Stell Dir vor: es gibt Sachbearbeiter, die hocken nicht den ganzen Tag neben dem Postkorb und warten, ob vielleicht mal ein Briefchen kommt, sondern haben Rückstände.
Zusätzlich zu dem normalen Postlauf kommen dann noch einige Tage (wenn es blöd läuft, sogar viele Tage...) Wartezeit, bis überhaupt mal jemand Deine Brief anschaut. Und dann wartest Du wieder ein paar Tage, bis die Antwort da ist.
Und das alles für einen Außenspiegel, bei dem man sich telefonisch bestätigen lässt, dass die Haftung klar ist und die Kosten der Reparatur in der Werkstatt der Wahl übernommen werden oder welche UNterlagen/Belege benötigt werden.
Also nochmal zum Abmalen: Du kannst gerne wegen jedem Furz einer Versicherung einen Brief schreiben.
Aber es wäre für die Leute, die hier anfragen, wie ein Schaden möglichst schnell und unkompliziert reguliert werden kann, besser, Du würdest auf derartige "Hilfestellung" verzichten.
Geh mal davon aus, dass die Leute, die hier regelmäßig antworten, schon ganz genau wissen, wann man etwas besser schriftlich, telefonisch oder per Anwalt erledigt.
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich weiß zwar nicht, warum Du diesen Käse jedes Mal wieder schreibst.
Weil genau gleiche Geschichte erlebt habe und d.e. Erfahrung gemacht habe. Jetzt weißt Du das. Ich würde dich bitten das so stehen zu lassen. Manche kapieren einfach nicht, was ein Forum ist.
So ganz Unrecht hat bkj5 da nicht. Ich habe es auch schon mal erlebt, dass eine eindeutige und klare Zusage einer Mitarbeiterin einer Versicherung sich im Nachhinein als nicht haltbar erwiesen hat. Trotz mehrfachen beteuerns und anrufen bei Vorgesetzten und auch nochmaligem Gespräch mit der Mitarbeiterin hat Diese nicht zu der gemachten Zusage gestanden. So ala ich weiß gar nicht wie sie darauf kommen, das haben wir noch nie so gemach, dass können Sie unmöglich von mir haben. Dabei hatte ich alles mitnotiert und eine Verwechslung war unmöglich.
Hab mich damals schwarz geärgert, da ich diese Aussage schon an die Kundin weitergegeben hatte und hab dann glücklicherweise es bei einer anderen Gesellschaft regeln können.
Es wird dann im konkreten Fall gerne mal so getan, als ob sich die "Sachlage" ganz anders dargestellt hat. Daher ist schriftlich (dazu zähle ich Email und Fax) wenigstens reproduzierbar und nicht so schwammig wie eine Zusage am Telefon, die im Nachhinein relativiert werden kann.
Danke für alle eure Antworten. das hat sich alles erledigt, nach dem ich kostenvoranschlag gemacht habe und einfach den Mann angerufen habe, der wolte es selber übernähmen ohne versicherung und so habe ich mein Geld in Bar von dem ohne probleme bekommen habe gegen unterschrift.