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Spezielle Fragen zu meiner L+R Zeit

Themenstarteram 5. April 2009 um 8:19

Moin in dir Runde,

ich bin schon seit längerer Zeit ein stiller Mitleser. Da ich nur gelegentlich als Aushilfsfahrer auf einem 40to. unterwegs bin( größere Spedition mit 80 Zügen, wo die Fahrer dann ihre Zeiten voll haben), kann ich hier noch nicht mit so großem Wissen glänzen, versuche hier aber so viel wie möglich zu lernen.

Ich habe jetzt aber mal eine spezielle Frage zu meinen Zeiten, war in einem Fahrzeug mit Fahrerkarte:

1.-abgefahren bin ich beladen am Freitag Abend 19.15 und hatte die Entladestelle um 23.45 erreicht

2.- jetzt Pause und gepennt bis 02.30, da das Lager dort erst um 02.30 öffnet

3.- selber entladen bis 03.20, fertig machen und um 03.30 abfahrt zur Ladestelle für Rückladung, hier ankunft um 06.15

4.- jetzt Pause bis 10.00. Stand dabei neben einem Lagerhaus, habe aber wegen der aufsteigenden Sonne und der Hitze im Führerhaus 2 mal den LKW um einige Meter umgesetzt.

5.- um 10.00 geladen, und abfahrt um 11.00 richtung Heimat

6.- 2std. gefahren bis 13.00, dann Pause und Pennen bis 16.00

7.- nochmal gefahren von 16.00 bis 17.45 und Ankunft auf dem Hof

So, nun bin ich mal gespannt auf eure Aussagen. Ich vermute aber das ich mit diesem Zeitplan die Zeiten nicht korrekt eingehalten habe. Möchte euch aber darum bitten, mir auch Tipps zu geben wo die Fehler liegen, und nicht nur drüber zu meckern. Damit ich das dann in Zukunft besser machen kann.

Da ich ja auch nur 1-2mal die Woche unterwegs bin, habe ich die Fehler ja auch über längere Zeit auf der Karte, sollte ich mir evtl. eine neue Holen?

Jetzt freue ich mich auf eure Meinungen, und wünsche euch einen schönen Sonntag

Mfg

Beste Antwort im Thema

Mit der Fahrtzeitunterbrechung kommt es drauf an. Hat der Fahrer die Zeit zu seiner freien Verfügung oder nicht. Wenn er die Zeit nicht zur freien Verfügung hat und warten muss, dann kommt es drauf an, ob er vorher wusste, wie lange er warten muss oder nicht. Weiß er den Zeitraum vorher, dann gehört es nicht zur Arbeitszeit, ansonsten schon.

Bei der ersten FZU wusste der TE, wie lange er warten muss. Bei der zweiten weiß man es nicht genau, aber es sieht so aus, als hätte er es nicht gewusst. Daher wäre die zweite FZU der Arbeitszeit zuzurechnen.

Daraus würde sich eine Arbeitszeit von 16,75 h ergeben und nicht wie von mir im vorigen Posting deklariert, 13 h.

[Urlaubsbescheinigung]

Ich antworte jetzt mal aus dem Kopf heraus: Die Fahrerbescheinigung muss durch das Unternehmen ausgestellt werden, welches den Fahrer hauptsächlich beschäftigt. Auch hier muss das Unternehmen A Fahrerbescheinigungen ausstellen, da man ja nicht annehmen kann, dass der Fahrer nur dort fährt. Der Fahrer ist verpflichtet, jedes Unternehmen für welches er fährt, über die LuR bei anderen Unternehmen umfassend zu informieren.

Zwar erkenne ich, dass dies in der Praxis hinkt, aber die Verordnung sieht nichts anderes vor. Über konkrete Ausführungsbestimmungen muss ich mich erst schlau machen.

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Ich möchte auch jedesmal eine neue Karte. *LOL*

Sooo schlimm sieht das doch gar nicht aus. Alle Lenkzeitunterbrechungen wurden eingehalten. Lediglich die Ruhezeit hast Du erheblich zu spät begonnen.

