speedfight 2 lc bj 2002 50ccm Zylinder fällig
Servus zusammen,
fahre ein speedfight 2 mit 28.000 km auf der Uhr. Kompression 3 Bar an der Zündkerze.
Könnt ihr mit ein Zylinderkit empfehlen der gut aber nicht zu teuer ist? Vielleicht bis 80 euro ? Bzw gibts auch gute für 40 €?
Beste Antwort im Thema
Gewissenhaft arbeiten ist bei mir anders,von Dichtung vergessen und Dichtung reißen,die andere nicht wissen und behaupten vorher das alles vernünftig gemacht wurde,auch wie kamst du auf einmal noch an der neuen Fußdichtung so schnell,oder hast dir direkt ein 10er Pack geholt.
153 Antworten
Zitat:
@Mafiosi187 schrieb am 27. September 2020 um 12:14:16 Uhr:
Ich muss sagen ich bin echt enttäuscht bis jetzt also mein speedy hat vorher schon echt kacke gezogen ...
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Der Speedy ist Bj. 2002 und du hast ihn seit 2002, folglich also 18 Jahre in deinem Besitz und womöglich als Neufahrzeug erworben. Wenn er denn schon eine längere Zeit schlecht gelaufen ist, wieso hast du den Roller dann nicht abgeschoben. 🙄
Aber falls er dir in den 18 Jahren doch ans Herz gewachsen ist, hättest du ihm ruhig einen Originalzylinder spendieren können. 😉
Gruß Wolfi
PS: Wie ist denn der Allgemeinzustand deines Speedfight?
Zitat:
@kranenburger schrieb am 27. September 2020 um 12:45:03 Uhr:
Wo für hast die Auspuffdrossel eigentlich drin?
Weil er sonst 70 läuft
Zitat:
@Alex1911 schrieb am 27. September 2020 um 13:45:11 Uhr:
Zitat:
@Mafiosi187 schrieb am 27. September 2020 um 12:14:16 Uhr:
Ich muss sagen ich bin echt enttäuscht bis jetzt also mein speedy hat vorher schon echt kacke gezogen ...Das kann ich nicht nachvollziehen.
Der Speedy ist Bj. 2002 und du hast ihn seit 2002, folglich also 18 Jahre in deinem Besitz und womöglich als Neufahrzeug erworben. Wenn er denn schon eine längere Zeit schlecht gelaufen ist, wieso hast du den Roller dann nicht abgeschoben. 🙄Aber falls er dir in den 18 Jahren doch ans Herz gewachsen ist, hättest du ihm ruhig einen Originalzylinder spendieren können. 😉
Gruß Wolfi
PS: Wie ist denn der Allgemeinzustand deines Speedfight?
Da er ja noch zur alten Schule gehört will ich den behalten wenn alles ok ist läuft der nämlich 60. Ich hab mir jetzt mal leichtere vario Rollen bestellt und wenn das nichts nützt dann versuch ich mal andere kupplungsfedern. Am liebsten würde ich ja die Drossel am Auspuff raus machen den da hat der roller richtig Laune gemacht allerdings lief er dann 70 das war nichts
So sah übrigens mein zylinder mit kolben aus
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Verstehe ich jetzt nicht. Wo ist denn der Unterschied zwischen 60 und 70 Km/h? Beides ist deutlich über der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, die aufgrund der Inverkehrbringung im Jahre 2002 bei 45 Km/h liegt, und stellt Fahren ohne Fahrerlaubnis dar, sofern nicht mindestens die Fahrerlaubnisklasse A1 vorhanden ist.
