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Spezialfrage: Golf VI als Vorführer gekauft, Schäden in Vorführzeit - EUR 6000 rechtlicher Status?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Leute!
Ein gutes neues Jahr @ All!

Folgende Spezialfrage:

Im Herbst 2011 kaufte ich von einem zertifizierten großen, bekannten VW Händler einen 6er Golf. Dieser Golf war ein Vorführwagen und hatte knapp 10000 km am Buckel. Erstzulassung war im Frühjahr 2011.

Laut Kaufvertrag kaufte ich den Wagen in der 1. Klasse "besonders gut". Unter Lack steht angeführt - Originallack neuwertig konserviert, Hochglanz ohne Flecken oder Kratzspuren. Und laut Kaufvertrag war die bestmögliche Option an Zustand angekreuzt.

Von Anfang an aber hatte ich Probleme beim Bremsen (Bremsenrubbeln) und die Fußeinstiegsleiste rostete davon.

Ich lies sicher 3x die Bremsscheiben auf Garantie wechseln - brachte nix. Dann kaufte ich 1x Keramikbremsscheiben (habe selber bezahlt), brachte auch nix. Nach einem großen Druckmachen auf den Händler, schaute sich dieser das Problem genau an und wechselte die Radnarbe und seitdem ist mit dem Bremsenrubbeln Schluss. Der re. Einstiegsbereich rostete aber davon. Da verrechnete mir der Händer voriges Jahr 300,00 EURO glaube ich SB und den Rest zahlte er. Quasi Kulanz, meinte er.

Jetzt hatte ich einen Auffahrunfall und im Zuge des Schadenprotokolls kam ich zufällig auf sämtliche Schäden drauf, die das Fahrzeug schon hatte. Und siehe da, in der Vorführwagen-Zeit (als noch der Händler Besitzer war), sind im Protokoll 2 Schäden angeführt, die Reparaturarbeiten in Höhe von EUR 6000,00 nötig machten.

Dann kaufte ich den Wagen laut Kaufvertrag quasi in der besten Zustandsgruppe. Ich wusste aber von diesen 2 Schäden nichts, die Wiederherstellungskosten von EUR 6000,00 ausmachten.

Und rein zufällig war in der Vorführwagen Zeit das Schadensbild das die Felge beschädigt wurde, und unten die Einstiegsleiste. Deswegen hatte ich dann m.E. Probleme mit Rost und Bremsenrubbeln. Dann ist ja das kein Originallack mehr laut Kaufvertrag - neuwertig konserviert, ohne Flecken...?

Jetzt, 2016 kam ich durch das Protokoll drauf. Wurde mir da nicht ein Unfallwagen angedreht?

Oder fällt dies bei Vorfürwagen weg? Dürfen Vorführwägen bereits Unfälle gehabt haben? Die 6000,00 EURO ausmachten?

Der Händler sagte bei Kaufvertragabschluss nichts dazu, dass so arge Schäden (Wiederherstellungskosten EUR 6000,00), bereits am Auto drauf sind, auch fragte ich nicht, da das Auto für mich einwandfrei - zum Kaufvertragsabschluss aussah, und man geht ja davon aus, dass man kein Unfallauto erhält, oder?

Habe ich rechtlich irgend eine Handhabe - jetzt 2017. Kaufvertragsabschluss war 2011.

Danke

49 Antworten

Zitat:

@P990i schrieb am 6. Januar 2017 um 09:01:15 Uhr:



Du hast es mit einem Vorsatztäter zu tun, der sich offenbar trotzdem er erwischt wurde, unkooperativ verhält - VW eben.

Diese Aussage ist,in dieser Form,einfach Blödsinn.
Es geht um einen Händler,nicht um VW generell!

Was wir bislang zum Kaufhergang erfahren haben, gibt aber schon zu denken.

Demnach wurden die erheblichen Vorschäden verschwiegen. Ein Passus "kein Unfallwagen" ist im Kaufvertrag nicht enthalten; meine Vermutung: absichtlich. Stattdessen bekommt der Interessent ein vorbereitetes Raster zu sehen, in dem bei blumigen Formulierungen dann Ziffern eingetragen werden (so, wie beim Lack), ohne daß klipp und klar Unfallfreiheit in den Vertrag aufgenommen wird. Entweder grenzt das an Betrug, oder es ist vollendeter Betrug.

Die freche Art, wie jetzt auf den Käufer reagiert wird, bekräftig nur den Eindruck, daß es sich bei diesem Händler um mit allen Wassern gewaschene Gauner handeln könnte.

Supi dann warten wir mal ab

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