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Spezielle Frage zum Thema 07-Nummer

Themenstarteram 21. Januar 2006 um 15:36

Moin!

Ich habe eben die Sache mit den Oldi-Kennzeichen gelesen und ich hätte da auch nocnmal 'ne Frage:

Ich bin 23 Jahre alt, habe keinen Erstwagen und würde gerne einen Daimler W123 auf 07-Nummer anmelden.

Darüberhinaus hatte ich diesen von März bis Oktober normal zugelassen, bis es mir zu teuer wurde und ich ihn wieder abmeldete. TÜV hat er noch bis 03/07!

Außerdem 8 Punkte in FL und 2 Monate Führerschein weg (soviel zur "Zuverlässigkeit"...

Fällt da die 07 flach, oder bestünde noch die Möglichkeit, ihn auf meinen Vater zuzulassen und wenn ja, darf ich ihn dann überhaupt fahren?

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38 Antworten

Du bist natürlich absolut unwürdig, ein 07er Kennzeichen zu erhalten...

Über Deinen Vater geht es, denn das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden. Dein Vater ist allerdings verantwortlich dafür, was Du mit dem Fahrzeug so anstellst, im Ernstfall wird man wohl ihm eine Mitschuld anrechnen, weil er einen Sohn mit dieser Biographie ans Steuer gelassen hat.

Versicherung: In manchen Policen ist der Fahrerkreis eingeschränkt. Vorher klären!

Über eines muß Du Dir aber im klaren sein: Dein Mercedes wird bei der Vergabe der O7er endgültig abgemeldet, der Kfz-Brief entwertet oder gar eingezogen. Wenn Du später ihn wieder zulassen willst, macht das natürlich ziemliche Umstände.

Über jede Fahrt muß Du eine Eintragung ins Fahrtenbuch machen, anzugeben ist: Datum, Zeit, Fahrstrecke, Grund der Fahrt, Unterschrift des Fahrers...

Gruß Histomat

Themenstarteram 21. Januar 2006 um 16:29

Der Wagen ist bei Vergabe der 07-Nummer entgültig abgemeldet?

Es ist aber so, dass der Vorbesitzer den Benz eine Zeit lang auf o7-Nummer gefahren hat und es war lediglich so, dass er nicht im KFZ-Brief eingetragen war...wie ist es denn jetzt genau???

Jetzt wird es interessant. Wenn Dein Vorbesitzer einen Kfz-Brief besaß und nicht als Eigentümer eingetragen war, wird er wohl seine Gründe gehabt haben...Die 07er-Nummer jedenfalls war ihm für dieses Fahrzeug nicht zugeteilt worden. Da ist Dein Kumpel Dir noch einige Erklärungen schuldig.

Gruß Histomat

Themenstarteram 21. Januar 2006 um 16:58

Was meinst Du denn jetzt wieder mit Gründen? Diebstahl, oder wat? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...

Also Tobias, langsam habe ich den Eindruck, Du willst uns hier auf den Arm nehmen. Nimm nicht gleich das schlimmste an, vielleicht wollte Dein Kumpel nur Gebühren, Steuern und Versicherung sparen und hat sich irgendwo die Rote 07er Nummer ausgeliehen, in der irrigen Ansicht, man könne mit der 07er so locker umgehen wie der Fähnchenhändler an der Ecke mit der Roten 06er.

Gruß H.

Hallo,

der KFZ-Brief wird nicht entwertet, wenn das KFZ auf 07er Nummer zugelassen wird. Lass dir hier nichts anschnacken.

Die 07er Zulassung wird jedoch nicht im Brief eingetragen, das stimmt.

Themenstarteram 21. Januar 2006 um 17:16

Na, dann ist doch alles im Lot...

Und zu Histomat: Der Vorbesitzer ist zwar nicht mein "Kumpel", aber ich weiss, dass er mehrere Fahrzeuge mit 07-Nummer bewegt hat, u.a. auch den Benz und von daher ist es ja auch nachvollziehbar, wenn die 07 nicht im Brief steht und ich das dann doch genauso machen könnte!