Entweder man fährt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, oder man macht die Hütte gleich ganz auf. Strafrechtlich macht es keinen Unterschied, wieviel schneller das Fahrzeug ist. Ist genau wie bei "ein bisschen Schwanger", was es auch nicht gibt.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 27. September 2020 um 17:14:52 Uhr:
Verstehe ich jetzt nicht. Wo ist denn der Unterschied zwischen 60 und 70 Km/h? Beides ist deutlich über der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, die aufgrund der Inverkehrbringung im Jahre 2002 bei 45 Km/h liegt, und stellt Fahren ohne Fahrerlaubnis dar, sofern nicht mindestens die Fahrerlaubnisklasse A1 vorhanden ist.Entweder man fährt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, oder man macht die Hütte gleich ganz auf. Strafrechtlich macht es keinen Unterschied, wieviel schneller das Fahrzeug ist. Ist genau wie bei "ein bisschen Schwanger", was es auch nicht gibt.
Mein roller fuhr neu und im original Zustand 60 km/h.
Das ist unerheblich und vor allem zu schnell. Du bist als Halter dafür verantwortlich, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Sollte der Roller diese bereits im Neuzustand überschritten haben, hättest du nachdrosseln müssen. Im Falle einer Kontrolle hast du mit dieser Argumentation jedenfalls keine Chance. Es wird unweigerlich ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Sei froh, dass du in all den Jahren soviel Glück hattest. Aber das kann ja schnell mal anders aussehen.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 27. September 2020 um 17:29:50 Uhr:
Das ist unerheblich und vor allem zu schnell. Du bist als Halter dafür verantwortlich, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Sollte der Roller diese bereits im Neuzustand überschritten haben, hättest du nachdrosseln müssen. Im Falle einer Kontrolle hast du mit dieser Argumentation jedenfalls keine Chance. Es wird unweigerlich ein Strafverfahren nach sich ziehen.Sei froh, dass du in all den Jahren soviel Glück hattest. Aber das kann ja schnell mal anders aussehen.
Also um ehrlich zu sein hab ich mir nie ein Kopf darüber gemacht denn 2002 sind alle roller 60 gefahren. Und es kann doch nicht sein das ich an meinem roller Schrauben muss um ihn langsamer zu machen. Also normalerweise wenn gesetzte sich ändern gilt das für neuzulassugen und nicht für den alt Bestand
Leider ist aber genau so und die Gesetzeslage war auch damals kein Stück anders wie heute.
Mir ist es ja egal was du machst, aber ich wollte dennoch darauf hinweisen, welches Risiko du eingehst. Und da du kein Jugendlicher mehr bist, reden wir hier im Falle einer Verurteilung von 1 bis 3 Monatsnettos. Zuzüglich der meist anstehenden Abschleppkosten und natürlich der gutachterlichen Untersuchung zwecks Beweissicherung. In Flensburg gibt es dann als Anerkennung noch einige Bonuspunkte, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führen können.
Ganz blöd wäre ein Schadensfall. Denn dann würde die Versicherung zwar den Schaden den du verursacht hast bezahlen, dich aber pro Obligenheitsverletzung (so nennt sich das) mit jeweils 5000€ in Regress nehmen.
Übrigens darf dein Roller aufgrund des Baujahres 45 Km/h fahren, plus einer zugestandenen Toleranz von 10%, was dann 49,5 Km/h ergibt. Die Toleranz wird allerdings ausschließlich originalen Fahrzeugen zugestanden. Jedwede technische Veränderung führt zum erlöschen der Toleranz.
Nun wird es allerdings bei 50 oder vielleicht auch 53 Km/h zu keinem Strafverfahren kommen, obwohl es berechtigt wäre. Aber bei 60 Km/h hört der Spaß definitiv auf und du bist mit Sicherheit dabei. Das sind immerhin 15 Km/h über der erlaubten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und weit im Bereich der dann notwendigen Fahrerlaubnisklasse A1.
Wie bekommt der Hersteller in meinem Fall Peugeot denn dann die zulassung für den roller wenn der 60 läuft ?
Wenn ich immer lese was in einigen Regionen für Polizei unterwegs ist glaube ich immer wir reden von unterschiedlichen Ländern.
Hier geht es auf die mobile Rolle.
Test läuft. Du hast zu viel gemacht so ab 60 Kmh.
