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Spezielle LKW Blitzer?

Themenstarteram 20. Februar 2010 um 15:50

Ein Kollege in unser Firma ist mit einem LKW auf der Landstrasse mit 72km/h in einen Blitzer gefahren und er löste aus obwohl dort eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt sind

 

Natürlich ist er zu schnell gefahren, das steht ja fest, nur wie wird der Blitzer ausgelöst da PKWs ja hier mit 100 km/h über die Induktionsschleife fahren dürfen ohne geblitzt zu werden, ist das etwa eine neue Generation von Blitzern die das  unterscheiden können?

 

Ach der Blitzer steht auf der B 64  zwischen Delbrück und  Paderborn

Beste Antwort im Thema

§ 3 STVO:

Geschwindigkeit

(1) (...)

(2) (...)

(2a) (...)

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. (...)

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) (...)

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Von Zeichen 331.1 ist da wirklich keine Rede. Trotzdem erklärte mir kürzlich ein Jurist, dass es unabdinglich wäre ...

Anstelle dieser Farce (BKF-Quali) sollte das erfolgreiche Ablegen des juristischen Staatsexamens Voraussetzung sein, um LKW-Fahrer zu werden. Dann ist man vermutlich auch imstande, Regelungen aus Gesetzen herauszulesen, die nicht dastehen.

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"Spezielle" LKW-Blitzer sind das meines Erachtens nicht, aber ich denke, dass es Blitzer gibt, die einen LKW von einem PKW unterscheiden können. Modere Digitaltechnik kann da schon so einiges.

Ich bin selbst auch schon mit 69 geblitzt worden, wo eigentlich 70 erlaubt waren. Abzüglich Toleranz waren es dann 66 und schon durfte ich das Bild den Behörden für 15 Euronen abkaufen. Seitdem fahre ich aus Prinzip nur noch 64 km/h auf der Landstraße ...

Da gibt es verschiedene Ansatzpunkte:

- Lichtschranke die auf die gängige Fahrzeughöhe eingestellt ist

- eingebaute Waage (eher selten)

- über die schon genannte Induktionschleife

- Kontourerkennung des Fahrzeuges durch die Blitzersoftware( können die neuen Traffipol dinger)

- oder ganz fies: die Rennleitung löst den Blitzer händisch aus (wird öftersmal beim Blitzer an der AB Abfahrt Schwerte Ergste praktiziert)

Ich würde darauf tippen:

Zitat:

Original geschrieben von sax715

- Kontourerkennung des Fahrzeuges durch die Blitzersoftware( können die neuen Traffipol dinger)

Bei mir war es ein ganz normales "altes" Gehäuse. Aber man weiß ja nicht was drin steckt. Auch da kann das ja modernste Technik sein.

Ich hatte das Ding schon vorher gesehen und noch blöd reingegrinst, weil ich ja wusste, dass ich keine 70 fahre. Anschließend hab ich dafür eher blöd geschaut ... :p

Zitat:

Original geschrieben von xy_freising

Ich würde darauf tippen:

Zitat:

Original geschrieben von xy_freising

Zitat:

Original geschrieben von sax715

- Kontourerkennung des Fahrzeuges durch die Blitzersoftware( können die neuen Traffipol dinger)

Bei mir war es ein ganz normales "altes" Gehäuse. Aber man weiß ja nicht was drin steckt. Auch da kann das ja modernste Technik sein.

Ich hatte das Ding schon vorher gesehen und noch blöd reingegrinst, weil ich ja wusste, dass ich keine 70 fahre. Anschließend hab ich dafür eher blöd geschaut ... :p

Wird wohl in deinem Fall über die Induktionschleife gelaufen sein. Die Thüringer verbauen sowas recht gern.

Die Blitzer mit Kontourerkennung hat man eigentlich nur bei den Traffpolblitzern sowie auf der A9 unterdem Hermsdorfer Kreuz(wenn dort primär für Busse gedacht), auf der A7 bei Staufenberg(sofern dort die Stadtkasse wieder klamm ist ansonsten schlägt der nicht an) und nach dem Umbau an unserem Lieblingsblitzer am Elzer Berg welcher nun auch LKWs auf der Mittelspur erkennt.

Gibts auf der B10 Stuttgart schon seit Jahren und auch bei mobilen Kontrollen auf der BAB können immer mehr Radargeräte LKW erkennen dann heißt es wer mit 89 km/h unterwegs ist 15 € zahlen (89km/h minus 3 Km/h Toleranz = 86 Km/h verwertbar sind 15 € Bussgeld.)

