Spazierenfahren während Ausgangsbeschränkung

Man soll ja eigentlich zu Hause bleiben und allenfalls zur Arbeit, zum Arzt und zum Einkaufen. Gefühlsmäßig ist mir ein Amischlitten im Moment zu auffällig. Wie seht Ihr das? Fahrt Ihr?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Corona-Ausgangsbeschränkungen – trotzdem Oldie fahren?' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Wir werden uns hier nie einigen. Die Argumente wiederholen, drehen sich im Kreis.

Meine Frau und ich reduzieren Kontakte wo es geht. Wir folgen den Empfehlungen.
Natürlich sind wir nicht glücklich damit, können ab Montag nicht mit dem Wohnwagen in Urlaub. Werden an Ostern meine Eltern nicht besuchen, weil beide über achtzig sind.

Das ist alles nicht toll. Aber es gibt Schlimmeres aus unserer Sicht.

Lasst die,
die meinen, sich nichts verbieten lassen zu wollen,
die, die glauben, das ist alles nur eine große Verschwörung,
die, die glauben, den Verfall der Demokratie zu sehen,
die, die....

Lasst sie machen!

Vielleicht werden sie ihre Meinung ändern, wenn sie in Isolierung müssen, weil bei ihnen im Idealfall "nur" der Verdacht der Infizierung besteht. Sollten sie infiziert werden, wünsche ich ihnen einen sanften Verlauf der Erkrankung und im schlimmsten Fall ein freies Beatmungsgerät.

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Auf der anderen Seite warnt auch das britische auswertige Amt vor Reisen: https://www.gov.uk/foreign-travel-advice
und
https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/germany/coronavirus

Warnungen reichen nicht, man braucht Unmöglichkeiten. Deswegen haben ja auch viele Gewerbetreibende Verbote gefordert.

Sachsen-Anhalt: Kosten von 400 € liegen meist unter den Kosten eines ausgefallenen Urlaubs, also sollte die Reise stattfinden.

Bin Heute ne Runde "Spazieren gefahren"...😉Sehr entspannt da die Straßen leer sind.Was soll dagegen
sprechen?
Lg Mike

Eine Strafe von ca 250 Euro -+ Gebühren?

Zitat:

Auch diese Antwort ist aufgrund der sachsen-anhaltinischen Regelungen falsch. S

Nope. Korrekte Antwort auf deine Aussage, die aber offenbar lückenhaft war. 😉

@TE
Du musst aufpassen wo Du fährst, ich bin heute schwer auf die Insel Rügen gekommen, trotz firmiertem Fahrzeug, trotz Genehmigung alle Dienststellen Bundesweit anzufahren, mir hat der aktuelle Arbeitsauftrag gefehlt.
Es soll unterbunden werden das zum Beispiel das Wochenende in der eigenen Ferienwohnung verbracht wird, auch in MVP wird oft kontrolliert warum man unterwegs ist.

Zitat:

Ich weiss jetzt schon dass ich ziemlich viele dämliche Kommentare bekommen werde,

So eröffnet man kein Thema !

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 2. April 2020 um 16:44:13 Uhr:


Aufgrund des Föderalismus in Deutschland ist die Frage vom Wohnsitz des TE und ggf. seinem Fahrziel abhängig. In Sachsen-Anhalt kostet es seit heute für jeden privat Beteiligten mit Wohnsitz außerhalb Sachsen-Anhalts 400 €, wenn er zu touristischen Zwecken einreist.

Eine derartige Praxis könnte vom EuGH heute gekippt oder zumindest eingeschränkt worden sein: -> EuGH C-830/18. Nur aus absoluten Gründen des Allgemeininteresses darf eine rechtliche Maßnahme mit dem Wohnsitz verknüpft werden, da es eine unzulässige, mittelbare Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern darstellt.