Uwhee hat im Prinzip recht, aber: Wenn der Benz auf den Vater übergeht, werden die neuen EU-Papiere ausgestellt, der alte Brief ist weg. Geht das Fahrzeug nur per Schein-Kaufvertrag auf den Vater über, bleibt der alte Brief erst mal bis zur längstmöglichen Stilllegungszeit von 18 Monaten erhalten, das wäre im Frühjahr 2007. Dann muß der alte Brief kurz vorher wieder aufleben, also: TÜV, Anmeldung, Kurzzeitversicherung, tageweise Versteuerung, Abmeldung. Da sein Vater nur ein Fahrzeug auf der Roten Nummer hat, muß während der Zeit der Zulassung des Benz die Rote Nummer eingezogen werden. Anschließend ist sie neu auszugeben, mit allen Umständlichkeiten, wie Führungszeugnis, Punktekonto usw. Die Sache mit der Abmeldung der Roten Nummer wird gerne "vergessen", von schlafmützigen Zulassungsangestellten übersehen.

Ist es unhöflich von mir, noch anzumerken, daß mir die 07er-Trickserei mächtig auf den Senkel geht?

Gruß Histomat

PS.: Die Retourkutsche, daß mein Beitrag manchen hier auf den Senkel geht, schenke ich Euch

Themenstarteram 22. Januar 2006 um 14:53

Ich bin zwar kein Hippie, aber ich akzeptiere Deinen Standpunkt voll und ganz, aaaaber:

Meine Motivation zur Trickserei ist schlicht und einfach die, dass ich bei normaler Zulassung einen Steuerbetrag von über 700 Euro und an die Versicherung 1440 Euro, da erstes Auto, jährlich blechen darf!!!

Da liegt es doch nahe, dass ein kleiner Azubi, der 300 Euro monatlich zum Leben hat, sich lieber für die 190 Euro Steuern und dasselbe nochmal für die Versicherung entscheidet (Angaben ohne Gewähr)...

Nochmal zum Vergleich:

normale Zulassung: 2140 Euro jährlich

07-Zulassung: ca. 400 Euro Jährlich

Differenz: ca. 1740 Euro bares Geld, die ich 1000mal lieber in die Erhaltung des Wagens stecke, als dem Finanzamt in den A....!

nix für ungut, aber du hast noch eine klitzekleine andere möglichkeit übersehen: nämlich das sich der "kleine azubi" ein auto kauft das er sich auch leisten kann.... das ein polo o.ä. 700 euro steuern im jahr kostet ist mir nämlich ziemlich neu...

aber mach ruhig, inzwischen gibt es genug oldtimerleute da draussen die solche typen wie dich mal eben kurz anscheissen, weil dadurch das 07er für die wirklichen liebhaber immer mehr gefährdet ist. und dann viel spass bei der steuernachzahlung + 100% on top :D

und bevor du dich jetzt über die bösen spiesser aufregst: wenn du mit der 07er einen unfall baust und die fahrt nicht sofort erklären kannst, wird die haftpflicht bei dir regress nehmen. dann bleibt es im schlimmsten fall dein leben lang bei 300eumel im monat. ist auch mal einen gedanken wert, oder?

Themenstarteram 22. Januar 2006 um 19:18

hohoho, böse Töne,

Aber sei nicht traurig,

mit dem Polo-Argument bist Du nicht der Einzige...

Moin,

Tobias ... dein Problem ist, das die 07er keine Zulassung im herkömmlichen Sinne ist. Deshalb muss das Auto nicht zum TÜV und wenn du mehr als 18 Monate mit der 07 rumfährst, gilt der Brief als erloschen. Weil es eben keine NORMALE Zulassung ist.

In diesem Sinne verlierst du auch gewisse Rechte, wenn an deinem Auto eine 07er Nummer drangeschraubt ist. Du darfst eben NICHT zum einkaufen fahren, du darfst eben NICHT zur Arbeit fahren usw.pp. Du hättest also ein Auto, mit dem du nur zu AUSGEWÄHLTEN (!) Ereignissen fahren darfst. Das ist also für dein EINZIGES Auto, insbesondere wenn du das Fahrzeug verwenden willst/musst absolut die FALSCHE Zulassungsform für dich, oder ?

Denke doch mal über die Alternativen für dich nach.