Bei uns in der gegend CLP und EL gibt es die schon seit Jahren,wurde hier auch schon im Forum erwähnt,kann es im Moment leider nicht finden.Aber wie die den Unterschied zwischen LKW und PKW erkennen ist mir immer noch unklar.

Auf jeden Fall ist das bei uns im Kreis eine gute Einnahmequelle.

Auf der B101 kurz vor Berlin bei erlaubten 100 werden manchmal auch LKW beblitzt. Denke mal es passiert mit Handauslösung.

Der Clou dabei, nicht jeder LKW Fahrer weiß, das es sich auf den letzten 1,5 km vor Berlin auf einer autobahnähnlichen Strasse mit 2 Fahrspuren je Richtung, Standstreifen und baulicher Trennung (Leitplanke mit teilweisen Sichtschutz) um eine gewöhnliche Landstrasse handelt.

Ich spreche da aus Erfahrung, habe gerade Post aus Gransee erhalten.

Nachdem ich die Strecke nochmals gefahren bin, habe ich das Zeichen 336 gesehen, welches unter der 100 hing.

Was mich nur verwirrt, (die Kraftfahrstrasse ist zu Ende (nach einer Kreuzung)), ist das Zeichen für die erlaubten 100. Wenn die Kraftfahrstrasse zu Ende ist, aufgehoben durch das Zeichen 336 (Ende der Kraftfahrstrasse), ist es doch eine Landstrasse, da darf man doch sowieso höchstens 100 fahren, LKW über 7,5 t nur 60.

Aus Berlin raus ist es etwas anders, da kommt nach dem Ortsausgangsschild von Berlin die max. erlaubten 100 auf einer autobahnähnlichen Strasse mit 2 Fahrspuren je Richtung, Standstreifen und baulicher Trennung (Leitplanke mit teilweisen Sichtschutz). Erst 1,5 km später, nach einer Kreuzung, wird es eine Kraftfahrstrasse mit erlaubten 120 (gekennzeichnet durch Zeichen 331). Da dort vor den Toren Berlins eine Reihe von Gewerbegebieten gibt, ist es dann auch so, dass wenn ich jetzt die erlaubten 60 fahre, ich ständig von anderen LKW überholt werde, teilweise mit einem unverständlichen Kopfschütteln.

Nun habe ich ja versucht so einiges zu recherchieren, z.B. was nun eine autobahnähnliche Strasse mit 2 Fahrspuren je Richtung, Standstreifen und baulicher Trennung (Leitplanke mit teilweisen Sichtschutz) bedeutet.

Entweder gibt es nur die Erklärung, es ist eine Kraftfahrstr. mit autobahnähnlichen Charakter (wie oben geschrieben) gekennzeichnet mit Zeichen 331 oder im § 18 STVO wo steht:

Zitat:

 

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen...

Hier wird das Zeichen 331 nicht ausdrücklich erwähnt, denn ansonsten würde die Erklärung der Voraussetzung wegfallen können.

Desweiteren habe ich das hier noch bei "verkehrslexikon" gefunden

Zitat:

 

Die außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Lkw

Ob schwere Lkw(-Züge) auf normalen Bundesstraßen, die jedoch autobahnähnlich ausgebaut sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h einhalten müssen oder mit 80 km/h fahren dürfen, ist nicht völlig unbestritten.

dort wird auch noch auf 2 Urteile verwiesen.

Wobei das 2. das erste kritisiert aber im Grunde irgendwie trotzdem recht gibt. So genau kann ich es auch nicht deuten, sonst wär ich Anwalt geworden.

Zitat:

 

AG Weilburg v. 22.07.1996:

Die verfassungskonforme und teleologische Auslegung der StVO §§ 3 Abs 3 Nr 2, 18 Abs 1, 18 Abs 5 ergibt, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t auf autobahnähnlichen Straßen, die nicht als Autobahn durch Zeichen 330 oder als Kraftfahrstraße durch Zeichen 331 gekennzeichnet sind, 80 km/h beträgt.

BayObLG v. 07.06.1999:

§ 18 Abs 5 S 2 Nr 1 StVO läßt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t eine höhere Geschwindigkeit als 60 km/h nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, zu.

Ups, ich stelle gerade fest, das ich doch mehr geschrieben habe, als ich eigentlich wollte, habe mich da aber wohl eben etwas reingesteigert.