Innerhalb von 24 h musst Du die Ruhezeit eingelegt und auch beendet haben. Ohne Ruhezeitverkürzung hast Du für alle Aktivitäten einen Zeitraum von 13 h (24 - 11) und mit Ruhezeitverkürzung einen Zeitraum von 15 h (24 - 9). Du bist erst nach 22,5 h in die Ruhezeit gegangen.

Zu Bewerten ist auch die Arbeitszeit. 10 h sind erlaubt, 13 h hast Du. Insgesamt hast Du drei Stunden zuviel geleistet.

4,5h Fahrzeit

2,75h Fahrtunterbrechung

1h andere Arbeiten

2,75h Fahrzeit

3,75h Fahrtunterbrechung

1h andere Arbeiten

2h Fahrzeit

3h Fahrtunterbrechung

1,75h Fahrzeit

_______________

Gesamt:

11h Fahrzeit: 1h zuviel; maximale tägliche Lenkzeit sind 10h.

2h andere Arbeiten

9,5h Fahrtunterbrechung/Ruhezeit

macht:22,5h 'Schichtzeit' und somit wird wie @ScaniaChris schon gesagt hat, die tägliche Ruhezeit bzw. Arbeitszeit nicht eingehalten.

Wobei: zählt FU eigentlich auch zur Arbeitszeit @ScaniaChris?

Woran du auch denken solltest, ist der 28-Tage-Zeitraum. Für die letzten 28-Tage mußt du einen Nachweis führen, also entweder Daten auf der Fahrerkarte, Tachoscheibe oder Urlaubschein vom Arbeitgeber.

 

Ach und da fällt mir auch eine Frage ein:

Ein Arbeitnehmer arbeitet für Unternehmen A und fährt dort teilw. auch LKW's. Die fallen aber unter die Außnahme gemäß 561/2006 Artikel 3. Außerdem arbeitet der Arbeitnehmer für die Spedition B.

a) Wer muß den Urlaubsschein ausfüllen?

b) was ist einzutragen: Urlaub oder ausgenommenes Fahrzeug?

Mit der Fahrtzeitunterbrechung kommt es drauf an. Hat der Fahrer die Zeit zu seiner freien Verfügung oder nicht. Wenn er die Zeit nicht zur freien Verfügung hat und warten muss, dann kommt es drauf an, ob er vorher wusste, wie lange er warten muss oder nicht. Weiß er den Zeitraum vorher, dann gehört es nicht zur Arbeitszeit, ansonsten schon.

Bei der ersten FZU wusste der TE, wie lange er warten muss. Bei der zweiten weiß man es nicht genau, aber es sieht so aus, als hätte er es nicht gewusst. Daher wäre die zweite FZU der Arbeitszeit zuzurechnen.

Daraus würde sich eine Arbeitszeit von 16,75 h ergeben und nicht wie von mir im vorigen Posting deklariert, 13 h.

[Urlaubsbescheinigung]

Ich antworte jetzt mal aus dem Kopf heraus: Die Fahrerbescheinigung muss durch das Unternehmen ausgestellt werden, welches den Fahrer hauptsächlich beschäftigt. Auch hier muss das Unternehmen A Fahrerbescheinigungen ausstellen, da man ja nicht annehmen kann, dass der Fahrer nur dort fährt. Der Fahrer ist verpflichtet, jedes Unternehmen für welches er fährt, über die LuR bei anderen Unternehmen umfassend zu informieren.

Zwar erkenne ich, dass dies in der Praxis hinkt, aber die Verordnung sieht nichts anderes vor. Über konkrete Ausführungsbestimmungen muss ich mich erst schlau machen.

am 5. April 2009 um 16:12

irgendwie vermisse ich bis jetzt den hinweis auf die tatsache das er bei der ruhezeit 9 stunden am stück machen muss...

(ich gehe jetzt einfach mal davon aus das er die restliche woche nicht gefahren ist, oder falls doch, da mind. 11 stunden pause gemacht hat)

am 5. April 2009 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von Corsalümmel

irgendwie vermisse ich bis jetzt den hinweis auf die tatsache das er bei der ruhezeit 9 stunden am stück machen muss...

