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Spezialistenfrage, weiß aber ich bin hier falschund bitte trotzdem um Hilfe!

Hallo,

als langjähriger MT - ler weiß ich natürlich, dass ich mit meinem Anliegen hier falsch bin.

Da ich aber schon tagelang - erfolglos - nach einer Antwort google hoffe ich hier eine qualifizierte Antwort zu bekommen. Vieleicht liest hier ein Versicherungskaufmann mit.

Es geht um: Wasserrohrbruch!

Wir haben einen Wasserrorbruch im Keller und der emense "fünfstellige" Schaden ist durch die Hausrat und Gebäudeversicherung - zum großen Teil - abgedeckt...........aber:

Das ausgetretene Leitungswasser ( rund 255 000 Liter ) will die Vers. nicht zahlen!

255 000 Liter plus dieselbe Menge Abwasser entsprechen rund 1400,- €.

Im Versicherungsvertrag von 1998 ( VHB 84 ) steht viel jedoch nicht ob auch das ausgetr. Leitungswasser u. Abwasser ersetzt wird.

Der Versicherungsgutachter sagt nein, das wäre nur in neueren Verträgen versichert, aber der kann mir viel erzählen .....arbeitet ja für die Versicherung.

Wie gesagt im Kleingedruckten steht nichts!

Es wäre nett wenn sich ein Spezialist melden würde, gerne auch per PN da ich hier ja eigentlich falsch bin.:)

Noch schöne Feiertage

QQ 777

 

 

Beste Antwort im Thema

VHB 84 steht für die Hausratversicherung und Kosten für die Medien (Leitungswasser) sind da nicht vorgesehen, auch als Zusatzrisiko nicht.

Welche Bedingungen stehen denn für die Gebäudeversicherung ?

Ab VGB EU01 (2000) waren die Kosten gegen Zusatzbeitrag versicherbar.

Ab VGB 2010 waren diese in den höheren Deckungsvarianten automatisch mitversichert.

Aber auch hier kochen die einzelnen Versicherer ihr eigenes Süppchen.

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VHB 84 steht für die Hausratversicherung und Kosten für die Medien (Leitungswasser) sind da nicht vorgesehen, auch als Zusatzrisiko nicht.

Welche Bedingungen stehen denn für die Gebäudeversicherung ?

Ab VGB EU01 (2000) waren die Kosten gegen Zusatzbeitrag versicherbar.

Ab VGB 2010 waren diese in den höheren Deckungsvarianten automatisch mitversichert.

Aber auch hier kochen die einzelnen Versicherer ihr eigenes Süppchen.

Gebäude: VGB 2009 dort steht noch unter Vereinbarte Klauseln:

Kosten für Wasserverlust nach Rohrbruch bis zu 300,- € - ohne Abwassergebühren.

Deshalb meine Hoffnung auf die Hausratv. !

Wurde das ausgetretene Leitungswasser in das Abwassernetz geleitet oder konnte es im Garten versickern ? Du könntest versuchen für die Menge die Abwassergebühren zu sparen, diese sind 2/3 deines Betrages.

Edit Wir haben in etwa den selben Jahrsverbrauch zahlen aber nur irgendwas um 500 € im Jahr incl Abwasser. ich finde 1400 € schon ziemlich hoch.

@Pepperduster

Die Abwassergebühren entsprechen dem Wasserverbrauch und werden so berechnet.

255k Liter sind eine Hausnummer, war das Gebäude unbewohnt ?

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 26. Dezember 2014 um 11:45:02 Uhr:

@Pepperduster

Die Abwassergebühren entsprechen dem Wasserverbrauch und werden so berechnet.

Für unseren Gartenanschluss habe ich einen Wasserzähler einbauen lassen somit zahle ich nur die Wasserkosten ohne Abwassergebühren, diese werden mir abgezogen, weil das Wasser nicht in den Abwasserkanal sondern in den Garten geht.

War nur eine Idee um einen teil der Kosten vielleicht erstattet zu bekommen.

Zitat:

@Corsadiesel [url=

255k Liter sind eine Hausnummer, war das Gebäude unbewohnt ?

Ja war unbewohnt, wir waren im Urlaub und unser "Hausaufpasser "hat den Rohrbruch gemerkt.

Als wir aus dem Urlaub zurück waren ( vor einer Woche ) hatten wir keine Heizung und natürl. auch kein Warmwasser.

8 Grad kalt war es im Haus. Der Heizungsbauer hat innerhalb 2 Tagen eine kompl. neue Anlage eingebaut.

Solche Zenarien kenne ich und das auch noch vor Weihnachten.

Solange nicht der Rohrbruch im oberen Stockwerk gewesen ist und dann durch das ganze Haus hinunter im Keller gelaufen ist, geht es ja noch, wenn nur der Keller betroffen ist.

Ich möchte keine 255000 l Wasser im Keller haben, da kann man bei 120qm Keller ja nicht mal mehr stehen

....doch kann man, da ein Teil schon durch den Bodenabfluß abgelaufen war.

Nur konnte der Abfluß diese Unmenge nicht schlucken sodas noch eine Restmenge ( 88 cm lt. Gutachter )

vorhanden war, die dann von einem Landwirt per Pumpe / Gülletank entsorgt wurde.

Die angeforderte Feuerwehr hatte sich für nicht zuständig erklärt.

Es wäre nett wenn sich bei mir - per PN - noch der eine oder andere Spezialist / Versicherunskaufmann melden könnte da ich noch ein paar weitere Fragen hätte die hier ( MT ) nicht hingehören.

Grüße

QQ 777

Einfach den Vertrag bei einem Berater abschießen.

1. Hat man dann jemanden, den man Fragen kann.

2. Wenn es ein guter Berater ist, hat man keinen veralteten Vertrag, der im Schadensfall nicht alles bezahlt.

Hat also nur Vorteile.

Der Wasserverlust ist in den 84 er Bedingungen nicht versichert, in aktuellen im Regelfall bis 300 EUR...

 

Versicherungen sind wohlweisslich dafür bekannt, geforderte Ansprüche "klein zu rechnen", allerdings kannst Du schon davon ausgehen, dass Dir Sachen, welche versichert sind, auch berücksichtigt werden.

Nimm mal mit deinem Wasserverband Kontakt auf und teile denen mit, dass du so viel Wasser durch einen Rohrbruch verloren hast (im Boden versickert und per Bauer abgepumpt), dann erlassen die dir zumindest schonmal die Abwassergebühren.

Weitere Fragen? Dann schick ne PN, mit SACH-Versicherungen kenn ich mich etwas aus

MfG

Da Relaxolator

Bei den neuen Bedingungen geht es auch immer nur um Frischwasser bis 300 Euro, von Abwasser ist in den Bedingungen nicht die Rede

Welche 300,- € in neuen Bedinungen?

Mein Versicherer zahlt in Basis gar nicht, wie auch die Musterbedingungen vom GDV.

Im Premiumtarif zahlt er unbegrenzt.

 

Bitte also nicht wieder irgendwelche individuellen Bedingungen eines Versicherers als allgemein gültig deklarieren.

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