Aber wenn ich schon mal dabei bin.....wie ist es nun mit der "Kraftfahrstrasse" und oder "autobahnähnliche Strasse"

Zerreist mich aber nicht gleich in der Luft, falls ich die "suche" nicht ordentlich gemacht habe, aber eine richtige Antwort habe ich nicht gefunden. Vielleicht ist es auch der verkehrte Beitrag, ich mach auch einen neuen auf.

Baerenstarke Grüsse aus Berlin

Möchte Euch mal aufklären über das Blitzen , obwohl die Geschwindigkeit viel

höher eingestellt ist .

Wenn Ihr Euch mal solche Blitzer genau anschaut dann werdet Ihr entdecken das

die oben drauf eine winzige Antenne haben , diese strahlt Mikrowellen ab ,

kombiniert , wie schon gesagt mit der Software , die ist auf 2,50 m eingestellt .

Alles was dann über 2,50 m ist aktiviert über die Software den Blitzer und wenn

man dann zu schnell ist , mehr als 63 km , wird der Blitz ausgelöst .

So ist mir das gegangen und ich mich über R A dann schlau gemacht .

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von LEROUTIER

Möchte Euch mal aufklären über das Blitzen , obwohl die Geschwindigkeit viel

 

höher eingestellt ist .

 

Wenn Ihr Euch mal solche Blitzer genau anschaut dann werdet Ihr entdecken das

 

die oben drauf eine winzige Antenne haben , diese strahlt Mikrowellen ab ,

 

kombiniert , wie schon gesagt mit der Software , die ist auf 2,50 m eingestellt .

 

Alles was dann über 2,50 m ist aktiviert über die Software den Blitzer und wenn

 

man dann zu schnell ist , mehr als 63 km , wird der Blitz ausgelöst .

 

So ist mir das gegangen und ich mich über R A dann schlau gemacht .

Mikrowellen? Gammastrahlen?

 

Gibts dafür auch verwertbares Material oder nur wieder Truckergeschichten?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von LEROUTIER

Möchte Euch mal aufklären über das Blitzen , obwohl die Geschwindigkeit viel

höher eingestellt ist .

Wenn Ihr Euch mal solche Blitzer genau anschaut dann werdet Ihr entdecken das

die oben drauf eine winzige Antenne haben , diese strahlt Mikrowellen ab ,

kombiniert , wie schon gesagt mit der Software , die ist auf 2,50 m eingestellt .

Alles was dann über 2,50 m ist aktiviert über die Software den Blitzer und wenn

man dann zu schnell ist , mehr als 63 km , wird der Blitz ausgelöst .

So ist mir das gegangen und ich mich über R A dann schlau gemacht .

Mikrowellen? Gammastrahlen?

Gibts dafür auch verwertbares Material oder nur wieder Truckergeschichten?

wenn ich mal wieder rast mache, halt ich mein kaltes Schmitzel hin... mal schauen ob die mikrowellen funtionieren... xD

welcher lkw war es denn solo oder hängerzug oder sattelzug

ich weis ja nich die geschwindigkeiten in germany aber wegen 2 kmh blitzen is schon sehr nahe an abzocke drann

So wurde das mir vom RA übermittelt ,

der hat das von den Behörden , welche

weiß ich nicht .

Bin damals mit Sattelzug ( Seecontainer)

gefahren um die 3,90m hoch , war selber

erschrocken , hatte um 70-75 drauf und

erlaubt waren 100 auf freier Strecke .

§ 3 STVO:

Geschwindigkeit

(1) (...)

(2) (...)

(2a) (...)

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. (...)

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) (...)

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Von Zeichen 331.1 ist da wirklich keine Rede. Trotzdem erklärte mir kürzlich ein Jurist, dass es unabdinglich wäre ...

Anstelle dieser Farce (BKF-Quali) sollte das erfolgreiche Ablegen des juristischen Staatsexamens Voraussetzung sein, um LKW-Fahrer zu werden. Dann ist man vermutlich auch imstande, Regelungen aus Gesetzen herauszulesen, die nicht dastehen.

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von amlbetoni

welcher lkw war es denn solo oder hängerzug oder sattelzug

ich weis ja nich die geschwindigkeiten in germany aber wegen 2 kmh blitzen is schon sehr nahe an abzocke drann

In dem Falle 40t Sattelzug erlaubt Bundesstrasse 60 km/h sprich 12km/h über der zulässigen HG gefahren.....

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