Der Roller wird still gelegt. Du gibst zu das er zu schnell ist.
Du bekommst Geldstrafe von 50 Euro inklusive Verlust der Betriebserlaubnis.
Danach darfst du zum TÜV und bekommst natürlich nach wieder auf 45 Kmh ne Bescheinigung. Dann hast du die BE wieder.
Ist es bei euch wirklich so schlimm wie ihr immer warnt?
Weil bei der Typprüfung der Roller vorschriftsmäßig gedrosselt war. Es reicht ja, wenn das einmal so ist, nämlich bei der offiziellen Typprüfung. Es wird ja nicht jeder Roller geprüft. Was nachher der Händler oder der Kunde an dem Rohr verändert, liegt dann nicht mehr in der Hand des Herstelles.
Da du ja versicherst, nichts am Fahrzeug verändert zu haben, war wohl dein Händler die entscheidende Person der Veränderung. Entweder hat er ein bisschen "nachgeholfen", oder das Fahrzeug wurde ungedrosselt geliefert und der Händler hätte korrekt drosseln müssen. Keine Ahnung, wie das damals bei Peugeot geregelt wurde.
Es ist auch schwer zu sagen, was genau bei dir die 60 Km/h ermöglicht. Den gänzlich ungedrosselt kann der Roller nicht sein, da sonst ganz andere Geschwindigkeiten möglich wären. Ist aber auch egal, denn zu schnell bleibt zu schnell.
Zitat:
@Thomalinus schrieb am 27. September 2020 um 18:07:54 Uhr:
Wenn ich immer lese was in einigen Regionen für Polizei unterwegs ist glaube ich immer wir reden von unterschiedlichen Ländern.Hier geht es auf die mobile Rolle.
Test läuft. Du hast zu viel gemacht so ab 60 Kmh.
Der Roller wird still gelegt. Du gibst zu das er zu schnell ist.
Du bekommst Geldstrafe von 50 Euro inklusive Verlust der Betriebserlaubnis.
Danach darfst du zum TÜV und bekommst natürlich nach wieder auf 45 Kmh ne Bescheinigung. Dann hast du die BE wieder.Ist es bei euch wirklich so schlimm wie ihr immer warnt?
Dann sind bei dir offensichtlich nur Vollpfeifen als Polizisten unterwegs, die ihr Geld nicht wert sind. Denn es ist dann Strafvereitelung im Amt. Ein Polizist ist zur Feststellung und Ahndung einer Staftat verpflichtet.
Wenn jetzt also bei einer Kontrolle eine solch hohe Geschwindigkeit festgestellt wird (auf der Rolle sogar gerichtsverwertbar), geht es nicht mehr um eine erloschene Betriebserlaubnis. Dies wird in der Regel auch gar nicht mehr verfolgt, da dieser Tatbestand im Strafverfahren aufgeht.
Wenn also die eigentlich begangene Verkehrsstraftat zugunsten einer Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt wird, ist das eine sehr ernste Angelegenheit. Nämlich wie schon geschrieben, Strafvereitelung im Amt.
Hab gerade gesehen das es mal eine Petition von 45 auf 59 gab hoffentlich haben die Erfolg denn alles andere ist Verkehrsbehinderungen xD
Ja, gab es. Wenn ich mich richtig erinnere sogar mehrfach.
Aber wie so oft war die Geschichte weder überlegt und auch nicht fertig gedacht und von ahnungslosen Deppen ohne Kenntnis der rechtlichen Situation ins Leben gerufen.
Das Führerscheinrecht ist EU-Sache. Wenn es also zu einer Änderung kommen sollte dann nur wenn alle Mitgliedstaaten dieser Änderung zustimmen. Ein nationaler Alleingang ist nicht möglich. Entweder wird die Klasse AM überall geändert oder eben gar nicht.
Was demzufolge eine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition ausrichten kann, wird sich jeder selbst ausmalen können.