Der Vollständigkeit halber:

Die 9 Std am Stück sind nur 3x pro Woche erlaubt. Ansonsten mind. 11 Std am Stück. Für die verkürzte Ruhezeit ist im Gegensatz zu früher kein Ausgleich mehr erforderlich.

Wenn man tagsüber mind. 3 Std Pause am Stück macht, dann darf man die anschliessende Ruhezeit auf 9 Std verkürzen und diese gilt dann trotzdem als 11 Std Ruhezeit.

Gruß Christian

Themenstarteram 5. April 2009 um 17:40

Moin, erstmal dankeschön für eure schnelle Antworten.

@ Corsalümmel ich bin den Rest der Woche nicht gefahren, da ich im Hauptberuf einer anderen Tätigkeit nachgehe, und nicht mehr als 2x in der Woche fahre.

@ ScaniaChris ich habe von der Spedition einen Urlaubsschein, auf dem auch vermerkt ist, das ich Aushilfsfahrer bin.

@scania chris

15h gibts nicht

du kannst nicht deine Pause vor der Arbeit nehmen!!! man kann insgesamt 13h Unterwegs sein, mit 9h Lenkzeit, 1h Arbeitszeit und 3h Bereitschaftszeit / Pause. danach kann man 11h Pause machen oder auf 9h verkürzen.!! Aber keine 15h Stunden!!.

sowas kann teuer werden

Zitat:

Original geschrieben von da_Casimir

@scania chris

15h gibts nicht

du kannst nicht deine Pause vor der Arbeit nehmen!!! man kann insgesamt 13h Unterwegs sein, mit 9h Lenkzeit, 1h Arbeitszeit und 3h Bereitschaftszeit / Pause. danach kann man 11h Pause machen oder auf 9h verkürzen.!! Aber keine 15h Stunden!!.

sowas kann teuer werden

Deine Gedankengänge kann ich nicht nachvollziehen.

Die VO sagt, dass Du innerhalb von 24 h Deine Ruhezeit genommen haben musst. Die verkürzte Ruhezeit beträgt 9 h. 24 - 9 = 15. Rechne ich da etwas falsch?

Das heißt nichts anderes, als dass Du Deine Lenkzeiten und Fahrtzeitunterbrechungen innerhalb dieser 15 h gemacht haben musst.

Vermutlich hast Du nur etwas falsch verstanden?

@Rüdiger

Mittlerweile könnt ihr eure Lenkzeit nicht mehr frei verteilen. Welche Auswirkungen hat das konkret auf Dich? Andere Fahrer schimpfen bös darüber.

Chris,

wir mussen auch 10 Std. stehen, aber alle Pausen uber zwei Std. werden auch angerechnet.

Es gibt schon wieder neuer Vorschriften die Bekampft werden von der Lobby.

Ich habe ein Log bock, das passt immer.:D

Manchmal ist es schon unterwegs, manchmal hohlt es mich ein.:D

Am Ende passt alles.

Das gute ist das wir 150 mils Radius keines benotigen.:D

Das deckt schon eine gute Flache ab.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

 

@Rüdiger

Mittlerweile könnt ihr eure Lenkzeit nicht mehr frei verteilen. Welche Auswirkungen hat das konkret auf Dich? Andere Fahrer schimpfen bös darüber.

am 5. April 2009 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von da_Casimir

@scania chris

15h gibts nicht

du kannst nicht deine Pause vor der Arbeit nehmen!!! man kann insgesamt 13h Unterwegs sein, mit 9h Lenkzeit, 1h Arbeitszeit und 3h Bereitschaftszeit / Pause. danach kann man 11h Pause machen oder auf 9h verkürzen.!! Aber keine 15h Stunden!!.

sowas kann teuer werden

Man hat 24 Std Zeit um seine Arbeit und seine anschl. Ruhezeit zu verrichten. Wenn ich morgens um 5 Uhr anfange zu arbeiten, muss ich am anderen Morgen um 5 Uhr meine Pause beendet haben.

