Spazierenfahren während Ausgangsbeschränkung

Man soll ja eigentlich zu Hause bleiben und allenfalls zur Arbeit, zum Arzt und zum Einkaufen. Gefühlsmäßig ist mir ein Amischlitten im Moment zu auffällig. Wie seht Ihr das? Fahrt Ihr?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Corona-Ausgangsbeschränkungen – trotzdem Oldie fahren?' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Wir werden uns hier nie einigen. Die Argumente wiederholen, drehen sich im Kreis.

Meine Frau und ich reduzieren Kontakte wo es geht. Wir folgen den Empfehlungen.
Natürlich sind wir nicht glücklich damit, können ab Montag nicht mit dem Wohnwagen in Urlaub. Werden an Ostern meine Eltern nicht besuchen, weil beide über achtzig sind.

Das ist alles nicht toll. Aber es gibt Schlimmeres aus unserer Sicht.

Lasst die,
die meinen, sich nichts verbieten lassen zu wollen,
die, die glauben, das ist alles nur eine große Verschwörung,
die, die glauben, den Verfall der Demokratie zu sehen,
die, die....

Lasst sie machen!

Vielleicht werden sie ihre Meinung ändern, wenn sie in Isolierung müssen, weil bei ihnen im Idealfall "nur" der Verdacht der Infizierung besteht. Sollten sie infiziert werden, wünsche ich ihnen einen sanften Verlauf der Erkrankung und im schlimmsten Fall ein freies Beatmungsgerät.

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Ich fahre momentan Motorad und Oldtimer.
Lass mir auch wegen ein paar Trottel die zur Zeit Corona Partys feiern oder andere anhusten und Corona schreien
das nicht verbieten.
Ich halte die Regeln die das Virus eindämmen penibel ein.
Schon aus eigener Interesse heraus.
Bin selbständig und wenn ich aufgehalten werde gibt's genug Gründe warum ich unterwegs bin.
Komme übrigens aus Bayern.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Corona-Ausgangsbeschränkungen – trotzdem Oldie fahren?' überführt.]

Ich weiss jetzt schon dass ich ziemlich viele dämliche Kommentare bekommen werde, aber dennoch stelle ich meine Frage da ich bisher noch nirgends eine klare Antwort bekommen habe.

Ist es denn jetzt in der Ausgangsbeschränkung erlaubt ALLEINE eine Runde mit dem Cabrio auf der Landstraße zu drehen um bspw. Fotos zu machen?

Ich hab vor 3 Wochen mein neues Fzg. (BMW G29) abgeholt und seitdem steht er in der Tiefgarage da ich brav daheim sitze und Homeoffice betreibe. Aber immer wenn ich mich bei schönem Wetter auf den Balkon setze, fahren unzählige Motorräder und/oder Cabrio's vorbei, die sicherlich nicht alle zur Arbeit oder zum Einkaufen fahren.

Und seither frage ich mich einfach, ob eine Strafe auf mich zukommen kann, wenn ich kurz (etwa 30km mit Hin und Zurück) auf eine verlassene Landstraße fahre um wenigstens ein paar Fotos bei Sonnenlicht zu machen.

Danke schonmal und bleibt gesund!

Hier wäre deine Frage schon mal beantwortet

und um es auch gleich zu sagen - es wäre wichtig WO du fahren willst!
Normalerweise sind nämlich Spazierfahrten in Ganz Deutschland auch so verboten....
Sinnloses hin und herfahren!

In Bayern ist es aber jetzt ganz besonders untersagt- andere Bundesländer?
hm... Sachsen soll auch recht gut sein

In Bayern ist das erlaubt, wenn die Foto-Session mit einem kleinen Spaziergang verbunden wird. Weil Spazierengehen an der frischen Luft 15 km vom Wohnort entfernt ist erlaubt.

Wie die exakte Rechtslage in anderen Bundesländern und die dortige Ausführungspraxis ist, weiß ich nicht.

Falls Mann/Frau in Bayern in eine Kontrolle gerät, würde ich allerdings als Ziel der Fahrt nicht "Foto-Shooting"angeben, sondern "Wandern" an dem schönen Ort, der als Hintergrundmotiv dienen soll.