1.) Nachrüst-Katalysator ... rüste z.B. von gar Kein Kat, auf Euro 1 hoch, das reduziert die Steuern dann rund 25 Euro je 100 ccm, auf 15 Euro, und liegt im Regelfall zwischen 500 und 700 Euro ... oder zwischen 1000 und 1200 Euro, dann kommst du auf Euro 2, was rund 7.50 Euro je 100 ccm bedeutet. Bei EINZELNEN 123er Modellen geht es meistens auch mit Motor und Abgastrakt der 124er Modelle (z.B. 200er und 230E), was mit einem Unfallfahrzeug vergleichsweise günstig werden kann. Aber VORHER mit dem zuständigen TÜV-Prüfer absprechen, das ist zwar problemlos möglich, aber nicht jeder TÜV-Prüfer macht es !

2.) Dein Vater kann den Wagen SICHERLICH bei einer Oldieversicherung unterbringen. Sofern du die Bedingungen dieser Versicherung annehmen kannst, dann kannst du sicherlich einige Prozent der Versicherung sparen. Hierzu muss das Fahrzeug NICHT 07 oder H-Zugelassen sein. Viele Versicherungen bieten solche Sonderversicherungen auch für gute Fahrzeuge mit normaler Zulassung an.

3.) Denk über eine Saisonzulassung nach ... wenn du dir die Steuern und die Versicherung das ganze Jahr über nicht leisten kannst oder willst ... dann lass den Wagen saisonal zu z.B. 5 Monate. Den Rest des Jahres leg dir eine 300-500 Euro Schlurre wie nen Corsa A 1.2i mit Kat zu, den du im Frühjahr wieder vertickst. Du zahlst dann für deinen Benz die Steuern nur anteilig für den Zulassungszeitraum, die Versicherung ebenso, zusätzlich bekommst Du eine Ruheversicherung für das Fahrzeug, welche viele Schäden in der Stilllegungsphase abdeckt. Nachteil, in dieser Zeit darf das Fahrzeug NICHT (!) im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden (aber das gilt für die 07 genauso!)

Meine EINDRINGLICHE Bitte ! Missbrauche das 07er Kennzeichen nicht, das 07er Kennzeichen ist in unserer Gesetzgebung und in der Rechtsprechung Deutschlands bereits sehr negativ behaftet, weil einige Wenige es missbraucht haben. Leider fallen nur die NEGATIVBEISPIELE auf ... die ganzen Leute, die es richtig einsetzen müssen ggf. leiden. Und wir müssen einfach das Beispiel leben, das die 07 RICHTIG und wie vom Gesetzgeber vorgesehen eingesetzt wird. Sonst haben wir vielleicht keine 07 mehr, wenn die STVZO reformiert wird. Und es wäre SEHR schlecht, wenn ein Auto erst 30 Jahre alt sein muss, um vom Gesetzgeber als Erhaltenswert eingestuft zu werden...

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Sonst haben wir vielleicht keine 07 mehr, wenn die STVZO reformiert wird. Und es wäre SEHR schlecht, wenn ein Auto erst 30 Jahre alt sein muss, um vom Gesetzgeber als Erhaltenswert eingestuft zu werden...

MFG Kester

In einigen Stadtteilen wird dies bereits so gehandhabt, da die vergabe der 07er ja immernoch einen grossen ermessensspielraum für die behörden zulässt nutzen die es aus und sagen wir vergeben 07er erst ab 30 jahren Fahrzeugalter

@ Tobias

Bedenke bitte wohin du dann mit dem Fahrzeug Fahren darfst, denke mal die 07 ist nichts für dich, zumindest nicht wenn du deinen Lappen noch etwas haben willst

Grundsätzlich gilt

- Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein (Bremsen, Leuchten, Blinken, etc.)

Nutzungsrahmen

- a) Prüfungsfahrten: Fahrten anläßlichn der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.

- b) Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (Förderung des Kaufinteresses).

- c) Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen.

- d) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen: Fahrten die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

- e) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeuges.

- Die Fahrzeugdaten im roten Schein oder im roten Heft müssen von der Zulassungsstelle abgestempelt sein.

- Die Versicherung muss informiert sein (gegebenenfalls muss das Reiseziel angegeben werden), und der grüne Versicherungsschein sollte vorsorglich an Bord mitgeführt werden.

am 29. Januar 2006 um 20:58

@Borschti

 

Da ist mal wieder alles gesagt worden.

Danke für die Info, habe mal wieder was dazugelernt.

Gruß.

Uwe

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