Und wenn ich eine verkürzte Ruhezeit einlegen möchte, kann ich vorher 15 Std Arbeitszeit haben.

Gruß Christian

am 6. April 2009 um 9:18

@christian74

Zitat:

Und wenn ich eine verkürzte Ruhezeit einlegen möchte, kann ich vorher 15 Std Arbeitszeit haben.

Das schon mal gar nicht.

Was du wohl meintest und von Scania auch schon beschrieben wurde ist die Schichtzeit.

Einzige Möglichkeit auf 15 Std Arbeitszeit zu kommen, wäre wenn du Selbständig bist. Ansonsten gilt max. 10Std Arbeitszeit

Schichtzeit setzt sich zusammen aus Arbeitszeit, Lenkzeit und Bereitschaft. Mit einfließen in die Schichtzeit tun aber auch die Lenkzeitunterbrechungen. Nicht die Tagesruhezeiten

Beispiel:

7,5 Std. Gesammtlenkzeit

1,5 Std. Arbeitszeit

45 Min. Lenkzeitunterbrechung

1 Std Bereitschaft

= 10Std 45 Schichtzeit

 

3,5 Std Gesammtlenkzeit

6 Std Arbeitszeit

45 Min Pause ( mögliche 3x 15 Min) *

= 10Std 15 Schichtzeit

 

am 6. April 2009 um 12:50

Das Wort "Schichtzeit" gibt es schonmal überhaupt nicht.

Und mit 15 Std Arbeitszeit meine ich den Zeitraum von meiner ersten Arbeitsminute bis zu meiner letzten Arbeitsminute. Inklusive aller Pausen und sonstigen Tätigkeiten.

Wenn ich z.B. um 5 Uhr anfange zu arbeiten muss ich spätestens um 20 Uhr aufhören und meine tägliche Ruhezeit von 9 Std einlegen. Es sei denn ich möchte eine 11 Std Pause machen. Dann muss ich um 18 Uhr Feierabend machen.

Hoffe, daß es nun etwas verständlicher ist.

Gruß Christian

am 6. April 2009 um 13:18

hattest du es nicht kommplett gelesen was ich geschrieben hatte??

 

Einzige Möglichkeit auf 15 Std Arbeitszeit zu kommen, wäre wenn du Selbständig bist. Ansonsten gilt max. 10Std Arbeitszeit

 

 

Arbeitszeit ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, während der Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und Funktionen oder Tätigkeiten ausübt, das heißt: - Lenkzeit, - Be – und Entladen, - Hilfe beim Ein – und Aussteigen der Fahrgäste, - Reinigung und technische Wartung, sowie alle anderen Arbeiten die der Sicherheit des Fahrzeugs, der Ladung und der Fahrgäste dienen, - Zeiten, in denen das Fahrpersonal nicht frei über seine Zeit verfügen kann und sich am Arbeitsplatz bereithalten muss, seine Arbeit aufzunehmen, insbesondere die Zeit des Wartens auf das Be- und Entladen, wenn die voraussichtliche Dauer nicht im Voraus bekannt ist.

Tägliche Arbeitszeit- Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Std. nicht überschreiten.Wöchentliche Arbeitszeit - die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Std. nicht überschreiten,

- die wöchentliche Arbeitszeit kann bis zu 60 Std. betragen, wenn in einem Zeitraum von 4 Monaten der Wochendurchschnitt 48 Std. nicht übersteigt.

- Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet.

 

Wenn du um 05:00 anfängst, wäre spätestens um 15:45 ( mit der Pflichtpause) Schluß mit Fahren und Arbeiten, da du ja keine Bereitschaft kennst

und da Bereitschaft nicht zur Arbeitszeit gehört (wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind) kannste mir bzw. uns ja mal erklären wie du das ganze dann nennst, wenn Lenk-, Ruhe-, Arbeit- und Bereitschaft vorhanden sind und es mehr als 10 Std sind.

Klar Überstunden

 

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