Spezialistenfrage, weiß aber ich bin hier falschund bitte trotzdem um Hilfe!
Hallo,
als langjähriger MT - ler weiß ich natürlich, dass ich mit meinem Anliegen hier falsch bin.
Da ich aber schon tagelang - erfolglos - nach einer Antwort google hoffe ich hier eine qualifizierte Antwort zu bekommen. Vieleicht liest hier ein Versicherungskaufmann mit.
Es geht um: Wasserrohrbruch!
Wir haben einen Wasserrorbruch im Keller und der emense "fünfstellige" Schaden ist durch die Hausrat und Gebäudeversicherung - zum großen Teil - abgedeckt...........aber:
Das ausgetretene Leitungswasser ( rund 255 000 Liter ) will die Vers. nicht zahlen!
255 000 Liter plus dieselbe Menge Abwasser entsprechen rund 1400,- €.
Im Versicherungsvertrag von 1998 ( VHB 84 ) steht viel jedoch nicht ob auch das ausgetr. Leitungswasser u. Abwasser ersetzt wird.
Der Versicherungsgutachter sagt nein, das wäre nur in neueren Verträgen versichert, aber der kann mir viel erzählen .....arbeitet ja für die Versicherung.
Wie gesagt im Kleingedruckten steht nichts!
Es wäre nett wenn sich ein Spezialist melden würde, gerne auch per PN da ich hier ja eigentlich falsch bin.🙂
Noch schöne Feiertage
QQ 777
Beste Antwort im Thema
VHB 84 steht für die Hausratversicherung und Kosten für die Medien (Leitungswasser) sind da nicht vorgesehen, auch als Zusatzrisiko nicht.
Welche Bedingungen stehen denn für die Gebäudeversicherung ?
Ab VGB EU01 (2000) waren die Kosten gegen Zusatzbeitrag versicherbar.
Ab VGB 2010 waren diese in den höheren Deckungsvarianten automatisch mitversichert.
Aber auch hier kochen die einzelnen Versicherer ihr eigenes Süppchen.
17 Antworten
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 26. Dezember 2014 um 11:49:52 Uhr:
Für unseren Gartenanschluss habe ich einen Wasserzähler einbauen lassen somit zahle ich nur die Wasserkosten ohne Abwassergebühren, diese werden mir abgezogen, weil das Wasser nicht in den Abwasserkanal sondern in den Garten geht.Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 26. Dezember 2014 um 11:45:02 Uhr:
@PepperdusterDie Abwassergebühren entsprechen dem Wasserverbrauch und werden so berechnet.
War nur eine Idee um einen teil der Kosten vielleicht erstattet zu bekommen.
😁 sicherlich hat er das Wasser in den Garten gepumpt. (Pumpe sollte aber auch da sein oder vom Nachbarn )
Wir hatten das vor ein paar Jahren auch, haben dann beim Wasserwerk bescheid gegeben und es wurde geschätzt wieviel da nicht in den Kanal gegangen ist und das wurde gar nicht berechnet. War wohl sehr kulant.
Wir waren auch im Urlaub und auch nur unser Aufpasser hat es bemerkt, er hat die Feuerwehr gerufen und die haben es in den Kanal gepumpt :-)
Hatte zwar nachher kein Bier mehr da aber der Keller war leer als ich aus dem Urlaub kam. So schlimm war es also nicht :-)
Wasserverlust infolge Rohrbruch ist auch schon bei vereinzelt bei VHB 84 mitversichert gewesen, da es Versicherer gab, welche diese Bedingungen bis weit nach dem Jahr 2000 noch als Basis ihrer aktuellen Tarife hatten.
Es hilft aber trotzdem nichts. Es muss definitiv im Vertrag genannt sein. Manche Versicherer haben auch ganz klar Abwasser mit aufgeführt. Andere regulieren Abwasser obwohl es nicht ausdrücklich im Vertrag drin steht. Wieder andere haben definitiv nur Frischwasser in den Bedingungen stehen und regulieren auch danach.
300 Euro Wasserverlust in der Gebäudeversicherung ist natürlich außerordentlich wenig. Du kannst dir hier leicht einen Überblick verschaffen was heute üblich ist. Es gibt hierzu jede Menge Vergleichsrechner welche auch den Punkt "Wasserverlust" explizit im Leistungsvergleich für Hausrat und Gebäude aufgeführt haben.
Mit deinem alten Hausratvertrag bist du natürlich etwas angeschmiert. Hier gibt es sicherlich einen aktuellen Vertrag der nicht teurer aber leistungsmäßig deutlich besser ist. Zumindest bei einem anderen Versicherer.
Im Bereich Gebäudeversicherung sieht es hier etwas anders aus. Hier sind die Prämien in den letzten Jahren stark gestiegen. Alte Verträge sind teilweise unglaublich günstig. Da muss man für sich selber dann die Frage beantworten ob man auf einzelne Leistungen verzichtet und sich evtl. einige hundert Euros spart, oder auf einen aktuellen Tarif mit allem Schnickschnack wechselt. In heutigen Produkten sind Regelungen zwischen 0 € und unbegrenzt anzutreffen.
Wenige Versicherer haben im Übrigen eine Updategarantie in Ihren aktuellen Bedingungen und diese auch für den Altbestand ausgesprochen. Man kann als Kunde dann die Regulierung nach den aktuellen Bedingungen im Verkauf verlangen. Diese faire Regelung haben aber leider nur sehr wenige auch auf ihre alten Tarife im Bestand ausgeweitet. Beispiel wäre hier die Helvetia in der Gebäudeversicherung. Könnte sich also mal lohnen die alten Briefe der Versicherung zu überprüfen. Chancen sind aber eher gering...