Ob man bei einer solchen Spritztour noch auf Muttis Linie des vernünftigen Handelns ist, muss man der eigenen inneren Moralinstsnz überlassen 😉.

Was sinnloses Hin- und Herfahren ist, liegt was ganz im Sinne des Betrachters. Dazu möchte ich es auch gerne selber entscheiden. Gerade in Zeiten vom Corana mit verbundenen Homeoffice wirkt dies dem Lagerkoller gut entgegen. Und schaden tut es mit Sicherheit niemanden.
Und wenn dich irgendein Offizieller oder Wichtigtuer fragt, dann fährste gerade Einkaufen.

Ich wüsste nicht ansatzweise, was dagegen sprechen sollte.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 2. April 2020 um 14:33:33 Uhr:

Normalerweise sind nämlich Spazierfahrten in Ganz Deutschland auch so verboten....
Sinnloses hin und herfahren!

Nur innerhalb geschlossener Ortschaften mit Belästigung § 30 I S. 3 StVO 🙂

Zitat:

Nur innerhalb geschlossener Ortschaften mit Belästigung § 30 I S. 3 StVO 🙂

Ist hier gar nicht einschlägig. Der Begriff in der STVO ist auch nicht sinnlos, sondern unnütz. Da hier jedoch ganz klar ein Nutzen in Punkto eines Fotoshootings da, greift diese Regelung nicht.

Bei uns sind zurzeit Kletterer aus Berlin und Bremen und des is schon ne Strecke von uns aus
Komm aus Bayern bei Ingolstadt

Hier wird der Sachverhalt auch mit juristischer Unterstützung genau aufgerollt. Klare Aussage: es kommt auf das Bundesland an. Aber Spritztouren verstoßen gegen den Geist der Beschränkungen und können je nach Eifrigkeit der lokalen Verfolgungsbehörden durchaus geahndet werden.

https://www.motorradonline.de/.../

Ich hatte heute noch ein Telefont mit der Rechtsberatung vom ADAC. Da meine Reise nächste Woche nach England problemlos durchführbar ist, besteht kein Anspruch auf Storno.

Hängt also die Grenzen für Ausgänge nicht allzu hoch. Da müsste sind Gebote und nicht Verbote. Letzteres zulasten von Stornos😉

Es gibt zu diesem Thema auch weitere Stellungnahmen. Zum Beispiel dies hier, oder auch das hier. Es sind ziemlich viele Stellungnahmen zu diesem Thema zu finden.

Es ist unter Beachtung der Richtlinien also erlaubt. Allerdings herrscht keine wirkliche rechtliche Grundlage und eine Diskussion mit der Polizei im Falle einer Kontrolle ist wohl nicht auszuschließen.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 2. April 2020 um 15:49:33 Uhr:


Ich hatte heute noch ein Telefont mit der Rechtsberatung vom ADAC. Da meine Reise nächste Woche nach England problemlos durchführbar ist, besteht kein Anspruch auf Storno.

Hängt also die Grenzen für Ausgänge nicht allzu hoch. Da müsste sind Gebote und nicht Verbote. Letzteres zulasten von Stornos😉

An sich lässt die weltweite Reisewarnung des auswärtigen Amtes kostenlose Stornos zu. Siehe: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

Ich wundere mich über die Aussage des ADAC. Aber ich kenne die Details deiner Reise nicht, weshalb keine kostenlose Stornierung möglich sein sollte.

Zitat:

Ich wundere mich über die Aussage des ADAC. Aber ich kenne die Details deiner Reise nicht, weshalb keine kostenlose Stornierung möglich sein sollte.

Es ist keine Pauschalreise, das ist der Unterschied. Die gebuchte Leistung kann problemlos in Anspruch genommen werden.

Aufgrund des Föderalismus in Deutschland ist die Frage vom Wohnsitz des TE und ggf. seinem Fahrziel abhängig. In Sachsen-Anhalt kostet es seit heute für jeden privat Beteiligten mit Wohnsitz außerhalb Sachsen-Anhalts 400 €, wenn er zu touristischen Zwecken einreist.